Vor einigen Jahren haben wir von einem Vertragshändler in gutem Glauben ein PKW gekauft, es war ein Erprobungsfahrzeug des Herstellerwerkes, wir haben es dann auf unseren Namen zugelassen.
Der TÜV verweigert uns jetzt die erneute TÜV-Abnahme, da wir als Privatpersonen kein Erprobungsfahrzeug fahren dürfen, sondern nur ein Hersteller-Werk, -eben zur Erprobung.
Der TÜV verlangt, dass das Werk bescheinigen muß, dass das KFZ dem EG-Typ entspricht ( also dem Serienzustand) oder die abweichenden Anlagenmerkmale genau aufgeführt werden.
Wir dürfen das Auto so lange nicht mehr fahren (Wegfall des Versicherungsschutzes, juristische Probleme bei Unfall)
Das Werk verlangt dass zu dieser Überprüfung das Auto ins Werk überstellt werden muss.
Strittig ist jetzt wer für die Kosten dieser Aktion aufkommt Der Händler und das Werk halten uns hin. Seit 3 Monaten verhandeln wir jetzt, mittlerweile auch mit juristischer Vertretung.
Wer kennt ähnliche Fälle und deren Verlauf ?