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erst Kostenvoranschlag dann gutachten Auto Unfall

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 1:23

Hallo Liebe Lieber Forum,

ich habe vor Paartage unverschuldet ein Unfall an mein Auto. Jemanden an Ampel hat mein Auto von hinten angefahren. Ich bin 100% unschuldig auch Polizei waren vor Ort und bestätigten mir das.

Es handle sich hier um ein Mercedes E-Klasse E220d W213 BJ 11.2016 92000 Km

 

Ich möchte mir die Schaden erstmal von Gegner Versicherung auszahlen lassen. Da ich so Einfall noch nie erlebt habe, wüsste ich nicht dass ich zu erst ein Gutachten beauftragen muss. Ich bin direkt ein Tag nach Unfall zur Mercedes gefahren und mir die Kostenvoranschlag geholt. Die kosten Voranschlag mercedes hat bereits bei Gegner Versicherung gemeldet, Weill die Gegner Versicherung ist ein Partnervertrag zur Mercedes. paar Tage danach, habe ich doch auch noch ein Gutachter beauftragt. Ich habe aber von vorne weg der Gutachter darauf hingewiesen. das ich bereits bei mercedes war und mir die Kostenvoranschlag geholt haben, bitte wenn Sie Ihre Gutachter kosten von mein Gegner Versicherung nicht abrechnen können, verzichte ich auf Gutachter Besuch. Er meinte, die Gegner Versicherung bezahlt Gutachter kosten Jedenfalls.

Nach dem Gutachter die schaden aufgenommen hat. Differenz zur Kostenvoranschlag waren ca 1900 Euro.

Laut Kostenvoranschlag Netto 3502 Euro hier mercedes komischerweise hat auch rabat mit gerechnet ca 150 euro netto auf material kosten also nur noch 3352 Euro

Laut Gutachter Netto 5189 Euro

Übrigens die Gutachter hat paar Fehler in Kostenvoranschlag gefunden, also Kostenvoranschlag ist Fehlerhaft

Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefonisch gesprochen. meinte er gilt das was zu erst eingereicht ist und sehr wahrscheinlich muss ich auch die Gutachter kosten selber tragen, weil ein Gutachter nach Kostenvorschlag nicht erlaubt. Ich weiss nicht, ob er mich nur angst gemacht hat, damit ich Ihn beauftrage oder das ist tatsächlich so?

Hier sind mein Fragen

Soll die schaden nach Gutachter Schätzungen ausgezahlt oder nach Kostenvoranschlag von Mercedes?

Kann ich ein Rechtsanwalt in diesem fall auf Gegner Versicherungs kosten beauftragen?

Wie gross sind die Chancen vor Gericht zu gehen, wenn die Versicherung nur die Netto Kostenvoranschlag (im schlimmste fall noch mit Kurzungen) auszahlt, die Gutachter kosten nicht akzeptiert und die Gutachter Honorar nicht bezahlt?

Ich entschuldige mich, falls mein Deutsch nicht so verständlich ist :-)

Vielen Dank für die Mühe

LG

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54 Antworten

Vielen Dank für die Antwort.

laut ein gerichtsurteil des Amtsgericht (AG) Ibbenbühren von 22. Juni 2015 hervor (AZ: 3C 26/15). Muss die Versicherung die kosten von Gutachtens im Rahmen der Schadenregulierung aufkommen, selbst wenn bereits ein Kostenvoranschlag zur Reparatur vorliegt.

schau mal folgende link

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

LG

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Oktober 2022 um 20:08:03 Uhr:

Die Gutachterkosten zählen nicht dazu.

Nur für den Fall, dass die Honorarforderung direkt an den SV abgetreten wurde und dieser sein Honorar auch selbst geltend macht.

Peter, hier z#hlen die wie Zinsen als Nebenforderung und werden der HF nicht hinzugesetzt.

Erzähl das nicht so laut, bisher haben alle Versicherungen und alle Gerichte hier im Umfeld die Gutachterkosten ganz normal als Hauptforderung gewertet, wie auch den Nutzungsausfall und die Kostenpauschale.

Inzwischen geht hier die Justiz sogar dazu über, die außergerichtlichen Anwaltskosten (so sie mit eingeklagt werden) bei der Festsetzung des Gegenstandswertes zu berücksichtigen.

am 15. Oktober 2022 um 19:31

Zitat:

@D.Alm schrieb am 15. Oktober 2022 um 20:28:34 Uhr:

Liebe/er Forum,

Noch kurze Frage.

Falls Versicherung doch nur nach KVA auszahlen möchte. Im KVA sind kein Wertminderung mit eingerechnet im Gutachter Bericht aber schon. Muss die Versicherung trotzdem die Wertminderung im Gutachten Bericht + netto Betrag in KVA auszahlen müssen?

Außerdem nach dem Versicherung die fiktive Abrechnung Auszahlt, kann ich das Auto in einem Freien Werkstatt reparieren lassen und noch Mehrwertsteuer + Nutzungsausfall + Unkostenpauschale von Versicherung auszahlen lassen?

Danke

Hallo D.Alm,

Das Vermischen von konkreter oder fiktiver Abrechnung war lange Zeit nicht ganz unumstritten: Dazu gibt es ein begrüßenswertes frisches höchstrichterliches Urteil aus dem April diesen Jahres, um der bisherigen Bereicherungskultur ein wenig entgegenzuwirken, dass die Kanzler Stühlein, Barthelmes und Kollegen mit dem recht klangvollen und zutreffenden Titel "Mischen Impossible" aufgreift:

https://www.kanzlei-sbk.de/news/mischen-impossible/

https://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

vG

Eine erfreuliche Tendenz, Peter. :)

Hallo Liebe/ Lieber Forum,

 

hier sind paar Neuigkeiten:

 

Nach dem Rechtsanwalt die Fiktive Abrechnung an Versicherung eingereicht hat.

Der Rechtsanwalt hat Fiktive Abrechnung auf basis Gutachten wie folgend gerechnet

Reparaturkosten lt. Sachverständigengutachten netto 5189,67 Euro

Wertminderung 400 Euro

Kostenpauschale 25 Euro

 

Insgesamt: 5614,67 Euro

 

Endlich heute die Versicherung hat sich bei uns per E-Mail gemeldet.

Also Versicherung möchte nur wie folgende bezahlen

Mercedes Kostenvoranschlag 3352,58 Euro

Wertminderung 400 Euro

Kostenpauschale 25 Euro

 

Insgesamt: 3777,58 Euro

 

ich habe Rechtsanwalt kontaktiert. Rechtsanwalt hat mir gesagt, dass wir Vorgericht gehen sollen (Wenn ich damit einverstanden bin), Weil Versicherung nur nach Kostenvoranschlag von mercedes bezahlen wollen und nicht nach Gutachten.

 

Wie hoch ist mein chance, wenn ich in diesem fall Vorgericht gehe?

 

Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr eure Meinung dazu sagen könnten.

 

Vielen Dank für eure Mühe

Liebe Grüße

Im Rechtsstreit wird die gegn. Versicherung argumentieren, dass der Schaden gem. Kostenvoranschlag zu beheben sei. Du wirst dich auf das eingeholte Gutachten berufen und sowohl den SV als Zeugen benennen als auch die Einholung eines "gerichtlichen" Gutachtens beantragen.

Leider ist meine Glaskugel etwas beschlagen und ich kann daher nicht erkennen, was das gerichtliche Gutachten bringen wird.

Kleiner Nachtrag: Wenn der Kostenvoranschlag Sonderpreise für die Versicherung aufführt, ist er unerheblich. Es müssen die regulären Preise aufgeführt werden, nicht die mit Versicherungen vereinbarten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. November 2022 um 22:46:51 Uhr:

Im Rechtsstreit wird die gegn. Versicherung argumentieren, dass der Schaden gem. Kostenvoranschlag zu beheben sei. Du wirst dich auf das eingeholte Gutachten berufen und sowohl den SV als Zeugen benennen als auch die Einholung eines "gerichtlichen" Gutachtens beantragen.

Leider ist meine Glaskugel etwas beschlagen und ich kann daher nicht erkennen, was das gerichtliche Gutachten bringen wird.

Kleiner Nachtrag: Wenn der Kostenvoranschlag Sonderpreise für die Versicherung aufführt, ist er unerheblich. Es müssen die regulären Preise aufgeführt werden, nicht die mit Versicherungen vereinbarten.

Hallo

Danke für die Antwort

Die Kostenvoranschlag ist fehlerhaft (zu Beispiel, Stoßstange hinten unten ist aus Plastik und von Werkaus nicht lackiert, im Kostenvoranschlag diese teil wird auch lackiert). Außerdem im Kostenvoranschlag ist PAUSCHALER RABATT AUF ERSATZTEILE im höhe 8% mit eingerechnet.

* KVA Lohn Summenblock Lackierung 2,66 Stunden (32 aw)

* Gutachten Lohn Summenblock Lackierung 5,83 Stunden (70 aw)

* KVA Arbeitslohn Karosserie 6,16 Stunden (74 aw)

* Gutachten Arbeitslohn Karosserie 7 Stunden (84 aw)

 

Reicht das aus als Argument Vorgericht?

Werdest du in mein stelle Vorgericht gehen?

LG

Warum vertraust du denn deinem Anwalt nicht? Normalerweise reicht man bei sowas Klage ein und dann reguliert die HP und übernimmt auch die Kosten.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. November 2022 um 22:46:51 Uhr:

Im Rechtsstreit wird die gegn. Versicherung argumentieren, dass der Schaden gem. Kostenvoranschlag zu beheben sei. Du wirst dich auf das eingeholte Gutachten berufen und sowohl den SV als Zeugen benennen als auch die Einholung eines "gerichtlichen" Gutachtens beantragen.

Leider ist meine Glaskugel etwas beschlagen und ich kann daher nicht erkennen, was das gerichtliche Gutachten bringen wird.

Kleiner Nachtrag: Wenn der Kostenvoranschlag Sonderpreise für die Versicherung aufführt, ist er unerheblich. Es müssen die regulären Preise aufgeführt werden, nicht die mit Versicherungen vereinbarten.

Siehe Bilder Gutachten und KVA

 

Gutachten
Kostenvoranschlag

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. November 2022 um 23:23:56 Uhr:

Warum vertraust du denn deinem Anwalt nicht? Normalerweise reicht man bei sowas Klage ein und dann reguliert die HP und übernimmt auch die Kosten.

Ok, das klingelt gut

Wie ich bereits erwähnt habe, ich habe sowas noch nie im Leben gehabt. Deshalb frage ich hier im Forum.

Ich hoffe sehr, dass Versicherung reguliert und nicht Vorgericht geht. Ich habe kein Nerven noch 6-9 Monate auf Gerichts Urteil warten.

Ich möchte auf jeden Fall das Auto verkaufen. Ich weiß in diese Stelle aber nicht, ob ich 6 Monate warten muss oder schon jetzt das Auto verkaufen darf?

Das solltest du mit deinem Anwalt festlegen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. November 2022 um 23:23:56 Uhr:

Warum vertraust du denn deinem Anwalt nicht?

Der ist gut! :D

Meistens wollen die doch nur das Mandat haben, weil die dann Ihre Kohle einsacken können.

Aber fachlich haben die dann alle nichts drauf.

Sieht man ja hier im Forum ja auch.

Mal wieder ein Klassiker: ein Laie, der aus seinem Unfall größtmöglichen Gewinn herausschlagen möchte, aber auch keinen Cent zu viel ausgeben will. Auf der anderen Seite die Versicherung, die den "Schaden" (also die eigene Auszahlung) so gering wie möglich halten möchte.

Es wurden bereits Fehler gemacht (KVA und Gutachten), zwei Anwälte konsultiert, und hier "am Stammtisch" nachgefragt.

Rat an den TE: den Anwalt machen lassen, aber nicht erwarten dass das Maximum dessen herausspringt, was möglich ist.

Oder den bereits mehrfach gegebenen Rat befolgen, das Auto fachgerecht in der Werkstatt mit Rechnung reparieren zu lassen, und dann verkaufen.

Gier frisst Hirn.

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