erst Kostenvoranschlag dann gutachten Auto Unfall

Hallo Liebe Lieber Forum,

ich habe vor Paartage unverschuldet ein Unfall an mein Auto. Jemanden an Ampel hat mein Auto von hinten angefahren. Ich bin 100% unschuldig auch Polizei waren vor Ort und bestätigten mir das.
Es handle sich hier um ein Mercedes E-Klasse E220d W213 BJ 11.2016 92000 Km

Ich möchte mir die Schaden erstmal von Gegner Versicherung auszahlen lassen. Da ich so Einfall noch nie erlebt habe, wüsste ich nicht dass ich zu erst ein Gutachten beauftragen muss. Ich bin direkt ein Tag nach Unfall zur Mercedes gefahren und mir die Kostenvoranschlag geholt. Die kosten Voranschlag mercedes hat bereits bei Gegner Versicherung gemeldet, Weill die Gegner Versicherung ist ein Partnervertrag zur Mercedes. paar Tage danach, habe ich doch auch noch ein Gutachter beauftragt. Ich habe aber von vorne weg der Gutachter darauf hingewiesen. das ich bereits bei mercedes war und mir die Kostenvoranschlag geholt haben, bitte wenn Sie Ihre Gutachter kosten von mein Gegner Versicherung nicht abrechnen können, verzichte ich auf Gutachter Besuch. Er meinte, die Gegner Versicherung bezahlt Gutachter kosten Jedenfalls.
Nach dem Gutachter die schaden aufgenommen hat. Differenz zur Kostenvoranschlag waren ca 1900 Euro.
Laut Kostenvoranschlag Netto 3502 Euro hier mercedes komischerweise hat auch rabat mit gerechnet ca 150 euro netto auf material kosten also nur noch 3352 Euro
Laut Gutachter Netto 5189 Euro
Übrigens die Gutachter hat paar Fehler in Kostenvoranschlag gefunden, also Kostenvoranschlag ist Fehlerhaft

Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefonisch gesprochen. meinte er gilt das was zu erst eingereicht ist und sehr wahrscheinlich muss ich auch die Gutachter kosten selber tragen, weil ein Gutachter nach Kostenvorschlag nicht erlaubt. Ich weiss nicht, ob er mich nur angst gemacht hat, damit ich Ihn beauftrage oder das ist tatsächlich so?

Hier sind mein Fragen
Soll die schaden nach Gutachter Schätzungen ausgezahlt oder nach Kostenvoranschlag von Mercedes?
Kann ich ein Rechtsanwalt in diesem fall auf Gegner Versicherungs kosten beauftragen?
Wie gross sind die Chancen vor Gericht zu gehen, wenn die Versicherung nur die Netto Kostenvoranschlag (im schlimmste fall noch mit Kurzungen) auszahlt, die Gutachter kosten nicht akzeptiert und die Gutachter Honorar nicht bezahlt?

Ich entschuldige mich, falls mein Deutsch nicht so verständlich ist :-)

Vielen Dank für die Mühe
LG

56 Antworten

Also , was 3/3 minus 1/3 ist weiß ich ja...

Ich frag mich halt gerade, warum nicht 3/3 erstattet wurden... oder habe ich etwas überlesen?

Ja, bei Klageerhebung werden 3 Gerichtsgebühren eingezahlt, gibt es kein Urteil, z.B. weil gezahlt und die Klage zurück genommen wird, erstattet die Justiz 2 Gerichtsgebühren. Und so muss die Vers. nur 1 Gerichtsgebühr erstatten.

Ah, ok. Verstehe.

Untermauert mein Argument für eine RS 😉

Danke

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. Apr. 2023 um 16:6:52 Uhr:


......und ja, Rechtsschutz inkl. Allem ist heutzutage leider Pflicht ??

Ich habe das zwar alles, bin aber trotzdem neugierig, wofür das heute "Pflicht" sein soll?

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Pflicht ist sie nicht, ebenso wie eine prvate Haftpflicht kiene Pflicht ist (was sie aber sein sollte).

Ohne RS steht man halt recht nackig da und hat in der Regel weniger finanzielle Mittel als ein Konzern, gegen den man vorgehen will. Insofern ist eine RS schon sehr sinnvoll.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 30. April 2023 um 18:25:09 Uhr:


Ah, ok. Verstehe.

Untermauert mein Argument für eine RS 😉

Danke

Denn mit RS hätte der TE welchen Vorteil gehabt?

z. B. hätte der TE mit den Gerichtskosten nicht selbst in Vorleistung treten müssen...

Zitat:

@Zahn schrieb am 1. Mai 2023 um 18:44:08 Uhr:


Denn mit RS hätte der TE welchen Vorteil gehabt?

Man nennt das kostenunempfindlich, man kann sich die Geltendmachung seiner Ansprüche leisten und bleibt bei einem Misserfolg nicht auf Kosten sitzen (Gerichtsgebühren, Rechtsanwalts-, Gutachter- und Nebenkosten, MwSt. etc. und das gerne auch mal in zwei Instanzen).

Gegenstandwert 2.000,- €
1. Instanz bei zwei Anwälten = 1.329,30 € ohne Zeugen/SV
2. Instanz = 1.545,82 € ohne Zeugen/SV

In einem aktuellen Verfahren mussten ca. 8k vorgestreckt werden um überhaupt eine Chance auf eine gerichtliche Entscheidung zu bekommen.

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Mai 2023 um 22:28:42 Uhr:


In einem aktuellen Verfahren mussten ca. 8k vorgestreckt werden um überhaupt eine Chance auf eine gerichtliche Entscheidung zu bekommen.

Dann dürfte entweder der Gegenstandswert deutlich höher gewesen sein oder für Zeugen/Sachverständige fielen einige Euro an.

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