Erster Unfall - Was nun?!
Hallo!
Habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft nen Mitsubishi Colt und auch gleich den ersten Unfall.
Ein Auto stand auf der Taxispur ich bin dran vorbei gefahren. Ich legte den Rückwärtsgang ein
das Auto stand noch weit entfernt von mir, hatte in den Rückwärtsspiegel geschaut.
Das Auto fuhr nach vorne ich nach hinten und wir beide sind zusammen geknallt. Wäre der stehen
geblieben wäre nix passiert......
Nichts gravierendes kaputt. (Jedenfalls bei mir) Nur ein paar Kratzer hinten auf dem Kotflügel.
Bei dem anderen waren auch nur ein paar Kratzer auf seinem Nummernschild sowie in diesem Plastikteil
meinte der das da sein ein Riss vorher nicht gewesen sei.
Mein Auto ist ein Mitsubishi für ca. 600€(Studentenkarre) der andere hatte nen Bentley f. mit Sicherheit so
um die 250.000€.
Da mein Auto eh bald schrottreif ist hatte ich nix weiter gesagt und wollte weiter fahren.
(Wer ist eigentlich schuld??)
Der Fahrer (war wohl übrigens ein Chauffeur) hatte gesagt das er die Polizei rufen wollte
damit die alles abklärt.
Als die dann kam der hatte wohl denen gesagt das er stand und ich beim Rückwärtsfahren in
sein Auto reingeknallt bin sagte ich das ich mich zunächst nicht weiter äußern möchte.
Ich hatte dem Polizisten gesagt ich kann meine Aussage ja noch schriftlich nachreichen.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Polizeipräsidenten bekommen in welchem steht
das ich beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende Vorsicht außer Acht gelassen habe.
Der andere hatte keine Zeugen genannt. Die Polizei kam 20 min. später hinzu...
In dem Schreiben steht als Beweismittel obwohl ich nix gesagt hatte:
Ihre Angaben, POM XXX, POM XXX
Ich soll insgesamt als Strafe 123,50€ bezahlen.....
Meine KFZ Versicherung ist die Europa ich habe nur die gesetzl. Mindestversicheurngssummen.
Die Gegenseite hat sich wohl an meine Versicherung gewandt. Ich habe bislang nix gemacht....
Was soll ich jetzt machen??
MfG
Mitsubi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Der andere hat doch auch keine Zeugen.....
DU bist aber derjenige der rückwärts gefahren ist und damit eine besonders hohe sorgfaltspflicht hat....einmal in den rückspiegel gucken, reicht da NICHT aus!
das du deine aussage bei der polizei verweigert hast, ist ebenfalls nicht gerade zu deinen gunsten gewesen!
ansonsten ist es dir freigestellt, dich anwaltlich beraten zu lassen...aber ein anwalt, wird dir da auch nicht viel mehr erzählen!
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Getrennt voneinander.
Wie bitte schön kannst du dann wissen, was der andere der Polizei gesagt hat?!
Zitat:
Ich hatte dem Polizistn gesagt da ich noch keine Erfahrungen mit Unfällen habe das ich meine Aussage schriftl. nachreiche.
Und wie lange bitteschön sollen die dann auf deine Aussage warten?
Zitat:
Wie kommt es eigentlich obwohl die Polizisten nichtmal beim Unfall dabei waren als Zeugen auf dem Papier stehen?!
Die Polizisten die einen Unfall aufnehmen werden IMMER als Zeugen auf dem Bußgeldbescheid geführt. Hat nen einfachen Hintergrund:
die haben eure Aussagen aufgenommen und können später vor Gericht wichtig sein!
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
sachverhalte bewusst verfälscht darstellen kann m.W. u.U. einen prozess wegen prozessbetruges nach sich ziehen.
Dann ist dein Wissen nicht ganz richtig, schau einfach mal den entsprechenden § an!
Zitat:
- würde ich zunächst direkt an das präsidium verweisen - die sollen dir erstmal sagen, wie genau die gegenseite den "wie sich rausstellt" dir zu last gelegten sachverhalt beschreibt.
?????
Was soll das Präsidium nachweisen?
Dem TE wird vorgewurfen nicht seiner ihm obliegenden besonderen Sorgfalt rückwärts gefahren zu sein!
Zitat:
die polizei will die sache möglichst unproblematisch (für sich) zu einem abschluss bringen - aufpassen, dass deine eigenen einlassungen dich nicht belasten.
Der Polizei ist es aber nunmal total egal, ob sie das Verfahren für den TE gut oder schlecht abschließt.
Sie haben eine Aussage vom anderen Beteiligten, dass der TE rückwärts gefahren ist und keine Aussage vom TE.
Was wollen sie noch mehr. Bußgeldbescheid raus und fertig!
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Das Auto fuhr nach vorne ich nach hinten und wir beide sind zusammen geknallt. Wäre der stehen
geblieben wäre nix passiert......
Was wäre denn passiert, wenn du nicht rückwärts gefahren währest? Oder du erst garnicht auf die Taxispur rüber fährst?
Was macht man da eigentlich mit ner Studentenkarre?
Zitat:
(Wer ist eigentlich schuld??)
Das kann dir hier keiner sagen: da musst du einen RICHTER fragen, den nur der darf / kann über Schuld sprechen!
Zitat:
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Polizeipräsidenten bekommen in welchem steht
das ich beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende Vorsicht außer Acht gelassen habe.
Ist doch alles richtig, dass hast du doch numal nicht gemacht!
Zitat:
Meine KFZ Versicherung ist die Europa ich habe nur die gesetzl. Mindestversicheurngssummen.
Dürfte reichen.
Zitat:
Die Gegenseite hat sich wohl an meine Versicherung gewandt. Ich habe bislang nix gemacht....
Was soll ich jetzt machen??
Auf alle Fälle mal deiner Vertragspflicht nachkommen und den Haftpflichtschaden deiner Versicherung melden!
Wenn du der Meinung bist, dir steht Schadenersatz von der anderen Versicherung zu kannst du dich ja mal dort melden und deine Ansprüche anzeigen.
Ansonsten ist es mit dem Bußgeld ganz einfach:
ZAHLEN, da alles rechtmässig ist (laut deinen bisherigen Angaben hier).
Oder zahl drauf und geh zum Anwalt (ohne D).
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wie bitte schön kannst du dann wissen, was der andere der Polizei gesagt hat?!Zitat:
Getrennt voneinander.
irgendwas ungünstiges wird's schon gewesen sein - anderenfalls würde nicht der mitsu zur kasse gebeten werden.
Zitat:
Was soll das Präsidium nachweisen?
nichts - es soll den sachverhalt so aufnehmen, wie beide seiten ihn schildern, bevor er ausgewertet wird.
Zitat:
Dem TE wird vorgewurfen nicht seiner ihm obliegenden besonderen Sorgfalt rückwärts gefahren zu sein!
naja, mittlerweile ist er schon "erledigt". allerdings ohne, dass eine annähernd objektive auswertung überhaupt theoretisch möglich gewesen wäre.
Zitat:
Der Polizei ist es aber nunmal total egal, ob sie das Verfahren für den TE gut oder schlecht abschließt.
Sie haben eine Aussage vom anderen Beteiligten, dass der TE rückwärts gefahren ist und keine Aussage vom TE.
Was wollen sie noch mehr. Bußgeldbescheid raus und fertig!
vollumfängliche zustimmung... einhergehend mit der ergänzung, dass der polizei auch ohne überhaupt irgendeiner aussage des TE, unglaubwürdiges in der aussage des unfallgegners aufgefallen sein kann. die entscheidung der polizei darüber wie sie den fall zu ende bringt somit u.U. nur darauf beruht, dass sie keine andere zur auswahl hat.
ein widerspruch muss auch wieder bearbeitet werden. dafür fallen wiederum kosten an. deswegen erstmal selbst hin zur polizei. und REDEN miteinander. 🙂
(wird man miteinander nicht warm, lässt sich die behörde nicht auf einen ein, kann man erstmal eine fristverlängerung - zur stellungnahme - erbitten. wird dieses verneint - beantragen... wird die antragsannahme verweigert oder der antrag an ort und stelle versagt, kann man sich das schriftlich geben lassen, um ggf. später prüfen zu lassen, ob das so schnittlauchseits rechtens war).
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Das liest sich in Deinem ersten Posting doch etwas anders - von bremsen oder gar davon, dass Dein Auto stand, ist da nirgendwo die Rede
lügen sollte man zu keiner zeit, darüber wurde der TE aufgeklärt. ich würde die sache für einen moment anders angehen wollen. sehen wir zunächst davon ab, die widersprüchlichen schilderungen im negativen sinne auszulegen und stellen diese frage erstmal zurück.
Zitat:
Aus der Nummer kommst Du ohnehin nicht heraus, im besten Fall haben beide Parteien eine Teilschuld.
nicht wenn bspw. dieser unfall vorsätzlich verursacht wurde.
frage: was bewegt einen - wovon ich ausgehe - einigermassen erfahrenen chauffeur - weil sonst würde man ihm wohl kaum die zündschlüssel für die teure kiste in die hände drücken - dazu, jemandem, der gerade rückwärts fährt, hinten reinzufahren... oder aus einer parkposition heraus "umzuparken" - den abstand zwischen sich und dem manövrierenden vordermann auf einen solchen verringern, der geringer als der ist, den der TE für die durchführung besagten maneuvers in anspruch zu nehmen geplant hat, was eigentlich auch "ersichtlich" war?
Ähnliche Themen
So, jetzt mal ganz langsam mit den jungen Pferden:
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Der andere hat doch auch keine Zeugen.....
Aber er hat - im Gegensatz zu dir - eine Aussage gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Ich meine der muß doch gesehen haben das ich rückwärts fahre
Ich dachte du hast gebremst und schon gestanden? Was denn nun?
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Ehrlich gesagt halte ich das für nicht besonders toll immer ständig zu bezahlen
und gut. Vorallem der andere hat wahrscheinlich Kohle ohne Ende und ich lass
mich hier ständig veräppeln.
Bei mir fährt einer hinten rein und ich soll bezahlen und gut - KLAR?!
Du wirfst da ein bischen was durcheinander. Den Betrag, den du zahlen sollst, wird aufgrund eines Verstoßes gegen die STVO erhoben. Das hat nichts mit dem Unfallgegner zu tun, sondern nur mit deinem Verstoß gegen die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren. Dasselbe würdest du zahlen müssen wenn dein Unfallgegner Tante Erna mit ihrem Smart oder Opa Heinrich mit seinem Audi 80 gewesen wäre.
Den Schaden beim Unfallgegner zahlt deine Versicherung. Das hat aber mit dem Bussgeld nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von mitsubi85
Mir kommt es so vor als wenn Geschäftsleute mit teuren Autos bei der
Polizei als Glaubwürdiger erscheinen und Pluspunkte dort haben.
Das mag dir so vorkommen, ist aber nicht so. Wenn die Polizei ankommt, sind halt die primäre Informationsquellen du und dein Unfallgegner. Dein Unfallgegner hat seine Aussage getätigt. Du hast die Zähne nicht auseinander bekommen. Also haben die Polizisten diese Informationen so zu Papier gebracht.
Wenn der Sachverhalt so nicht stimmt, musst du (mit Hilfe eines Anwaltes) die Schuldfrage von einem Gericht klären lassen. Das Bussgeld wirst du trotzdem zahlen müssen, denn selbst wenn du nur eine Teilschuld bekommen solltest, ändert das nichts daran, dass du gegen die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verstoßen hast.
Im übrigen stellst du dich nicht gerade als glaubwürdig da, wenn solche aussagen kommen wie "Ich fuhr rückwärts. Ach nee, ich hab ja schon gebremst. Nein, nein, Blödsinn! Ich hab ja schon gestanden."
Du hast einen Fehler gemacht, also steh dazu, zahl das Bussgeld und sei beim nächsten mal vorsichtiger.
Mfg Zille
einfach wird es nicht werden, mit dem zurückstellen.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Im übrigen stellst du dich nicht gerade als glaubwürdig da, wenn solche aussagen kommen wie "Ich fuhr rückwärts. Ach nee, ich hab ja schon gebremst. Nein, nein, Blödsinn! Ich hab ja schon gestanden."
gerade deswegen ist erstmal keine aussage zu machen auch grundsätzlich richtig. in der aufregung formuliert man schon mal was unglücklich vor sich hin... oder man ist überhaupt nicht redegewandt... insbesondere, wenn es "um was geht" und die daraus resultierende nervösität ihr übriges tut.
zumal im vorliegenden fall das studium (evtl. jura oder sprachwissenschaften) auch noch nicht abgeschlossen ist.
Zitat:
Wenn der Sachverhalt so nicht stimmt, musst du (mit Hilfe eines Anwaltes) die Schuldfrage von einem Gericht klären lassen. Das Bussgeld wirst du trotzdem zahlen müssen, denn selbst wenn du nur eine Teilschuld bekommen solltest, ändert das nichts daran, dass du gegen die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren verstoßen hast.
als fahrzeuglenker kommst du aber nicht drum rum, die frage, ob beim rückwärtsfahren (+lenken) auch der blick nach vorne notwendig ist zu bejahen und das ausbleiben von diesem, ebenfalls einen verstoss gegen die sorgfaltspflicht darstellen würde... was bei einem unfall auf der vorderseite des wagens eben wieder zu einer sorgfaltsverletzungsschuld des TE führen würde.
was soll man nun machen - gleichzeitig nach vorne & hinten ist nicht möglich.
alleine aus dem umstand, dass der TE sich in rückwärtige richtung bewegte, lässt sich m.e. nicht kategorisch (also für 100% der fälle verbindlich) eine automatische "mindestens mitschuld" daherleiten.
ich mein'... passiert was schlimmes, wenn er anstatt "heute" zu zahlen, heute versucht gegenmassnahmen zu ergreifen und - sollte die notwendigkeit der zahlung morgen noch fortbestehen - erst "morgen" zahlt?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
alleine aus dem umstand, dass der TE sich in rückwärtige richtung bewegte, lässt sich m.e. nicht kategorisch (also für 100% der fälle verbindlich) eine automatische "mindestens mitschuld" daherleiten.
Nun nach deiner Meinung vielleicht nicht, aber die Rechtssprechung der Vergangenheit hat gezeigt, dass sich §9 Abs.5 StVO einer großen Beliebtheit zum herleiten einer Mitschuld bei den Richtern erfeut.
Mfg Zille
PS: Zum Thema Aussage vor Ort:
Natürlich kann es Sinn machen, die Aussage vor Ort zu verweigern, wenn man sich nicht unnötig weiter reinreißen will. Trotzdem sollte ich mich dann am nächsten oder übernachsten Tag mal auf der Wache sehen lassen um meine Aussage zu Protokoll zu geben. Auch dies hat der TE leider verpasst. Und es kann mir niemand erzählen, dass der Bussgeldbescheid so schnell bei ihm war, dass er keine Zeit hatte seine Aussage zu tätigen.
Für mich scheint das hier mal wieder ein typischer "Alle Anderen nur ich nicht haben Schuld" Thread zu sein. Der böse Bonzenchauffeur der den armen Studenten ausnehmen will, die böse Polizei die ihr Protokoll schreibt ohne mich nochmal zu Hause zu besuchen und zu fragen was meine Meinung ist, die böse Bussgeldstelle, die Polizisten glaubt, die gar nicht dabei waren, die böse Versicherung die mich einfach hochstuft, obwohl ich doch nur rückwärts gefahren gestanden hab.
Da ist Zahlen wirklich besser, und beim nächsten Rückwärtsfahren nach hinten gucken wo du hinfährst dann hätte das auch verhindert werden können.
Lg
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
die Rechtssprechung der Vergangenheit hat gezeigt, dass sich §9 Abs.5 StVO einer großen Beliebtheit zum herleiten einer Mitschuld bei den Richtern erfeut.
ich räume dem TE auch keine besonders grossen erfolgsaussichten ein, zumal auch keine weiteren einzelheiten zum hergang bekanntgegeben worden sind. wenn er es vorzieht, seine schilderungen zurückzuhalten, muss man damit irgendwie leben.
aber warum kann mir keiner meine fragen - jeweils am ende der letzten beiden postings - beantworten?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
was bewegt einen - wovon ich ausgehe - einigermassen erfahrenen chauffeur - weil sonst würde man ihm wohl kaum die zündschlüssel für die teure kiste in die hände drücken - dazu, jemandem, der gerade rückwärts fährt, hinten reinzufahren... oder aus einer parkposition heraus "umzuparken" - den abstand zwischen sich und dem manövrierenden vordermann auf einen solchen verringern, der geringer als der ist, den der TE für die durchführung besagten maneuvers in anspruch zu nehmen geplant hat, was eigentlich auch "ersichtlich" war?
...pff....vielleicht wollte er los fahren? Das ist ne Frage, die solltest du den VT fragen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
alleine aus dem umstand, dass der TE sich in rückwärtige richtung bewegte, lässt sich m.e. nicht kategorisch (also für 100% der fälle verbindlich) eine automatische "mindestens mitschuld" daherleiten.
Vor Gericht leider schon. Das zeigt die Rechtsprechung. Dem rückwärtsfahrenden VT werden besondere Pflichten auferlegt. Kommt es zum Unfall, bekommt der rückwärtsfahrende VT die Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ich mein'... passiert was schlimmes, wenn er anstatt "heute" zu zahlen, heute versucht gegenmassnahmen zu ergreifen und - sollte die notwendigkeit der zahlung morgen noch fortbestehen - erst "morgen" zahlt?
Nein, es passiert nicht schlimmes. Er sollte nur die Fristen einhalten. Wenn er nicht die Fristen einhält halt das übliche über Zwangsvollstreckung, Pfändung und Erzwingungshaft.
@ TE
du kannst natürlich Widerspruch gegen das ganze einlegen und beantragen dass es von einem Gutachter überprüft wird. Aber wie du selber sagtest, bist du rückwärtst gefahren und was anderes wird der Gutachter nicht rausfinden. Da wird es egal sein ob der andere VT eine Bewegung nach vorne gemacht hat wenn du dich rückwärts bewegst. Dir wirst dann halt nur noch zusätzlich die Kosten des Gutachters zahlen müssen.
Vor allem ist es wichtig, dass du den Schaden deine Versicherung mal meldest. :-) Wer weiß was raus kommt wenn der mit seinem Fahrzeug in die Werkstatt fährt.
Es ist auch nicht als negativ anzusehen, dass der TE erstmal die Aussage verweigert hat. Nur Fakt ist, dass das so dann ins Protokoll der eingesetzten PVB kommt. Und wenn dann nicht zeitnah was von dem Unfallverursacher kommt wirds so weitergereicht. Dann steht nur die Aussage des Geschädigten drinnen. Die PVB sind Zeuge darüber wie sich die Situation ihnen dargestellt und wie halt die festgestellten Abstände und so waren... und als Person die die Aussage verweigert hast du bei der entscheidenden Behörde immer die schlechteren Karten. Du hättest ja von anfang an was sagen können.... Na wie gesagt, hast die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und vor Gericht zu gehen. Die Kosten musst dann allerdings du tragen wenn du verlierst.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
nichts - es soll den sachverhalt so aufnehmen, wie beide seiten ihn schildern, bevor er ausgewertet wird.
Und wielange sollen di da auf die Stellungnahme des TE warten?
Es gilt noch immer Fristen für die Ahndung einzuhalten, sonst kommt jeder auf die Idee es zu versuchen.
Zitat:
ein widerspruch muss auch wieder bearbeitet werden. dafür fallen wiederum kosten an.
Da hier schon Verwaltungsgebühren erhoben wurden (Bußgeld) fallen erstmal im Einspruchsverfahren keine weiteren Kosten (außer Porto) an.
Zitat:
deswegen erstmal selbst hin zur polizei. und REDEN miteinander. 🙂
Da hast du nur einen kleinen Denkfehler drinn:
Schau mal (falls vorhanden) in einen an dich geschickten Brief von einer Bußgeldstelle. Da steht drinn mit wem du reden sollst. Nämlich mit der Bußgeldstelle und nicht mit der Polizei. Die haben die Sache bereits abgegeben und werden sich nur noch ggü. der Bußgeldstelle oder dem Gericht äußern.
Zitat:
(wird man miteinander nicht warm, lässt sich die behörde nicht auf einen ein, kann man erstmal eine fristverlängerung - zur stellungnahme - erbitten. wird dieses verneint - beantragen... wird die antragsannahme verweigert oder der antrag an ort und stelle versagt, kann man sich das schriftlich geben lassen, um ggf. später prüfen zu lassen, ob das so schnittlauchseits rechtens war).
Blödsinn (Tschuldigung, muss es aber so ausdrücken),
Da die Polizei nicht dein Ansprechpartner im Bußgeldverfahren ist brauchen sie keine Stellungnahme von dir aufnehmen, können dir keine Fristverlängerung geben...
Somit bekommst du auch keine schriftliche Bestätitung dafür. Du hast ja schon eine Belehrung auf dem Bußgeldschreiben wo du was machen kannst und solltest und darfst.
Zitat:
frage: was bewegt einen... dazu, jemandem, der gerade rückwärts fährt, hinten reinzufahren... oder aus einer parkposition heraus "umzuparken" - den abstand zwischen sich und dem manövrierenden vordermann auf einen solchen verringern, der geringer als der ist, den der TE für die durchführung besagten maneuvers in anspruch zu nehmen geplant hat, was eigentlich auch "ersichtlich" war?
Ganz einfach, eventuell hat ja auch der Nutzer der Luxuskarre gepennt und den TE übersehen. Damit kann sich der TE nunmal trotzdem nicht rausreden, da er duch das Rückwärtsfahren die größere "Gefahr" darstellt und eine BESONDERE Sorgfaltsplficht hatte.
Am Ende kommen wir zu folgenden Schlüssen:
- es ist nicht immer gut an der Unfallstelle nichts zu sagen!
- wenn man vor Ort nichts sagt sollte man dies schnellstmöglich nachholen!
- wir dürfen uns beim rückwärts Rangieren nicht darauf verlassen, dass der hinter uns stehende dies auch weiter beibehält!
- es nutzt nichst, wenn man vor dem rückwärtsfahren einmal in den Spiegel schaut!
- in diesem Fall hier entweder einfach zahlen und gut!
Oder: einen Anwalt aufsuchen und gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, mit dem sehr hohen Risiko das weitere Kosten (für den Anwalt) entstehen und wir trotzdem zahlen müssen!
Bravo! Was für eine Zusammenfassung.
Ich glaube hier ist jetzt alles relevante gesagt worden. Den Rest sollte der TE für sich selber abwägen. (Wobei ich mich auch freuen würde zu hören, wie er sich denn dann entschieden hat).
MfG Zille
Zitat:
Bravo! Was für eine Zusammenfassung.
yepp - danke euch - sogar ich hab's verstanden.
... und will nur noch daran festhalten, dass "REDEN miteinander" wunder bewirken kann.
... wozu es hier aber wohl schon tatsächlich zu spät ist.
- nach einem durch Unachtsamkeit und unvorsichtiges Fahren selbstverschuldeten Unfall weiterfahren wollen
- keine Aussage machen, keine Aussage schriftlich nachreichen, die Hände in den Schoß legen und nichts tun
- dann noch erwarten, dass die Zuzahlung zum Unfallschaden irgendwie im nachhinein abgewendet werden kann
Ich wäre eher für eine MPU, deutlich höhere Geldstrafe und ein paar Monate Fahrverbot. Zum Nachdenken, damit ein Stück weit mehr Reife beim TE eintritt. Beim nächsten Mal ist es vielleicht kein Auto, woran der TE nicht denkt, sondern ein Mensch, der dann sein Leben lässt oder körperlich irreversible Schäden erleidet.
Um Himmels willen,
Wenn die Polizeilichen Zeugen das hier lesen wird das Urteil auch nicht anders ausfallen...
... Der Augenscheinliche Unfallverursacher verstrickt sich in Widersprüche...
mal ist er gefahren, dann doch nicht, dann ist er dem anderen rein gefahren dann der andere ihm, dann hat er geschaut, dann doch nicht, dann sagt er was dann doch nicht...
Irgendwie hoff ich nur, dass der Unfallort weit weg von meinem aktuellen und eventuellen zukünftigen Wohnorten ist... ich will nicht dass irgendwann mal mein Kind gelaufen ist oder vielleicht doch nicht oder er gebremst hat oder doch nicht....
... er ist im moment übrigens erstaunlich verschwiegen...