Erprobungsfahrzeug - Zulassungsproblem
Vor einigen Jahren haben wir von einem Vertragshändler in gutem Glauben ein PKW gekauft, es war ein Erprobungsfahrzeug des Herstellerwerkes, wir haben es dann auf unseren Namen zugelassen.
Der TÜV verweigert uns jetzt die erneute TÜV-Abnahme, da wir als Privatpersonen kein Erprobungsfahrzeug fahren dürfen, sondern nur ein Hersteller-Werk, -eben zur Erprobung.
Der TÜV verlangt, dass das Werk bescheinigen muß, dass das KFZ dem EG-Typ entspricht ( also dem Serienzustand) oder die abweichenden Anlagenmerkmale genau aufgeführt werden.
Wir dürfen das Auto so lange nicht mehr fahren (Wegfall des Versicherungsschutzes, juristische Probleme bei Unfall)
Das Werk verlangt dass zu dieser Überprüfung das Auto ins Werk überstellt werden muss.
Strittig ist jetzt wer für die Kosten dieser Aktion aufkommt Der Händler und das Werk halten uns hin. Seit 3 Monaten verhandeln wir jetzt, mittlerweile auch mit juristischer Vertretung.
Wer kennt ähnliche Fälle und deren Verlauf ?
Beste Antwort im Thema
Und warum interessiert sich der TÜV dafür?
Die sollen doch nur den verkehrssicheren Zustand prüfen!
38 Antworten
Ich vermute mal der Eintrag unter 21/22 wurde nicht entfernt. Wie sollte ein SV sonst auf Erprobungsfahrzeug kommen. Das lässt sich leicht bei der Zuständigen Zulassungsstelle prüfen, was vorgelegt wurde.
Wenn es sich um 01C5 / 01C6 handelt, ist das ja ne andere Baustelle.
Vielleicht hat der TE ja bald ausgeschlafen und gibt paar weitere Infos.
Mir ist eben die Kugel runter gefallen. Muss erstmal Scherben kehren
Unterstellen wir mal, dass die Aussage des TÜV richtig ist, dass ein Erprobungsfahrzeug nicht auf Privat zugelassen werden kann.
Wusste das die Zulassungsstelle nicht, die den Wagen auf "privat" zugelassen hat?
Und warum interessiert sich der TÜV dafür?
Die sollen doch nur den verkehrssicheren Zustand prüfen!
Der Rechtsstreit wird sich ja wohl noch hinziehen. In der Zeit könnte man den Wagen ja mal der Konkurrenz anbieten. Mehr als kein Interesse haben können die auch nicht und wenn die Interesse haben ist der Verkauf bestimmt schneller abgewickelt als der Rechtsstreit mit dem Hersteller.
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Zitat:
@forsyth1 schrieb am 18. Dezember 2019 um 12:02:58 Uhr:
Und warum interessiert sich der TÜV dafür?
Die sollen doch nur den verkehrssicheren Zustand prüfen!
Wenn sich z.B. irgendwas nicht auslesen lässt kann es wohl sein das der TÜVer anderweitig erfahren möchte ob ABS, ESP usw. brav ihrne Dienst tun.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 18. Dezember 2019 um 10:46:06 Uhr:
Zitat:
@querys schrieb am 18. Dezember 2019 um 10:23:16 Uhr:
Ansonsten handelt der TÜV bei der Verweigerung der HU richtig, denn in privater Hand haben Erprobungsfahrzeuge nichts zu suchen. Ich persönlich würde damit auch nicht fahren wollen, denn man weiß nicht, was nun anders ist.
Es können beispielsweise Prototypenteile verwendet worden sein, die nicht dauerhaltbar sind und zu schweren Unfällen bei Versagen führen könnten.Gefährlich ist der dann aber trotzdem nicht automatisch, wird so ein Auto im Betrieb ja nicht nur von Testfahrern bewegt.
Doch eigentlich schon. Bei allen Herstellern, für die ich gearbeitet habe (Mercedes, PSA, BMW, Ford, Kia/Hyundai) war es Voraussetzung ein Fahrsicherheitstraining zu haben inkl. einer Schulung für Prototypenfahrzeuge. Wobei da auch abgestuft wird zwischen den verschiedenen Arten von Prototypen (zwischen handgedengelt und Vorserie liegen Welten).
Zitat:
@onzlaught schrieb am 18. Dezember 2019 um 12:26:59 Uhr:
Der Rechtsstreit wird sich ja wohl noch hinziehen. In der Zeit könnte man den Wagen ja mal der Konkurrenz anbieten. Mehr als kein Interesse haben können die auch nicht und wenn die Interesse haben ist der Verkauf bestimmt schneller abgewickelt als der Rechtsstreit mit dem Hersteller.
Na die wird sicher kein Interesse an so einer ollen Gurke haben.
Die Hersteller tauchen untereinander sowieso alle die Fahrzeuge aus. Jeder Hersteller macht dann für sich einen Tear-Down und legt sämtliche Einzelteile zur Begutachtung aus.
Sieht dann in etwa so aus, wie die Zerlege-Bilder der Autobild nach dem 100.000 km Test.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Dezember 2019 um 11:12:56 Uhr:
Unterstellen wir mal, dass die Aussage des TÜV richtig ist, dass ein Erprobungsfahrzeug nicht auf Privat zugelassen werden kann.Wusste das die Zulassungsstelle nicht, die den Wagen auf "privat" zugelassen hat?
Zum ersten: Die Aussage des TÜV ist korrekt.
Erprobungsfahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung, um durch Fahrzeughersteller oder Zulieferer im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden zu können. Diese erteilt, je nach Bundesland unterschiedlich, eine Landesbehörde.
Zum zweiten: Hier ist der Fehler passiert. Die Umschreibung eines solchen Fahrzeuges ist auf eine Privatperson nicht möglich. Im allgemeinen verlangt die Zulassungsbehörde hier einen Nachweis des Werks, dass das Fahrzeug zurück gerüstet wurde und damit wieder einem Fahrzeug mit der Typgenehmigung XY (die der Serie) entspricht.
Beim Anwalt bist du gut aufgehoben, war im Kaufvertrag vermerkt, dass es ein Erprobungsfahrzeug war?
Wie konntet ihr den Wagen überhaupt zulassen ? Dafür ist doch eigentlich eine gültige HU und AU nötig.
Oder hatte der Wagen noch Rest-TÜV , welcher nun neu soll ?
Zitat:
@querys schrieb am 18. Dezember 2019 um 13:15:51 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 18. Dezember 2019 um 12:26:59 Uhr:
Der Rechtsstreit wird sich ja wohl noch hinziehen. In der Zeit könnte man den Wagen ja mal der Konkurrenz anbieten. Mehr als kein Interesse haben können die auch nicht und wenn die Interesse haben ist der Verkauf bestimmt schneller abgewickelt als der Rechtsstreit mit dem Hersteller.Na die wird sicher kein Interesse an so einer ollen Gurke haben.
Die Hersteller tauchen untereinander sowieso alle die Fahrzeuge aus. Jeder Hersteller macht dann für sich einen Tear-Down und legt sämtliche Einzelteile zur Begutachtung aus.
Sieht dann in etwa so aus, wie die Zerlege-Bilder der Autobild nach dem 100.000 km Test.
Stimmt. Ich habe ein E400 Cabrio gekauft, der vorher als Vergleichsfahrzeug bei Porsche gelaufen ist. In 1,5 Jahren über 60.000 km und wie neu. Der hatte keinerlei Gebrauchsspuren und kostete weniger als die Hälfte.
peso
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 18. Dezember 2019 um 14:32:56 Uhr:
Oder hatte der Wagen noch Rest-TÜV , welcher nun neu soll ?
Wie bereits auf Seite 1 angemerkt, kann die HU auch bei anderen Prüforganisationen durchgeführt werden.
Autsch... Erprobungsfahrzeug? Ich kenne den Zustand und die Historie des Fahrzeuges nicht. Weiss aber von Fahrzeugen, die würde ich noch nicht mal nehmen, wenn man mir Geld dafür geben würde.
Das können auch verbastelte Typen sein, wo z.B. die Airbags nicht auslösen oder das ESP versagt. Es muss ja nicht immer ein Versuchsfahrzeug mit mechanischen (Test-)Komponenten sein. Da steckt eben auch viel Elektronik 'drin, deren Zustand man so einfach nicht erkennen kann.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 18. Dezember 2019 um 18:53:11 Uhr:
Wie bereits auf Seite 1 angemerkt, kann die HU auch bei anderen Prüforganisationen durchgeführt werden.
Was ich meinte: Der Wagen hat ja offenbar schon TÜV gehabt und wurde damit angemeldet/zugelassen.
Und erst jetzt fällt wem auf, dass man die Karre so hätte gar nicht anmelden können/dürfen ?
Zitat:
@martin144 schrieb am 17. Dezember 2019 um 21:48:54 Uhr:
Strittig ist jetzt wer für die Kosten dieser Aktion aufkommt Der Händler
Was ist daran strittig? 😕
Der Händler, wer sonst? Er ist dein Vertragspartner, niemand anderes. Ein auf Privat nicht zulassungsfähiges Fahrzeug hat nunmal einen klaren Mangel der offenbarungspflichtig ist, sprich das von "Erprobungsfahrzeug" muss im Kaufvertrag stehen.
Der Rest steht hier im Thread ja schon, keine Zulassung auf Privat ist korrekt da kein Nachweis vorliegt dass das Auto einer Typgenehmigung entspricht.
Aber: Jackpot! Solche Autos sind u.U. überaus interessant und teuer als Oldtimer, musst halt nur ein bisschen warten 😛 😁
Mich würde mal interessieren, ob die Nummer der EG-Typengenehmigung und die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein von anderen Fahrzeugen abweichen. Eigentlich müsste ja zumindest die Nummer der Typengenehmigung eine andere sein, falls vorhanden.
Der TE könnte ja mal mit abgedeckter FIN ein Foto des Fahrzeugscheins einstellen.