Erstprämie zurückgebucht....Kein Versicherungsschutz???
Hallo!
Meine KFZ-Prämie wurde eingezogen und dann von der Bank zurückgebucht (haben ca. 5 Euro Deckung) gefehlt. Das Auto ist schon seit Anfang November angemeldet.
Habe gestern angerufen und die haben gesagt, dass die Verischerung vom Vertrag zurücktreten kann, ich solle schnellstmöglich selbst überweisen.
Das habe ich heute morgen getan und die Bestätigung direkt gefaxt.
Habe nochmal angerufen um zu sagen, dass der Betrag überwiesen ist. Nun meint der Typ am Telefon zu mir:
"Es besteht kein Verischerungsschutz solange das Geld nicht auf unserem Konto ist!"
Meine Frage:
Kann das überhaupt rechtlich sein? Können die mir den Versicherungsschutz verweigern, "nur" weil das Geld zurückgebucht wurde?
Müssen die nicht erstmal per Mahnung/Brief darauf hinweisen, dass nun kein Versicherungsschutz besteht?
Das schien mir alles etwas suspekt. Denke nicht, dass das in Deutschland möglich ist, nach nur EINEM Abbuchungsversuch direkt den Versicherungsschutz aufzuheben, oder liege ich falsch?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Natürlich musst du nichts,
aber du gehst da falsch an die Sache ran:
Du möchtest Autofahren, also bist du vom Gesetz her dazu verpflichtet dich zu versichern. Die Versicherung ist verpflichtet, jeden in die Haftpflicht aufzunehmen.
Wenn eine Geschäftsbeziehung schon mit Zahlungsschwierigkeiten beginnt, ist es aus Sicht der Versicherung besser solche Kunden loszuwerden. Ist wie im Leben: Der erste Eindruck zählt.
Du hast dir diese Versicherung ausgesucht. Also musst du auch zahlen. Wenn du das nicht möchtest, suche dir eine andere Versicherung. Aber auch bei dieser wirst du zahlen müssen.
Du hast recht, es zwingt dich niemand etwas zu tun. Aber du hast selber entschieden Auto fahren zu wollen. Also hast du mit den daraus resultierenden Verpflichtungen zu Leben.
Deine "komm ich heut nicht, komm ich morgen" Einstellung ist im Privatleben ja von mir aus okay. Aber im Geschäftsleben kommst du damit nicht weit.
Mfg Zille
31 Antworten
ohne auf weitere details einzugehen oder eine grundsatzdiskusion weiterführen zu wollen, bleiben vier fakten stehen:
1. wenn eine bank bei 5euro unterdeckung eine lastschrift platzen lässt, muss es gründe geben. jede bank die ich kenne hat neben dem dispo eine sogenannte "geduldete überziehung". diese wird zwar fürstlich verzinst....ist aber bei 5euro im regelfall immer da.
wenn eine bank bei diesem betrag so rigoros reagiert kann es sein
a) das der dispo bereits am limit ist (und das schon länger)
b) die finanzielle situation des kontoinhabers allgemein eher suboptimal ist
keine unterstellung, aber anders kann man das rational nicht erklären. 5euro!!
2. "vorkasse" liegt nur dann vor, wenn man jährlich/quartalsweise/halbjährlich bezahlt. dafür gibt es bei der versicherung dann auch einen nachlass in form von skonto (drücken viele nur umgekehrt aus, daher sprechen versicherungen gerne von einem teilzahlungszuschlag) der versicherungsschutz besteht ja sofort bzw. sogar schon mittels vorläufiger deckung VOR der zahlung.
man zahlt also für eine leistung die sofort zur verfügung steht und nicht für die zukunft.
3. als denkender mensch weiß man wann die prämie fällig ist und wird auch, mal genau lesen, von der versicherung informiert wann der folgebeitrag fällig ist. somit ist man nicht gezwungen eine tägliche kontodeckung in höhe der jahresprämie sicher zu stellen. man muss lediglich zum fälligkeitszeitpunkt eine entsprechende deckung sicherstellen. zudem obliegt es jedem selbst, wie er zahlen möchte. man kann auch monatlich zahlen, dann ist der betrag je abbuchung niedriger....
4. die reaktion deiner versicherung ist kein "sonderlicher oder kleinlicher einzelfall", sie ist wie bei jeder anderen versicherung auch. das ist schlicht normales geschäftsgebahren und absolut üblich. es wird dir nirgends anders gehen...
Erstbeitrag nicht gezahlt = kein Versicherungsschutz. Ganz einfach da gibt es nichts dran zu rütteln. Due wirst bestimmt bei deiner Versicherung jetzt schon nicht zu den bevorzugten Kunden geführt = Black-List. Kann durchaus sein, das du beim kleinsten Versicherungsfall schon eine neue Versicherung suchen darfst. Und eine neue KFZ-Versicherung zu finden, wenn der vorherige Versicherer gekündigt hat, ist schon etwas arbeitet, wird aber mit hohen Beträgen belohnt.
Als Vergleich kann ich den Bäcker nennen, der hat dir die letzen 2 Monate jeden Tag ein Brötchen gegeben, weil du ja im Dezember bezahlen willst. Jetzt kommt der Zahltag, und nix... auch noch mehr Aufwand. Ab diesen Tag gibt dir der Bäcker kein Brötchen mehr. Und sagt ganz klipp und klar, erst wenn bezahlt ist gibt es wieder Brötchen, Natürlich kann man zu einen anderen Bäcker gehen, nur wird dein vorheriger Bäcker auch andere Bäcker informieren.
Wieder zurücl zur Versicherung, solang nicht gezahlt ist = Kein Versicherungsschutz = Autofahren ist eine Straftat (oder war es "nur" eine OWI?). Kulanz der Versicherung ist es, nicht direkt die Zulassungstelle zu informieren, das sie deinen wagen stilllegen, um genau zu sein, hast du auch keine Versicherung für den Vorzeitraum gehabt. Da diese erst Rechtskräftig wird/wurde durch die Erstzahlung... Soviel zum entgegenkommen/Kulanz der Versicherer.