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Erster Unfall - wie am besten vorgehen?

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 18:26

Moin moin,

ich hatte am Wochenende meinen ersten größeren Unfall, wo mir ein Ausländischer Mitbürger uneinsichtiger Weise die Vorfahrt genommen hat. Ich bin mit Ihm so kollidiert, dass ich ein Schaden so aussieht:

- vorne rechts Stoßstange zerkratzt eingedrückt

- komplette vordere rechte Seite (Reifenhöhe) zerkratzt eingedrückt

- rechter Scheinwerfer angekratzt

- Teil der rechten Tür angekratzt und leicht eingedrückt.

- Spiegel ein wenig Lack abgeplatzt (dazu unten mehr)

Die Polizei wurde hinzugezogen und Kostenvoranschlag wurde bei einer Ford Werkstatt beantragt ( 15€ )... naja ... Mein Vater hat diesen machen lassen, da ich wegen meiner Arbeitszeit nicht in die Öffnungszeiten passe.

Wagen:

Ford Focus 3 Türer, 160 Tkm, 99er Bj.

Nun habe ich sehr viele Fragen und Zweifel.

1. Die Ford-Werkstatt will den Spiegel-Schaden nicht in die Reparatur aufnehmen, weil dieser vorher schon ein Schaden hatte, der Vorbesitzer diesen aber (zwar billig aber immerhin) mit einem Lackstift "lackiert" hat. Ist das so Richtig?

2. Da ich auf der anderen Seite einen sehr langen Neid-Kratzer habe, überlege ich eine freie Lackiererei für das Lackieren zu beauftragen um die andere Seite gleich mit machen zu lassen. Die gegnerische Versicherung macht da keine Probleme, wenn ich nicht die Vertrags-Lackiererei der Ford-Werkstatt in Anspruch nehme oder?

3. Aufgrund meines Täglichen Arbeitsweges von 60Km am Tag benötige ich einen Mietwagen. Die angestrebte Lackiererei bietet aber keinen Mietwagenservice an. In unserem Ort gibt es aber eine Leih-Firma.

3.1

Sollte ich für den Werkstatt-Aufenthalt & Lackier-Aufenthalt die Leih-Firma beanspruchen oder unterschiedlich?

3.2.

Was muss ich bei dem Mietwagen beachten? Maximale Kosten? Klasse? Klausel unter dem Mietvertrag?...?

3.3

Was passiert wenn der Zeitpunkt der Reparatur und der, der Lackierung auseinanderliegen? Z. B. 3 Tage? 2 Mal den Mietwagen anfordern geht ohne Probleme?

4.

Der "Meister" der Werkstatt hat anscheinend nur eine oberflächliche Sichtprüfung für 15€ durchgeführt, was mich daran Zweifeln lässt, dass er unter Umständen nicht alle Schäden gefunden hat. Sollte ich jetzt eine Zweite Werkstatt aufsuchen oder einen Gutachter hinzuziehen? Mein Versicherungsberater sagte ich solle nur Kva einholen und diesen dann zur gegnerischen Versicherung schicken.

4.1

Kann ich davon ausgehen das die gegnerische Versicherung den Gutachter bezahlt?

5.

Sollte ich mich im vorhinein bei der gegnerischen Versicherung melden bis ich die kva`s zusammen habe? Da ich im Zweifelsfall davon ausgehe, dass der Unfallverursacher dies nicht getan hat.

 

Soa ich denke das waren erstmal alle Fragen von mir :-)

Vielen Dank schon einmalmal fürs Lesen und die Hilfe im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Wenn sie Dir eine Zusage für das Gutachten gegeben haben, lässte das sofort machen.

Uninteressant ob die eins haben wollen, und schon mal gar keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ist der Schaden über der Bagatellgrenze hat der Geschädigte ein Anrecht auf ein Gutachten. Bei der Versicherung ruft man auch nicht an, die erzählen einem eh was vom Pferd am Telefon, nachher hat man noch eine Waschmaschine gekauft. ALLES, aber auch wirklich ALLES nur SCHRIFTLICH.

Interessant ist die Frage ob die gegnerische Versicherung die Schuld ihres Versicherten anerkennt oder ob daran noch Zweifel bestehen. Bei unklarer oder vom Gegner angezweifelter Schuldfrage kann ich aus Erfahrung nur zum Anwalt raten. Vor allem wenn man selber nicht so sicher weiß was man für Rechte und Pflichten hat. Nimmt einem auch den Stress, der weiß genau was zu tun ist wenn es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

Reparieren lassen kann man direkt nach einem Gutachten wenn der Gutachter die Freigabe erteilt. Die Werkstatt wie den Gutachter kann man selber auswählen. Lediglich bei Bagatellschäden <750€ gibt es nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Fiktiv abrechnen nach Gutachten ist kein Thema. Es gibt dann halt keine Märchensteuer und bei Reparaturschäden auch keinen Nutzungsausfall. Beides sind Kosten die nur erstattet werden wenn tatsächlich entstanden. D.h. wenn du dann doch reparieren willst Rechnung der Werkstatt einreichen und du bekommst für die Dauer der Reparatur den Leihwagen bezahlt oder den Nutzungsausfall sowie die Märchensteuer die auf der Rechnung ausgewiesen ist.

 

 

15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 2. Februar 2011 um 18:38

Klick

Da findest du auch einen weiterführenden Link.

Wenn dann noch Fragen offen sind. ;)

Gruß

Frank

das klingt mir nach einem schaden oberhalb von 700-750EUR, deshalb wuerde ich einen freien sachverständigen deiner wahl mit einem gutachten beauftragen.

den schaden bei der gegenerisschen VS wuerde ich auch sofort melden, da du sonst nur zeit verlierst.

Ich gehe mal davon aus, dass die Haftungsfrage geklärt ist - 100% zu deinen Gunsten.

 

Hier könnte auch ein wirtschaftlicher Totalschaden im Raume stehen.

Deswegen sollte ein Gutachten erstellt werden.

 

Melde den Schaden bei der gegnerischen Versicherung.

Suche dir einen Gutachter und lasse ein Gutachten erstellen.

Wenn du das Gutachten in der Hand hast, kennst du die Werte, dann kannst du dir immer noch überlegen, was du machen willst (z.B. Abrechnung nach Gutachten und das Fahrzeug dort instandsetzen lassen wo und wie du willst).

Die Gutachertkosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

 

Themenstarteram 3. Februar 2011 um 7:38

Hallo & danke für die Antworten.

Die Sachlage ist für mich eig. zu 100% geklärt. Für den Zeugen auch. Nur für den Unfallverursacher befürchte ich nicht. Rein vom Gefühl her. Er meinte vor der Polizei, dass er richtig stand und das der Zeuge und ich sone Rassen Geschichte abspielen ... echt das Letzte.

Ich hab aber Bilder die Ihn schon fast mitten auf der Kreuzung zeigen. Zeuge ist notiert etc.

Ich warte jetzt eben bis zum Wochenende um den Vka von der Werkstatt anzuschauen. Dann weiß ich ob der Preis wirklich über der Bagatellgrenze liegt.

Dann zum Gutachter und erst danach der gegnerischen Versicherung bescheid geben. Ist das so richtig?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Zyris

Die Sachlage ist für mich eig. zu 100% geklärt. Für den Zeugen auch. Nur für den Unfallverursacher befürchte ich nicht. Rein vom Gefühl her. Er meinte vor der Polizei, dass er richtig stand und das der Zeuge und ich sone Rassen Geschichte abspielen ... echt das Letzte.

Auch wenn es von einigen wieder Prügel gibt: Bei solchen Geschichten ab zum Anwalt, auch den zahlt die gegnerische Versicherung im Falle eindeutiger Schuld. Der kümmert sich dann auch um den Rest.

Gutachten würde ich auch empfehlen, gerade angesichts der Altschäden (Kratzer und Spiegel) am Fahrzeug. Ein Gutachter wird die in der Kalkulation entsprechend berücksichtigen. Scheinwerfer, Stoßstange, Kotflügel, Tür, ... da reichen auch 2*750€ nicht.

Themenstarteram 3. Februar 2011 um 12:30

Also Anwalt werde ich noch nicht einschalten. Den kann man ja dazu holen wenn es komplikationen gibt.

Alledings habe ich jetzt noch weitere Fragen:

1. Sollte ich mich jetzt mit nichts in der Hand bei der gegnerischen Versicherung melden, dass da was passiert ist? Oder erst wenn ich das Gutachten habe?

2. Wann sollte ich den Wagen reparieren lassen? Erst wenn die gegnerische Versicherung zugestimmt hat?

3. twelferider hat "Abrechnung nach Gutachten" erwähnt, dass heißt, dass das Geld auf mein Konto überwiesen wird und ich damit selber verfügen kann richtig? Irgendwo habe ich gelesen das bei einer Weise die MWSt nicht dabei ist? Und ist bei dem Gutachten schon das Geld für einen Mietwagen enthalten?

Puh ist das alles stressig...

Grüße

Also ich jedenfalls würde sofort die gegnerische Versicherung anrufen, den Schaden schildern und sie direkt fragen, ob sie ein Gutachten haben wollen.

Wenn sie Dir eine Zusage für das Gutachten gegeben haben, lässte das sofort machen.

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Wenn sie Dir eine Zusage für das Gutachten gegeben haben, lässte das sofort machen.

Uninteressant ob die eins haben wollen, und schon mal gar keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren. Ist der Schaden über der Bagatellgrenze hat der Geschädigte ein Anrecht auf ein Gutachten. Bei der Versicherung ruft man auch nicht an, die erzählen einem eh was vom Pferd am Telefon, nachher hat man noch eine Waschmaschine gekauft. ALLES, aber auch wirklich ALLES nur SCHRIFTLICH.

Interessant ist die Frage ob die gegnerische Versicherung die Schuld ihres Versicherten anerkennt oder ob daran noch Zweifel bestehen. Bei unklarer oder vom Gegner angezweifelter Schuldfrage kann ich aus Erfahrung nur zum Anwalt raten. Vor allem wenn man selber nicht so sicher weiß was man für Rechte und Pflichten hat. Nimmt einem auch den Stress, der weiß genau was zu tun ist wenn es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

Reparieren lassen kann man direkt nach einem Gutachten wenn der Gutachter die Freigabe erteilt. Die Werkstatt wie den Gutachter kann man selber auswählen. Lediglich bei Bagatellschäden <750€ gibt es nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Fiktiv abrechnen nach Gutachten ist kein Thema. Es gibt dann halt keine Märchensteuer und bei Reparaturschäden auch keinen Nutzungsausfall. Beides sind Kosten die nur erstattet werden wenn tatsächlich entstanden. D.h. wenn du dann doch reparieren willst Rechnung der Werkstatt einreichen und du bekommst für die Dauer der Reparatur den Leihwagen bezahlt oder den Nutzungsausfall sowie die Märchensteuer die auf der Rechnung ausgewiesen ist.

 

 

am 3. Februar 2011 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Zyris

Hallo & danke für die Antworten.

Die Sachlage ist für mich eig. zu 100% geklärt. Nur für den Unfallverursacher befürchte ich nicht. Rein vom Gefühl her. Er meinte vor der Polizei, dass er richtig stand und das der Zeuge und ich sone Rassen Geschichte abspielen ... echt das Letzte.

Ich hab aber Bilder die Ihn schon fast mitten auf der Kreuzung zeigen. Zeuge ist notiert etc.

Wieso ist die Sache für dich zu 100% geklärt?!?

Am Anfang schreibst du noch folgendes:

Zitat:

ich hatte am Wochenende meinen ersten größeren Unfall, wo mir ein Ausländischer Mitbürger uneinsichtiger Weise die Vorfahrt genommen hat.

Du musst dir mal zu Gemüde führen, dass du KEIN verbrieftes Recht auf Vorfaht hast! Wenn du also bei der Annäherung an die Kreuzung/Einmündung siehst der andere wird die die Vorfahrt nicht einräumen ("uneinsichtige Weise"), dann musst du von deinem VORRECHT zurücktreten und ggf. anhalten!

Ich sehe hier keine 100% Klärung (bei dem hier von dir geposteten Sachverhalt)!

am 3. Februar 2011 um 16:12

Ich glaube die Uneinsichtigkeit bezieht sich auf Verhalten und Äußerungen des Unfallgegners nach dem Crash.

Themenstarteram 3. Februar 2011 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Zyris

Hallo & danke für die Antworten.

Die Sachlage ist für mich eig. zu 100% geklärt. Nur für den Unfallverursacher befürchte ich nicht. Rein vom Gefühl her. Er meinte vor der Polizei, dass er richtig stand und das der Zeuge und ich sone Rassen Geschichte abspielen ... echt das Letzte.

Ich hab aber Bilder die Ihn schon fast mitten auf der Kreuzung zeigen. Zeuge ist notiert etc.

Wieso ist die Sache für dich zu 100% geklärt?!?

Am Anfang schreibst du noch folgendes:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

ich hatte am Wochenende meinen ersten größeren Unfall, wo mir ein Ausländischer Mitbürger uneinsichtiger Weise die Vorfahrt genommen hat.

Du musst dir mal zu Gemüde führen, dass du KEIN verbrieftes Recht auf Vorfaht hast! Wenn du also bei der Annäherung an die Kreuzung/Einmündung siehst der andere wird die die Vorfahrt nicht einräumen ("uneinsichtige Weise"), dann musst du von deinem VORRECHT zurücktreten und ggf. anhalten!

Ich sehe hier keine 100% Klärung (bei dem hier von dir geposteten Sachverhalt)!

Ich schildere den Unfall mal genau:

Ich fahre auf eine (kleine Stadt-)Ampelkreuzung zu (habe grün, also 50 km/h drauf) sehe auf der gegenseite einen Twingofahrer der von sich aus gesehen nach links blinkt und langsamer wird. Ungefähr als ich die erste Ampel erreichte zieht der Twingofahrer in meine Spur um abzubiegen! Darauf bin ich voll in die Eisen gegangen und ausgewichen sonst hätte das sicher andere Folgen gehabt! Ich hab sicherlich NICHT auf mein Vorfahrtsrecht bestanden!

Hinter dem Twingofahrer stand ein Vw Passat den ich leicht touchiert habe (der Zeuge). Ich stand schlussendlich zwischen beiden Fahrzeugen.

Hoffe ich konnte die Sache auch für dich bildlich genug darstellen.

 

@ bits1011: Richtig! Bei der Unfallbeschreibung vor der Polizei behauptete der (für mich klare) Schuldige mit dem Wagen immer weiter in Richtung der richtigen Spur gestanden zu haben.

am 5. Februar 2011 um 9:03

Nach deiner letzten Schilderung frage ich mich nur wieso du immer von VORFAHRT sprichst, wir haben doch hier einen Abbiegeunfall an einer LSA!

Und nach deiner letzten Aussage sehe ich auch kein uneinsichtiges Verhalten sondern eher ein Momentanversagen (schlechte Abstandschätzung des anderen) bei ihm.

Hier dürfte dann auch dier Herkunft (Ausländer, Einheimischer, Auswärtiger) keine Rolle spielen und gestrichen werden!

Also, kurze Zusammenfassung:

Der Hergang aus Deiner Sicht spricht für eine 100%ige Haftung Deines Unfallgegners.

Der sieht das aber -warum auch immer-anders und erhebt offenbar Haftungseinwände.

Du kannst ein Gutachten zur Feststellung der Schadenhöhe erstellen lassen, musst Dir aber darüber im Klaren sein, dass die Sache sich schon aufgrund der angedeuteten Haftungseinwände vermutlich in die Länge ziehen wird, da die Versicherung verpflichtet ist, vor der Regulierung den Sachverhalt aufzuklären.

Dein Unfallgegner wird es vermutlich mit der Meldung des Unfalls bei seinem Versicherer nicht übertrieben eilig haben.

Solange Du also den Schaden dort nicht anmeldest, wird erfahrungsgemäß gar nichts passieren.

Bei der Schadenmeldung solltest Du angeben, dass die Polizei (Tagebuchnummer, Adresse nicht vergessen) vor Ort war und dass es einen unabhängigen Zeugen (Adresse!) gibt, der den Hergang bestätigen kann und bitte angeschrieben werden soll.

Fotos von der Unfallstelle solltest Du möglichst gleich der Versicherung mailen.

Ich habe schon Fälle erlebt, in denen wochenlang ermittelt wurde und dann erst herauskam, dass der Geschädigte wunderbare Bilder von Unfallstelle hatte, die die Schuldfrage sofort beantwortet hätten. Wenn sie nicht bei ihm daheim auf dem Rechner gewesen wären...

Der Versicherer wird dann den Kunden, den Zeugen und die Polizei anschreiben und wenn alle Infos vorliegen, wirst Du bestimmt eine Kostenübernahme bekommen. Vorher allerdings kaum.

Bis dahin kann es aber durchaus sein, dass Leute, denen Du einen Auftrag erteilt hast (Sachverständiger, Werkstatt, Mietwagenfirma), Geld von Dir wollen.

Das solltest Du zumindest im Hinterkopf haben, bevor Du einen Reparaturauftrag und Mietvertrag unterschreibst. Bei den SV Kosten ist es ja nicht so schlimm. Die paar hundert EUR kann man mal auslegen. Aber der Rest kann ja böse ins Geld gehen.

Bei den Mietwagenkosten empfiehlt es sich immer, erst das Gutachten abzuwarten. Wenn die Zahlen einen klaren Totalschaden ergeben und Du lässt reparieren und fährst Mietwagen, wird´s teuer für Dich.

Ist es ein Reparaturschaden, solltest Du die Anmietung mit dem Versicherer absprechen und Dir ggf. von dort einen Wagen vermitteln lassen. Das minimiert Dein Kostenrisiko.

Gruß

Hafi

 

 

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 11:16

@ Hugaar: Da der Unfallverursacher kaum Deutsch konnte erzählte sein Sohn, der nicht dabei war, mir die ganze Zeit dass sein Vater (Unfallverursacher) überhaupt keine Schuld hat weil -> er müsse doch abbiegen und dabei in die gegnerische Fahrbahn ziehen und sein Vater stand vorher auch am richtigen Fleck bzw. er könne sich nicht erklären warum ich Ihn gerammt habe etc... kurz gesagt er wollte sich rausreden genau wie seine 5 Familienmitglieder die nach und nach ankamen und jeder einmal Richter spielen wollte. Gefolgt mit der Unterstellung, dass wir Rassisten sind.

Nach diesem Uneinsichtigem Verhalten bzw. Rausreden ( & aufgrund dessen, dass ich nunmal Vorfahrt - ja auch bei einer LSA gibt es Vorfahrtsregeln- hatte ) ist es für mich einfach keine "falscheinschätzung des Abstandes" sondern ein Vorfahrtsverstoß. Übrigens nannte es die Polizei am Freitag auch so.

Falls du den Titel "Ausländischer Mitbürger" als abwertend empfunden hast tut es mir leid, das war keine Absicht aber wie du hoffentlich jetzt verstehst, sitzt der Frust tief. Wenn man ein Unfall klar verursacht, muss man einfach auch dazu stehen!

Da bei Anfechtung schlussendlich ein Richter über die Sachlage entscheiden wird und nicht du, bitte ich dich nun aus der Klärung des Unfalls rauszuhalten.

___________________________________________

@ Hafi545:

Vielen Dank für deine deutliche Erklärung. Hat mir wirkich sehr geholfen! Da der Wagen noch fährt lasse ich ihn - wie du schon sagtest - erst wenn der Gutachter das "ok" gibt reparieren bzw bei Totalschaden den Betrag auszahlen.

Ich habe Bilder gemacht, allerdings haben wir die Wagen etwas beiseite gefahren um die Kreuzung zu räumen damit sind die wertlos oder?

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