Erstbeitrag KFZ-Versicherungsprämie

Hallo!

Ich werde bald zum ersten mal ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen und somit eine KFZ-Vollkaskoversicherung abschließen.
Da der Betrag ja fällig wird nach der Zulassung auf mich muss ich dies natürlich in meine FInanzielle PLanung mit einbeziehen, nun meine Frage:

Wird der Versicherungsbeitrag (Jährlich ca. 1.450€) im kompletten Umfang fällig oder nur bis ende diesen Jahres (rein rechnerisch ca. 360€?) fällig, so dass ich dann im Dezember noch eine Zahlungsaufforderung über 1450€ erhalten für 2014?

Also anders Formuliert, wenn ich jetzt die Versicherung abschließe, zahle ich dann von Okt. bis Dez. (und Folglich dann zum jahreswechsel für 2014) oder von Okt. 2013 bis Okt. 2014?

EDIT: Ich möchte jährlich zahlen.

Ich hoffe ich konnte meine Frage halbwegs verständlich ausdrücken😉

Vielen Dank schonmal im voraus!

MfG,
Kristian

34 Antworten

Mir ist kein Versicherer bekannt, der die Hauptfälligkeit z.B. am 2.12 jeden Jahres hat, den Beitrag aber am 15. des Monats bucht.

Ich kenne es nur so, dass der Tag der Hauptfälligkeit auch gleichzeitig das Buchungsdatum ist.

Sprich, wenn Hauptfälligkeit am 2.12. jeden Jahres ist, so ist z.B. bei halbjährlicher Zahlweise der Beitrag am 2.12 und am 2.6 fällig. Nicht aber am 15.12 und am 15.6.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Mir ist kein Versicherer bekannt, der die Hauptfälligkeit z.B. am 2.12 jeden Jahres hat, den Beitrag aber am 15. des Monats bucht.

Ich kenne es nur so, dass der Tag der Hauptfälligkeit auch gleichzeitig das Buchungsdatum ist.

Sprich, wenn Hauptfälligkeit am 2.12. jeden Jahres ist, so ist z.B. bei halbjährlicher Zahlweise der Beitrag am 2.12 und am 2.6 fällig. Nicht aber am 15.12 und am 15.6.

Mir aber, machen neuerdings alle Online Versicherer, damit sie nicht so viele Kunden verlieren.

Der Normalkunde ist darauf geeicht, dass er bis zum 30.11. zum 01.01. kündigen kann.
Das wollen die Online Versicherer nicht, deshalb machen sie den Ablauf einfach auf das Beginn Datum (und schon kann der Kunde nicht mehr zum 01.01. kündigen.

Welcher Versicherer macht das z.B.?

Du hast schon verstanden, was ich meine, oder?

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Welcher Versicherer macht das z.B.?

Du hast schon verstanden, was ich meine, oder?

Natürlich habe ich verstanden, nur die Tage der Abbuchng geben nicht den Vertragsablauf wieder.

Die Online Anbieter machen eben nicht mehr wie es vorher üblich war den 01.01. als Vertragsablauf, sondern den Tag, an dem das KFZ zugelassen wurde.

Und somit können die Kunden nicht mehr zum 01.01. kündigen, sondern nur zum Ablaufdatum mit einer Frist von 4 Wochen.

Geniealer Trick

Ähnliche Themen

Wie ich schon gesagt habe, machen das nicht nur die Onlineanbieter so.

Das ist inzwischen fast bei jedem Anbieter auf dem Markt so üblich.

In der Praxis wird das nur nicht immer so gemacht, denn der Kunde kriegt sonst 2x eine jeweils andere Beitragsrechnung. Einmal wird er mit den SF gestuft und ein weiteres mal kommen die neuen Tarife und Typ-Regionalklassen zum Tragen.

Was ich aber eigentlich sagen wollte:

Grund warum man die Hauptfälligkeit Tag genau legen kann ist eben, damit der Kunde einen anderen Buchungstermin haben kann, als den 1. im Monat.

Es gibt viele Leute, die bekommen z.B. am 8. im Monat den Lohn. Denen ist es dann lieber wenn erst am 10. das Geld gebucht wird.

Hierzu muss man dann die Hauptfälligkeit vom Vertrag auf den 10. eines x-beliebigen Monats im Jahr legen. Dann wird immer erst am 10. des Monats abgebuch.

Mir ist wie gesagt kein Versicherer bekannt, der das anders handhabt.
Ich kenne keinen, der die Hauptfälligkeit am 10. hat, aber am 20. buchen kann.

Ist ja bei jedem andern Kompositgeschäft das gleiche.
Hauptfälligkeit = Buchungsdatum.

Bernd, Du weißt aber schon, dass der Ablauf des Vertrages mit dem Abbuchungstermin des Beitrages nicht zu tun hat.

Der Beitrag ist immer am 01. des Monats fällig (Versicherungsvertragsgesetz), der Abbuchungstermin kann aber ein anderer sein.

Ist mir nicht bekannt und kann ich mir auch nicht vorstellen.
Wo wäre da der Sinn?

Wo soll das im VVG angeblich stehen?

Welcher §?

Ehrlich gesagt, sind mir jetzt nicht wirklich viele Versicherer bekannt, die die Hauptfälligkeit und den Ablauf auf einen anderen Tag, als den 01.01. legen, geschweige denn auf einen anderen Tag als den 01. eines Monats.

Auf die Schnelle fällt mir nur die Admiral direkt ein, die den Tag der Zulassung als Beginn (und Ablauf) des Vertrages dokumentiert.

Eine unterjährige Hauptfälligkeit kenne ich nur bei Oldtimern/Exoten, Saisonkennzeichen oder bei Firmenverbindungen ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr.

Na dann willkommen im Jahr 2013!

Allianz, Ergo, Nürnberger, Generali, Aachen Münchener, Direct Line, Admiral Direkt, etc...

Alles große Anbieter, die eine frei wählbare Hauptfälligkeit haben.

Hier ein aktueller Bericht aus dem Handelsblatt:

Darin steht, dass 62% aller Anbieter inzwischen eine abweichende Hauptfälligkeit anbieten.

Zitat:

Inzwischen bieten 62 Prozent der Versicherer eine vom Jahresanfang abweichende Hauptfälligkeit an.

Quelle:

http://www.handelsblatt.com/.../4165938-2.html

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Na dann willkommen im Jahr 2013!

Na dann, wilkommen in der Praxis!

Wir arbeiten jetzt gar nicht so wenig mit Allianz, ERGO und Generali, zwar überwiegend im gewerblichen Sektor, aber auch bei den privaten KFZ, ist mir nicht ein einziger Kunde bekannt, der eine abweichende Hauptfälligkeit beantragt oder gewünscht hat.

Der reguläre Ablauf/Hauptfälligkeit ist bei diesen drei Anbietern nach wie vor der 01.01.! Mag sein, dass man was anderes beantragen kann, kommt aber in meinem Berufsalltag nicht vor.

Bei Admiral direkt ist es aber so, dass man meines Wissens als Ablauf/HF immer den Tag der Zulassung hat und bei der Flexibilität des Ladens vermutlich auch nichts anderes vereinbaren kann.

In der Praxis bin ich schon seit über 15 Jahren. Keine Sorge.

Ich sehe draußen immer wieder Verträge mit abweichender Hauptfälligkeit.
Auch gibt immer wieder Kunden, die gerne am 15. eine Buchung haben möchte, als am 1. eines Monats.

2009 haben die ersten Versicherer erst damit angefangen und es ziehen immer mehr nach.

Auch logisch dass man noch nicht so viele mit abweichender Fälligkeit sieht, denn beim ganzen Bestand ging es ja noch nicht.

Was in der Praxis dann tatächlich gemacht wird, ist aber auch nicht das Thema.

Fakt ist, dass es inzwischen bei fast 2/3 aller Anbieter möglich ist.

Abweichende Hauptfälligkeit wird kaum angeboten. Außer bei der Admiral Direkt, der Nürnberger und der Allianz habe ich das auch noch kein einziges Mal gesehen. Die Nürnberger gibt in Ihren Rundschreiben an die Vertreter auch ganz offen den Grund an. Abschottung gegenüber dem Wettbewerb.
Auch wünschen die allerwenigsten Kunden eine abweichende Hauptfälligkeit, die meisten haben sich über die Jahre schon an den 01.01. gewöhnt. Das merkt man auch daran, dass diejenigen, welche eine abweichende Hauptfälligkeit gewählt haben häufig wieder zum alten System zurück möchten.

Was allerdings einige Kunden gerne hätten wäre eine freie Wahl des Abbuchungstages im Monat. Dies bietet so aber meines Wissens nach kein Anbieter an.

Doch. Die Aachen Münchener macht das z.B.

Auch die Generali! Und auch die Hauptfälligkeit ist seit inzwischen über 2 Jahren unterjährig, also nicht mehr zum 01.01. eines Jahres.

Gruß, Jens

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72


Doch. Die Aachen Münchener macht das z.B.

Was die DVAG macht, ist jetzt nicht wirklich relevant, wenns im Thread mittlerweile darum geht, ob abweichende HF nur von Direktversicherern, aber nicht von Serviceversicherern angeboten werden, oder? Die ganzen Strukturvertriebe sehe ich persönlich weit hinter den Onlineversicherern, und sind in aller erster Linie für den hervorragenden Ruf der Assekurranzen verantwortlich.

@Bad Hunter
Die Generali macht aber doch auch maximal den 01. eines Monats, oder?

Deine Antwort
Ähnliche Themen