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Erfahrungen mit geblitzt.de

hat hier schonmal wer Erfahrungen gemacht

https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/

soll ja kostenlos sein.

Ich denke aber im rotmarkierten liegt die Falle. Das wird wohl in den meisten Fällen so ein und dann kostet es halt doch Geld.

Vorwurf prüfen

Anhand Ihrer Akten prüfen unsere Verkehrsrechtsanwälte die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Diese vollumfängliche juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens genauestens zu bemessen.

Dabei kommt es zu einer von drei möglichen Einschätzungen:
• Es bestehen gute Aussichten auf Einstellung Ihres Verfahrens. Ihr Fall wird durch unsere Vertragsanwälte vertreten. Alle Kosten werden übernommen.
• Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens. Ihr Fall wird nicht durch unsere Vertragsanwälte vertreten. Alle bisher angefallenen Kosten werden übernommen.
• Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen für Sie vorteilhaften Vergleich zu erzielen. Unsere Anwälte vertreten Sie auch in diesem Falle gern. Dies wird nicht durch unsere Nutzungsbedingungen abgedeckt.

Verfahren einstellen

Sollte wider Erwarten Ihr Verfahren nicht eingestellt werden, werden alle anfallenden Prozesskosten übernommen.
Wichtig!
Ihr Bußgeldbescheid wird dann wirksam.

Setzen unsere Anwälte die Einstellung des Bußgeldverfahrens durch, wird Ihr Bußgeldbescheid nicht wirksam. Für Sie entstehen keine Kosten.

Beste Antwort im Thema

Ein schönes Wochenende wünsche ich. Ich würde gerne als Mitarbeiter von Geblitzt.de hier einige Mißverständnisse ausräumen.

1. Ja, unser Dienst ist für Mandanten vollkommen kostenlos. Unabhängig davon ob ein Fall zur Einstellung gebracht werden kann oder nicht.

2. Wir bearbeiten derzeit nur Fälle, die sich technisch in Ihren Abläufen von unser Software darstellen lassen. Das heisst nur die OWI Sachen Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Wechsellichtverstoß und Handyverstoß werden bei uns bearbeitet. An weiteren Entwicklungen wird derzeit gearbeitet, soweit sind wir allerdings noch nicht.

3. Professor Dr. Schwintowski ist Investor und wissenschaftlicher Berater des Projektes. Allerdings gibt es weitere wissenschaftliche Berater ohne Firmenanteile. Die HU hat damit nichts zu tun.

4. Was tun wir eigentlich? Das Wort Legaltech kam hier schon auf. Unsere Software ist in der Lage die Verfahrensabläufe eines Bußgeldverfahrens extrem zu vereinfachen. Das was in einer Kanzlei Geld kostet ist nicht die Entscheidung eines Anwaltes, es sind die Abläufe die sich vor und nach der Entscheidung allerdings nahezu vollständig standardisieren lassen. Sie müssen sich das so vorstellen. Jeder Schriftsatz zwischen Parteien, jeder Korrespondenz alles ist bereits hinterlegt und wird im passenden Moment ausgelöst. Das bedeutet bis zum Punkt in dem ein Anwalt tatsächlich eine individuelle Akte bearbeitet sind so gut wie keine Kosten entstanden.

5. Die Prüfung der Akte erfolgt mit der selben juristischen Sorgfalt und oft sogar den selben Anwälten, wie beim Verkehrsanwalt um die Ecke. Und doch können unsere Anwälte sogar noch mehr. Geblitzt.de ist ein Massengeschäft. Das heisst wir haben unglaubliche viele Daten. Im Moment ca. 40.000 aktive Bußgeldverfahren. Aufgrund dieser Daten können wir vollständige Messreihen aufheben lassen, wenn in einer Messung ein Fehler aufgetreten ist und wir weitere Mandanten dieser Messreihe haben. Wir können Lebenszyklen von Eichscheinen verfolgen, nicht geschulte Beamte dauerhaft aufdecken, geeichte Geräte (Blitzer) von anderen geeichten Geräten (moderner geblitzter LKW) überprüfen lassen und und und, alles was mit grossen Datenmengen eben möglich ist. Ein Verkehrsrechtsanwalt um die Ecke kann das nicht. Er hat schlicht nicht die Datenmengen und die Software diese auch auswerten zu können.

Man kann in der Presse sogar unsere Erfolge nachprüfen: Der Blitzerskandal in Kiel, wo sie Personen 2 mal an verschiedenen Stellen aber zur selben Zeit geblitzt haben? Das haben wir entdeckt und aufgeklärt. Die Messwagen in Bayern die mit falschen Verkablungen unterwegs waren? Wir haben das herausgefunden und für unsere Mandanten Gnadengesuche erwirkt. Und und und...

6. Unsere Kunden sind meist Menschen, die vor Geblitzt.de nie auf die Idee gekommen wären Ihre Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen. Über Jahrzehnte hat die Anwaltschaft hier Ihre Rolle Rechtsorgan nicht ausgefüllt und einen bestehen Rechtsnachteil behoben. Nur Anwälte bekommen die vollständigen Akten und selbst bei Einstellung bleibt man auf den Kosten seines Anwaltes sitzen. Und das sind selbst gut gerechnet um die 600,- Euro... Das macht also schlicht kaum Sinn ein 100 Euro Bußgeld überprüfen zu lassen.

Zugegeben, das was wir tun ist vollkommen neu... und Dinge die neu sind und so sehr von gewohnten Dingen abweichen sind immer erst einmal zweifelhaft. Fakt ist aber: Es funktioniert. Und es wird noch viel mehr kommen. Auch in ganz anderen Rechtsgebieten.

Gerne beantwortet unser Support auch jede offene Frage direkt. Die "Fachleute" mit Ihrer "gequirlten Scheisse" sind gerne am 3.6. auf den Anwaltstag eingeladen, dort werden wir als Referenten eben diesen "Fachleuten" die neue schöne Welt erläutern. Und den ganzen Tag für Diskussionen zur Verfügung stehen.

Ein schönes Wochenende wünscht
Ihr Geblitzt.de Team

PS: Natürlich machen wir Marketing, allerdings sind individuelle Daten bei und genauso sicher wie bei jedem Anwalt. Und wir zwingen auch niemanden seine Unterlagen bei uns einzureichen. Wir freuen uns aber wenn man unseren Dienst testet. Wir können auch keine Einstellung von Verfahren garantieren, wohl aber die bestmögliche juristische Überprüfung, deren Resultat aber auf auch sein kann: Wie können Ihnen leider nicht helfen.

103 weitere Antworten
103 Antworten

Zitat:

@GeblitztDE schrieb am 7. September 2016 um 13:05:38 Uhr:


Es ist auch Ihr gutes Recht sich technischen Neuerungen zu verweigern. Auch die schlauen Pferdekutscher waren sicher von Automobilen auch nicht so recht begeistert. Aber irgendwann wird man sich neuen Realitäten stellen müssen. Die Zeit wird es erzwingen.

Ihr Auftreten hier im Forum wirft auf jeden Fall ein sehr positives Licht auf Ihren Arbeitgeber. 😉

*Beitrag könnte Spuren von Ironie enthalten*

Zitat:

@GeblitztDE schrieb am 7. September 2016 um 13:05:38 Uhr:


Sehen Sie, es ist ja müssig mit Ihnen zu streiten. Gerade weil Sie ja so einen hohen IQ haben... 😉 ... lass Sie unsere Nutzer entscheiden. Hier sind ja einige die uns testen. Wird also sicher einige geben, die gerne ein Feedback geben können wie wir so funktionieren, ob sie zufrieden sind und ob wir Geld kosten 😉

Es ist auch Ihr gutes Recht sich technischen Neuerungen zu verweigern. Auch die schlauen Pferdekutscher waren sicher von Automobilen auch nicht so recht begeistert. Aber irgendwann wird man sich neuen Realitäten stellen müssen. Die Zeit wird es erzwingen.

Und wieder eiern Sie nur um den heißen Brei herum. Gegen keinen einzigen von mir vorgetragenen Punkt bringen Sie irgendein Argument an. Können Sie auch nicht, denn dafür müssten Sie erst mal ein Argument haben. Sagen Sie doch, was Sie alles von den "angeschlossenen" Rechtsanwälten vereinnahmen. An dem Punkt blocken Sie hier seit Monaten und versuchen immer wieder mit Unsachlichkeiten abzulenken. Warum wohl? Vielleicht deshalb, weil die "angeschlossenen" Anwälte entweder so wenig zu tun haben, dass sie aus lauter Langeweile für sie "kostenlos" arbeiten wollen oder gar Geld dafür aufwenden, die Langeweile durch Mandatsgenerierung über ihren Dienst zu verringern.

Ich bezweifle sehr, dass betroffene Verkehrsteilnehmer über Ihren Dienst optimal in der Sache vertreten werden. Experten lassen sich nunmal für ihr Wissen und Können angemessen bezahlen. Wer für diese Art der Mandatszuführung Geld ausgibt, der muss es nötig haben. Und refinanziert werden muss das auch. Das macht nur für Rechtsanwälte Sinn, die nichts zu tun haben. Berufsanfänger eventuell. Daran ändert keine "innovative" Software etwas. Übliche Kanzleiprogramme haben auch spezialisierte Standardtexte und Textbausteine sowie automatisierte Vorgangsverarbeitungen.

Sie sparen nichts ein. Sie verteilen nur anders und primär in ihre Kasse. Die dem Verkehrsteilnehmer angepriesene besondere "Qualität" ihrer Dienste ist nichts anderes als eine komplette Luftnummer. Marktschreierische Werbung eben, die Rechtsanwälten aus guten Gründen berufsrechtlich verboten ist.

Die Anwaltschaft ist dem technischen Fortschritt gegenüber schon immer sehr aufgeschlossen gegenüber getreten. Natürlich kommen moderne Technik, Datenbanken und automatisierte Textverarbeitungen zum Einsatz. Das ist doch aber alles andere als etwas Neues.

Am Ende des Vortrags (im von ihnen verlinkten Video zu sehen) waren das begeisterte standing ovations oder eher ein lauer und kurzer Anstandsapplaus eines nicht überzeugten Fachpublikums?

Ihr schreibt alle, als wenn ihr einen Stock im Arsch habt. Verwendet mal mehr Umgangssprache und Suggestiv-Beleidigungen.

Das sind doch dieselben Leute, die da ihre Sachen hinschicken, wie die, die jeden Mist bei XY hochladen und teilen, aber im selben Atemzug etwas von "Persönlichkeitsrechten" (Edit: und Datenschutz) labern und sich aufregen, wenn ANDERE im Auto eine Dashcam haben, aber im selben Atemzug sofort das Handy rausholen und alles und jeden filmen, wenn´s gegen sie selbst geht... und nebenbei noch einen Blitzerwarner auf dem Handy haben, das sie bei jeder Gelegenheit (natürlich während der Fahrt) in den Griffeln haben, jede Ampelschaltung verpennen, deshalb, aber sich dann auch wieder aufregen, wenn einer vor ihnen nicht 50 in der 30-Zone fährt... und dann werden sie geblitzt, weil überhaupt, böser Staat und alles blöd... und dann sind wir wieder da, wo der Beitrag angefangen hat, man schickt das Schreiben, das man selbst nicht versteht, weil da mal 5 Sätze in etwas schwierigerem (mit § und so) Deutsch aneinandergereiht sind, an Experten im Internet, die dann bei einem Schreiben, das man selbst nicht versteht und obwohl man genau weiß, dass man und warum man geblitzt wurde, den Fehler suchen sollen und das war jetzt ein Satz ohne Punkt und Komma, obwohl, mit Komma doch und auch mit mehreren Punkten, aber ich übe noch. So und jetzt lasst doch die Streiterei. Mich ermüdet dieser Thread und je mehr man dazu schreibt, umso mehr Werbung betreibt man damit. In diesem Sinne: "Push" (jetzt steht er wieder ganz oben, der Thread)

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. April 2016 um 11:49:06 Uhr:


hat hier schonmal wer Erfahrungen gemacht
...

Nein, lieber TE. 🙂

Zitat:

@GeblitztDE schrieb am 7. September 2016 um 13:05:38 Uhr:


Sehen Sie, es ist ja müssig mit Ihnen zu streiten. Gerade weil Sie ja so einen hohen IQ haben... 😉 ... lass Sie unsere Nutzer entscheiden. Hier sind ja einige die uns testen. Wird also sicher einige geben, die gerne ein Feedback geben können wie wir so funktionieren, ob sie zufrieden sind und ob wir Geld kosten 😉

Es ist auch Ihr gutes Recht sich technischen Neuerungen zu verweigern. Auch die schlauen Pferdekutscher waren sicher von Automobilen auch nicht so recht begeistert. Aber irgendwann wird man sich neuen Realitäten stellen müssen. Die Zeit wird es erzwingen.

Wie gesagt, ich nutze gerade Ihren Service und bisher kann ich mich nicht beklagen. Von der beauftragten Anwältin wurde am gleichen Tag (an dem ich die Vollmacht und den Anhörungsbogen gefaxt hatte) Einspruch eingelegt und alle Unterlagen (wie bereits erwähnt vom Eichprotokoll bis zu den Schulungsunterlagen der Mitarbeiter usw.) angefordert. Sofern der Service dann wirklich kostenlos ist, bin ich bisher zufrieden. Der weitere Verlauf wird zeigen ob ich weiterhin zufrieden bin, wobei wenn alles korrekt gelaufen ist kann auch geblitzt.de nicht helfen.

Trotz alledem würde ich dem User "geblitzt.de" raten zu den Vorwürfen hier im Forum nicht weiter Stellung zu beziehen ...bringt nichts. Ihre Versuche der Klarstellung in allen Ehren, führen die endlosen Diskussionen zu nichts. Lassen Sie Ihre Nutzer sprechen .... sofern die zufrieden sind positiv, andernfalls negativ (dann auch gerne mit Kommentar von geblitzt.de). Aber wie es ausschaut hat der Nutzer "berlin-paul" keinerlei Erfahrungen mit geblitzt.de gesammelt, deshalb sind mir seine Äusserungen auch ehrlich gesagt ziemlich egal.

Einspruch ist eingelegt, Unterlagen angefordert und den Rest werde ich dann zur gegebenen Zeit berichten.

Ja, man sollte bloß nicht auf die Frage nach der wirtschaftlichen Logik eingehen. 😎

Mit Wirkung zwischen einem "Betroffenen" und Anwalt wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Damit ist der Betroffene grundsätzlich in der Verpflichtung, die Anwaltskosten zu tragen. Die behördlichen Verfahrenskosten kommen noch hinzu. Ob diese dann von anderer Seite bezahlt werden, hängt u.a. davon ab, ob die andere Seite zahlungsfähig ist. Die kostenpflichtige Anwaltsbeauftragung und Einlegung des Einspruchs erfolgen bereits vor der Vorauswertung der Erfolgsaussichten des Falles. Somit werden also Betroffene zu einem grundsätzlich kostenpflichtigen Vertragsabschluss mit Rechtsanwälten gelenkt.

Der Anbieter, der das als "kostenlos" anbietet, agiert als UG, also als Unternehmergesellschaft mit einer Haftungssumme von (im Zweifel) 1,- EUR. 😰

Fälle die nicht auf offensichtlich einfachste Art und Weise zu gewinnen sind, rutschen in den nicht von der Kostenfreiheit abgedeckten Bereich. Der Betroffene denkt nun, sein Fall sei aussichtslos und nimmt den Bußgeldbescheid hin, obwohl gar nicht fest steht, ob der Fall zu gewinnen ist. Eine Verfahrensbeendigung durch Vergleich in Bußgeldsachen ist, entgegen der Darstellung des Anbieters, im Gesetz nicht vorgesehen und wird auch nicht bei Gericht praktiziert.

Der Anbieter muss bei den abgelehnten Fällen Anwaltskosten zwischen ca. 250,- € und ca. 500,- € tragen. Es sind mehr Fälle aussichtslos als aussichtsreich. Von den aussichtsreichen Fällen werden auch nicht alle gewonnen. Aber es entstehen Anwalts- und Verfahrenskosten um die ca. 500,- € bis >1.200,- €. Und selbst in den "gewonnenen" Fällen ist oft nichts von der Staatskasse zu erstatten (Verjährungsfalle oder Einstellung nach §47 OWiG mit rechtswidriger aber unanfechtbarer Versagung der Kostenerstattung). Deshalb ist man immer besser dran, wenn man eine Rechtsschutzversicherung für soetwas hat.

Fest steht erstmal nur, dass Betroffene einen kostenpflichtigen Anwaltsvertrag abschließen. Die Frage, wie sich dieses Geschäftsmodell tragen soll, wenn die Beteiligten alle rechtskonform handeln und über eine fachlich gute Qualifikation verfügen sollen, ist also mehr als berechtigt.

Dass Dir, lieber user ErikMustermann, diese berechtigte Kritik ziemlich egal ist, ist dein gutes Recht 😛

Herr, schmeiß Hirn vom Himmel. 🙄

Fazit: Was ich mir nicht erklären kann, kann auch nicht sein!

Nee, das ist legal nicht tragfähig zu erklären. Das ist der Punkt.

Es stellt sich dar wie eine RS-Versicherung, die man erst im Schadensfall abschließt. Sowas gibt es auch nicht. Das hat auch einen Grund. Da wäre nämlich jeder Vertrag sofort ein Schadensfall. Und das auch noch kostenlos. Eine Versicherung kalkuliert so, dass nur eine sehr geringe Schadensquote auf ganz viele VN verteilt wird. Der Betreiber legt hier nicht dar, wie das aufgehen soll. 😉

Fazit daher: Was zu schön klingt um wahr zu sein, das ist zu schön um wahr zu sein.

Nun, man könnte das ganze (rein hypothetisch und sicher nur als hanebüchene Verschwörungstheorie ohne jegliche Substanz) für den Anfang einer Marktbereinigung unter den Verkehrsrechtsanwälten halten, quersubventioniert von den Haftpflichtversicherern, denen die Anwälte sowie seit langem ein Kreuz sind.

Eher nicht. Das Gebührenaufkommen für die Anwälte reduziert sich ja nicht, weil geblitzt.de (eine im Zweifel mit 1,- EUR haftende UG) anstelle der Betroffenen die Anwalts- und sonstigen Kosten angeblich bezahlt. 😁

Und wenn nur Mandate für Anwälte "angelockt" werden, dann hätte die Versicherungswirtschaft auch nichts davon. Eher im Gegenteil. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. September 2016 um 17:07:54 Uhr:


Eher nicht. Das Gebührenaufkommen für die Anwälte reduziert sich ja nicht, ....

Nein, das ist eine langfristige Sache. Die Leute gehen zu geblitzt.de und zu den von diesen beauftragten Anwälten (die Sondervereinbarungen haben dürften, bei den Gebühren in Bußgeldsachen handelt es sich um Betragsrahmengebühren, so dass da sehr viel Spielraum für Individualsparvereinbarungen ist).

Auf diese Weise wird die Zahl der "unabhängigen" Verkehrsrechtsanwälte über längere Zeit dezimiert, weil sie zu wenig Mandanten bekommen (die sind ja alle bei den Kostenübernehmern und deren Vertragsanwälten).

😁 😁

Aber, wie gesagt: Haltlose Spekulation.

Bei den Betragsrahmengebühren ist bereits nicht viel Luft nach unten. Der statistische Schnitt ist im Bereich der Rahmenmitte und bei der Vertretung ist ein Abweichen unter die gesetzlichen Gebühren berufsrechtlich nicht zulässig. Das verlangt auch kein RS-Versicherer. Sondervereinbarungen mit RS-Versicherern gibt es seit Jahren und da liegt der Vorteil im Wegfall der Individualkriterien. Da kommen alle Seiten mit klar, weil der Abrechnungshickhack schlicht entfällt.

Marketinggeblubber, nichts weiter. Wenn was passables dran wäre, würde man nicht auf schlecht gemachte Schleichwerbung angewiesen sein und als UG daher kommen. 😉

was hier für ein mist geschrieben wird......
würde mal alles durch lesen!

ja habe erfahrung gemacht. im positiven sinne.

mfg

Bravo. Dein Erstbeitrag. Angemeldet 06/2008 und Jahrgang 1933. Schön das ausreichende Mengen an Reserveaccounts für Dummdödelwerbung im user-Bereich zur Verfügung stehen. Und Mister C., Du bist immer noch zu unfähig, Dich als intelligenten user darzustellen. Merkst Du es immer noch nicht, dass inzwischen Du über's Stöckchen hüpfst? Worum es hier geht, hast Du übrigens auch nicht gepeilt.

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