Erweiterte Smartphoneanbindung vs. CarPlay

BMW 2er F45 (Active Tourer)

Hallo zusammen,

wir haben letzte Woche unseren F45 LCI bestellt und leider bleibt mir bei einem Ausstattungsmerkmal etwas unklar:

Was kann die erweiterte Smartphoneanbindung wirklich mehr?
Laut Konfigurator:
"Erweiterte Freisprecheinrichtung ermöglicht die Verbindung von bis zu zwei Mobiltelefonen und einem Audioplayer gleichzeitig über Bluetooth mit dem Fahrzeug. Die Bedienung der gekoppelten Endgeräte erfolgt über die Bedienelemente des Fahrzeugs.
Erweiterte USB-Schnittstelle mit Anschlussmöglichkeit für MP3-Player, Apple iPhone/iPod oder USB-Speichersticks zum Abspielen von Audiodateien über das Audiosystem des Fahrzeugs (zusätzliches Mikrophon auf der Beifahrerseite). Spracheingabesystem: Bedienung von Fahrzeugausstattungen wie z. B. Telefon, Navigationssystem, Radio oder Fahrzeugeinstellungen über gesprochene Kommandos."

Dann gibt es noch die Telefonie mit Wireless Charging.
Sind da die Funktionen gleich?

CarPlay ändert nichts an der kleinen FSE?
Gehen damit per Kabel auch die Apps wie ConnectedDrive?

Momentan haben wir CarPlay bestellt, aber ich tendiere doch nochmal zu einer Umbestellung auf die erweiterte Smartphoneanbindung.

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gt2er schrieb am 31. Dezember 2017 um 15:43:06 Uhr:


In den Preislisten steht "Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten."
Man wird sich halt in den Preislisten geirrt haben.
...
Ich glaube persönlich nicht, dass man juristisch eine Chance hat Geld zu bekommen. In Deinem Vertrag mit dem Händler steht vermutlich auch, dass Irrtümer und Änderungen bei den Angaben vorbehalten bleiben.

Ich bin kein Berufsjurist, habe aber von Berufs wegen viel mit solchen Themen zu tun. Meine Meinung zu dem oben zitierten:

Änderungen und Irrtümer vorbehalten:
Eine solche Klausel im Prospekt soll dem Verkäufer die Möglichkeit geben, im persönlichen Gespräch den Kunden darauf hinweisen zu können, falls etwas im Prospekt nicht stimmt. Wenn aber der Käufer unter Hinweis auf den Katalog die Ware bestellt, wird der Katalog zum Vertragsbestandteil. Da im Kaufvertrag nur die Codes aus der Preisliste stehen, ist die Preisliste somit auch Vertragsbestandteil.
Zum Nachlesen siehe hier.

Juristisch keine Chance:
In den BMW Verkaufsbedingungen für neue Automobile steht unter
"IV. Lieferung und Lieferverzug
...
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind..."
Hier geht es also um Änderungen während der Lieferzeit. Bei dem genannten Problem handelt es sich aber um keine Änderung, und schon gar nicht während der Lieferzeit. Der Prospekt war von vornherein falsch, also schon vor Vertragsunterzeichnung. Somit greift diese Klausel nicht, und es gilt ganz normal §434 BGB:
"... Zu der Beschaffenheit ... gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers ... oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann."
Und falls das immer noch nicht reicht, hier ein relativ aktuelles Urteil dazu.

Insofern glaube ich sehr wohl, dass man hier juristisch eine Chance hat. Das sollte auch jedem sofort einleuchten: Wo kämen wir denn da hin, wenn bei Bestellungen von Zig-Tausend-Euro-Produkten der Händler liefern könnte, was er wollte.

Viele Grüße

Schmidt32

P.S.: Ein gutes Jahr 2018 Euch allen...

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Zitat:

@Schmidt32 schrieb am 2. Januar 2018 um 20:57:54 Uhr:



Zitat:

@Safran258 schrieb am 1. Januar 2018 um 22:15:47 Uhr:


Hallöchen,
und zu guter letzt erübrigt sich die ganze Diskussion wenn man rein formell und juristisch betrachtet die Textpassage unter dem Inhaltsverzeichnis der Preisliste des F45 sowie des F46 etwas genauer durchlesen würde!
Denn damit ist der Anbieter recht schnell von irgend welchen etwaigen Ansprüchen eines Bestellers befreit.😁

Vor dem Posten die bisherigen Beiträge eines Threads zu lesen hilft ungemein...

Für alle anderen (insbesondere @tsiegler als Leidensgenosse):
Ich habe heute meinen neuen GT bekommen, und die von mir angepeilten 200,- Euro Kaufpreisminderung wegen des fehlenden zweiten USB-Anschlusses wurden vom Autohaus klaglos akzeptiert. Damit ist das Thema für mich erledigt, und ich bin raus aus diesem Thread.

Viele Grüße

Schmidt32

ja und die Akzeptanz des Autohauses erfolgte nicht unbedingt weil Du rein formell und juristisch betrachtet Recht hattest sondern weil es wegen einer derartigen "Bagatelle" nicht lohnt einen langwierigen Rechtsstreit zu beginnen und das Autohaus nicht unbedingt einen Kunden verlieren möchte. Das sollte man schon fairerweise dazusagen.
Von Autohäusern eines anderen großen deutscher Herstellers weiß ich das ähnlich gelagerte Fälle nicht so sehr kundenfreundlich gelöst wurden.

Gruß Safran

Wie ich schon sagte.....

Wie ich in den Wald reinrufe, so hallt es heraus, leider bekommt man dies erst immer dann zurück, wenn es wirklich wichtig wird. Also nicht unbedingt von Vorteil, wenn ich wegen einem fehlenden USB-Anschluss bereits Rabattz mache. Nicht das ich den Anspruch nicht sehe, aber ob es wirklich klug ist, mag jeder für sich entscheiden.

Die Kirche sollte man natürlich im Dorf lassen. Einen Rechtsstreit wegen so was zu beginnen halte ich auch nicht für angemessen, da ist mir meine Zeit zu schade. Aber gar nix zu sagen ist auch nicht korrekt.
Das Autohaus weiß ja, dass ich für einen Fuhrpark von derzeit 16 Fahrzeugen zuständig bin, die regelmäßig ausgetauscht werden. Der 225xe ist seit 20 Jahren der erste BMW. Ich glaube nicht, dass ich das Autohaus mit der Nase drauf stoßen muß, ob dies dann zumindest vorerst auch der letzte BMW war. Das werden die schon selber wissen zumal es vorher auch ein bißchen Ärger wegen einer Garantiesache gab (zweimaliger Werkstattaufenthalt wegen nicht einwandfreiem Geradeauslauf. Problem wurde behoben, allerdings wurde der Tank leer gefahren und das Auto mit lächerlicher Restreichweite UND leerer Batterie übergeben).
Ich bin jetzt sowieso ein paar Tage in Urlaub und überlasse die Iniative erst mal dem Autohaus. Wenn sich da nix rührt dann werde ich irgendwann nochmal nachhaken.

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Habe heute Antwort von meinem freundlichen wegen 2.USB-Anschluss bekommen: Fehler in der Preisliste laut Baureihenmanagment. Preisliste soll geändert werden...

Kurzes Update zu meinem fehlenden 2. USB-Anschluß:
Nachrüstung nicht möglich, da der interne Hub fehlt (wohl eingespart). Das Autohaus ist auf meinen folgenden Vorschlag eingegangen. Da ich die BMW Advanced Car Eye (Front+Heck Dashcam+Parküberwachung) sowieso haben wollte habe ich diese gekauft und die Kosten des Einbaus hat das Autohaus übernommen (ca. 2 Std.). Mit dieser Lösung bin ich zufrieden und hab das Thema abgehakt. Funktioniert übringens perfekt und durch die Anbindung ans Fahrzeug vollautomatisch. Die erste Aufnahme war witzigerweise die Fahrt durch die Autohaus-eigene Waschanlage. Das gab‘s als Service dazu. Kenn ich sonst nur bei Inspektionen.

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