Erstzulassung im Dezember? Wiederverkauf?
Hallo zusammen!
Ich stecke hier in einer Grundsatzdiskussion Neuzulassung und Wiederkauf bzw. ?Wertverlust.??Hintergrund, mein Taycan ist im PZ und ich kann ihn nächste Woche bekommen. ?Ein sehr guter Freund (Autoverkäufer nicht Porsche) meinte ich solle den Wagen?dieses Jahr nicht mehr zulassen. Wegen ein paar Tage hätte ich ein 1 Jahr älteres Auto?beim Wiederverkauf da immer grundsätzlich erst nach dem Jahr gefiltert würde.??Frage in die Runde, welche Erfahrung habt Ihr? Wie ist Eure Meinung?
29 Antworten
Ich würde erst 2023 zulassen. Auch wenn es schwer fällt
Warum sollte es Porsche nicht egal sein wann ein gekauftes Fahrzeug zugelassen wird? Freund von mir hatte vor Jahren einen 991 GT3 geordert der wurde im November an das PZ Mannheim geliefert, das PZ kam von sich aus auf den Kunden zu und empfahl das Fahrzeug erst im neuen Jahr zuzulassen was dann auch so gemacht wurde und zwar nicht im Janaur sondern erst im März des neuen Jahres. Ob und wann der Kunde zulässt bleibt letztendlich dem Kunden vorbehalten da gibts keinerlei vorgaben das wäre ja noch schöner wenn mir das PZ vorschreibt wann ich mein Fahrzeug zu zulassen habe.
vielen Dank für den reichlichen Input. Ich finde es spannend zu lesen, wie sich die Diskussion entwickelt. Ich denke 50/50. Da ich das Fahrzeug dieses Jahr nicht unbedingt benötige werde ich es im Januar 2023 zulassen. Lt. PZ ist es egal, es sei den man verkauft es in der Zukunft selbst über entsprechende Portale…
Gute und richtige Entscheidung.
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Zitat:
@Magic_one schrieb am 8. Dezember 2022 um 16:53:53 Uhr:
vielen Dank für den reichlichen Input. Ich finde es spannend zu lesen, wie sich die Diskussion entwickelt. Ich denke 50/50. Da ich das Fahrzeug dieses Jahr nicht unbedingt benötige werde ich es im Januar 2023 zulassen. Lt. PZ ist es egal, es sei den man verkauft es in der Zukunft selbst über entsprechende Portale…
lagert das PZ das Auto (kostenlos) oder lässt du es dir auf's eigene Grundstück "liefern"?
Mein 911er wird gerade zugelassen und am 19.12.2022 in Leipzig abgeholt. Er ist und bleibt Modelljahr 2023
Das ist ja auch untrittig, unstrittig ist aber auch das Modell Jahr und EZ nun mal zwei paar Schuhe sind.
Ich würde die 2 Wochen warten. 2022 klingt nicht gut. Am Ende ist der Wagen immer ein Jahr älter. Und das nur wegen 2 Wochen. Geldverschwendung.
lagert das PZ das Auto (kostenlos) oder lässt du es dir auf's eigene Grundstück "liefern"?
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der kommt zu mir in die Garage .. Kurzzeitkennzeichen ..
Ich war letztes Jahr froh, meinen Cayenne Turbo S E-Hybrid noch am 28.12.21 zugelassen bekommen zu haben. Denn somit konnte ich noch die 0,5%-Besteuerung mitnehmen, die zum 31.12.21 ausgelaufen wäre, da der Cayenne nicht die mind. el. Reichweite von dann 60 km schafft.
Somit spare ich jeden Monat rund 500€ an Steuern. 😁
Und was hat das mit der Frage zu tun Knolfi?!
Das es durchaus finanzielle und strategische Argumente gibt, die Zulassung vor oder nach den Jahreswechsel zu legen.
Bei allen Emotionen, seinen Porsche dann auch zu fahren, wenn er nach langer Wartezeit da ist.
Zitat:
@BMW-Propeller schrieb am 9. Dezember 2022 um 08:48:39 Uhr:
Das es durchaus finanzielle und strategische Argumente gibt, die Zulassung vor oder nach den Jahreswechsel zu legen.
Bei allen Emotionen, seinen Porsche dann auch zu fahren, wenn er nach langer Wartezeit da ist.
Danke, genau das wollte ich damit ausdrücken.
Es gibt einfach kein "Richtig" oder "Falsch".
Es handelt sich wohl um einen privaten Taycan.
Damit sind hier ein paar Beiträge „überflüssig“.
Green IT ist das auf jeden Fall nicht.
Schönes Wochenende!
Thema kann geschlossen werden.
Ich denke auch.
VG, Markus