Ermittlungsverfahren eingestellt
Ermittlungsverfahren eingestellt
Im Zusammenhang des Verdachts auf Unfallflucht bekomme ich nun von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass das Verfahren (§153 Abs. 1 Satz 2 STPO)
Eingestellt sei. (Informationen über Rechtsanwalt).
Kann das für mich negative Auswirkungen zum Beispiel mit der Schadensregulierung haben?
Kommt diese Mitteilung und vor allem wenn ich es dabei belasse einem Schuldbekenntnis gleich?
Bisher scheint nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu existieren, dass ich den Unfall verursacht habe.
Die Schuldzuweisung „Fahrerflucht“ erscheint mir völlig überzogen zu sein, da mir der Vorfall zum Unfall fremd ist.
Mein Rechtsanwalt hatte die Unterlagen von der Polizei angefordert, diese wurden wahrscheinlich verweigert bzw. bislang nicht zugesendet! (ca. 2 Monate her)
Mein Rechtsanwalt ist gerade nicht erreichbar...
Gibt es denn wenigstens ein Recht auf Einsicht der Ermittlungsunterlagen bei der Strafermittlungsbehörde z.b. über den Rechtsanwalt?
Oder soll ich Ironischerweise „meiner“ Staatsanwaltschaft volles Vertrauen geben....
Darmarm
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Darmarm
Mein Rechtsanwalt hatte die Unterlagen von der Polizei angefordert, Mein Rechtsanwalt ist gerade nicht erreichbar...Darmarm
Warum fragst du seinen Vertreter nicht ? Der kann dir doch als einziger korrekte Auskünfte geben !
Oder wartest, bis der Anwalt wieder da ist.
Außenstehende Nichtjuristen können und vor allem dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben.
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25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Darmarm
Mein Rechtsanwalt hatte die Unterlagen von der Polizei angefordert, Mein Rechtsanwalt ist gerade nicht erreichbar...Darmarm
Warum fragst du seinen Vertreter nicht ? Der kann dir doch als einziger korrekte Auskünfte geben !
Oder wartest, bis der Anwalt wieder da ist.
Außenstehende Nichtjuristen können und vor allem dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben.
es gibt keinen Vertreter, den frühesten Thermin bekomme ich erst in ca 2 Wochen.
Bis dahin muss ich wohl schmoren...
Zitat:
Original geschrieben von Darmarm
Ermittlungsverfahren eingestelltIm Zusammenhang des Verdachts auf Unfallflucht bekomme ich nun von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung, dass das Verfahren (§153 Abs. 1 Satz 2 STPO)
Eingestellt sei. (Informationen über Rechtsanwalt).Kann das für mich negative Auswirkungen zum Beispiel mit der Schadensregulierung haben?
Kommt diese Mitteilung und vor allem wenn ich es dabei belasse einem Schuldbekenntnis gleich?Darmarm
Warum? Die Unfallflucht ist aus der Welt und somit nicht negativ fuer dich. Das ist doch ein positiver Bescheid 😉
Jeder Beschuldigte darf die Akten, nach Abschluss der Ermittlungen, einsehen, wenn er keinen Rechtsanwalt hat. Nur werden sie ihm nicht zugeschickt. Er darf sie nur in der Behörde, unter Aufsicht, einsehen.
irgend etwas wiederspricht sich bei Deinen Ausführungen, oder ich begreife nicht.
Gruß
strafrechtlich bist Du aus dem Schneider.
Die Schadensregulierung ist dadurch nicht betroffen. Nicht für den Schaden haften musst Du, wenn nicht bewiesen werden kann, dass Dein Auto den Schaden verursacht hat oder wenn es keinen Schaden gab. Steht im Raum, dass es Dein Auto war aber ein anderer Fahrer, oder dass man Dir nur nicht nachweisen kann, dass Du den Schaden bemerkt hast, dann muss die Versicherung für Dein Auto selbstverständlich den Schaden regulieren.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Die Unfallflucht ist aus der Welt und somit nicht negativ fuer dich.
was aber NICHT heißt, das der te auch automatisch
*nicht schuldig*ist!
das verfahren kann auch eingestellt worden sein, wenn das gericht der meinung ist, dass der schaden so 'geringfügig' war, dass der te ihn nicht bemerkt haben könnte - zahlen muss er, wenn der schaden von ihm stammt aber trotzdem!
Hallo,
Es ist doch alles in Ordnung denn gegen dich wird nicht ermittelt.
Du stehst also nicht mehr in dem Verdacht Unfallflucht begangen zu haben.
Seelze 01
ob der Schaden reguliert wird, kann im Übrigen Deine Versicherung auch allein entscheiden, da musst Du nicht involviert sein.
Zitat:
Original geschrieben von Günter
irgend etwas wiederspricht sich bei Deinen Ausführungen, oder ich begreife nicht.
Gruß
was meinst du mit "Irgendwas"
vielleicht kann ich es dann näher erklären.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
ob der Schaden reguliert wird, kann im Übrigen Deine Versicherung auch allein entscheiden, da musst Du nicht involviert sein.
naja, nach Anfrage bei der Versicherung sagte mir mein Vertreter, das bei nachgewiesener Unfallflucht die Versicherung Abstand von der Regulierung nehme.
Deshalb meine Bedenken zu den "positiven" Bescheid....
Zitat:
Original geschrieben von Darmarm
naja, nach Anfrage bei der Versicherung sagte mir mein Vertreter, das bei nachgewiesener Unfallflucht die Versicherung Abstand von der Regulierung nehme.Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
ob der Schaden reguliert wird, kann im Übrigen Deine Versicherung auch allein entscheiden, da musst Du nicht involviert sein.Deshalb meine Bedenken zu den "positiven" Bescheid....
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann bist du auch nicht verurteilt und also auch nicht an irgendwas schuldig befunden worden. Die Versicherung zahlt also...
Zitat:
Original geschrieben von dermondeoreiter
Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann bist du auch nicht verurteilt und also auch nicht an irgendwas schuldig befunden worden. Die Versicherung zahlt also...
Nö.
Einstellung des Strafverfahrens bedeutet nur, strafrechtlich liegt keine Schuld vor.
Strafrecht hat aber keine Bindungswirkung auf das Zivilrecht. Die zivilrechtliche Schuldfrage wird gesondert ermittelt.
O.
zahlen muss sie in jedem Fall. Bei erwiesener Unfallflucht würde sie aber bis max. 2.500.- € Regress nehmen.
Die Einstellung nach 153 Abs. 1 Satz 2 bedeutet: geringe Schuld, geringes Verfolgungsinteresse. Musst Du noch etwas zahlen oder spenden? Das schließt meiner Meinung nach einen Regress nicht aus, würde sich aber bei einer verständigen Versicherung vermutlich wegverhandeln lassen.