Ergo-Versicherung kündigt meinen Vertrag. Brauche hilfe!

Hallo Leute,

Heute Habe ich vom landratsamt einen Brief bekommen, in dem steht, dass ich nicht mehr versichert bin. Die Geschichte fing so an: ich schloss bei einem versicherungs-vertreter der ergo eine Kfz- und private rentenversicherung ab. Nach ca. 4 Monaten kam ein Brief, dass meine vorherige versicherung die sf100 nicht weitergeben möchte. Daraufhin kam der Vertreter mehrmals unangekündigt zu mir nach Hause und kopierte die rechnungen meines vorversicherers. Der Vertreter meinte von Anfang an, dass es keine Probleme geben würde, aber dann kam plötzlich eine Rechnung über 1200 Euro. Der ausgemachte halbjahresbeitrag war allerdings 350 Euro. Erst sagte mir der versicherungsmensch, ich solle diesen Betrag nicht bezahlen, da es sich um ein Missverständnis handele und nach weiteren 2 Monaten erhielt ich dann die Kündigung von diesem Verein. Nach diesem Brief rief der vertreter an und sagte, dass ich ein Problem hätte, da das Fahrzeug nicht mehr versichert wäre. Ich drohte zum Anwalt zu gehen, da diese Versicherungsgruppe schon mehrmals negative Schlagzeilen machte u.a. mit den Prostituierten für die besten Vertreter oder verdacht auf betrug und abzocke der ergo im jahr 2011. Der vertreter meinte darauf hin, dass er das mit seinen vorgesetzten klärt und mich dann sofort anrufen würde. Das ist jetzt 2 Wochen her und jetzt kam der Brief vom Landratsamt. Was würdet ihr jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Hi Themenstarter,

Stoppelfreund hat es auf den Nenner gebracht. Kümmere dich doch erstmal um die Ursache dieser Probleme. Dein Vers.-Vertreter ist offenbar nicht in der Lage dazu. Es gibt eine Fachabteilung, die für dich da ist. Also ab zum Telefonhörer und dort anrufen.
Du meine Güte......, wenn ich eine Rechnung über 1.200 EUR bekäme aber nur eine von wenigen hundert EUR erwartet hätte, ließe ich doch den Vertreter den Kram nicht mehr regeln. Und du wirst sicherlich auch mehrere Zahlungsaufforderungen resp. Anschreiben in dieser Hinsicht bekommen haben. Auf soetwas ist unverzüglich zu reagieren. Da hilft kein Vers.-Vertreter wirklich weiter. Eine Mahnung nach §38 VVG, also eine Mahnung zur Entrichtung der erstmaligen Prämie geht schnell in den Vollzug über. Wer dich dahingehend als Vers.-Vertreter nicht berät, ist ein fachlicher Pfeifenheini. Pardon......, nicht er hat das auszubaden. Doch sollte er gewiss an einem reibungslosen Ablauf interessiert sein. Seine Provision (i.d.R. ca. 10% deiner Jahres-Netto-Prämie) werden ihm umgehend belastet, wenn der Vertrag ins Storno läuft.
Also kümmere dich höchstpersönlich bei der Direktion/Geschäftsstelle selbst um deine Angelegenheiten.
Du brauchst jetzt noch keinen Anwalt. Erst, wenn die sich stur stellen und nichts mehr geht.
An der Sache wirst du höchstpersönlich überhaupt nicht unschuldig sein. Denke drüber nach, wieviele Schreiben du bekommen und nicht drauf reagiert hast. Mit deinem Vertreter wirst du nicht mehr viel zu tun haben. Der ist ggf. gar nicht mehr für dich zuständig. Nur noch für die von dir abgeschlossene Rentenversicherung. Wann hast du die abgeschlossen? In diesem Jahr oder noch schnell im letzten Jahr? Wahrscheinlich noch schnell im letzten Jahr, weil ja alle Welt auf der Masche ritt, es müsse ja ganz dringlich wegen des Garantiezinses noch in 2011 ein Abschluss getätigt werden. Oh weh...... Und dann.....? Naja....., dann hat er wohl noch gemeint, du solltest dein Auto auch bei denen Versichern?
Es ist immer gut, einen netten "Herrn Kaiser" zu haben. Na klar......, aber doch nicht so......

Wenn du mit dem bisherigen VR (Versicherer), der dir den Vertrag gekündigt hat, nun gar nicht weiter kommst, bleibt dir nichts anderes, als dich bei einem anderen VR zu melden.
Es ist jetzt, wie es ist. Auf gar keinen Fall darfst du dein Auto jetzt mehr in Bewegung setzen. Sonst ist es eine Straftat, die mit Gefängnis geandet werden kann. Also lass dein Auto stehen und bemühe dich bei einem anderen VR umgehend um eine Deckungsbestätigung. Mit denen musst du ganz offen sein. Absolut offen. Sonst wird das nichts mehr. Schildere dein Problem, so wie es ist. Gib deine eigene Blauäugigkeit einfach und offen heraus zu. Sei authentisch und bitte um Hilfestellung für diesen Fall.
Du hast jetzt ein Problem, dass dir noch gar nicht bewusst sein muss. Nämlich........, hast du einmal eine Kündigung nach § 38 VVG bekommen, sind deine Karten für zukünftige Zulassungen von Autos extrem schlecht gemischt. Schon beim nächsten Antrag wirst du danach gefragt, ob dir mal eine Vers. gekündigt worden ist. Diese musst du als rechtschaffender Bürger mit einem klaren JA beantworten und erhältst prompt eine Ablehnung des Antrages. Antwortest du dagegen mit einem NEIN, hast du die Torte schon im Gesicht, bevor du die Kuchengabel zu Mund führen kannst. Das VVG (Versicherungsvertrags-Gesetz) ist ein deutsches Gesetz und damit kann jeder Verstoß dagegen justiziable Horrorszenarien bis hin zu Gefängnis und lebenslangem Regress von Schadenleistungen nach sich ziehen.
Ich spreche von den in jedem Versicherungsantrag nachzulesenden Folgen der Vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung. Steht so auch in den Bedingungen. Du hast also eine Anzeigepflicht. Das steht in jedem Vertrag. In jedem. Dass man des Lesens fähig sein muss, das ist auch hier Voraussetzung.

Fazit: Dir bleibt nichts anderes übrig, als dich zunächst mit deiner KFZ-Versicherung (dem Risikoträger) selber ins Benehmen zu setzten und den reuigen Süder zu spielen, der jetzt darum bittet, ihm wieder aus dem Schlamassel rauszuholen. Nimm gleich mal ein paar hundert EUR mit und begleiche die ausstehende Prämie sofort vor Ort. Das wäre der sicherste Weg, um aus dieser Nummer wieder raus zu kommen.
Fange aber nicht an, irgendwie die Schuld von dir zu weisen. Das mag man nicht. Allenfalls das Eingeständnis, dass du verunsichert warst und es Missverständnisse in der Kommunikation mit dem Vertreter geben hat, bringt dich weiter. Nimm die Schuld auf dich und begleiche die ausstehende Rechnung. Zahle von mir aus erstmal die 1.200 EUR. Den Rest kannst du ja danach regeln. Wenn es wirklich so war, dass du einen deutlich besseren SFR hattest und der nicht freigegeben wurde, dann lässt sich das klären. Der neue VR wird die Prämie dann rückwirkend angleichen und du bekommst das zviel entrichtete Geld zurück. Solltest du aber schon beim Vorversicherer in der Kreide gestanden haben, wirst du den SFR auch erst freibekommen, wenn du dort deine ausstehenden Zahlungen begleichst.
Zusammengefasst.
1. Schritt: Plan eins ist der Kontakt zum jetzigen VR, der dir gekündigt hat um zu versuchen, die
Sache in eine positive Wendung zu bekommen.
2. Schritt: Plan zwei kommt zu Zuge, wenn Plan eins schief geht. Also erst dann einen neuen VR
aussuchen und ein offenes Gespräch suchen. Alle Details offenlegen. Auch, wenn noch bei früheren
VR Beiträge offen sein sollten.

Stößt du auf Verständnis und ein neuer Vertrag ist möglich, solltest du die ersten Beiträge gleich cash begleichen können.
Eine Lastschriftermächtigung wird sowieso verlangt. Nur ist auch der neue VR nicht von deiner Bonität überzeugt, nachdem, was bisher gelaufen ist. Geht die nächste Abbuchung in den Rücklauf......, .... na dann brauchen wir auch hier nicht weiter zu kommunizieren.

Also....., nicht jammern und klagen, sondern handeln.
Sollte es auch nur in Teilen nicht so sein, wie ich es hier vermutend darlegte, dann bitte ich um Entschuldigung, wenn ich dir damit irgendwie auf die Füße getreten haben sollte. Überzeichnung bringt aber immer Klarheit. Nichts Anderes wird jetzt von dir verlangt.
Nun....., ich meine es nur gut.

Gruß Ebbi

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Dann einmal ein wenig ausführlicher.

1. Der Vorversicherer schreibt sicherlich nicht, dass er die SF Klasse nicht weitergeben "MÖCHTE". Ich nehme an, dass hier entweder ein Mißverständnis, Willkür durch den Vorversicherer (z.B. bei viel Ärger mit dem Kunden) oder aber ein regulierter Schadenfall vorliegt. Letzteres weiß natürlich der Versicherte. Ist dem nicht so, muss vom Vorversicherer schriftlich mit Fristsetzung die Zusendung der zu übergebenen SF Klasse gefordert werden.

2. Die Ergo handelt richtig. Ein Halbjahresbeitrag kann nur aufgrund der vermuteten SF Klasse errechnet und berechnet werden. Stellt sich heraus, dass diese NICHT stimmt, kann der Beitrag angepasst werden oder aber der Vertrag kommt erst garnicht zustande. Handelt es sich um ein Verschulden des Versicherten (z.B. Falschangabe - Bei einem regulierten Schaden weiß er von einer Rückstufung, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.)

So schauts nun aus. Es gilt herauszufinden wieso die SF Klasse nicht weitergegeben wird. Ich tippe auf Fehler des Vorversicherers oder regulierten Schaden des Vorversicherers.

Zitat:

Original geschrieben von Silencer2010


Dann einmal ein wenig ausführlicher.

1. Der Vorversicherer schreibt sicherlich nicht, dass er die SF Klasse nicht weitergeben "MÖCHTE". Ich nehme an, dass hier entweder ein Mißverständnis, Willkür durch den Vorversicherer (z.B. bei viel Ärger mit dem Kunden) oder aber ein regulierter Schadenfall vorliegt. Letzteres weiß natürlich der Versicherte. Ist dem nicht so, muss vom Vorversicherer schriftlich mit Fristsetzung die Zusendung der zu übergebenen SF Klasse gefordert werden.

man was ein geschreibsel...auf die idee der sondereinstufung bei vertragsbeginn kommst du wohl echt nicht oder? 😉

Weil diese "Lösung" leider nicht passend ist, da der Vorversicherer (wie vom Thread Ersteller angegeben), die SF Stufe nicht weitergibt. Eine "Sondereinstufung bei Vertragsbeginn" gibt es nicht. Davon mal abgesehen. Was soll das denn sein?

Hi Themenstarter,

Stoppelfreund hat es auf den Nenner gebracht. Kümmere dich doch erstmal um die Ursache dieser Probleme. Dein Vers.-Vertreter ist offenbar nicht in der Lage dazu. Es gibt eine Fachabteilung, die für dich da ist. Also ab zum Telefonhörer und dort anrufen.
Du meine Güte......, wenn ich eine Rechnung über 1.200 EUR bekäme aber nur eine von wenigen hundert EUR erwartet hätte, ließe ich doch den Vertreter den Kram nicht mehr regeln. Und du wirst sicherlich auch mehrere Zahlungsaufforderungen resp. Anschreiben in dieser Hinsicht bekommen haben. Auf soetwas ist unverzüglich zu reagieren. Da hilft kein Vers.-Vertreter wirklich weiter. Eine Mahnung nach §38 VVG, also eine Mahnung zur Entrichtung der erstmaligen Prämie geht schnell in den Vollzug über. Wer dich dahingehend als Vers.-Vertreter nicht berät, ist ein fachlicher Pfeifenheini. Pardon......, nicht er hat das auszubaden. Doch sollte er gewiss an einem reibungslosen Ablauf interessiert sein. Seine Provision (i.d.R. ca. 10% deiner Jahres-Netto-Prämie) werden ihm umgehend belastet, wenn der Vertrag ins Storno läuft.
Also kümmere dich höchstpersönlich bei der Direktion/Geschäftsstelle selbst um deine Angelegenheiten.
Du brauchst jetzt noch keinen Anwalt. Erst, wenn die sich stur stellen und nichts mehr geht.
An der Sache wirst du höchstpersönlich überhaupt nicht unschuldig sein. Denke drüber nach, wieviele Schreiben du bekommen und nicht drauf reagiert hast. Mit deinem Vertreter wirst du nicht mehr viel zu tun haben. Der ist ggf. gar nicht mehr für dich zuständig. Nur noch für die von dir abgeschlossene Rentenversicherung. Wann hast du die abgeschlossen? In diesem Jahr oder noch schnell im letzten Jahr? Wahrscheinlich noch schnell im letzten Jahr, weil ja alle Welt auf der Masche ritt, es müsse ja ganz dringlich wegen des Garantiezinses noch in 2011 ein Abschluss getätigt werden. Oh weh...... Und dann.....? Naja....., dann hat er wohl noch gemeint, du solltest dein Auto auch bei denen Versichern?
Es ist immer gut, einen netten "Herrn Kaiser" zu haben. Na klar......, aber doch nicht so......

Wenn du mit dem bisherigen VR (Versicherer), der dir den Vertrag gekündigt hat, nun gar nicht weiter kommst, bleibt dir nichts anderes, als dich bei einem anderen VR zu melden.
Es ist jetzt, wie es ist. Auf gar keinen Fall darfst du dein Auto jetzt mehr in Bewegung setzen. Sonst ist es eine Straftat, die mit Gefängnis geandet werden kann. Also lass dein Auto stehen und bemühe dich bei einem anderen VR umgehend um eine Deckungsbestätigung. Mit denen musst du ganz offen sein. Absolut offen. Sonst wird das nichts mehr. Schildere dein Problem, so wie es ist. Gib deine eigene Blauäugigkeit einfach und offen heraus zu. Sei authentisch und bitte um Hilfestellung für diesen Fall.
Du hast jetzt ein Problem, dass dir noch gar nicht bewusst sein muss. Nämlich........, hast du einmal eine Kündigung nach § 38 VVG bekommen, sind deine Karten für zukünftige Zulassungen von Autos extrem schlecht gemischt. Schon beim nächsten Antrag wirst du danach gefragt, ob dir mal eine Vers. gekündigt worden ist. Diese musst du als rechtschaffender Bürger mit einem klaren JA beantworten und erhältst prompt eine Ablehnung des Antrages. Antwortest du dagegen mit einem NEIN, hast du die Torte schon im Gesicht, bevor du die Kuchengabel zu Mund führen kannst. Das VVG (Versicherungsvertrags-Gesetz) ist ein deutsches Gesetz und damit kann jeder Verstoß dagegen justiziable Horrorszenarien bis hin zu Gefängnis und lebenslangem Regress von Schadenleistungen nach sich ziehen.
Ich spreche von den in jedem Versicherungsantrag nachzulesenden Folgen der Vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung. Steht so auch in den Bedingungen. Du hast also eine Anzeigepflicht. Das steht in jedem Vertrag. In jedem. Dass man des Lesens fähig sein muss, das ist auch hier Voraussetzung.

Fazit: Dir bleibt nichts anderes übrig, als dich zunächst mit deiner KFZ-Versicherung (dem Risikoträger) selber ins Benehmen zu setzten und den reuigen Süder zu spielen, der jetzt darum bittet, ihm wieder aus dem Schlamassel rauszuholen. Nimm gleich mal ein paar hundert EUR mit und begleiche die ausstehende Prämie sofort vor Ort. Das wäre der sicherste Weg, um aus dieser Nummer wieder raus zu kommen.
Fange aber nicht an, irgendwie die Schuld von dir zu weisen. Das mag man nicht. Allenfalls das Eingeständnis, dass du verunsichert warst und es Missverständnisse in der Kommunikation mit dem Vertreter geben hat, bringt dich weiter. Nimm die Schuld auf dich und begleiche die ausstehende Rechnung. Zahle von mir aus erstmal die 1.200 EUR. Den Rest kannst du ja danach regeln. Wenn es wirklich so war, dass du einen deutlich besseren SFR hattest und der nicht freigegeben wurde, dann lässt sich das klären. Der neue VR wird die Prämie dann rückwirkend angleichen und du bekommst das zviel entrichtete Geld zurück. Solltest du aber schon beim Vorversicherer in der Kreide gestanden haben, wirst du den SFR auch erst freibekommen, wenn du dort deine ausstehenden Zahlungen begleichst.
Zusammengefasst.
1. Schritt: Plan eins ist der Kontakt zum jetzigen VR, der dir gekündigt hat um zu versuchen, die
Sache in eine positive Wendung zu bekommen.
2. Schritt: Plan zwei kommt zu Zuge, wenn Plan eins schief geht. Also erst dann einen neuen VR
aussuchen und ein offenes Gespräch suchen. Alle Details offenlegen. Auch, wenn noch bei früheren
VR Beiträge offen sein sollten.

Stößt du auf Verständnis und ein neuer Vertrag ist möglich, solltest du die ersten Beiträge gleich cash begleichen können.
Eine Lastschriftermächtigung wird sowieso verlangt. Nur ist auch der neue VR nicht von deiner Bonität überzeugt, nachdem, was bisher gelaufen ist. Geht die nächste Abbuchung in den Rücklauf......, .... na dann brauchen wir auch hier nicht weiter zu kommunizieren.

Also....., nicht jammern und klagen, sondern handeln.
Sollte es auch nur in Teilen nicht so sein, wie ich es hier vermutend darlegte, dann bitte ich um Entschuldigung, wenn ich dir damit irgendwie auf die Füße getreten haben sollte. Überzeichnung bringt aber immer Klarheit. Nichts Anderes wird jetzt von dir verlangt.
Nun....., ich meine es nur gut.

Gruß Ebbi

Ähnliche Themen

@Ebbi

Sehr gut die Lage des VN beschrieben, danke.

Wenn ich bei einem Versicherer eine Sondereinstufung bekomme (Zweitwagen so eingestuft wie Erstwagen), dann kann ich bei einem anderen Versicherer nicht auch eine Sondereinstufung automatisch bekommen, weil der alte Versicherer natürlich nur die schadenfreien Jahre dem Nachfolgeversicherer bestätigt (also nicht die Sondereinstufung).

@ corsadiesel

Danke für die Blumen

und klar, corsadiesel,
das mit der Sondereinstufung hat silencer2010 hier so vermutet, wie ich das sehe. Das kommt nicht vom Themenstarter. Kann aber genauso sein. Klar ist, dass die tatsächlichen schadenfreie Jahre backstage oder hinter der Kulisse einfach weiterlaufen. Weitergegeben werden natürlich nur die tatsächlich erfahrenen SFR. Das wäre eine Möglichkeit. Die Sache mit einem anhängenden Schaden wäre noch eine. Eine unausgeglichene Beitragsbilanz das Nächste. Was Versicherer dürfen und was sie tun sind bekanntlich zweierlei Dinge. Nur geht das Ganze, ob selbstverschuldet oder nicht, immer auf Kosten des Verbrauchers. Zum Nutzen der Versichertengemeinschaft, sagt die Versicherungswirtschaft. Kann sein...., aber aus einer solchen Nummer muss man erst wieder rauskommen können. Klein beigeben ist hier das geringere Übel. Erst, wenn gar nichts mehr geht oder alles sehr offensichtlich ist, würde ich auf die Einschaltung eines Anwalts plädieren. Sonst kommt die nächste Kündigung allzuschnell von der Rechtsschutzversicherung. Ja...., die Kreise ziehen sich so schnell zu, wie der Würgegriff einer Python und schwupps, bis du "unmündig" und rennst gegen Windmühlen.
Ich verstehe ja, wenn Menschen nicht immer so ganz auf Draht sind. Dafür gibt es sicherlich viele verständliche Gründe. Aber wie kann ich es nur zulassen, dass die Mahnung einer Erstprämie meinen Schlauf raubt? Nee....., bitte genausowenig, wie eine unnütze Überziehung meines Dispos.

Gruß Ebbi

Na also die Versicherer halten sich schon an ihre Versicherungsbedingungen, nur jede Versicherung hat unterschiedliche Bedingungen.

Es ist heute ja nun nicht so wie vor 1995, wo alle Versicherer die gleichen Bedingungen und Leistungen hatten und der Verbraucher sich nur um den Prämienvergleich kümmern mußte.

Heute muß der Verbraucher sich nicht nur um günstige Prämien kümmern, sondern auch um den unterschiedlichen Leistungen und unterschiedlichen Tarifen (Basis oder Premium oder irgendwas dazwischen) und unterschiedlichen Extras (Rabattretter o.ä.)

Viele Verbrauchen wissen gar nicht, wo die Unterschiede liegen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@Ebbi

Sehr gut die Lage des VN beschrieben, danke.

Wenn ich bei einem Versicherer eine Sondereinstufung bekomme (Zweitwagen so eingestuft wie Erstwagen), dann kann ich bei einem anderen Versicherer nicht auch eine Sondereinstufung automatisch bekommen, weil der alte Versicherer natürlich nur die schadenfreien Jahre dem Nachfolgeversicherer bestätigt (also nicht die Sondereinstufung).

was aber unser hier werbender "Makler" ka was silencer so macht, scheinbar nicht so wirklich weiss 😉

deswegen auch super werbung für die PN´s 😁

@ebbi, die vermutung kam von mir. ich gehe einfach mal davon aus, dass es sich wie immer hier so abgespielt hat. kommt ja doch sehr häufig vor, dass die vn das nicht wissen und auch in der police nicht lesen (wer liest die schon...) und silencer scheint davon aber noch nie was gehört zu haben.

ansonsten ist dem beitrag von dir nicht viel hinzuzufügen, helfen kann der te nur sich selbst.

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