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Erfahrungen Soundlautstärke/ Polizeisirene/Fahren ohne Helm bei Veranstaltungen

Themenstarteram 16. September 2006 um 17:00

Hallo,

Mich würde mal Interessieren wie eigendlich bei Vranstaltungen die grüne Rennleitung reagiert, wenn man mit zu lauten Auspuffsound , Polizeisirene oder ohne Helm fährt?

Hat jemand von euch schon mal schlechte Erfahrungen gemacht?

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16 Antworten

Jaaaaaaaaaaa - das kostet jeweils etwa 40 Euro - und in der Summe nen Eintrag in Flensburg. Sollte dein Auspuff viel zu laut sein und du kannst ihn nicht an Ort und Stelle umrüsten - darfst du Taxi fahren.

Gruss Tatanka

am 16. September 2006 um 20:49

@Oli 1

...wie so oft ist da Tatanka Oberschlau ein wenig vorschnell. Es hängt grundsätzlich davon ab ob es Privatgelände (z.B. ein Flugplatzgelände, ein abgesperrtes Areal o.ähnliches) ist, oder ob es sich auf öffentlichen Verkehrswegen, sprich nach den Regeln der STVO abspielt. Ich war mal auf ner German Bike Week auf dem Flugplatz Hahn im Hunsrück/Rheinlandpfalz, da zogen in der Rgel alle die Helme aus, sobald sie die Eingangskontrollen passiert hatten, da hatte die Polizei keinen Zugriff, da es schlicht über die Veranstalter ein abgeschlossenens Privatgelände war, und nach der Lautstärke hat da eh keiner gefragt, im Gegenteil, - je lauter je lieber.

 

Und ein Ticket wegen der zu lauten Pipes nur so auf Verdacht, das ist auch nicht so einfach: Haben sie kein Gerät zum Testen mit dem sie die überschrittene Dezibelgrenze nachweise können, - dann müssen sie Dir einen Mängelbericht verpassen, - solltest Du aber dann mit einer legalen Lautstärke vorfahren die den Eintragungen in Deinen Papieren entspricht,- dann tragen sie die eventuellen ( z. B. dein Arbeitsausfall) Unkosten. Wenn sie bei einem Test vor Ort allerdings feststellen das Du Probleme mit den Ohren , sprich zu laute Pipes hast, dann kann es sein das Du Dir ein Taxi rufen musst. Aber auch da haben sie den sogenannten "Ermessensspielraum". Soweit es mich betrifft, ich fahre im Großraum Berlin sicher eine der lautesten HD's, einmal wurde ich angehalten und für zu laut befunden, - Bei Halbgas 120 Dezibel,- ich konnte den Herren klar machen das die Anlage Defekt ist und ich eh einen Termin in der Werkstatt hätte, ich weiß,- das war reines Glück, aber - No Risk, no Fun, - und die Frage wie man eine Helmbefreiung erhält die hatte hier im Forum innerhalb von 14Tagen in zwei unterschiedlichen Threads für 'ne kleinere Rumpöpel-Lawine gesorgt. :D

Dass meine Aussage für Privatgelände nicht gilt ist ja wohl klar. Aber die ANFAHRT zählt zur STVO - davon rede ich. Und dass DU mit deiner lauten Harley Glück hattest, ist nicht der Normalfall.

Aber da du eh nur provozieren willst, bist du kein Gesprächspartner für mich - falsche geistige Gewichtsklasse :-)

Tatanka

am 16. September 2006 um 22:28

@Tatanka

....ich bin mir ziemlich sicher, das Du Deine Anspielungen auf, z.B. - Geistiges Gewicht - (in einem anderen Thread z.B. - Hirnlos -) nur aus der Anonymen Sicherheit einer Website heraus bringst, - bei mir vor der Haustür da würdest Du doch Deine Scheisse durch die Achseln ausschwitzen. :cool:

Moin!

@Tequilla:120 db? RESPEKT!

@Oli1:Bei der European Bike Week in Faak war weder lauter Auspuff noch Polizeisirene ein Problem,sondern eher ein Muss!Morgens um fünf am letzten Tag,sah man eifriges Schrauben auf den Campingplätzen,wo dann die Töpfe wieder für die Heimfahrt lautstärkenmässig"herunterreguliert"wurden ;).

Ohne Helm allerdings kostet,auch hier in Österreich.Es sei denn,wie oben schon vermerkt,auf privatem Gelände.

Greets

sunburn

Re: Erfahrungen Soundlautstärke/ Polizeisirene/Fahren ohne Helm bei Veranstaltungen

 

Hallo, *.*!

Zitat:

Mich würde mal Interessieren wie eigendlich bei Vranstaltungen die grüne Rennleitung reagiert, wenn man mit zu lauten Auspuffsound , Polizeisirene oder ohne Helm fährt?

Es sollte noch erwaehnt werden, dass die Polizei bei einer Modifikation der Auspuffannlage und somit einer etwaigen Leistungserhoehung noch die Moeglichkeit der Sicherstellung des Motorrades hat, um dann die Sache von einem Sachverstaendigen klaeren zu lassen. Das scheint eine Frage des Bundeslands zu sein.

Auch sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass die Betriebserlaubnis des Motorrads erlischt und somit, im Falle eines Falles, kein Versicherungsschutz mehr besteht. (Sobald die Versicherung Wind davon bekommt, koennte sie ihre gezahlten Gelder zurueckfordern.)

Sollte die Veranstaltung jedoch auf einem Privatgelaende stattfinden, darfst Du Helm und Tueten wegschmeissen. ;-)

Schoene Gruesse...

 

Bjoern

Zitat:

Original geschrieben von Jason Tatanka

da du eh nur provozieren willst, bist du kein Gesprächspartner für mich - falsche geistige Gewichtsklasse :-)Tatanka

Ziemlich weit unter der Gürtellinie und auch nicht unbedingt ein Zeichen von übermäßigem geistigen Potential. Ich denke hier posten Biker und keine Philosophie Professoren.

nn

Re: Re: Erfahrungen Soundlautstärke/ Polizeisirene/Fahren ohne Helm bei Veranstaltungen

 

Hallo bscon

Zitat:

Auch sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass die Betriebserlaubnis des Motorrads erlischt und somit, im Falle eines Falles, kein Versicherungsschutz mehr besteht. (Sobald die Versicherung Wind davon bekommt, koennte sie ihre gezahlten Gelder zurueckfordern.)

Hierbei sollte wiederum nicht vergessen werden, dass dies der Versicherung nur dann möglich ist, wenn die Veränderung unfallursächlich war (was ich bei einem lauten Auspuff für eher unwahrscheinlich halte) und Regressforderungen nur bis zur Regressgrenze (m.W. €5000, afair kann das u.U. verdoppelt werden) möglich sind.

MfG, OldEvo

Re: Re: Re: Erfahrungen Soundlautstärke/ Polizeisirene/Fahren ohne Helm bei Veranstal

 

Hallo, *.*!

Zitat:

Hierbei sollte wiederum nicht vergessen werden, dass dies

der Versicherung nur dann möglich ist, wenn die Veränderung unfallursächlich war

Wenn Du ein Motorrad ohne BE auf oeffentlichen Strassen faehrst, duerfte das, nach Ansicht der Versicherung, schon Unfallursache genug sein. ;-)

Ernsthaft: Wenn durch einen Umbau die Betriebserlaubnis erloschen ist, wird die Versicherung den Vertrag als gegenstandslos betrachen, weil das versicherte Fahrzeug nicht mehr existiert. Deswegen schicken die Versicherung bei Verdacht auf Leistungsmatipulation gerne schon mal einen Sachverstaendigen. Aber ianal.

Schoene Gruesse...

 

Bjoern

Hallo bscon,

durch Erlöschen der BE wird ein Versicherungsvertrag nicht hinfällig. Eine vollständige Leistungsfreistellung der Versicherung ist durch diese sehr schwer zu erreichen, selbst für das Stellen von Regressansprüchen gegen den Versicherungsnehmer ist ein Beweis für die tatsächliche Unfallursächlichkeit (und nicht der Vorschriftsmässigkeit) der baulichen Veränderung seitens der Versicherung erforderlich. Es gibt hier, wie im deutschen Recht allgemein üblich, keine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Versicherungsnehmers.

So, jetzt mal speziell zum Thema "Leistungsteigerung":

Da nur folgende Punkte zum erlöschen der BE führen

1. Änderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart

2. Zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens

und es sich bei den meisten Harleys um "Krafträder ohne Leistungsbeschränkung" handelt (womit Punkt 1 schonmal ganz sicher nicht eintreten kann (es sei denn, es würden zusätzliche Räder montiert)), kann Punkt 2 nicht greifen, da bei leistungsunbeschränkten Fahrzeugen durch Leistungssteigerung keine Gefährdung entstehen kann. Somit kann das Erlöschen der BE nur auf Grund von Punkt 3 erfolgen, somit kommt die Versicherung bestenfalls (wenn überhaupt) zur Regressnahme auf Grund einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, nämlich der Nichtbekanntgabe der Leistungsteigerung und damit ist bei 5000 Euro Ende. Ob es einem das wert ist, muss man selber wissen.

Du kannst dazu gerne, bevorzugt einen Anwalt, einen Automobilclub oder notfalls sogar eine Versicherung befragen.

MfG, OldEvo

PS: Was z.T. bedeutet "ianal"?

Hallo, *.*!

Ich finde es jetzt auf die Schnelle nicht, aber erlischt die BE nicht auch z.B. beim Chiptuning, bei anderen Radgroessen, bei ungeeigneten Lenkern, einer Hubraumvergroesserung, zu kleinen Spiegeln, anderen Bremsleitungen oder Bremsen usw.?

Zitat:

kann Punkt 2 nicht greifen, da bei leistungsunbeschränkten Fahrzeugen durch Leistungssteigerung keine Gefährdung entstehen kann.

Also duerfte ich aus meinem Motorradmotor rausholen, was geht, ohne es eintragen zu lassen, solange ich ueber 98PS versichert habe?

Zitat:

Du kannst dazu gerne, bevorzugt einen Anwalt, einen Automobilclub oder notfalls sogar eine Versicherung befragen.

Ich schaue erst mal, was ich an Urteilen im Netz finde...

Zitat:

PS: Was z.T. bedeutet "ianal"?

Sorry, das heisst "I am not a lawyer" - "Ich bin kein Anwalt".

Schoene Gruesse...

 

Bjoern

Hallo, *.*!

Zitat:

1. Änderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart

Und hierzu noch eine Frage: Wie lautet der zugehoerige Briefeintrag der Street Bob? Sie wird ja ohne Sitz und Fussrasten hinten geliefert; soll aber durch blosse Montage dieser Dinge zum vollwertigen Zweisitzer werden. Kann einer der Besitzer mal nachschauen?

Danke & schoene Gruesse...

 

Bjoern

Hallo bscon,

Zitat:

Ich finde es jetzt auf die Schnelle nicht, aber erlischt die BE nicht auch z.B. beim Chiptuning, bei anderen Radgroessen, bei ungeeigneten Lenkern, einer Hubraumvergroesserung, zu kleinen Spiegeln, anderen Bremsleitungen oder Bremsen usw.?

Ja, aber entweder auf Grund von Punkt 2 (Radgrössen, Lenker, Bremsen können konkret gefährden) oder eben Punkt 3 (Hubraumvergrösserung, Chiptuning wird das Abgas-/Geräuschverhalten ändern), die Spiegel sollten nur zu einem Mängelbericht führen (aber es findet sich sicherlich auch jemand, der da eine Gefährdung reininterpetiert).

Zitat:

Also duerfte ich aus meinem Motorradmotor rausholen, was geht, ohne es eintragen zu lassen, solange ich ueber 98PS versichert habe?

Hmm, kommt drauf an, was Du meinst. Fahrwerk und Bremsen müssen für die ursprüngliche Erlangung der BE durch den Hersteller/Importeur den Anforderungen an Krafträder oLB genügen, was bedeutet, es besteht eine grundsätzliche Eintragungsfähigkeit. Die BE wird aber irgendwann auf Grund von Punkt 3 erlöschen. Solltest Du zur Leistungssteigerung Zubehör (z.B. Turbolader, Kompressor o.ä.) anbauen, kann Punkt 2 zum Tragen kommen.

Versicherungsrecht ist Zivilrecht, dass hat mit der StVZO und der StVO (fast) nichts zu tun. Die Versicherung wird nicht von Ihrer Regulierungspflicht befreit, nur weil man etwas verbotenes getan hast, ansonsten müsste die Versicherung fast nie zahlen, denn "Vorfahrt nehmen" und "Fußgänger anfahren" ist ebenfalls verboten. Da Manipulation am Fahrzeug vorsätzlich erfolgt, kann die Versicherung, so ein konkreter Zusammenhang mit dem Unfall besteht, Regressanforderungen erheben, dies aber zivilrechtlich.

MfG, OldEvo

PS: Du bist also kein Anwalt. Prima, da haben wir was gemeinsam. ;-)

Hi Oli,

mal zurück zum Thema. Am Kennzeichen sehe ich bist aus unserer Gegend (EMS). Also beispielswese in Rüdesheim

"Magic Bike Rally" sind die Grünen absolut entspannt. Egal

ob Auspuff, Burnouts oder Beschleunigungsorgien auf der Hauptstraße. Habe die noch nie eingreifen sehen. Ein Ami ist letztes Jahr, ohne Helm, vorm und auf dem Gelände mit ständigen Burnouts hin und her, dass ging selbst mir schon auf die Nerven, aber er blieb unbehelligt. Selbst auf der Parade nach Wiesbaden sind einige oben ohne gefahren, auch ohne Konsequenzen. Aber was nützt es Dir, wenn Du auf einem Event mit Brülltüten unbehelligt bleibst und 2 Kilometer vor der Haustür in eine Kontrolle kommst? Meine Meinung, wenn einer mit illegalen Anbauten fährt, sollte er wenigsten nicht jammern, wenn er dafür belangt wird.

Grüße lupfo

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