Erste Mal geblitzt während der Probezeit ausserorts
Hallo,
da ich beim nachforschen verschiedene Ergebnisse bekommen habe hoffe ich nun bei euch auf Antworten die mich einigermaßen zufrieden stellen
So kurz mir : bin nun bescheidene 31 und habe beruflich bedingt endlich mal vor 1 1/2 Jahren den Führerschein gemacht. Ich halte mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen ( höchstens so knapp 5 kmh drüber ) Fahre umsichtig und halte brav meinen Abstand und lasse mich nicht von nervbacken mit ihren PS Monstern verleiten oder aus der Ruhe bringen.Radarkontrollen waren schon viele und nie war ich zu schnell.
Nun zu dem eigentlich Thema. Gestern war ich auf einer Bundesstraße auf dem linken fahrstreifen unterwegs und hatte so einen echt nervigen Prollo vor mir der andauernd extrem beschleunigte und dann ganz abrupt abbremst und wartete bis ich wieder in seiner Nähe war und wieder gas gab . das Spiel hat der gute 5 Minuten durchgezogen und ich war extrem genervt. Nachdem er wieder so ein unnötiges Bremsmanöver hingelegt hatte zog er plötzlich ohne Blinker auf die rechte Spur. Ich gab gas damit ich vor ihn kommen konnte ( vorher waren 120 zulässige Höchstgeschwindigkeit ) , hatte da so 140 drauf und plötzlich blitzt es
ich hab mich echt schwarzgeärgert das ich mich hab hinreißen lassen und dann der blitzer stand direkt am tempo 100 Schild .
Also hab ich jetzt 40 zu viel drauf gehabt und nun kommen die Ungereimtheiten in meiner Suche. Wo ich mir sicher bin sind 120 Euro bussgeld, 1 Punkt und die Probezeitverlängerung . mitunter heißt es 1 Monat Fahrverbot und eine MPU oder nur die MPU ohne das Fahrverbot .
womit kann ich denn nun letztendlich rechnen?
Jay
Beste Antwort im Thema
Würde ich direkt teilnehmen , da ich ja scheinbar auf die schiefe Bahn gerutscht bin
Ähnliche Themen
31 Antworten
Bei 140 aufn Tacho warst du je nach Fahrzeug und alter des Fahrzeuges in Wirklichkeit nur bei Ca. 130.
Zitat:
Zum Thema 5 kmh schneller. Mein Fahrlehrer hat es mir so beigebracht das ich in dem Sinne schon die besagten 5 kmh Luft nach oben habe und unter anderem sollte man nicht immer haargenau 50 fahren da das nunmal den hinteren fahrer zum überholen provozieren und dementsprechend verkehrsgefährdend wirken könnte . Heißt nicht das ich immer schneller fahre wie oben beschrieben
Das mag der Unterschied zwischen Theorie und Praxis sein. Du bzw. Dein Fahrlehrer favorisieren eben die 5 km/h-Grenze, ein Anderer sagt, dass alles unter 20 km/h drüber ja nur im Bussgeldbereich liegt und man quasi nichts riskiert.
Wenn ich denen dann vorrechne, wieviel Meter mehr Bremsweg diese doch so kleine Überschreitung bedeutet, ernte ich meist betretene Blicke.
Um mal Dein Beispiel zu nehmen: Bei 50 km/h steht man bei optimalen Bedingungen nach etwa 25 m, bei 5 km/h mehr sind das eben über 30 m. Im ersten Fall stehst Du vor dem Fußgängerüberweg, im zweiten liegt das Kind unter dem Auto. Bei 100/105 km/h sind es schon 100 m bzw. 110 m.
Und ja, ich habe bei einer Fahrprüfung Klasse B auch schon mal eine Frau durchfallen lassen, welche trotz zweimaliger Ermahnung an die zulässige Geschwindigkeit innerorts immer so 8 - 10 km/h drüber gefahren ist.
Ich finde das bei Geschwindigkeitskontrollen, vor allem beim Lasern, immer sehr nett, wenn jemand dem Beamten gegenüber äußert, dass er ja immer bloß 10 km/h mehr fährt als erlaubt. Solche Aussage drückt klar einen Vorsatz aus, ich sage dazu immer "Selbststeller".
Alle Gute!
Der Gardiner
Zitat:
@Miley1999 schrieb am 25. Oktober 2015 um 11:00:48 Uhr:
Mein Fahrlehrer hat es mir so beigebracht das ich in dem Sinne schon die besagten 5 kmh Luft nach oben habe und unter anderem sollte man nicht immer haargenau 50 fahren da das nunmal den hinteren fahrer zum überholen provozieren und dementsprechend verkehrsgefährdend wirken könnte .
Das kann ich mir in der Tat nicht vorstellen.
Wird einem das heute wirklich schon in der Fahrschule beigebracht ?



Das kann man in der Praxis so halten, aber wirklich schon in der Theorie so erklärt bekommen ?
Auch in der Prüfung so gefahren ?
Aber passt schon, dafür werden die Kapitel Sicherheitsabstand und Rechtsfahrgebot sicherlich weggelassen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:14:36 Uhr:
Das kann ich mir in der Tat nicht vorstellen.
Wird einem das heute wirklich schon in der Fahrschule beigebracht ?![]()
Das kann man in der Praxis so halten, aber wirklich schon in der Theorie so erklärt bekommen ?
Auch in der Prüfung so gefahren ?
Aber passt schon, dafür werden die Kapitel Sicherheitsabstand und Rechtsfahrgebot sicherlich weggelassen.
In der Fahrschule wird nahegelegt, kein Verkehrshindernis zu sein.
Auch ich habe es so gelernt bekommen, lieber 5 kmh "zu schnell" zu fahren als 5 kmh zu langsam. Zumal ja die Tachos eh immer 5-10% vorgehen.
Missachtung des Rechtsfahrgebots ist dann wahrscheinlich einfach nur Gewohnheitssache bei den Schleichern.
OT:
Handyhalterungkaufen, Blitzer.de-App runterladen und ab jetzt entspannter fahren.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:14:36 Uhr:
Zitat:
@Miley1999 schrieb am 25. Oktober 2015 um 11:00:48 Uhr:
Mein Fahrlehrer hat es mir so beigebracht das ich in dem Sinne schon die besagten 5 kmh Luft nach oben habe und unter anderem sollte man nicht immer haargenau 50 fahren da das nunmal den hinteren fahrer zum überholen provozieren und dementsprechend verkehrsgefährdend wirken könnte .
Das kann ich mir in der Tat nicht vorstellen.
Wird einem das heute wirklich schon in der Fahrschule beigebracht ?![]()
Das kann man in der Praxis so halten, aber wirklich schon in der Theorie so erklärt bekommen ?
Auch in der Prüfung so gefahren ?
Mein Fahrlehrer ist konsequent auf die Bremse getreten, wenn der Tacho mehr als 53 km/h angezeigt hat.
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:00:34 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:14:36 Uhr:
Das kann ich mir in der Tat nicht vorstellen.
Wird einem das heute wirklich schon in der Fahrschule beigebracht ?![]()
Das kann man in der Praxis so halten, aber wirklich schon in der Theorie so erklärt bekommen ?
Auch in der Prüfung so gefahren ?
Aber passt schon, dafür werden die Kapitel Sicherheitsabstand und Rechtsfahrgebot sicherlich weggelassen.
In der Fahrschule wird nahegelegt, kein Verkehrshindernis zu sein.
Auch ich habe es so gelernt bekommen, lieber 5 kmh "zu schnell" zu fahren als 5 kmh zu langsam. Zumal ja die Tachos eh immer 5-10% vorgehen.
Missachtung des Rechtsfahrgebots ist dann wahrscheinlich einfach nur Gewohnheitssache bei den Schleichern.
OT: Handyhalterung kaufen, Blitzer.de-App runterladen und ab jetzt entspannter fahren.
Der Tacho hat vllt Vorlauf. Aber wenn auf dem runden Schild ne 50 steht, dann meinen die auch 50 aufm Tacho, nicht 50 mit Tachovorlauf.
Also ich habe damals (vor gut 6 Jahren) von meinem Fahrlehrer selbst bei 1-2km/h drüber sofort den Spruch bekommen "Es sind 50 erlaubt also fahren wir auch nicht mehr als 50".
Dieses zu schnell Fahren in dem Bereich wo es im vermeintlich schlimmsten Falle nur ein kleines Verwarnungsgeld gibt scheint Volkssport zu sein...
Das im wirklich schlimmsten Fall eben der Mensch unter dem Fahrzeug liegt ... so weit denken viele gar nicht... Nein, Nein... ich muss doch nur schnell ankommen ohne Rücksicht auf Verluste!
Es stimmt. Es gibt Drängler die einem dich auffahren und riskant Überholen wenn man eben nur das fährt was erlaubt ist.
Dann muss ich aber ganz ehrlich sagen ist das NICHT meine Schuld wenn jemand meint er muss mich überholen auf der Landstraße in einer unübersichtlichen Kurve obwohl ich bereits mit Tempomat die erlaubten 100km/h fahre.
Da kommt aber wieder das Problem ins Spiel was hier im Thread bereits schon ein mal genannt wurde.
Viele (sehr viele) Menschen nehmen den Straßenverkehr und das was in diesem passiert sehr persönlich.
So wir jemand wie ich der nur das fährt was erlaubt ist zu einem bitterbösen Ausbremser der absichtlich so langsam fährt um den Hintermann/frau zu ärgern.
Und wenn ich dann auch noch weniger fahre als erlaubt wäre weil die Sicht schlecht ist... Ohhh... dann kocht das Blut wohl bei einigen...
Ich sehe das relativ entspannt... auch dieser Personen werden noch ihren Meister finden und ihre Erfahrungen machen und irgendwann merken das dieses Verhalten falsch ist.
Und sollte mir mal jemand aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstand reindonnern oder wirklich über mehrere Kilometer hinweg drängeln dann habe ich vorne wie hinten eine Dashcam im Auto.
Aber zurück zum Thema...
Lieber TE... da hat sich ein dümmlicher unreifer Mensch ein Opfer gesucht und du bist darauf reingefallen.
Und weisst du was? Das bin ich vor einigen Jahren auch.
Ärgere dich nicht zu sehr darüber... mir hat es damals die Augen geöffnet... vielleicht ist das bei dir auch der Fall!
Gute und verstoßfreie Fahrt in Zukunft!
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:00:34 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:14:36 Uhr:
Das kann ich mir in der Tat nicht vorstellen.
Wird einem das heute wirklich schon in der Fahrschule beigebracht ?![]()
Das kann man in der Praxis so halten, aber wirklich schon in der Theorie so erklärt bekommen ?
Auch in der Prüfung so gefahren ?
Aber passt schon, dafür werden die Kapitel Sicherheitsabstand und Rechtsfahrgebot sicherlich weggelassen.
In der Fahrschule wird nahegelegt, kein Verkehrshindernis zu sein.
Und es wird gelehrt, das man wenn man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fährt, ein Verkehrshindernis ist ?
Vor allem, wurde nie gelehrt das, die gefahrene Geschwindigkeit sich nach der Verkehrssituation zu richten hat ?
Es gibt ja wirklich VTs die sind der Meinung das man immer die zHG fahren muss, egal wie die Bedingungen sind, oder besser nein, es gibt keine Gründe die zHG zu unterschreiten.
Redet ihr Euch wirklich ein das es richtig ist das man immer die zGH überschreitet ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:12:54 Uhr:
Und es wird gelehrt, das man wenn man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fährt, ein Verkehrshindernis ist ?
Vor allem, wurde nie gelehrt das, die gefahrene Geschwindigkeit sich nach der Verkehrssituation zu richten hat ?
Es gibt ja wirklich VTs die sind der Meinung das man immer die zHG fahren muss, egal wie die Bedingungen sind, oder besser nein, es gibt keine Gründe die zHG zu unterschreiten.
Redet ihr Euch wirklich ein das es richtig ist das man immer die zGH überschreitet ?
Mit 50 auf einer gut ausgebauten Straße ohne jegliche Fußgänger, Radfahrer etc. ist man ein Verkehrshindernis, ja. Auch wenn's innerorts ist.
Natürlich muss sich die gefahrene Geschwindigkeit den Umständen entsprechen, aber eben diese Umstände erlauben in 95% der Fällen eben eine Geschwindigkeit > zHG.
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Oktober 2015 um 15:12:36 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:12:54 Uhr:
Und es wird gelehrt, das man wenn man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fährt, ein Verkehrshindernis ist ?
Vor allem, wurde nie gelehrt das, die gefahrene Geschwindigkeit sich nach der Verkehrssituation zu richten hat ?
Es gibt ja wirklich VTs die sind der Meinung das man immer die zHG fahren muss, egal wie die Bedingungen sind, oder besser nein, es gibt keine Gründe die zHG zu unterschreiten.
Redet ihr Euch wirklich ein das es richtig ist das man immer die zGH überschreitet ?
Mit 50 auf einer gut ausgebauten Straße ohne jegliche Fußgänger, Radfahrer etc. ist man ein Verkehrshindernis, ja. Auch wenn's innerorts ist.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen max. 50 km/h, da kann niemand ein Verkehrshindernis sein mit 50 km/h wo 50 km/h erlaubt ist.
Zitat:
Natürlich muss sich die gefahrene Geschwindigkeit den Umständen entsprechen, aber eben diese Umstände erlauben in 95% der Fällen eben eine Geschwindigkeit > zHG.
Wo erlaubt der Gesetzgeber eine höhere Geschwindigkeit als die zHG ?
Das mag dein Wunschdenken sein, hat aber nichts mit der gesetzlichen Lage zu tun.
Die besagten paar kmh zu viel sind wenn überhaupt nur dann wenn kein echter Verkehr herrscht und ich nach einer Ampel etc die erste bin. Ansonsten Fahre ich auch ein paar kmh weniger wenn mir der Abstand zum Vordermann zu niedrig ist, erst recht wenn das Wetter oder die Fahrbahn nicht optimal sind.
Überholt bei konstanten 50 wurde ich schon oft und das in Situationen wo es echt gefährlich wurde .
Zitat:
@towe96 schrieb am 25. Oktober 2015 um 15:12:36 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:12:54 Uhr:
Und es wird gelehrt, das man wenn man die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fährt, ein Verkehrshindernis ist ?
Vor allem, wurde nie gelehrt das, die gefahrene Geschwindigkeit sich nach der Verkehrssituation zu richten hat ?
Es gibt ja wirklich VTs die sind der Meinung das man immer die zHG fahren muss, egal wie die Bedingungen sind, oder besser nein, es gibt keine Gründe die zHG zu unterschreiten.
Redet ihr Euch wirklich ein das es richtig ist das man immer die zGH überschreitet ?
Mit 50 auf einer gut ausgebauten Straße ohne jegliche Fußgänger, Radfahrer etc. ist man ein Verkehrshindernis, ja. Auch wenn's innerorts ist.
Natürlich muss sich die gefahrene Geschwindigkeit den Umständen entsprechen, aber eben diese Umstände erlauben in 95% der Fällen eben eine Geschwindigkeit > zHG.
Beides ist theoretisch/sachlich absolut falsch.
Praktisch/real kann man drüber diskutieren.
Zitat:
L@5uperv1lla1n schrieb am 25. Oktober 2015 um 14:08:12 Uhr:
Der Tacho hat vllt Vorlauf. Aber wenn auf dem runden Schild ne 50 steht, dann meinen die auch 50 aufm Tacho, nicht 50 mit Tachovorlauf.
Wo steht denn so was ? Fakt ist das der messende Blitzer den Tachovorlauf nicht beurteilen kann. Messgeräte können nur auf physikalische Werte geeicht werden. Alles andere macht keinen Sinn. Ich würde sofort Einspruch einlegen wenn man mir mit Phantasiewerten käme.
Moderne Navis können häufig einen sehr viel genaueren Wert anzeigen (GPS basierend). Das sind zwar keine zugelassenen Messmittel aber man kann mit ihnen schon recht gut abschätzen wie groß der Vorlauf tatsächlich ist und ob man eine etwaige Blitzermessung anzweifeln sollte.
Bei mir ist der Vorlauf ca. 3km/h bei 50, 6km/h bei 100, 10km/h bei 130...
War missverständlich ausgedrückt: zHG 50 bedeutet 50 km/h auf dem Tacho, nicht 50 km/h lt. Navi-GPS...
Zitat:
@5uperv1lla1n schrieb am 26. Oktober 2015 um 09:11:18 Uhr:
War missverständlich ausgedrückt: zHG 50 bedeutet 50 km/h auf dem Tacho, nicht 50 km/h lt. Navi-GPS...
50 KMh bedeutet 13,89 Meter pro Sekunde, egal wo der Zeiger steht !
