Erneuter Teilkaskoschaden - Angst vor Kündigung?

Im Oktober letzten Jahres wurde meine Windschutzscheibe beim Autoglaser gewechselt. Dafür hat die Versicherung nach ihren Angaben ca. 450€ bezahlt.
Vor ein paar Tagen entdeckte ich dann einen Riss in der Scheibe. Ich gehe von einem fehlerhaften Einbau aus, aber da wird sich der Glaser mit Sicherheit querstellen.
Wenn ich nach nur einem Jahr, noch einmal die Teilkasko in Anspruch nehme, muss man dann Angst haben, dass die Versicherung (Huk24) den Vertrag kündigt?

Zusätzlich hatte ich 2011 einen Haftpflicht Schaden mit meinem alten Auto. Insgesamt bin ich seit November 2010 bei der Huk24.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@LillyLyn [url=http://www.motor-talk.de/.../...angst-vor-kuendigung-t5114048.html?...]
-> Ja. So ein Onlineversicherer rechnet sich schon toll 😁

Das ist doch schon wieder pure Spekulation deinerseits.

Ich sehe nirgends, dass dem TE gekündigt wurde.

Sofern man jedes Jahr wegen 25€ Prämienersparnis zum billigsten Anbieter wechselt sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Versicherer nicht wirklich an solchen Kunden hängt.

Dies sehe ich nach den Darstellungen des TE nirgends, weiterhin sind "Onlineversicherer" hier keine Ausnahme.
Habe ich meinen ganzen anderen Krempel bei der gleichen "Onlineversicherung" versichert wird diese mich nicht bei erster Gelegenheit kündigen.
Betreibe ich Vertragshopping und versichere alles individuell dort wo es am billigstn ist werden mir auch Allianz, HDI, HUK und Co. keine Träne hinterher weinen.
Also nichts, worüber man sich aufregen müsste.

Einmal tief durchatmen, und wieder beruhigen, liebe LillyLyn.
Ist alles nicht so schlimm.

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Erstens ist der Tipp bzgl. verspäteter Schadensmeldung nicht hilfreich, sondern eventuell ein Schuß der nach hinten losgeht. Ein Schaden sollte innerhalb einer Woche gemeldet werden.
(vergl. auch: "Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen."😉
Und Zweitens werden auch dem Nachversicherer alle Schäden gemeldet, wenn denn der SFR übernommen werden soll.

lgWie soll man denn ein Schadendatum bei einem Glasbruchschaden nachweisen?
Seit wann belastet denn ein Glasbruchschaden den SFR?😕

Die Ausführungen von Phaeti sind absolut nicht zu beanstanden.

Zitat:

@germania47 schrieb am 13. November 2014 um 14:58:44 Uhr:



Erstens ist der Tipp bzgl. verspäteter Schadensmeldung nicht hilfreich, sondern eventuell ein Schuß der nach hinten losgeht. Ein Schaden sollte innerhalb einer Woche gemeldet werden.
(vergl. auch: "Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen."😉
Und Zweitens werden auch dem Nachversicherer alle Schäden gemeldet, wenn denn der SFR übernommen werden soll.

lg
[/quote

Wie soll man denn ein Schadendatum bei einem Glasbruchschaden nachweisen?
Seit wann belastet denn ein Glasbruchschaden den SFR?😕

Die Ausführungen von Phaeti sind absolut nicht zu beanstanden.

Natürlich ist ein Glasbruchschaden nicht SFR-belastend! Es geht nicht um den SFR, sondern um Schadenquoten. Ein "neuer" Versicherer wird automatisch bei Rabattabfrage über gemeldete und regulierte Schäden informiert. Deshalb bleibt ein Schaden ein Schaden.

Und ob etwas nachweisbar ist oder nicht oder nur schwer, ist kaum die Frage, sondern ob man sich korrekt verhält und Obliegenheiten einhält! Man könnte die Aufforderung einen Schaden verspätet zu melden auch anders bewerten.

Nicht wahrheitsgemäße Angaben zu machen ist sicher nie ein guter Rat!

Somit sind die Ausführungen sehr wohl zu beanstanden. Man muss es nur verstehen!

Korrekt oder nicht.
Ich habe während meiner beruflichen Tätigkeit in so einem Fall niemandem vorgehalten, dass der Schaden nicht binnen 7 Tagen gemeldet wurde, folglich hat der VN keine Nachteile gehabt. Der Versicherer auch nicht.
Würde ja auch keinen Sinn machen, da ja ansonsten die Kunden beim nächsten Fall falsche Angaben machen würden.

Es gibt vor allem in den AKBs immer noch folgenden Passus:

"Abeweichend von E.x.x. sind wir sind zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletztung weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststelung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn die die Pflicht arglistig verletzen."

Ein zu spät gemeldeter Glasschaden kann also auch nach AKB keine Folgen haben.

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Ich denke auch, dass der Ratschlag von Phaeti gut gemeint war, aber eben nicht zu Ende gedacht. Es ist doch gar nicht nötig hier den Schaden nicht sofort (unverzüglich) zu melden. Der Schaden wird gemeldet, der Vertrag vom VN zum Ablauf (nicht aufgrund Schadens) gekündigt und gut ist. Hierdurch kündigt der VN und nicht der Versicherer (falls er das überhaupt vorhatte?) und gut ist. Wie schon w.o. geschrieben, erfährt der Nachversicherer ohnehin vom Schaden.

Also hier noch mal meine Meinung:

Ja, theoretisch muss man den Schaden innerhalb der in den AKB genannten Frist melden. Eine wirkliche (negative) Rechtsfolge wird sich (wie auch bereits beschrieben) aus der Verspätung aber nicht ableiten lassen, zumal der Nachweis der Vertragsverletzung erstmal zu erbringen wäre. Also eher - zumindest bei Glas - ein stumpfes Schwert, mit dem der VR versuchen würde zu kämpfen.

Den Schaden erst im Dezember zumelden hatte den Hintergrund, dass der Versicherer im November ja immernoch aus Schaden kündigen kann. Sprich VN meldet den Schaden heute und kündigt per 01.01. (ordentlich oder außerordentlich). Das Recht des Versicherers eine Schadenkündigung vorher auszussprechen bleibt aber unberüht! D.H. theoretisch könnte sein, dass der VN zum 01.01. kündigt und der VR nach Schaden zum 14.12. Ist m.E. zwar praxisfremd aber durchaus möglich, d.h. habe ich die sichere Variante aufgezeigt.

Teilkaskoschäden werden im elektronischen Verfahren nicht übermittelt; der Versicherer müsste schon manuell beim Vorversicherer anfragen, wozu er immerhin zunächst mal eine Vollmacht braucht.

Phaeti

Ich danke euch, für eure Antworten.
Nicht unbedingt beruhigend^^
Ich war mit der Huk24 immer zufrieden und bis jetzt war es auch jedes Jahr die günstigste Versicherung für mich. Da würde ich eigentlich ungerne wechseln.
Ich werde wohl erstmal versuchen, mit dem Glaser zu reden. Für mich sieht es nämlich nach Einbaufehler aus:
http://www.motor-talk.de/.../riss-in-neuer-frontscheibe-t5129594.html

Zitat:

@Matsches schrieb am 12. November 2014 um 08:50:24 Uhr:



Zitat:

@LillyLyn [url=http://www.motor-talk.de/.../...angst-vor-kuendigung-t5114048.html?...]
-> Ja. So ein Onlineversicherer rechnet sich schon toll 😁

Das ist doch schon wieder pure Spekulation deinerseits.
Ich sehe nirgends, dass dem TE gekündigt wurde.

Sofern man jedes Jahr wegen 25€ Prämienersparnis zum billigsten Anbieter wechselt sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Versicherer nicht wirklich an solchen Kunden hängt.

Dies sehe ich nach den Darstellungen des TE nirgends, weiterhin sind "Onlineversicherer" hier keine Ausnahme.
Habe ich meinen ganzen anderen Krempel bei der gleichen "Onlineversicherung" versichert wird diese mich nicht bei erster Gelegenheit kündigen.
Betreibe ich Vertragshopping und versichere alles individuell dort wo es am billigstn ist werden mir auch Allianz, HDI, HUK und Co. keine Träne hinterher weinen.
Also nichts, worüber man sich aufregen müsste.

Einmal tief durchatmen, und wieder beruhigen, liebe LillyLyn.
Ist alles nicht so schlimm.

Das ist nicht richtig! Es gibt schon Versicherer die schneller schießen als andere! Egal wieviel Verträge du hast. Habe ich bei der HUK selber erlebt.

Ich melde mich auch mal wieder.
Also die Scheibe wurde noch nicht getauscht. Keine Sorge, es stand die meiste Zeit, da ich sonst viel Bahn gefahren bin oder einen Firmenwagen hatte. War aber nicht abzusehen.
Jetzt steh ich immer noch vor der gleichen Frage, nur ist jetzt noch ein Jahr dazu gekommen, was sich mehr oder weniger positiv auswirken sollte.

Also ich fasse nochmal zusammen:
-November 2010, Versicherungsbeginn Auto A
-Februar 2011, Haftpflichtschaden (Auffahrunfall)
-Februar 2012, Versicherungsbeginn Auto B
-Oktober 2013, Teilkaskoschaden (Frontscheibe) ca. 415€
-Jetzt wäre wieder die Scheibe dran

Was würde nun mehr Sinn ergeben?
-Scheibe sofort machen lassen und hoffen, dass nicht gekündigt wird
-Erst nächstes Jahr machen lassen (damit evtl. ein zusätzliches Jahr gerechnet wird). Auto steht vermutlich eh noch etwas
-Kündigen und vor Jahresende reparieren lassen. Gibt Versicherungen mit ähnlichem Umfang für 100€ weniger (momentan 650€), aber etwas schlechterer Rückstufung.

Würde natürlich am liebsten bei der Huk24 bleiben, aber bei einer Kündigung wird´s ja schwer eine neue günstige Versicherung zu finden.

Beim Antrag für eine neue Versicherung wird vermutlich nach gemeldeten Schäden in den letzten Jahren gefragt.
Ich würde mit der Reparatur bis Anfang nächsten Jahres warten und dann abwarten, was passiert.

Ich wollte nur mal ein spätes Update geben.
Schaden wurde Anfang 2016 repariert und die Huk hat nicht gekündigt.

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