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Ersatzwagen

Themenstarteram 1. August 2006 um 22:09

Da ich bisher immer anstandslos einen kostenlosen gleichwertigen Ersatzwagen bekommen habe, habe ich heute einmal die Unterlagen gewälzt und kaum was gefunden. Wo steht was über den gleichwertigen kostenlosen Ersatzwagen bei folgenden Situationen:

1. Instandsetzung innerhalb der Garantiezeit.

2. Instandsetzung ausserhalb der Garantiezeit

3. "Normale" Wartungsarbeiten - Inspektion

4. "Normale" Verschleissinstandsetzungen

5. Bei einer Panne am Heimatort

6. Bei einer Panne auf Reisen

7. Bei selbstverschuldeten Unfällen.

peso

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21 Antworten
am 3. August 2006 um 17:01

... wann eigentlich nicht ;)

am 8. August 2006 um 9:02

Hallo,

ich habe mal in alten Unterlagen gesucht. Es gibt eine Werbebroschüre (Kunststoffkassette mit Buch und Faltblättern) von 2002/03. Da ist ein Faltblatt drin: "Sie besitzen nicht nur ein Automobil. Sie besitzen Priorität. Der Phaeton Service."

Da ist das ausführlich beschrieben, das es einen Hol- und Bring-Service gibt und das man einen Ersatzwagen erhält. "Natürlich einen Phaeton. Natürlich kostenlos."

Das steht da wirklich so drin, und noch viel mehr. Ich weis nicht ob das so allgemeingültig ist und ob man sich an diese Werbeaussagen immer hält.

Die Broschüre hat die Nummer: 215.1190.34.06 und ist vom Januar 2002.

Sugu

Themenstarteram 8. August 2006 um 9:41

Könntest Du diesen Passus uns zur Verfügung stellen ?

peso

am 8. August 2006 um 15:45

Gerne,

ich habe den Text mal eingescannt und als PDF beigefügt. Das Format des Faltplatt ist allerdings verändert und ich habe den Text zusammengezogen.

Sugu

Das ist es (unter anderem) was einen Phaeton so außergewöhnlich macht...!! Kann es kaum erwarten meinen am 19.08 endlich in der GMD abzuholen !!!

Themenstarteram 8. August 2006 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von sugulu

Gerne,

ich habe den Text mal eingescannt und als PDF beigefügt. Das Format des Faltplatt ist allerdings verändert und ich habe den Text zusammengezogen.

Sugu

Daraus kann ich nicht erkennen, dass man bei jeder Instandsetzung / Inspektion einen kostenlosen Leihphaeton bekommt. Es muss noch woanders stehen.

peso

am 9. August 2006 um 7:36

na, also, was nicht eingeschränkt ist, gilt eben immer.

Hier ist ganz detlich der Kundendienst am Auto beschrieben, der schliesst m.E. alles ein, auch Inspektionen.

Es ist ja auch deutlich darauf hingewiesen, dass man nur die Werkstattleistung zahlt. Die zahle ich ja nur bei Inspektion oder Unfallschaden, nicht bei Garantie.

Ich denke man muss den Text schon ganz und genau lesen, das ist dann schon klar und eindeutig.

Wie gesagt, das ist eine Werbebroschüre von 2002. Ob das rechtlich bindend ist und auch heute noch gilt, kann wohl nur VW selber bestätigen.

Ob man hier eine "Prospekthaftung" draus machen kann wäre zu prüfen.

Aber: bisher hat es bei mir so, wie beschrieben, funktioniert.

Frag halt mal deinen Freundlichen....

Sugu

Themenstarteram 9. August 2006 um 7:56

Geklappt es bei mir immer. Das ist nicht das Problem. Aber da VW ja auch die "Kulanzleistung" verringert hat, würde ich gerne wissen, wo das mit dem Ersatzfahrzeug steht.

Ich habe es auch schon einmal gelesen, finde es aber nicht mehr.

peso

am 9. August 2006 um 8:30

Peso,

ist doch schön, wenn das immer klappt (bei mir übrigens auch). Ich habe mal gelernt: Rühre Dinge nicht an, die gut laufen; es könnte wieder anders werden (oder so ähnlich :D).

Oder ist Dir langweilig ? ;)

Grüssle

gmu

Themenstarteram 9. August 2006 um 8:37

Ich bin in der Hinsicht ein gebranntes Kind. Du verlässt Dich auf den Leihwagen und dann auf einmal ätsch ??

peso

hallo,

hatte vor kurzem einen Hagelschaden und wusste auch nicht so genau, wie das mit dem Ersatzwagen läuft. Die Werkstatt drückte es etwas unklar aus, insbesondere auch die Dauer, wie lang der Ersatzwagen zur Verfügung gestellt wird. "Ja, da schauen wir dann mal".

Die von sugulu genannte Broschüre hatte ich damals auch aufgehoben, aber da drin steht eben nichts über Kosten und Dauer für Ersatzfahrzeuge.

Ich habe dann den VIP-Service angerufen, meinen Fall geschildert und bekam die Antwort, dass der Ersatzwagen unbegrenzt bzw. bis die Reparaturen abgeschlossen sind, zur Verfügung steht.

Nebenbemerkung: was habt Ihr für Erfahrungen mit dem Hol- und Bringdienst? Ist das in Großstadtgebieten schlechter als auf dem Land?

Grüße aus München

Petra

Themenstarteram 12. August 2006 um 15:04

Hättest Du mal gefragt, wo das mit dem Leihwgen geregelt ist. Man will ja keine Überraschung erleben.

peso

am 12. August 2006 um 19:08

Hallo,

hier mal meine Erfahrung mit dem Ersatzwagenservice in Stichpunkten:

Fahrzeugstandort: Tiefste Provinz, Südniedersachsen an der Grenze zu Hessen - Nächste Stadt Kassel (50km), Göttingen(50 km), Hannover (100km), Paderborn (90 km).

Meine Werkstattaufenthalte:

1) Marderverbiss am Abgassensor - ein halber Tag - Ersatzwagen VW Fox.

2) Störung Motorsteuerung (Sensor defekt) - 3 Tage - Ersatzwagen VW Touareg 3.0 TDI (erst nach der Bitte nach einem Auto mit Klimaanlage) wurde nach 6 Stunden aus Kassel angeliefert.

3) Am kommenden Montag einen WS-Aufenthalt wegen Rückrufaktion "Spülgerät-Heizkreislauf" - Dauer ca. 1 Tag - Ersatzwagen: vermutlich einem Golf, da Werkstatt keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung hat.

Dies scheint für Provinz-(VW)-Werkstätten normal zu sein - oder...????

Viele Grüße

aus Nordhessen/Südniedersachsen

Daniel

am 12. August 2006 um 20:51

Hallo Denny,

ich würde der Werkstatt mal den Text von der Broschüre zeigen.

Es steht übrigens auch etwas über die Dauer da: Bei Unfällen im Ausland, Ersatzwagen oder Hotel bis zu 5 Tagen.

Sugu

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