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Erzwingungshaft(-Androhung) & Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft: Wie verhält sich das

Erzwingungshaft (-Androhung) & Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft: Wie verhält sich das?

Mal angenommen, man erhält ein solches Schreiben, hat aber gleichzeitig die Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft abgegeben.

Dann ist man doch eigentlich von Zahlungen befreit!

Nächste Frage:

In dem Schreiben ist auch gleichzeitig eine "Aufschlüsselung der Höhe" nach angeben,d.h. je höher die Bußgeldforderung, je mehr Tage "Erzwingungshaft" werden angedroht.

Bei bis zu € 30 wären das 1 Tag

bei bis zu € 60 wären das 2 Tage

usw. usw. usw.

Wie verhält es sich denn, wenn ein € 35 Bußgeld verhängt wurde, man aber schon------>> € 5 bezahlt hat, wäre das denn auch 2 Tage "Erzwingungshaft" ........oder "nur" 1 Tag, da ja schon 1/7 also € 5 bezahlt worden sind, und somit die "Restforderung" ja "nur noch" € 30 beträgt

Erzwingungshaft & Vermögensauskunft / EV
18 Antworten

Das man insolvent ist scheint aber nicht bekannt zu sein.

Was ist die zweite Frage?

Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 20. Juni 2025 um 15:01:07 Uhr:
Das man Insolvent ist scheint aber nicht bekannt zu sein.
Was ist die zweite Frage?

Ach so, ist das noch ein Unterschied zwischen Eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft und Insolvenz?

Die zweite Frage ist doch auf dem Schreiben beantwortet " abzüglich bereits bezahlter Beträge"

Über was geht die Eidesstattliche? / Vermögensauskunft .

Das sagt ja nur das man irgendetwas versichert oder das man 1Mio € hat

Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 20. Juni 2025 um 15:05:21 Uhr:
Über was geht die Eidesstattliche? / Vermögensauskunft .
Das sagt ja nur das man irgendetwas versichert oder das man 1Mio € hat

Es besagt, dass man bis 1.499,99 Euro Einkommen

(sei es aus selbstständiger / nicht selbstständiger Tätigkeit, oder Rente)

nicht gepfändet werden kann, insofern man ein sog. "P-Konto" hat

Warum ist man bei der Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung gleich von der Verpflichtung einerZahlung befreit? Bestenfalls kann dies doch eine Fristenhemmung darstellen, oder?

Die in der Eidesstattlichen Erklärung getätigten Angaben müssen doch erstmal von der Behörde auf Plausibilität, Richtigkeit (Nachweise beigefügt?) etc. geprüft werden. Wenn das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, wird die Behörde garantiert in schriftlicher Form ihr Ergebnis und die Abfolge hieraus mitteilen.

Zitat:
@SternfahrerJH schrieb am 20. Juni 2025 um 15:09:14 Uhr:
Warum ist man bei der Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung gleich von der Verpflichtung einerZahlung befreit? Bestenfalls kann dies doch eine Fristenhemmung darstellen, oder?
Die in der Eidesstattlichen Erklärung getätigten Angaben müssen doch erstmal von der Behörde auf Plausibilität, Richtigkeit (Nachweise beigefügt?) etc. geprüft werden. Wenn das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt, wird die Behörde garantiert in schriftlicher Form ihr Ergebnis und die Abfolge hieraus mitteilen.

Zumindestens braucht man gem. dem obigen Beispiel nicht die (auch) geforderten € 32.50 bezahlen, da dieses als Gebühren zählen, und somit als "Privatrechtlich" gelten

Erzwingungshaft kann NUR wegen (nicht gezahlter) Bußgelder oder Verwarngelder angedroht und angeordnet und auch vollstreckt werden!, da Bußgelder NICHT als "Privatrechtliche" bzw. Zivilrechtliche Forderung gelten!

Lass es doch in Ersatzfreiheitstrafe umschreiben und mach den Tag Urlaub auf Staatskosten und sitze die Summe dann damit ab.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Juni 2025 um 15:34:01 Uhr:
Lass es doch in Ersatzfreiheitstrafe umschreiben und mach den Tag Urlaub auf Staatskosten und sitze die Summe dann damit ab.

1.) Geht das nicht

und

2.) unverhältnismäßig, da STREITWERT € 15 sind

Und wegen 15€ der ganze Aufriss🙄

Was hat das Thema überhaupt mit Verkehr & Sicherheit zu tun? 🙄

Das scheint mir eher ein Thema für ein Justizforum zu sein.

Bezahl doch einfahc und gut ist. Hast dir ja auch was zuschulden kommen lassen.

Warum solltest du davon befreit werden, weil du pleite bist?

Aus staatlichen Forderungen kommt man mit einer EV nicht raus, Ratenzahlung vereinbaren oder absitzen.

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