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erst Kostenvoranschlag dann gutachten Auto Unfall

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 1:23

Hallo Liebe Lieber Forum,

ich habe vor Paartage unverschuldet ein Unfall an mein Auto. Jemanden an Ampel hat mein Auto von hinten angefahren. Ich bin 100% unschuldig auch Polizei waren vor Ort und bestätigten mir das.

Es handle sich hier um ein Mercedes E-Klasse E220d W213 BJ 11.2016 92000 Km

 

Ich möchte mir die Schaden erstmal von Gegner Versicherung auszahlen lassen. Da ich so Einfall noch nie erlebt habe, wüsste ich nicht dass ich zu erst ein Gutachten beauftragen muss. Ich bin direkt ein Tag nach Unfall zur Mercedes gefahren und mir die Kostenvoranschlag geholt. Die kosten Voranschlag mercedes hat bereits bei Gegner Versicherung gemeldet, Weill die Gegner Versicherung ist ein Partnervertrag zur Mercedes. paar Tage danach, habe ich doch auch noch ein Gutachter beauftragt. Ich habe aber von vorne weg der Gutachter darauf hingewiesen. das ich bereits bei mercedes war und mir die Kostenvoranschlag geholt haben, bitte wenn Sie Ihre Gutachter kosten von mein Gegner Versicherung nicht abrechnen können, verzichte ich auf Gutachter Besuch. Er meinte, die Gegner Versicherung bezahlt Gutachter kosten Jedenfalls.

Nach dem Gutachter die schaden aufgenommen hat. Differenz zur Kostenvoranschlag waren ca 1900 Euro.

Laut Kostenvoranschlag Netto 3502 Euro hier mercedes komischerweise hat auch rabat mit gerechnet ca 150 euro netto auf material kosten also nur noch 3352 Euro

Laut Gutachter Netto 5189 Euro

Übrigens die Gutachter hat paar Fehler in Kostenvoranschlag gefunden, also Kostenvoranschlag ist Fehlerhaft

Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefonisch gesprochen. meinte er gilt das was zu erst eingereicht ist und sehr wahrscheinlich muss ich auch die Gutachter kosten selber tragen, weil ein Gutachter nach Kostenvorschlag nicht erlaubt. Ich weiss nicht, ob er mich nur angst gemacht hat, damit ich Ihn beauftrage oder das ist tatsächlich so?

Hier sind mein Fragen

Soll die schaden nach Gutachter Schätzungen ausgezahlt oder nach Kostenvoranschlag von Mercedes?

Kann ich ein Rechtsanwalt in diesem fall auf Gegner Versicherungs kosten beauftragen?

Wie gross sind die Chancen vor Gericht zu gehen, wenn die Versicherung nur die Netto Kostenvoranschlag (im schlimmste fall noch mit Kurzungen) auszahlt, die Gutachter kosten nicht akzeptiert und die Gutachter Honorar nicht bezahlt?

Ich entschuldige mich, falls mein Deutsch nicht so verständlich ist :-)

Vielen Dank für die Mühe

LG

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54 Antworten

Pauschaler Rabatt auf Ersatzteile - der Witz ist gut. Die Werkstätten hier schlagen eher 10-15% auf die UPE der Ersatzteile drauf.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. November 2022 um 14:49:06 Uhr:

Pauschaler Rabatt auf Ersatzteile - der Witz ist gut. Die Werkstätten hier schlagen eher 10-15% auf die UPE der Ersatzteile drauf.

Ich verstehe auch nicht

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 23. November 2022 um 08:08:07 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. November 2022 um 23:23:56 Uhr:

Warum vertraust du denn deinem Anwalt nicht?

Der ist gut! :D

Meistens wollen die doch nur das Mandat haben, weil die dann Ihre Kohle einsacken können.

Aber fachlich haben die dann alle nichts drauf.

Sieht man ja hier im Forum ja auch.

Genau die Angst habe ich. Dass der Rechtsanwalt bis vor Gericht hinziehst, obwohl er weißt, dass die Erfolg Chance nicht Groß ist.

Die Angst wird dir niemand nehmen. Du kannst aber davon ausgehen, dass du keinen Anwalt finden wirst der wegen unter 2.000,- € Differenz unbedingt vor Gericht will. Die Klage macht einiges an Arbeit und weil in der Regel direkt danach gezahlt wird, lohnt sich das für die hinzukommende Vergütung keinesfalls. Insofern müsstest du ihm eher dankbar sein.

Ich kenne es nur, dass ein kompetenter Anwalt mir im Vorfeld die Vor- und Nachteile des Gangs vor das Gericht darlegt und aufgrund der Sachlage eine Empfehlung gibt, oder eben nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. November 2022 um 16:08:49 Uhr:

Die Angst wird dir niemand nehmen. Du kannst aber davon ausgehen, dass du keinen Anwalt finden wirst der wegen unter 2.000,- € Differenz unbedingt vor Gericht will. Die Klage macht einiges an Arbeit und weil in der Regel direkt danach gezahlt wird, lohnt sich das für die hinzukommende Vergütung keinesfalls. Insofern müsstest du ihm eher dankbar sein.

Ich weiß nur noch nicht, im schlimmste Fall, Wenn ich vor Gericht verliere, welche Kosten kommen auf mich zu und wie hoch sind diese Kosten?

Diese Frage sollte Dir dein Anwalt beantworten können, da er die Streitwerte am besten kennt. Das gehört zur anwaltlichen Tätigkeit, Kosten für so einen Gang vor das Gericht im Vorfeld zu beziffern, damit der Mandant sich eine Meinung dazu bilden kann und die Kostenfrage abwägen kann. Siehe meinen vorherigen Post.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. November 2022 um 16:55:51 Uhr:

Diese Frage sollte Dir dein Anwalt beantworten können, da er die Streitwerte am besten kennt. Das gehört zur anwaltlichen Tätigkeit, Kosten für so einen Gang vor das Gericht im Vorfeld zu beziffern, damit der Mandant sich eine Meinung dazu bilden kann und die Kostenfrage abwägen kann. Siehe meinen vorherigen Post.

Leider mein Anwalt reagiert auf mein E-Maile nicht.

Ich warte noch bis morgen Nachmittag auf einen Antwort von Rechtsanwalt, wenn nicht dann rufe ich einfach die Kanzlei an.

Geht es vor Gericht nur noch um die knapp 2.000,- €, dann beträgt das Kostenrisiko in erster Instanz bei zwei Anwälten unter 1.400,- €. Nicht genau zu kalkulieren sind die Zusatzkosten für ein Gutachten bzw. für Zeugen.

Zitat:

Leider mein Anwalt reagiert auf mein E-Maile nicht.

Der wird wahrscheinlich arbeiten für sein Geld, und Mails nach Eingang und Wichtigkeit beantworten.

In meiner Branche habe ich auch immer wieder ungeduldige Kunden bzw. Auftraggeber. Das anstrengend...

Themenstarteram 30. April 2023 um 13:55

Zitat:

@D.Alm schrieb am 15. Oktober 2022 um 03:23:29 Uhr:

Hallo Liebe Lieber Forum,

ich habe vor Paartage unverschuldet ein Unfall an mein Auto. Jemanden an Ampel hat mein Auto von hinten angefahren. Ich bin 100% unschuldig auch Polizei waren vor Ort und bestätigten mir das.

Es handle sich hier um ein Mercedes E-Klasse E220d W213 BJ 11.2016 92000 Km

 

Ich möchte mir die Schaden erstmal von Gegner Versicherung auszahlen lassen. Da ich so Einfall noch nie erlebt habe, wüsste ich nicht dass ich zu erst ein Gutachten beauftragen muss. Ich bin direkt ein Tag nach Unfall zur Mercedes gefahren und mir die Kostenvoranschlag geholt. Die kosten Voranschlag mercedes hat bereits bei Gegner Versicherung gemeldet, Weill die Gegner Versicherung ist ein Partnervertrag zur Mercedes. paar Tage danach, habe ich doch auch noch ein Gutachter beauftragt. Ich habe aber von vorne weg der Gutachter darauf hingewiesen. das ich bereits bei mercedes war und mir die Kostenvoranschlag geholt haben, bitte wenn Sie Ihre Gutachter kosten von mein Gegner Versicherung nicht abrechnen können, verzichte ich auf Gutachter Besuch. Er meinte, die Gegner Versicherung bezahlt Gutachter kosten Jedenfalls.

Nach dem Gutachter die schaden aufgenommen hat. Differenz zur Kostenvoranschlag waren ca 1900 Euro.

Laut Kostenvoranschlag Netto 3502 Euro hier mercedes komischerweise hat auch rabat mit gerechnet ca 150 euro netto auf material kosten also nur noch 3352 Euro

Laut Gutachter Netto 5189 Euro

Übrigens die Gutachter hat paar Fehler in Kostenvoranschlag gefunden, also Kostenvoranschlag ist Fehlerhaft

Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefonisch gesprochen. meinte er gilt das was zu erst eingereicht ist und sehr wahrscheinlich muss ich auch die Gutachter kosten selber tragen, weil ein Gutachter nach Kostenvorschlag nicht erlaubt. Ich weiss nicht, ob er mich nur angst gemacht hat, damit ich Ihn beauftrage oder das ist tatsächlich so?

Hier sind mein Fragen

Soll die schaden nach Gutachter Schätzungen ausgezahlt oder nach Kostenvoranschlag von Mercedes?

Kann ich ein Rechtsanwalt in diesem fall auf Gegner Versicherungs kosten beauftragen?

Wie gross sind die Chancen vor Gericht zu gehen, wenn die Versicherung nur die Netto Kostenvoranschlag (im schlimmste fall noch mit Kurzungen) auszahlt, die Gutachter kosten nicht akzeptiert und die Gutachter Honorar nicht bezahlt?

Ich entschuldige mich, falls mein Deutsch nicht so verständlich ist :-)

Vielen Dank für die Mühe

LG

Hier sind die Neuigkeiten: Zunächst hatte die Versicherung die Schadensregulierung nach dem Gutachten abgelehnt und stattdessen nur den Kostenvoranschlag berücksichtigt. Außerdem hatte sie das Honorar des Gutachters nicht bezahlt. Daraufhin wurde die Versicherung von einem Anwalt verklagt. Erst nachdem die Klage beim Gericht eingereicht wurde, hat die Versicherung den Schaden gemäß dem Gutachten reguliert und das Honorar des Gutachters beglichen.

Für diejenigen, die es noch nicht wissen: Nachdem die Klage beim Gericht eingereicht wurde, musste ich zunächst die Gerichtskosten bezahlen, bevor das Gericht die Klage an die Gegenseite weiterleiten konnte. Da die Versicherung letztendlich den Schaden gemäß dem Gutachten reguliert hat, musste sie 1/3 der Gerichtskosten tragen und ich erhielt 2/3 der Kosten vom Gericht zurückerstattet.

Es ist wichtig, dranzubleiben und nicht aufzugeben, um seine Rechte durchzusetzen. Ich möchte mich noch einmal bei allen bedanken, die sich an diesem Forum beteiligt haben.

 

Danke für die Rückmeldung.

Und wieder ein Punkt dafür, dass man sich um eine gute Rechtschutzversicherung bemühen sollte. Am besten eine Kombination, die nicht nur den Verkehr mit inkludiert.

Der Klassiker - erst unheimlich viel kürzen und mauern und nach Klagezustellung schnell bezahlen.

Ändert sich aber langsam, da wird nach Vorschäden gesucht, egal an welcher Stelle und dann das Gutachten als untauglich beanstandet. Und natürlich nichts bezahlt...

Warum wurden die Gerichtskosten nicht voll erstattet?

Zitat:

Da die Versicherung letztendlich den Schaden gemäß dem Gutachten reguliert hat, musste sie 1/3 der Gerichtskosten tragen und ich erhielt 2/3 der Kosten vom Gericht zurückerstattet.

1/3 musste die Versicherung zahlen, 2/3 wurden dem TE zurückerstattat. Ergo wurde nur 1/3 der Gerichtskosten berechnet (oder wie das heißt).

......und ja, Rechtsschutz inkl. Allem ist heutzutage leider Pflicht :rolleyes:

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