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Erprobungsfahrzeug - Zulassungsproblem

Themenstarteram 17. Dezember 2019 um 20:48

Vor einigen Jahren haben wir von einem Vertragshändler in gutem Glauben ein PKW gekauft, es war ein Erprobungsfahrzeug des Herstellerwerkes, wir haben es dann auf unseren Namen zugelassen.

Der TÜV verweigert uns jetzt die erneute TÜV-Abnahme, da wir als Privatpersonen kein Erprobungsfahrzeug fahren dürfen, sondern nur ein Hersteller-Werk, -eben zur Erprobung.

Der TÜV verlangt, dass das Werk bescheinigen muß, dass das KFZ dem EG-Typ entspricht ( also dem Serienzustand) oder die abweichenden Anlagenmerkmale genau aufgeführt werden.

Wir dürfen das Auto so lange nicht mehr fahren (Wegfall des Versicherungsschutzes, juristische Probleme bei Unfall)

Das Werk verlangt dass zu dieser Überprüfung das Auto ins Werk überstellt werden muss.

Strittig ist jetzt wer für die Kosten dieser Aktion aufkommt Der Händler und das Werk halten uns hin. Seit 3 Monaten verhandeln wir jetzt, mittlerweile auch mit juristischer Vertretung.

Wer kennt ähnliche Fälle und deren Verlauf ?

Beste Antwort im Thema

Und warum interessiert sich der TÜV dafür?

Die sollen doch nur den verkehrssicheren Zustand prüfen!

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Die Konkurrenz des TÜV (DEKRA, GTÜ etc.) verweigert die HU ebenfalls? :confused:

Uiuiui. Da ist wohl irgendwo ein „Fehler“ passiert (um nicht von Betrug zu sprechen). Normalerweise werden diese (oft im Vorserienstand befindlichen) Fahrzeuge nicht in den Verkauf gebracht, sondern nach der Werksnutzung verschrottet. Da würde ich dezent Händler und Werk mal damit konfrontieren. Wie alt ist denn das Fahrzeug und hat es wenigstens eine ordentliche VIN (die Erprobungsfahrzeuge teilweise auch nicht haben).

Ich kenne keine ähnliche Fälle, aber ich würde das große Fass aufmachen. Strafanzeigen und Gang zur Presse.

Das würde ich aber nicht selber machen, sondern Hilfe bei social media suchen, auf jeden Fall würde ich einen PR Profi suchen. (Bild hilft wäre eine der ersten Adressen, die pusten das erst nach Erfolg auf).

Wenn das ein VW Diesel wäre, würde ich direkt das Greta Management ansprechen. Was ich damit sagen will - mach das öffentlich. Laut und mit Krakeelen - frag Greta, mach es, genauso wie die das macht.

Zufällig ein VW? Die haben damit ja gerade ein größeres Problem.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 17. Dezember 2019 um 22:07:12 Uhr:

Zufällig ein VW? Die haben damit ja gerade ein größeres Problem.

Meinst du diese Aktion?

https://www.motor-talk.de/.../...uft-6-700-autos-zurueck-t6504440.html

Den vom TE wollen sie ja nicht wieder haben, muss irgendwie anders sein.

(Wir wissen ja gar nicht, ob das VW war...)

Die beiden anderen Beiträge des TE handeln von einem Golf 6...

Nu - denn...

eventuell wird er ja die Tage sich mal äußern, im Moment interessiert ihn das nicht so doll...

(er hat ja eventuell schon als Ersatz einen Opel oder Fiat gekauft...) - ej, das ist ein Witz!!!

(es ist besser, das dazu zu schreiben!!!)

Zitat:

@tomold schrieb am 17. Dezember 2019 um 22:21:23 Uhr:

Den vom TE wollen sie ja nicht wieder haben, muss irgendwie anders sein.

(Wir wissen ja gar nicht, ob das VW war...)

Der Hersteller muss vom TÜV aus prüfen ob die Karre den Vorschriften entspricht und der Hersteller will das auch machen, im Werk.

Das Problem ist das weder das Werk noch der Händler und schon gar nicht der TE den Transport zahlen will, wobei ich den TE verstehe. Beim Händler wäre ein Entgegenkommen wünschenswert da Er bewusst ein Modell verkauft hat das nicht aus der Serie stammt. Aber letztlich war es der Hersteller der das Ganze verbockt hat, ergo seine Kostenstelle.

Von einem solchen Fall habe ich zwar noch nie was mitbekommen. Nur das Autos wegen nicht abstellbarer Mängel zurück ins Werk geholt wurden, aber da war die Kostenfrage kein Thema und es wurden auch Leihwagen gestellt.

:D Einer hat aber sein Auto nicht mehr zurückbekommen, aber ein anderes Auto aus dem Firrmenpool als Ersatz angeboten bekommen und da die Ausstattung besser war als beim "Alten" war der Tausch kein Thema. :D Vor Allem da Extras verbaut waren die so nicht offiziell bestellbar waren, zumindest nicht in der Kombination und der Fahrzeugausstattung.

Doch diese Fälle gibt es. Aber normalerweise wird das bereinigt, bevor die Umschreibung auf den privaten Halter erfolgt.

Wurde hier evtl nur vergessen in Ziffer 21 das Merkmal "ErprobungsFahrzeug" zu streichen? Kann bei der Zulassungsstelle mal passieren,sollen ja auch Menschen sein,die dort arbeiten.

@martin144

Stell doch mal die ZB 1 ein. Kennzeichen, Fin pers. Daten schwärzen,dann kann man evtl schon sehen, wo der Fehler liegt.

Wer hatte das Fzg denn als ErprobungsFahrzeug zugelassen? VW selbst oder ein TeileHersteller?

Beim TeileHersteller wird das Fzg meist zurück gerüstet und dann gibt's eine Bescheinigung,dass das Fzg xy dem Typ Z entspricht und alles ist schick.

Paar mehr Infos bei so einer speziellen Frage, könnte man schon im Eröffnungspost Preis geben, dann muss man bei den Antworten nicht auf die Glaskugel setzen bzw im trüben Fischen.

Gruß M

anwalt einschalten und zwar ganz fix

Zitat:

@martin144 schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:48:54 Uhr:

mittlerweile auch mit juristischer Vertretung.

Steht im Fahrzeugschein unter Ziffer 21 oder 22 "Erprobungsfahrzeug"? Das wäre ja mal nen Ding, denn dafür braucht man auch eine Ausnahmegenehmigung nach §19.6 StVZO zusammen mit §70 StVZO.

Da haben dann ja mehrere geschlafen.

Wenn es sich aber um die "normale" VW Rückrufaktion 01C5 / 01C6 handelt, dann mal das Internet bemühen. VW kauft die Fahrzeuge zu einem akzeptablen Preis zurück, da diese nicht in einen typgenehmigungskonformen Zustand gebracht werden können, da VW wohl selbst nicht weiß, was verändert wurde.

Ansonsten handelt der TÜV bei der Verweigerung der HU richtig, denn in privater Hand haben Erprobungsfahrzeuge nichts zu suchen. Ich persönlich würde damit auch nicht fahren wollen, denn man weiß nicht, was nun anders ist.

Es können beispielsweise Prototypenteile verwendet worden sein, die nicht dauerhaltbar sind und zu schweren Unfällen bei Versagen führen könnten.

Zitat:

@querys schrieb am 18. Dezember 2019 um 10:23:16 Uhr:

 

Ansonsten handelt der TÜV bei der Verweigerung der HU richtig, denn in privater Hand haben Erprobungsfahrzeuge nichts zu suchen. Ich persönlich würde damit auch nicht fahren wollen, denn man weiß nicht, was nun anders ist.

Es können beispielsweise Prototypenteile verwendet worden sein, die nicht dauerhaltbar sind und zu schweren Unfällen bei Versagen führen könnten.

Das kann so sein - wobei man davon ausgehen sollte, dass diese Fahrzeuge keine besondere Gefahr darstellen da sie ja auch im Herstellerbetrieb legal am Straßenverkehr teilnehmen. Vor dem schweren Unfall hätte ich da jetzt erst mal keine Angst. Auch kann ein Erprobungsfahrzeug Vorserienstatus haben - es kann aber auch ein 08/15 Auto aus der normalen Serie sein, das zur Erprobung von Anbauteilen eben genutzt wird. Das ist nämlich der große Vorteil dieses Eintrages mWn: man kann ohne besondere Eintragungen vornehmen zu müssen alle Möglichen Rad-/Reifenkombinationen, AHK, oder was auch immer an Anbauteilen möglich ist im Straßenverkehr testen. Eigentlich gedacht, um bei einem evtl auftretenden Kundenproblem mit dessen Anbauteilen einem evtl Fehler nachgehen zu können. Ansonsten fahren die Fahrzeuge abseits dieser Tests dann im normalen Fahrzeugpool. Und deshalb muss jetzt geklärt werden, auf welchem Stand der Wagen ist - ists Vorserie, oder Serie, war das ein Auto das zur Verschrottung kommen sollte oder legal in den Verkauf gekommen ist - und die Austragung des Erprobungsfahrzeugstatus wurde nur verpasst? Deshalb auch meine Frage nach der VIN. Ist es tatsächlich Vorserie mit "Prototypenteilen", dann hat der garantiert keine ordentliche VIN. Dann ist das schon von Anfang an klar. Gefährlich ist der dann aber trotzdem nicht automatisch, wird so ein Auto im Betrieb ja nicht nur von Testfahrern bewegt.

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