Erprobungsfahrzeug - Zulassungsproblem

Vor einigen Jahren haben wir von einem Vertragshändler in gutem Glauben ein PKW gekauft, es war ein Erprobungsfahrzeug des Herstellerwerkes, wir haben es dann auf unseren Namen zugelassen.

Der TÜV verweigert uns jetzt die erneute TÜV-Abnahme, da wir als Privatpersonen kein Erprobungsfahrzeug fahren dürfen, sondern nur ein Hersteller-Werk, -eben zur Erprobung.
Der TÜV verlangt, dass das Werk bescheinigen muß, dass das KFZ dem EG-Typ entspricht ( also dem Serienzustand) oder die abweichenden Anlagenmerkmale genau aufgeführt werden.
Wir dürfen das Auto so lange nicht mehr fahren (Wegfall des Versicherungsschutzes, juristische Probleme bei Unfall)
Das Werk verlangt dass zu dieser Überprüfung das Auto ins Werk überstellt werden muss.

Strittig ist jetzt wer für die Kosten dieser Aktion aufkommt Der Händler und das Werk halten uns hin. Seit 3 Monaten verhandeln wir jetzt, mittlerweile auch mit juristischer Vertretung.

Wer kennt ähnliche Fälle und deren Verlauf ?

Beste Antwort im Thema

Und warum interessiert sich der TÜV dafür?
Die sollen doch nur den verkehrssicheren Zustand prüfen!

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Darum hab ich schon in meinem ersten Post zu diesem Thema gebeten.
Aber so wichtig scheint es dem TE dann doch nicht zu sein.
Anhand der ZB 1 kann man leicht erkennen,was dem Prüfer veranlasst hat, die HU zu verweigern.
Danach gibt's nicht viel Varianten, was da schief gelaufen sein könnte.
Aber ohne Mitwirkung des TE, können wir noch paar Seiten füllen und kommen der Lösung doch nicht näher.

Ich hab schon mehr als ein ErprobungsFahrzeug gesehen und im Großen und Ganzen gibt's da zwei Varianten.
Erprobungsfahrzeug von VW oder einem TeileHersteller.

Beim ersten hat das Fahrzeug meist keine EG-TG und wird über eine EinzelGenehmigung zugelassen, um in private Hände in Verkehr zu bringen.
Beim zweiten verliert das Fahrzeug seine EG-TG, weill zB BremsenKomponenten, Stg oä zur Erprobung in das Fahrzeug ein-, aus- und umgebaut werden. In dem Fall wird meist nach Abschluss der ErprobungsZeit, das Fahrzeug zurückgerüstet. Hier gibt's dann eine HerstellerBestätigung bzw Gutachten,dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht.
Bei der Umschreibung wird der Zusatz Erprobungsfahrzeug gestrichen und gut. Die könnte ich mir vorstellen, ist evtl vergessen worden,so dass der jetzt beauftragte Prüfer die HU verweigert.

Mal sehen ob der TE sich hier noch mal beteiligt, so haben auch andere mal was von.
Gruß M

Offene Rückrufaktionen werden bei eine HU wohl auch gecheckt!?
Im Falle eines VW wäre da ein offener 01C5/01C6 erwähnenswert. Da geht es nämlich um den Verkauf von "Erprobungsfahrzeugen" die niemals in den Handel hätten kommen dürfen. In diesen Fällen hat das KBA schon Stillegungen verschickt. Siehe erwähnten thread der ersten Seite.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Dezember 2019 um 09:36:45 Uhr:


Offene Rückrufaktionen werden bei eine HU wohl auch gecheckt!?

Eigentlich nicht, mit wenigen Ausnahmen (z.B. VW: Beheben des Abgasbetruges).

Zitat:

@querys schrieb am 19. Dezember 2019 um 10:31:06 Uhr:



Zitat:

@onzlaught schrieb am 19. Dezember 2019 um 09:36:45 Uhr:


Offene Rückrufaktionen werden bei eine HU wohl auch gecheckt!?

Eigentlich nicht, mit wenigen Ausnahmen (z.B. VW: Beheben des Abgasbetruges).

Also wird die FIN mit offenen Rückrufen abgeglichen, zumindest mit denjenigen bei denen das KBA gerne das Weiterfahren unterbinden würde bis sie erledigt sind. Beim Abgasskandal das SW Update, bei 01C5 die Ausserbetriebssetzung. (Weshalb VW diese Fahrzeug gerne zurückkaufen möchte)

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Der Prüfer kann keine Fin beim KBA mit offenen Rückrufen abgleichen.

im Zusammenhang mit den Abgasbetrügereien wird überprüft, ob der Zustand wieder ordnungsgemäß ist, z.B. durch Kontrolle der Steuergeräte-Software und/oder des AGR-Ventils...

https://www.autobild.de/.../...-vorserien-fahrzeuge--16155701.html?...

Hallo Kollegen,
ich habe auch einen Golf 6 GTI ED35.
Im Fahrzeugschein steht "Erprobungsfahrzeug der VW AG".

Ich vermute, der Satz wurde einfach vergessen zu streichen, da ich mittlerweile der fünfte Halter bin und das Auto ist von 2011.
Als Beiblatt habe ich auch eine EG-Bescheinigung in der Bordmappe, auch in Elsa finde ich eine offizielle EG Typengenehmigungsnummer.

Die Schlüsselnummer unter 2.2 ist allerdings ausgenullt.
Feldaktionen gab es bei dem Fahrzeug nicht.

Soweit erst mal als Vorabinfo, denn ich habe auch eine andere Frage:

Es ist ein nicht originale/serienmäßiger KAT/Downpipe/Hosenrohr verbaut. Nun versuche ich und der tüv herauszufinden, ob der für das Auto zulässig ist. (Ich arbeite selber bei VW aber wir sind ratlos).
Es ist keine teilenummer von VW vorhanden (original kommt ein anderer Kat rein), es ist aber ein VW/Audi Logo vorhanden. (Siehe Bilder)
Ich habe die VW Kundenbetreuung angeschrieben, die können damit nichts anfangen. Habe dann den Hersteller des KATs ausfindig gemacht (Emitec) und der schreibt unter anderem: "Was ich anhand der Fabrikationsnummer E 2000006081 herausfinden konnte, ist folgendes:
Der Katalysator hat die Dimension Ø 110 x 110 mm mit einer Zelldichte von 500 cpsi.
Die Substrate wurden im April 2007 für den VW Konzern gefertigt und zur katalytischen Beschichtung an die Firmen Umicore und Johnson Matthey geschickt.
Dieser Katalysator ist ein Serienbauteil. Ob es sich um das korrekte Bauteil für Ihr Fahrzeug handelt, kann ich nicht sagen."

Tja... interessante Info. Also hat das ja doch was mit VW zu tun^^ Ich kann auch nicht sagen, wie lange der Kat schon drinnen ist. Vielleicht hat das ja auch was mit dem "Erprobungsfahrzeug" zu tun?

Auf jeden Fall versuche ich noch weiter das herauszufinden. Vielleicht habt ihr ja eine Idee 🙂

Grüße

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Und was erhoffst du dir mit dem ganzen Aufwand?

Einfach weiterfahren und gut ist.
Wer soll sich daran stören, und vor allem wer soll das überhaupt erkennen ob das Serie ist oder nicht.

Hier bei V&S wird das wohl niemand herausfinden, da solltest du eventuell im VW Golf Forumsabteil schauen.

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