Ersatzmobilität bei Lieferverzug
Hallo zusammen,
da ja noch sehr viele von uns auf ihr Fahrzeug warten, würde mich mal interessieren, wie eure Händler so drauf sind?
Wurde euch Ersatzmobilität angeboten? Falls ja zu welchen Konditionen und was für Autos habt ihr bekommen?
Mir wurde seitens des Händlers schon die Ersatzmobilität zugesagt, die Konditionen kenne ich bisher aber nicht.
66 Antworten
Wir hatten einen nagelneuen A3SB kostenlos gestellt bekommen von Anfang Oktober bis Mitte November (Lieferung Q4). Der ursprüngliche LT sollte August sein.
Bin derzeit noch in der Warteschleife und habe nur vorsorglich mit meinem Freundlichen das Prozedere für den Fall des Falles gesprochen. Seine große Bitte war, dass ich mich möglichst selbst um ein Leihfahrzeug kümmere. Die Audi Händler haben kaum noch Fahrzeuge. Für die erste Zeit nach dem voraussichtlichen LT würde man sich mit 50% an den Kosten beteiligen. Nach einer gewissen Zeit (muss noch verhandelt werden, ich denke aber nach weiteren 6 Wochen) dann 100%. Ich fände das ein faires Vorgehen.
Unverbindlicher LT war Anfang Dezember 21. Als klar war, dass das Fahrzeug später kommt, war mündlich von „Audi übernimmt die Leasingrate des A6 und das Leasing läuft weiter….“ die Rede. Auf einmal dann doch keine Übernahme der Raten. Darauf hin habe ich dem Händler eine Frist gesetzt. Jetzt übernimmt Audi die Leasingrate für 6 Monate - habe ich mir schriftlich geben lassen.
Also nicht locker lassen.
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Ich hatte einen a4 als Überbrückung gestellt bekommen. Ich bekam ihn ab der 6. Woche Lieferverzug. Gefahren bin ich ihn 4 Wochen und ca. 2000km.
Da mich das Thema auch interessiert poste ich mal meine bisherige Erfahrung, auch weil schon länger hier nichts mehr dazu geschrieben wurde:
Ich habe Ende 10.2021 einen Q5 TFSIe mit unverb. LT 2. Quartal 2022 bestellt. Habe letzte Woche meinen Verkäufer kontaktiert und mal nachgehört, er steht nun auf 10.2022. Auf die Ersatzmobilität angesprochen, sprang der Händler direkt auf den Zug auf und hat für mich dieses bei dem Hersteller beantragt (mit der Begründung, dass ich ab sofort kein Auto mehr besitze, da bestehendes verkauft). Zu den Kosten können ggfl. Überführungskosten anfallen, falls der Ersatzwagen von weiter weg kommen sollte (z.B. von einer Autovermietung o.ä.). Ansonsten wohl keine weiteren Kosten. Dann habe ich ihn noch nach einem möglichem Modell gefragt, worauf als Antwort kam, dass es bis zu einer Klasse unter der bestellten liegen kann. Demnach bei mir z.B. ein A4 bei einem bestellten Q5... Zeitlich soll ich 2-3 Wochen ab Anttagsstellung warten bis eine Antwort des Herstellers folgt, ob ich Anspruch auf Ersatzmobilität habe.
@Rooney09 Wenn du als unverb. LT das 2.Quartal hast, kannst du ja frühestens Mitte August Verzug anmelden und auf einen Ersatzwagen hoffen.
Als Liefertermin stand Januar drin. Ab da lief normalerweise das Leasing des Superb aus.
Wagen wurde auf KW17 verschoben und ich habe geklärt den Skoda 3 Monate länger zu leasen.
Dann wurde wieder verschoben auf KW21 und mir wurde Ersatzmobilität angeboten. Entweder ich bekomme von Audi einen Wagen der Autovermietung (Der Händler hat leider keine eigenen Fahrzeuge mehr) im Wert von 30€/Tag. Dies wäre Max. ein Golf gewesen und Evtl. mit Handschalter. Händler bot mir einen Passat Kombi mit Automatik und relativ guter Ausstattung für 10€ am Tag an.
50€ am Tage sollte er regulär kosten.
Der Händler bekommt ihn aufgrund guter Kontakte zur Autovermietung für 40€ und Audi übernimmt 30€.
Da dies günstiger als noch mal Leasing verlängern war habe ich den Passat genommen.
Nun kann ich doch schon den Q4 früher ab Montag abholen.
Bin sehr zufrieden mit der Kommunikation zum Händler. Diese können wirklich nichts für die aktuellen Liefersituation aber bekommen oft von den Kunden den Frust ab da Boten schlechter Nachrichten.
Zitat:
@AndyQ schrieb am 13. Mai 2022 um 08:55:27 Uhr:
@Rooney09 Wenn du als unverb. LT das 2.Quartal hast, kannst du ja frühestens Mitte August Verzug anmelden und auf einen Ersatzwagen hoffen.
Ja, dass ist korrekt. Jedoch hat lt. meinem Händler der Verzug nichts mit der Ersatzmobilität zu tun. Die Ersatzmobilität ist freiwillig und muss daher aus Kulanz angefragt werden. Der Verzug ist gesetzlich festgelegt und daher bindend. Hier wird aber ja auch nur der Hersteller in Verzug mit einer weiteren Frist zur Lieferung gesetzt... Dies würde ja auch keinen Anspruch auf Ersatzmobilität bedeuten
Zitat:
@B9saarlaender schrieb am 5. Juni 2022 um 11:39:07 Uhr:
Q7 bestlellt.als Ersatz einen nagelneuen RS Q3.natürlich kostenfrei und solange bis der Q7 da ist
Glaubt dir hier in dem Forum eh niemand 😁
Zitat:
@icciov schrieb am 5. Juni 2022 um 12:23:41 Uhr:
Zitat:
@B9saarlaender schrieb am 5. Juni 2022 um 11:39:07 Uhr:
Q7 bestlellt.als Ersatz einen nagelneuen RS Q3.natürlich kostenfrei und solange bis der Q7 da istGlaubt dir hier in dem Forum eh niemand 😁
Man beachte den Kilometerstand??????
Zitat:
@icciov schrieb am 5. Juni 2022 um 12:23:41 Uhr:
Zitat:
@B9saarlaender schrieb am 5. Juni 2022 um 11:39:07 Uhr:
Q7 bestlellt.als Ersatz einen nagelneuen RS Q3.natürlich kostenfrei und solange bis der Q7 da istGlaubt dir hier in dem Forum eh niemand 😁