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Erneut Hilfe erbeten - Wo Gutachten?

Themenstarteram 18. April 2007 um 14:20

Hallo.

Ich poste hier im FIAT Forum, obwohl es sich streng genommen um einen Alfa 147 handelt.

Meine Frage ist genereller Natur und hier im FIAT Forum dürfte mein Problem hinreichend bekannt sein.

Nun zur Frage.

Ich hatte vor knapp drei Wochen einen Croma bei einem recht grossen Händler Nähe Bayreuth gekauft.

Der Händler wollte meinen 6 Monate "alten" 147er in Zahlung nehmen.

Telefonisch wurden 13.700 EUR ausgemacht, doch bei einer Überprüfung beim Händler vor Ort wurde dann ein reparierter Frontschaden diagnostiziert, was den Wert des Fahrzeug um 950 EUR mindert.

Das Kaufangebot lag nun noch bei 12750,- EUR.

Soweit so gut.

Gestern wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass dieser Alfa einen "erheblichen" Heckschaden hatte, und deshalb man nun "nur" noch 9000,- EUR für das Fahrzeug anbietet.

Gleich vorweg: ich habe nichts schriftlich. Lediglich der Verkaufsleiter gab mir sein "Wort", das Auto für 12750,- EUR wie mit dem Verkäufer verinbart anzukaufen In Anbetracht der späten Stunde könne allerdings kein Ankaufvertrag mehr "heute" ausgetellt werden.

Bevor ich den Croma zugelassen habe, fragte ich erneut telefonisch an, ob es bei dieser Vereinbarung bliebe, was mir auch bestätigt wurde. Ich könne mich selbstverständlich darauf verlassen.

Nach der Anmeldung des Croma waren aber alle Ansprechpartner bei denen im Urlaub.

 

Nun, nachdem das Rücktrittsrecht vom Croma abgelaufen ist, wurde ich mit der Rechtsabteilung verbunden, wo man mir lapidar mitteilte, es gäbe keine schriftliche Vereinbarung.

Natürlich war der Ankauf des 147ers VORAUSSETZUNG zum Kauf des Croma, das habe ich klar deutlich gemacht.

Was kann ich da machen?

Ich habe die DEKRA beauftragt, ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs zu erstellen, und vorhandenden Vorschäden zu untersuchen.

Die meinetn dann aber, ich würde auf den Kosten hocken bleiben, da es rechtlich ohne Belang sei, ein Gutachten wird dann vom Gericht in Auftrag gegeben.

Ich solle mich an die IHK Bayern wenden, dort gäbe es eine Schiedstelle.

Da habe ich auch angerufen, die sind nach deren Aussage NUR für Gewerbliche zuständig.

Ich müsse mich an den Verbraucherschutz wenden.

Kann mir BITTE jemand diesen Knoten entwirren und wertvolle Tipps genben? BITTE.

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4 Antworten
am 18. April 2007 um 17:03

Hallo!

Also das ist in der Tat eine Schwierige Lage.

Was definieren die mit erheblichen Heckschaden? Lackunterschiede,Rahmen verzogen? Genau nachfragen und Beweise verlangen.

Dann würde ich den Verkäufer persönlich sprechen,und jemand als Zeuge mitnehmen.

Wurde der Schaden einer Versicherung gemeldet?

Hast Du von dem Schaden was gewußt (Ich nehme an nicht)?

Hat der Verkäufer/Privatmann wo du den 147er gekauft hast etwas von dem Schaden erzählt,oder im Kaufvertrag reingeschrieben? Darf ja nicht verschwiegen werden sowas!!!

Hat dieses Autohaus selber ein Gutachten über den 147er erstellt? Wenn ja,zeigen lassen und kopieren.

Wenn der nicht mit sich reden lassen will,wirst wohl um ein Gegengutachten wahrscheinlich nicht drumrumkommen,im Notfall halt selber Zahlen (ich weiß mieser Gedanke). Aber Ohne Gutachten wirst du wohl schlechte Chancen haben.

Setzt Dich mal mit Deiner Versicherung in Verbindung,wegen einem Gutachter,die haben meistens welche an der Hand.

Auf jeden Fall würd ich mal mich bei einem Anwalt informieren,was der zu der Lage meint.

Ich weiß nicht ob Dir das wirklich weitergeholfen hat,aber so würde halt ich vorgehen wenn bei mir sowas wär.

Viele Grüße

Themenstarteram 18. April 2007 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von FlowerMan

Hallo!

Also das ist in der Tat eine Schwierige Lage.

Was definieren die mit erheblichen Heckschaden? Lackunterschiede,Rahmen verzogen? Genau nachfragen und Beweise verlangen.

Dann würde ich den Verkäufer persönlich sprechen,und jemand als Zeuge mitnehmen.

Wurde der Schaden einer Versicherung gemeldet?

Hast Du von dem Schaden was gewußt (Ich nehme an nicht)?

Hat der Verkäufer/Privatmann wo du den 147er gekauft hast etwas von dem Schaden erzählt,oder im Kaufvertrag reingeschrieben? Darf ja nicht verschwiegen werden sowas!!!

Hat dieses Autohaus selber ein Gutachten über den 147er erstellt? Wenn ja,zeigen lassen und kopieren.

Wenn der nicht mit sich reden lassen will,wirst wohl um ein Gegengutachten wahrscheinlich nicht drumrumkommen,im Notfall halt selber Zahlen (ich weiß mieser Gedanke). Aber Ohne Gutachten wirst du wohl schlechte Chancen haben.

Setzt Dich mal mit Deiner Versicherung in Verbindung,wegen einem Gutachter,die haben meistens welche an der Hand.

Auf jeden Fall würd ich mal mich bei einem Anwalt informieren,was der zu der Lage meint.

Ich weiß nicht ob Dir das wirklich weitergeholfen hat,aber so würde halt ich vorgehen wenn bei mir sowas wär.

Viele Grüße

Das Autohaus behauptet, die Lackdichte sei zu hoch, es seien "Querträger" erneuert worden. Ferner seien Spuren von der Richtbank zu erkenne. Spaltmasse stimmen nicht. Hinterer Stossfänger lackiert.

Ich habe ganz sicher NICHTS von einem Unfall gewusst.

Im Kaufvertrag steht Neufahrzeug. Keine Unfallschäden deklariert. Auf Nachfrage auch als "garantiert unfallfrei" beschrieben worden.

Es wurde von keinem der beiden Autohäuser bisher Gutachten erstellt.

In meiner Zeit als Halter wurde das Auto definitiv NICHT beschädigt. Auch wurde von unserer Seite kein Schaden an eine Versicherung gemeldet.

Hätte ich den Schaden (Auto hat Vollkaskoschutz) selber herbei geführt, hätte ich diesen "erheblichen" Heckschaden und den Frontschaden wohl kaum aus eigener Tasche bezahlt. Insofern kann ausgeschlossen werden, dass der Schaden innerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegt.

Was mich nun wundert ist, dass dieser "erhebliche" Schaden am 147 ganz plötzlich da ist, obgleich das Auto schon bei Abholung des Croma gründlich bewertet wurde.

Nun vertritt man die Haltung, man hätte am Croma nichts verdient, respektive UNTER Einkaufspreis verkauft, daher könne man mit dem 147er keinerlei Risiko eingehen. Das hätte man mir VORHER sagen müssen, dass der 147er nicht zu dem Kurs angekauft wird.

Unter Umständen ist der Wagen viellicht von Alfa so ausgeliefert worden????

Ich würde vielleicht doch schon ein Gutachten erstellen lassen. Du hast den Wagen als Neufwagen unfallfrei gekauft. Mit dem Gutachten kannst du den Kaufvertrag von damals anfechten. Auch ein Gutachten wenn es vor Gericht angefordert wird mußt du vorleisten. Je nach Gerichtsentscheid werden die Kosten verteilt.

Ich würde mich Anwaltlich beraten lassen.

 

War denn jemand beim Kaufvertrag dabei, als es um den 147 bezüglich der Inzahlungsnahme ging???

italo

Themenstarteram 19. April 2007 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von Italo001

Unter Umständen ist der Wagen viellicht von Alfa so ausgeliefert worden????

Ich würde vielleicht doch schon ein Gutachten erstellen lassen. Du hast den Wagen als Neufwagen unfallfrei gekauft. Mit dem Gutachten kannst du den Kaufvertrag von damals anfechten. Auch ein Gutachten wenn es vor Gericht angefordert wird mußt du vorleisten. Je nach Gerichtsentscheid werden die Kosten verteilt.

Ich würde mich Anwaltlich beraten lassen.

 

War denn jemand beim Kaufvertrag dabei, als es um den 147 bezüglich der Inzahlungsnahme ging???

italo

Die Rechtslage ist scheinbar so:

Ich gebe ein Gutachten in Auftrag. Ich zahle es. Dann lässt das Autohaus ein Gegengutachten machen, wo evtl. was anderes rauskommt.

Dann lässt das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben, deren Kosten sich dann nach dem Ausgang des Verfahrens richtet. Die Kosten für das Erstgutachten bekommt man NICHT erstattet, was ziemlich blöd ist, denn ohne Beweise keine Anfechtung des Kaufvertrages.

Aufgrund der Entfernung von knapp 390 km war ich natürlich alleine, man sollte ja meinen, dass man einer "Autowelt" in dieser Grössenordnung vertrauen darf.

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