Erster Wohnwagen
Hallo,
ich überlege aktuell mir einen Wohnwagen zuzulegen. Dabei stehe ich jetzt vor ein Fragen, hab auch schon einiges gelesen, aber... Ihr kennt das ja sicher auch!
1) Bei mobile.de werden viele WoWa "Ohne Papiere" angeboten. Ist es schwer/teuer neue Papiere zu bekommen? Sollte ich mich von diesen Wagen (ich möchte ihn zulassen) fernhalten?
2) Mein Budget ist begrenzt (insbesondere auch da der WoWa in erster Linie auf Festivals eingesetzt werden soll, möchte ich nicht so viel ausgeben). Das bedeutet aber, dass die in Frage kommenden Wagen ziemlich alt sind. Ist das alles Schrott? Wenn ein "Feuchtigkeitsschaden" angegeben ist, Finger weg? Ist es schwer für einen alten WoWa TÜV zu bekommen?
3) Klingt jetzt vielleicht doof aber: Ich bin halt noch nie mit WoWa gefahren. Ist es bedeutend schwerer einen langen WoWa zu fahren als einen kurzen? Ich hätte am liebsten einen möglichst großen Wagen und dachte da ja die meiste Strecke auf der AB zurückgelegt wird, macht das nicht so den Unterschied? Oder ändert sich das Fahrverhalten schon deutlich?
Mein Zugfahrzeug ist ein Vw Bus (BJ 2005). Ich weiß, dass ich dann vermutlich zu den langsamten Verkehrsteilnehmern gehören werde, damit kann ich aber ganz gut leben!
Über ein paar Meinungen /Antworten würde ich mich sehr freuen.
Basti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von loverl
Wennst magst und Kannst ja gerne vorbeikommen und selber Einsicht in meine Papiere nehmen!
Oder Du bezahlst mir die Waage (Gebühren) dann kann ich dir die genauen Gewichte schwarz auf weiß
vorlegen.
Es sollte in Deinem Interesse sein, zu wissen, was der Wohnwagen wiegt. In der Regel überschreiten Wohnwagen im Leergewicht die Herstellerangaben. Wenn die Rennleitung auf dem Weg in den Urlaub wiegt, ist es gratis, falls es passt. Wenn nicht, macht der Urlaub schnell keinen Spass mehr, denn allein die Zwischenlagerung des abzuladenen Gepäcks wird Dich soviel kosten, wie das Wiegen zuhause, die Pauschale für die Rennleitung und das Abholen des Gepäcks kommt dann noch dazu 😉
Also gönne es Dir, zu wissen, was er wiegt. Die 5 oder 10€ sollten es Wert sein.
25 Antworten
Danke werde es zu Herzen nehmen . Wenn das Gewicht nicht stimmt dann fahren alle Vorbesitzer schon seid 87 so.
Kann ich dann Pusch Wohnwagen heranziehen und die müssen mir dann einen neuen Bescheid geben?
Ich fahre auch schon 10 Jahre mit dem Fahrzeugschein meines Wohnwagens herum. Ich weiß, dass er 50kg schwerer ist, als eingetragen. Das interessiert aber niemanden. Das im Schein eingetragene Gesamtgewicht muss passen. Ich habe also tatsächlich 200kg Zuladung, statt der 250, die der Schein suggeriert. Wenn ich nun mit 50kg Übergewicht gewogen werde, passiert warscheinlich auch nicht viel. So manch einer kalkuliert aber ein, dass die Rennleitung bei weniger, als 5% Überladung häufig tolerant ist. Wenn ich nun also nur wiege, was ich zulade und mich auf das eingetragene Gewicht verlasse, könnten es nachher die entscheidenen kg sein, die Ärger machen.
Um ein Gefühl für Gewichte zu bekommen: Mein WoWa ist in der Deichsellänge 25cm länger und im Aufbau 20cm. In der Breite ist er sogar 10cm schmaler. Vom Leergewicht ist er 200kg schwerer, als das, was Du für Deinen angibst. Ich weiß nicht wo Tabbert gespart hat, aber eigentlich spart Tabbert nicht...
Aber ich bin damit nicht unterwegs. Wenn Du Dir sicher bist, ist ja alles gut. Wenn nicht, ist das nicht mein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von loverl
Danke werde es zu Herzen nehmen . Wenn das Gewicht nicht stimmt dann fahren alle Vorbesitzer schon seid 87 so.
Kann ich dann Pusch Wohnwagen heranziehen und die müssen mir dann einen neuen Bescheid geben?
Nein, du kannst niemanden heranziehen. Es zählt das Gesamtgewicht, dafür bist Du als Fahrer verantwortlich. Das Leergewicht ist eher ein grober Richtwert. Es muss nicht geändert werden, solange der WoWa nicht das Gesamtgewicht überschreitet.
Hi Loverl,
ein Tip zum Zitieren. Nie den direkt davorstehenden Beitrag zitieren, das ist wohl überflüssig. Wenn Du zitieren willst, musst Du einfach nur auf den "Zitieren-Button" klicken, dann geht das automatisch. 😉
Und Deine Vorbesitzer mögen Glück gehabt haben oder auch nicht. Wenn es Dich trifft, zahlst Du und Dein Händler kann die Papiere auch nicht umschreiben. Der Tip von Oetteken, wiegen, war goldrichtig.
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Zitat:
Original geschrieben von baumi70
Ich fahre auch schon 10 Jahre mit dem Fahrzeugschein meines Wohnwagens herum. Ich weiß, dass er 50kg schwerer ist, als eingetragen. Das interessiert aber niemanden. Das im Schein eingetragene Gesamtgewicht muss passen. Ich habe also tatsächlich 200kg Zuladung, statt der 250, die der Schein suggeriert. Wenn ich nun mit 50kg Übergewicht gewogen werde, passiert warscheinlich auch nicht viel. So manch einer kalkuliert aber ein, dass die Rennleitung bei weniger, als 5% Überladung häufig tolerant ist. Wenn ich nun also nur wiege, was ich zulade und mich auf das eingetragene Gewicht verlasse, könnten es nachher die entscheidenen kg sein, die Ärger machen.
Um ein Gefühl für Gewichte zu bekommen: Mein WoWa ist in der Deichsellänge 25cm länger und im Aufbau 20cm. In der Breite ist er sogar 10cm schmaler. Vom Leergewicht ist er 200kg schwerer, als das, was Du für Deinen angibst. Ich weiß nicht wo Tabbert gespart hat, aber eigentlich spart Tabbert nicht...
Aber ich bin damit nicht unterwegs. Wenn Du Dir sicher bist, ist ja alles gut. Wenn nicht, ist das nicht mein Problem.
hallo
nein ich Fahre schon auf die Waage. Muss nur sagen ich habe sehr wenig schnick schnack im WoWa.
zwei Einzelbetten , ein Waschbecken ,Spüle , Kühlschrank und eine Rundsitzgruppe . Wirklich nix drin .
weder Fernseher oder sonst was. was schwer sein könnte.
Danke für den Rat aber in Österreich sind sie normal sehr genau mit den Einzelgenehmigungen deswegen hab ich auch Vertraut was darin steht.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Hi Loverl,ein Tip zum Zitieren. Nie den direkt davorstehenden Beitrag zitieren, das ist wohl überflüssig. Wenn Du zitieren willst, musst Du einfach nur auf den "Zitieren-Button" klicken, dann geht das automatisch. 😉
Und Deine Vorbesitzer mögen Glück gehabt haben oder auch nicht. Wenn es Dich trifft, zahlst Du und Dein Händler kann die Papiere auch nicht umschreiben. Der Tip von Oetteken, wiegen, war goldrichtig.
Hallo Franjo001
Die Firma Pusch war Erstauslieferer ,daher die Frage . die haben den einzelbescheid auch gemacht .
am woWa wurde auch nichts verändert nicht mal eine schraube mehr am WoWa in den Jahren danach.
Mfg Loverl
Zitat:
Original geschrieben von loverl
...
So jetzt habe ich meinen Einzelgenehmigungsbescheid nochmal genau durchgelesen.
...
Leergewicht 950 kg
Masse fahrfertig 1150 kg
Bis max. 1300 kg kann ich ihn Rauftypisieren
Zuladung 200 kgSo noch welche Fragen?
...
Ja, ich habe noch weitere Fragen.
In Österreich scheint das möglicherweise anders zu laufen als in Deutschland.
Wir reden hier von einem Wohnwagen und nicht von einem Wohnmobil.
Daher ist der Begriff der Masse fahrfertig unterschiedlich zu sehen.
http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103cf0a.html
Bezüglich deiner Angaben zu Leergewicht, Masse fahrfertig und Zuladung bin ich irritiert.
In D gibt es den Begriff des Gesamtgewichts, das sich aus der Summe von tatsächlichem Leergewicht und tatsächlicher Zuladung ergibt und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten darf.
Aus deinen Angaben kann ich nur Vermutungen anstellen:
Leergewicht: 950 kg
Zuladung: 200 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 1.150 kg
Möglichkeit der Auflastung auf 1.300 kg (unter welchen Voraussetzungen?)
Sind diese Annahmen richtig?
Wenn ja, dann überprüfen, ob das angegebene Leergewicht von 950 kg auch tatsächlich stimmt; i. d. R. stimmt das nämlich nicht und verantwortlich für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts bist du und niemand anderes. Da spielt es auch keine Rolle, ob noch nie etwas passiert ist oder beanstandet wurde.
Du bist für dein Handeln selber verantwortlich und kannst die hier gegebenen Ratschläge befolgen oder auch nicht.
Die Annahme hat n Fehler.
Das Leergewicht im Fahrzeugschein ist OHNE Sonderausstattungen.
Wenn du also z.B. ne Heizung extra bestellst und n Ersatzrad, etc. dann sind das Sonderausstattungen und die musst du von der Zuladung mit abziehen.
Deshalb kannst du das Leergewicht im Fahrzeugschein nicht als Referenz nehmen. Der Fahrer ist verantwortlich, und was Leute 25 Jahre lang falsch gemacht haben, interessiert im Einzelfall keinen.
Bei kleinen Überladungen ists idr. möglich z.B. Wasser ab zu lassen, oder z.B. Gasflaschen um zu packen.
.
Aus deinen Angaben kann ich nur Vermutungen anstellen:
Leergewicht: 950 kg
Zuladung: 200 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 1.150 kg
Möglichkeit der Auflastung auf 1.300 kg (unter welchen Voraussetzungen?)
Sind diese Annahmen richtig?Hallo ,
Kann mich zw. 1100 und 1300 kg entscheiden wie das Gesamtgewicht des WoWa sein darf,
Entscheidend ist hier das Max. Zuggewicht des Wagens. Also darf ich hier in meinen Falle bis zum Max von 1300kg Anmelden. Habe ich aber nicht gemacht da ich noch ein Zweites Fahrzeug habe was nicht soviel ziehen darf und nur im Notfall eingesetzt wird.
So nächste Woche fahre ich aber auf die Waage. Bin jetzt auch sehr Neugierig geworden. Habe zwar schon einiges eingepackt , die Sachen lasse ich aber drinnen . Ist max 10 kg schwer.
Kann in meinen MCV I auch einiges verladen . Sind auch nur Drei vielleicht mal Vier Personen an Bord.
Danke für Eure Mühe. Mfg Loverl
Hallo,
wenn ich dich richtig verstehe, dann hat der WoWa eigentlich ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.300 kg, wurde aber, aus welchen Gründen auch immer, abgelastet auf 1.150 kg.
Sinn würde so etwas in D nur machen, wenn man die 100 km/h-Zulassung sonst nicht bekommen würde.
Ansonsten zählt in D nur die tatsächliche Anhängelast, d. h. ich könnte an einen PKW mit einer zulässigen gebremsten Anhängelast von 1.000 kg auch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 kg anhängen, sofern dieser tatsächlich nicht mehr als 1.000 kg (z. B. 750 kg (Leergewicht) + 250 kg (Ladung) wiegt.
Was in D außerdem noch zu beachten ist, ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination.
Das kann dazu führen, dass ich einen Anhänger mit der zulässigen Anhängelast nur ziehen darf, wenn gleichzeitig das Zugfahrzeug nicht bis zum zulässigen Gesamtgewicht beladen ist.
Beispiel meines BMW (E46) 325 XI:
Leermasse des Fahrzeugs (ohne Fahrer und Flüssigkeiten): 1.524 kg
Masse des fahrbereiten Fahrzeugs: 1.680 kg
Technisch zulässige Gesamtmasse: 2.105 kg
Zulässige Anhängelast gebremst: 1.700 kg
Zulässige Anhängelast gebremst (bis 8% Steigung): 1.800 kg
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: 3.860 kg
Daraus folgt, zumindest theoretisch, das ich bei Ausnutzung des zulässigen Gesamtgewichts des PKW (z. B. 1.680 kg (Masse fahrbereit) + 75 kg (Stützlast) + 350 kg (weitere Personen und Gepäck) = 2.105 kg) noch einen Anhänger mit einem tatsächlichen Gewicht von 1.755 kg anhängen darf, wenn ich keine Steigungen über 8% befahre.
Außerdem dürfen gleichzeitig die zulässigen Achslasten, durch Beladung und Stützlast, nicht überschritten werden, was weitere Einschränkungen zur Folge hat.
Schau auch mal hier:
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
Laß mal hören, was die Verwiegung ergeben hat.
Liebe Grüße
Herbert
Hi,
Gerne mache ich das wird aber nicht vor nächsten Freitag werde.
Dann stelle ich die verwiegung online. Wenn ich es schaffe mit Bild.
Mfg Loverl