Ersatzwagen kostet trotz Werksgarantie
Hallo Forum,
mein Wagen ist seit gestern 15:00 Uhr beim freundlichen in der Werkstatt aufgrund von immer wieder auftretenden Rasselgeräuschen aus dem motorraum.. da ich auf ein ersatzwagen angewiesen bin habe ich einen a160 bekommen.
Nun meine Frage:
Muss ich den ersatzwagen zahlen? (Mein wagen befindet sich in der werksgarantie)
Mein Wagen ist bis voraussichtlich morgen in der Werkstatt.
Danke für antworten
23 Antworten
Zitat:
@Bernerdrive schrieb am 30. September 2016 um 08:40:12 Uhr:
@Bruno_Pasalaki
im Prinzip hast Du Recht. Das kenne ich auch.
Aber das liegt am Ermessen der Werkstatt.
Ja das auch.
Mir ist noch keine Werkstatt untergekommen die bei einem Garantiefall Geld für einen Ersatzwagen haben wollte. Normalerweise würde ich sagen, die Werkstätten gäbe es auch nicht allzulang... Aber heutzutage steht ja jeden Tag ein Blöder auf der sich alles Gefallen lässt...
Kann man zwar nicht direkt vergleichen, aber wenn ich ein elektronisches Gerät auf Garantie reparieren lasse, gibts auch kein Ersatzgerät in der Regel. So gesehen wirds wohl im Ermessen des Freundlichen liegen, wobei ich bei Garantiearbeiten noch nie was zahlen musste und waehrend dem Service 19 Euro pro Tag C oder B Klasse
Innerhalb der Garantieverlängerung Defekt der Lehnenverstellung am Beifahrersitz. Mal ging´s, mal nicht. Beim 1. Reparaturversuch wurde der Schalter getauscht, Ergebnis wie vorher. Jetzt kommt´s. Beim 2. Reparaturversuch (bislang erfolgreich) wurde ein Mietwagen angeboten. Zu meiner Verblüffung wurde Bezahlung verlangt. Das heißt, für die Nachbesserung einer erfolglosen Reparatur ließ sich der Freundliche den Mietwagen bezahlen. Habe ich in 30 Jahren so noch nicht erlebt. Wie ist das sonst so ?
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Neue Windschutzscheibe war ein kostenloser C 350e.
Die wissen schon, wie sie mich bei Laune halten können. 😁
Hallo ins Forum,
offziell gibt's bei Garantie-/Kulanzarbeiten von mindestens 2 Stunden (Achtung, es zählen nur die AW, in der Summe müssen's für diesen Bereich also mindestens 24 sein) Dauer ein Ersatzfahrzeug. Dies gilt dem Grunde nach auch für mobilo-Sachen (allerdings gibt's da auch noch ein paar Besonderheiten). Bei allem was darunter ist, gibt's nur andere Mobilitätslösungen (Taxi, Hol-/Bring oder auch Fahrrad).
Unabhängig davon kann jede Werkstatt als Kundendienst auch mehr machen; dies muss sie dann aber selbst zahlen, da Daimler nur die offiziellen Aktionen bezahlt.
Viele Grüße
Peter
Garantie in dem Fall = Werksgarantie. Während der JS gilt das m.W. nach nicht!
Aber je nach Händler gibts auch schon unter 2 Stunden einen Leihwagen.
Die Kosten der Leihwagenflotte werden entweder dem einzelnen Nutzer anteilig in Rechnung gestellt oder aber in der Kalkulation der Stundensätze eingepreist. Bei letzterem zahlt dann jeder Kunde, egal ob er einen Leihwagen in Anspruch nimmt oder auch nicht.