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Erste Fahrten mit Gebrauchtfahrzeug

Kawasaki EL 250
Themenstarteram 23. Februar 2021 um 14:14

Hallo, hatte im Winter eine el gekauft

Vergaser wurde gereinigt. Ölwechsel gemacht.

Gestern sank die Drehzahl - beim Kupplung ziehen so, dass ich immer Zwischengas geben musste. Dennoch ging sie mehrmals aus.

Heute habe ich die Leerlaufschraube gedreht. Eigekuppelt ok, im Leerlauf höher. Eher 3000.

Als die Leerlaufdrehzahl sank klopfte es, wie ein Hämmern.

Bei jedem Stop Benzingeruch und ein Tropfen Benzin aus dem Ablassschlauch mit immer feuchtem Ende.

Neues Fahrzeug, hat seine Eigenwilligkeiten, die ich erst langsam kennenlerne...

Ist das halt manchmal so oder stimmt da was nicht? Wie wäre es zu lösen.

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23 Antworten

Alles gut. Hab auch nur auf dem Handy getipselt ;-)

Themenstarteram 24. Februar 2021 um 22:20

Bei meinem Vergaser sei der Sitz der Drosselklappenwelle verschlissen. Deshalb sei Leerlaufdrehzahl nicht besser einstellbar.

Benzingeruch, Abtropfen werde sich legen mit der Zeit und Benutzung.

Wow, was ist das für eine Werkstatt?

Die haben doch die Vergaser überholt? Wenn ich das Ding offen habe, also als Mechaniker, und einen deutlichen Schaden, mit großem Einfluss auf Fahr- und Startverhalten, feststelle, dann baue ich keine neue Düse, Schwimmernadel etc.pp ein, sondern nehme Kontakt mit meinem Kunden auf um das Problem zu klären!

Und das etwas von ganz alleine aufhört zu tropfen, kenne ich nur von Warmwasser Verschraubungen und auch nur dort, wo Wasser stark kalkhaltig, also hart ist!

Daß eine undichte Ablassschraube aufhört abzutropfen, wäre mir neu ......... korrigiert mich, wenn ich zu lange schon nicht mehr Physik hatte!

Mein Rat wäre, sofort Werkstatt wechseln und vlt nach einer gebrauchten, überholten Vergasereinheit suchen, Einbau und Sync kann man echt zu Hause selbst erledigen.

 

https://www.mopart.de/.../

 

Nur als möglicher Weg, habe den zufällig gefunden.

Da muss ich @petehartmann zustimmen. Die Werkstatt hat dir also Geld für eine im Grunde sinnlose (wenn die Diagnose der verschlissenen Drosselklappenwelle denn stimmt) Überholung in Rechnung gestellt und gleichzeitig in Kauf genommen, daß du pannenbedingt irgendwo in der Pampa liegen bleibst und dir ggf. sogar das Fahrzeug durch Kraftstoffaustritt in Flammen aufgeht?

Da würd ich aber mal ein ernstes Gespräch mit der Werkstatt führen und mir die Kosten der Überholung zurückholen. Wenn der Betrieb Mitglied der KFZ Innung ist, kannst du deren Schlichtungsstelle kostenlos Einschalten. Deren Urteil wäre dann für die Werkstatt bindend. Für dich wie gesagt kostenlos. Das darfst du nicht einfach so hinnehmen.

Ist es wirklich an dem, dann bliebe in der Tat die sinnvollste Option, sich einen anderen Vergaser zu besorgen, falls es die Teile zur Reparatur des alten Vergasers nicht gibt.

Die werkstatt hat drei mal die Möglichkeit ihren Schaden zu reparieren. Die muss man dieser auch gewähren, bevor man weitere Schritte einleitet. Wenn Sie natürlich nicht mal diese Versuche in Angriff nimmt, ist es ein anderer Punkt.

Bevor hier also geklagt wird, die werkstatt darauf ansprechen.

Leider bleibt dir da nichts anderes übrig. Und wenn Du der nicht vertraust und auf keinen Fall die Maschine mehr in die Hand derer geben willst, musst Du in den sauren Apfel beißen.

Themenstarteram 25. Februar 2021 um 10:02

Ich bin echt schockiert! - puh!

Werde erstmal weiterarbeiten...

Echt für sinnlose Arbeiten Geld ausgegeben - ...

Traurig!

Werkstatt schrieb ja so, als - es ist halt verschlissen, aber das ist normal, da alt.

Ich wusste nicht mal, dass ein Vergaser nach ca. 27.000 km so irreparabel ausleiern kann.

Bring mal vorbei, wir schauen uns das an, wir justieren nach o.ä. kam ja nicht.

Mag gerichtlich so sein mit dreimal die Maschine aus der Hand geben...

aber es kam ja nicht mal ein Angebot etwas nachzubessern.

Einfach krass.

Frist setzen und wenn er die nicht einhält, klagen. Am besten per Brief,damit es nachverfolgbar ist.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 25. Februar 2021 um 09:28:56 Uhr:

Die werkstatt hat drei mal die Möglichkeit ihren Schaden zu reparieren. Die muss man dieser auch gewähren, bevor man weitere Schritte einleitet. Wenn Sie natürlich nicht mal diese Versuche in Angriff nimmt, ist es ein anderer Punkt.

Bevor hier also geklagt wird, die werkstatt darauf ansprechen.

Leider bleibt dir da nichts anderes übrig. Und wenn Du der nicht vertraust und auf keinen Fall die Maschine mehr in die Hand derer geben willst, musst Du in den sauren Apfel beißen.

Das ist natürlich richtig. Ert einmal das Gespräch suchen. Aber ich bezweifle deren Einsicht eines Fehlverhaltens noch ein freiwilliges Entgegenkommen ob des bisherigen Gebarens.

Ich glaub das mit dem ausgeleiet bei echten ca. 27TKM nicht so recht.

Besser wäre gewesen persönlich mit der Maschine erscheinen damit die sich das ansehen können und Du nicht so leicht abgewimmelt wirst.

Wenn Du bloß ne E-Mail schreibst, ist es für die kein Aufwand Dich ebenso leicht mit solch zweifelhaftem Text abzuspeisen.

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