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Erstbeitrag KFZ-Versicherungsprämie

Hallo!

Ich werde bald zum ersten mal ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen und somit eine KFZ-Vollkaskoversicherung abschließen.
Da der Betrag ja fällig wird nach der Zulassung auf mich muss ich dies natürlich in meine FInanzielle PLanung mit einbeziehen, nun meine Frage:

Wird der Versicherungsbeitrag (Jährlich ca. 1.450€) im kompletten Umfang fällig oder nur bis ende diesen Jahres (rein rechnerisch ca. 360€?) fällig, so dass ich dann im Dezember noch eine Zahlungsaufforderung über 1450€ erhalten für 2014?

Also anders Formuliert, wenn ich jetzt die Versicherung abschließe, zahle ich dann von Okt. bis Dez. (und Folglich dann zum jahreswechsel für 2014) oder von Okt. 2013 bis Okt. 2014?

EDIT: Ich möchte jährlich zahlen.

Ich hoffe ich konnte meine Frage halbwegs verständlich ausdrücken😉

Vielen Dank schonmal im voraus!

MfG,
Kristian

34 Antworten

Kann man heut zu Tage gestalten wie man möchte.

Tach,

wenn Du den Antrag mit Hauptfälligkeit 01.01.2014 stellst, wird der Jahresbeitrag anteilmäßig berechnet. Zum 01.01. dann der Jahresbeitrag für das nächste Jahr.

Pass bei Antragstellung aber auf, wann die Hauptfälligkeit ist. Und wenn Du noch ein paar Wochen mit dem Antrag wartest, zahlst Du den Rest für dieses Jahr und den kompletten Beitrag für nächstes Jahr auf einmal 😁.

Salve,
remarque

Moin,

so sieht das aus, es kommt immer auf den Ablauf des Versicherungsjahres an.

Z.B. wenn das KFZ am 15.10.13 zugelassen wird und der Ablauf der 15.10.14 ist, dann erfolgt die Beitragsabrechnung vom 15.10.13 - 15.10.14 und dann ist dir Prämie immer im Oktober fällig.

Ist der Ablauf der 01.01.14 gemäß Vertragsverlängerung (z.B. B.4 AKB, bei einer mir bekannten Versicherung), dann wird der Erstbeitrag vom 15.10.13 - 01.01.14 fällig und dann immer im Januar eines Jahres erhoben.

Wenn Du den Antrag online stellst, selber auf die hauptfälligkeit achten, wenn es bei denen im Büro gemacht wird, dann dem Mitarbeiter Deinen Wunsch äußern.

Keine Ahnung, die Direktversicherer machen ihr eigenes Ding.
Je nach Arbeitsanweisung und Programm.

Die HUK24 hat kein Büro, nur online.

Ich hab die 24 übersehen 🙄.

Danke für die Antworten!🙂

Also könnte es schlimmstenfalls sein dass ich nach der Zulassung den beitrag von 01.10.2013 bis 01.10.2014 bezahlen müsste, wenn ich das richtig verstanden habe?

Habe gehört dass man sich bei der Schadensreguliereung bei der HUK24 auch bei den Büros der Aussendienstler melden kann ( von der "normalen HUK"😉 stimmt dies?

Wäre für mich extrem praktisch da eines direkt über die Straße ist 😁

Keine Ahnung.

Ich weiß nur, dass früher die HUK Büros keine Schadenmeldungen (Papierform) hatten.
Mag sein, weil sie Online angebunden sind es etwas anderes ist.

Nur, da diese Büros keine Bestandsprovision im KFZ Bereich erhalten (soll das jetzt anders sein ??), interessieren die Büros auch nicht die Schadenmeldungen, da sie dafür keine Vergütung erhalten.

Oder irre ich mich ?

Zitat:

Original geschrieben von Krizzzzz


Danke für die Antworten!🙂

Also könnte es schlimmstenfalls sein dass ich nach der Zulassung den beitrag von 01.10.2013 bis 01.10.2014 bezahlen müsste, wenn ich das richtig verstanden habe?

Habe gehört dass man sich bei der Schadensreguliereung bei der HUK24 auch bei den Büros der Aussendienstler melden kann ( von der "normalen HUK"😉 stimmt dies?

Wäre für mich extrem praktisch da eines direkt über die Straße ist 😁

Hallo,

bei fast allen Versicheren ist das Kalenderjahr auch das Versicherungsjahr, bei der HUK und HUK 24 ist das auch so. Der Folgebeitrag wird erst zum 01.01.2014 fällig. Aber wie hier schon geschrieben wurde, ist es möglich das wenn Du noch länger damit wartest, es möglich sein kann das Du die Rechnung für den Rest des Jahres 2013 und für 2014 bekommst. Ich weiß von einem Fall da wurde ein Fahrzeug am 05.11. zugelassen und der Restbeitrag des Jahres und der komplette Beitrag für das Folgejahr waren auf der Rechnung.

Die Schadensregulierung der HUK 24 läuft über die HUK. Du kannst aber dort nur anrufen, die Mitarbeiter sind die gleichen. Einen Aussendienstler kannst Du so viel ich weiß im Schadensfall nicht aufsuchen, kommt aber vielleicht auch darauf an wen man vor sich hat, der eine würde vielleicht helfen, der andere nicht.

Wenn Du ein HUK Büro vor der Tür hast, frage doch mal nach und lass dir ein Angebot machen. Ein guter Aussendiesntler kann in einem vielleicht kritischen Schadenfall mehr für Dich machen oder erreichen als Du selbst Online.

Dein Beitrag mit 1450 € im Jahr ist natürlich schon eine Menge. Wenn Du eventuell noch andere Versicherungen bei einem Versicherungsunternehmen hast gehen möglicherweise noch ein paar Prozent über Bündelnachlass.

MfG Andi

@and068

Kann es sein, dass Du die letzten Trickse der Online Versicherer nicht mit bekommen hast ?

Wenn das KFZ am Z.B. 02.12. zugelassen wurde, dann haben sie dass Versicherungsjahr am 02.12. enden lassen.

Hintergrund = weil dann die Werbung Stichtag 30.11. nicht mehr gilt.

Das machen nicht nur die Onlineversicherer so, sondern der ganze Markt.

Es ist einfach auch kundenfreundlicher, wenn man die Hauptfälligkeit auf jeden beliebigen Tag im Jahr legen kann, oder der Buchungstag nicht immer der 1. von einem Monat sein muss.

Es gibt viele Kunden, die hätten den gerne lieber am 15. eines Monats.

@Bernd

Dummes Zeug, selbst wenn die Abbuchung am 01. 08. 16. 24. erfolgen sollte hat das nichts mit den Ablauf des Versicherungsjahres zu tun.

Der Ablauf ist immer das Datum, was in der Police eingeschrieben ist.

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