Erwischt mit Moped ohne versicherrungsschutz
Hallo zusammen ich wurde demletzt erwischt mit einen Moped ohne versicherungsschutz. Zwar hat die Polizei mich nicht beim Fahren erwischt. Sondern als das Moped stand sie können also nicht nachweisen das ich gefahren wäre. Ich kann das Moped ja auch dorthin geschoben haben.
Nun habe ich einen gerichtstermin . Meine Frage ist vielleicht kennt sich der eine oder andere damit aus sprich hat schon die gleiche Situation erlebt. Wie ich mich vor Gericht verhalten sollte, ist alles abstreiten besser oder reue zeigen. Mfg.
25 Antworten
Je nach Anklagepunkt hat er eh Anwaltpflicht ... der wird ihm dann sagen wie er sich am besten zu verhalten hat.
Wenn man aber nichtmal in der Lage ist den im Anschreiben gennanten Vorwurf zu zitieren ... ja, und Reue sollte man immer zeigen.
getreu Otto Walkes: "Angeklagter. Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an dem Mast gesägt.... "
Hallo TEeee, wie lautet denn der Tatvorwurf? Und was steht im ausformulierten Teil der Anklage?
Anwaltszwang beim Strafverfahren? Hihi. Was kostet der Verstoß bei Nichtbeachtung?
Also eine Pflichtverteidigung kommt nicht in Betracht bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch nicht in Jugendstrafsachen, würde ich (ungeprüft) sagen.
Alle Tipps, die man aufgrund der dürftigen Lageschilderung geben kann, sind schon ausgesprochen. Da bleibt jetzt nur noch Palaver, wenn der TE nicht noch etwas Butter bei die Fische tut.
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 17. März 2021 um 12:35:46 Uhr:
@Andreut: Falls du wirklich gefahren bist, was wir hier gar nicht wissen wollen, solltest du dir bewusst sein, dass das keine Lappalie ist und dass es mir damit nicht darauf ankommt, ob und wie du bestraft wirst. Du riskierst damit deine wirtschaftliche Zukunft! Stell dir vor, du baust einen Unfall mit teuren Folgeschäden und bleibst darauf sitzen! Darum geht es!
Stell mal vor, er baut einen Unfall, hat keine Versicherung, kein eigenes Barvermögen und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen!
Und das ganze mit Personenschaden.
Blödsinn machen ist ja schön und gut, aber irgendwo muss man auch eine Grenze ziehen.
@Andreut
Kommt noch der genaue Tatvorwurf?
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Hi zusammen vielen dank für eure Anteilnahme und Beiträge. Die Anklage lautet, : vorsätzliches fahren ohne Faherlaubniss in tateinheit mit vorsätzlichen Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung.
Ist eine öffentliche Klage im vereinfachten jugendverfahren.
Vielleicht bringt das mehr Licht ins dunkel. Mfg.
Dann haben sie Dich doch fahren sehn?
Nein definitiv nicht. In der Anklageschrift steht auch vermutlich von da nach da gefahren. Um vermutlich diese und diese uhrzeit. Denke mal das dann beim Verfahren doch schweigen ist Gold das beste ist.
Wenn die nichts in der Hand hätten, gäb es keine Anklage
Ich kann Dir berichten dass es früher vor langer Zeit (1982) mit einem blauen Auge abging, sofern es dein 1.Delikt in dieser Art ist, und Du noch minderjährig bist.
Ich war 17 und bin beim Mopedfahren ohne FS erwischt worden. Ich war damals 17 Jahre jung.
Allerdings war bei mir das Moped damals zugelassen und versichert.
Strafe war : Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von DM 100.- an einen gemeinnützigen Verein oder sowas in der Art.
Gruß Paul und Kopf hoch, läuft sicherlich unter Jugendsünde....falls nicht vorher schon mal was war.
Edit: die haben mich damals auch gar nicht fahren gesehen!
Ich saß halt noch auf dem Moped drauf, bin aber gar nicht auf die Idee gekommen das abzustreiten.
War damals einfach zu brav oder eingeschüchtert....
Heute weiß ich daß man mit eiskaltem Abstreiten und Schwindeln sich bei manchen Dingen sogar ganz aus der Affäre ziehen kann.
Sooooo, reicht dann.
Moorteufelchen