Erfahrungen mit geblitzt.de

hat hier schonmal wer Erfahrungen gemacht

https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/

soll ja kostenlos sein.

Ich denke aber im rotmarkierten liegt die Falle. Das wird wohl in den meisten Fällen so ein und dann kostet es halt doch Geld.

Vorwurf prüfen

Anhand Ihrer Akten prüfen unsere Verkehrsrechtsanwälte die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Diese vollumfängliche juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens genauestens zu bemessen.

Dabei kommt es zu einer von drei möglichen Einschätzungen:
• Es bestehen gute Aussichten auf Einstellung Ihres Verfahrens. Ihr Fall wird durch unsere Vertragsanwälte vertreten. Alle Kosten werden übernommen.
• Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens. Ihr Fall wird nicht durch unsere Vertragsanwälte vertreten. Alle bisher angefallenen Kosten werden übernommen.
• Es bestehen keine Aussichten auf eine Einstellung Ihres Verfahrens. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen für Sie vorteilhaften Vergleich zu erzielen. Unsere Anwälte vertreten Sie auch in diesem Falle gern. Dies wird nicht durch unsere Nutzungsbedingungen abgedeckt.

Verfahren einstellen

Sollte wider Erwarten Ihr Verfahren nicht eingestellt werden, werden alle anfallenden Prozesskosten übernommen.
Wichtig!
Ihr Bußgeldbescheid wird dann wirksam.

Setzen unsere Anwälte die Einstellung des Bußgeldverfahrens durch, wird Ihr Bußgeldbescheid nicht wirksam. Für Sie entstehen keine Kosten.

Beste Antwort im Thema

Ein schönes Wochenende wünsche ich. Ich würde gerne als Mitarbeiter von Geblitzt.de hier einige Mißverständnisse ausräumen.

1. Ja, unser Dienst ist für Mandanten vollkommen kostenlos. Unabhängig davon ob ein Fall zur Einstellung gebracht werden kann oder nicht.

2. Wir bearbeiten derzeit nur Fälle, die sich technisch in Ihren Abläufen von unser Software darstellen lassen. Das heisst nur die OWI Sachen Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß, Wechsellichtverstoß und Handyverstoß werden bei uns bearbeitet. An weiteren Entwicklungen wird derzeit gearbeitet, soweit sind wir allerdings noch nicht.

3. Professor Dr. Schwintowski ist Investor und wissenschaftlicher Berater des Projektes. Allerdings gibt es weitere wissenschaftliche Berater ohne Firmenanteile. Die HU hat damit nichts zu tun.

4. Was tun wir eigentlich? Das Wort Legaltech kam hier schon auf. Unsere Software ist in der Lage die Verfahrensabläufe eines Bußgeldverfahrens extrem zu vereinfachen. Das was in einer Kanzlei Geld kostet ist nicht die Entscheidung eines Anwaltes, es sind die Abläufe die sich vor und nach der Entscheidung allerdings nahezu vollständig standardisieren lassen. Sie müssen sich das so vorstellen. Jeder Schriftsatz zwischen Parteien, jeder Korrespondenz alles ist bereits hinterlegt und wird im passenden Moment ausgelöst. Das bedeutet bis zum Punkt in dem ein Anwalt tatsächlich eine individuelle Akte bearbeitet sind so gut wie keine Kosten entstanden.

5. Die Prüfung der Akte erfolgt mit der selben juristischen Sorgfalt und oft sogar den selben Anwälten, wie beim Verkehrsanwalt um die Ecke. Und doch können unsere Anwälte sogar noch mehr. Geblitzt.de ist ein Massengeschäft. Das heisst wir haben unglaubliche viele Daten. Im Moment ca. 40.000 aktive Bußgeldverfahren. Aufgrund dieser Daten können wir vollständige Messreihen aufheben lassen, wenn in einer Messung ein Fehler aufgetreten ist und wir weitere Mandanten dieser Messreihe haben. Wir können Lebenszyklen von Eichscheinen verfolgen, nicht geschulte Beamte dauerhaft aufdecken, geeichte Geräte (Blitzer) von anderen geeichten Geräten (moderner geblitzter LKW) überprüfen lassen und und und, alles was mit grossen Datenmengen eben möglich ist. Ein Verkehrsrechtsanwalt um die Ecke kann das nicht. Er hat schlicht nicht die Datenmengen und die Software diese auch auswerten zu können.

Man kann in der Presse sogar unsere Erfolge nachprüfen: Der Blitzerskandal in Kiel, wo sie Personen 2 mal an verschiedenen Stellen aber zur selben Zeit geblitzt haben? Das haben wir entdeckt und aufgeklärt. Die Messwagen in Bayern die mit falschen Verkablungen unterwegs waren? Wir haben das herausgefunden und für unsere Mandanten Gnadengesuche erwirkt. Und und und...

6. Unsere Kunden sind meist Menschen, die vor Geblitzt.de nie auf die Idee gekommen wären Ihre Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen. Über Jahrzehnte hat die Anwaltschaft hier Ihre Rolle Rechtsorgan nicht ausgefüllt und einen bestehen Rechtsnachteil behoben. Nur Anwälte bekommen die vollständigen Akten und selbst bei Einstellung bleibt man auf den Kosten seines Anwaltes sitzen. Und das sind selbst gut gerechnet um die 600,- Euro... Das macht also schlicht kaum Sinn ein 100 Euro Bußgeld überprüfen zu lassen.

Zugegeben, das was wir tun ist vollkommen neu... und Dinge die neu sind und so sehr von gewohnten Dingen abweichen sind immer erst einmal zweifelhaft. Fakt ist aber: Es funktioniert. Und es wird noch viel mehr kommen. Auch in ganz anderen Rechtsgebieten.

Gerne beantwortet unser Support auch jede offene Frage direkt. Die "Fachleute" mit Ihrer "gequirlten Scheisse" sind gerne am 3.6. auf den Anwaltstag eingeladen, dort werden wir als Referenten eben diesen "Fachleuten" die neue schöne Welt erläutern. Und den ganzen Tag für Diskussionen zur Verfügung stehen.

Ein schönes Wochenende wünscht
Ihr Geblitzt.de Team

PS: Natürlich machen wir Marketing, allerdings sind individuelle Daten bei und genauso sicher wie bei jedem Anwalt. Und wir zwingen auch niemanden seine Unterlagen bei uns einzureichen. Wir freuen uns aber wenn man unseren Dienst testet. Wir können auch keine Einstellung von Verfahren garantieren, wohl aber die bestmögliche juristische Überprüfung, deren Resultat aber auf auch sein kann: Wie können Ihnen leider nicht helfen.

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@berlin-paul Wie schon geschrieben... die Beratung von Schwintowski würde ich dringend empfehlen. Nur weil Sie etwas nicht verstehen ist es nicht wahr? Lassen Sie sich doch überraschen 😉

https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessfinanzierung

Und bitte lesen Sie diesmal aufmerksam

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. April 2016 um 13:40:51 Uhr:


Euer Laden kann nur davon leben, dass die angeschlossenen Anwälte "Mitgliedsbeiträge" zahlen. Wirtschaftlich gesehen also nichts weiter als eine entgeltliche Vermittlung von Mandaten. Die finanziell uninteressanten Fälle wird keiner annehmen wollen. Tolle "Prüfung".

Genau so sehe ich das auch kann aber daran absolut nichts schlimmes finden.

Warum soll was bei Essen Lieferdiensten funktioniert nicht auch bei Anwälten funktionieren.

@ geblitz.de :
Können Sie mir in 2-3 Sätzen erklären, wie ihr Unternehmen Umsatz und dann auch ggf. Gewinn erwirtschaftet?

Danke,
der_Nordmann

@GeblitztDE
Sind Sie tatsächlich so unterdurchschnittlich begabt, dass Sie nicht bemerken, dass ich dieses "Geschäftsmodell" sehr wohl kenne und es genau deshalb massiv kritisiere?

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. April 2016 um 13:40:51 Uhr:


Euer Laden kann nur davon leben, dass die angeschlossenen Anwälte "Mitgliedsbeiträge" zahlen. Wirtschaftlich gesehen also nichts weiter als eine entgeltliche Vermittlung von Mandaten. Die finanziell uninteressanten Fälle wird keiner annehmen wollen. Tolle "Prüfung".

Ja, im Grund stimmt das sogar. Nur das JEDER Fall gleich juristisch überprüft wird. Der Weg zum Ziel ist immer der Selbe. Die Qualität der Prüfung damit auch. Das Resultat der Prüfung ist dann: Wir können helfen oder Wir können nicht helfen. Wenn wir nicht helfen können dann hören wir auf, ganz klar.
Und es sind keine "Mitgliedsbeiträge" es sind Lizenzgebühren. Aber ja, im Grunde ist das alles Richtig.

Das heißt ich habe keinen Einfluß darauf, welcher RA meinen Fall bearbeitet?

@paul-berlin Warum werden Sie beleidigend? Ihre Kritik verstehe ich sehr wohl. Allerdings versuche ich Ihnen wiederum zu erklären das Sie in wesentlichen Punkten nicht gerechtfertigt ist. Eben weil Sie einige Punkte offenbar eben doch nicht verstehen. Woher den auch? Es gibt dieses Modell derzeit nur bei uns. In gewisser Weise auch noch ähnlich bei Flightright.de

@der-Nordmann Wichtig zu verstehen ist, das die Kosten pro Fall sehr niedrig sind, dank Legaltech. In den meisten Fällen verdienen wir kein Geld, haben aber auch nur geringe Kosten. Einnahmen generieren wir aus gewonnenen Fällen (Verursacherprinzip) und wir freuen uns auch über Rechtsschutzversicherungen. Und nein, Sie haben keinen Einfluss darauf welcher Anwalt Ihren Fall bearbeitet. Wir weisen Ihren Fall einer Kanzlei zu. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie die jeweilige Vollmacht nicht unterschreiben, wir werden dann allerdings auch nicht für Sie tätig.

Mal so für den einfachen Mann vom Lande

Der Anbieter und Prozessoptimierer jagt einfach die Anfareg des Betroffenen durch die Software und überprüft lediglich, ob es an diesem Blitzerstandort, mit diesem Blitzgerät oder diesem Beamten schon mal ein Problem gegeben hat. Also nichts anderes als ein ganz banaler Datenabgleich. Dieses Abgleichen ist kostenlos.

Gab es mit Messstelle, Messgerät oder Messbeamten schon einmal einen erfolgreichen Einspruch, dann vermittelt der hier diskutierende Anbieter einen Anwalt seiner eigenen Wahl. Weiter für den Geblitzten kostenlos.

Gab es keine erfolgreichen Einsprüche bisher, wird ein "Negativ-Bescheid" erstellt -noch immer kostenlos- mit dem Hinweis, man könnte ja aber noch eine Verringerung des Strafmaßes erreichen - jetzt aber muss der Geblitzte dann latzen.

Finanziert wird der ganze Dienst über die Lizenzgebühren der "Pool-Anwälte" und einen Teil des gewonnenen Streitwertes der beauftragten Anwälte.

Richtig so?

@twindance Nein nicht so ganz, das ist nur eine zusätzlich Stufe die unsere Anwälten neben der gewissenhaften Überprüfung der normalen Bußgeldakten machen. Unsere Dienstleistung entspricht exakt dem, was ein Anwalt ohne Geblitzt.de auch machen würde... plus ein wenig mehr, was durch Datenmanagement möglich wird.
Alles andere ist vollkommen richtig.

@GeblitztDE
ich werde nicht beleidigend, sondern ich empfinde meine Intelligenz als beleidigt, wenn Sie mir unwahr unterstellen, ich würde ihr Geschäftsmodell nicht verstehen. Ihr Geschäftsmodell verstehe ich vollständig und ich bewerte es als für die Betroffenen als nicht empfehlenswert und auch für die gestandene Anwaltschaft als vollkommen uninteressant. Ich glaube nicht daran, dass ein hochspezialisierter Könner seines Faches mit Ihnen zusammenarbeitet.

Ihr Geschäftsmodell gaukelt den Betroffenen vor, dass von Anbeginn hochqualifizierte Rechtsanwälte die Sachen prüfen und Sie sprechen von den Betroffenen als ihren Mandanten. Damit lehnen Sie sich ziemlich weit aus dem Fenster, was im freien Fall enden kann. Denn 1. sind Sie keine Rechtsanwälte und 2. bekommen Sie überhaupt keine Akteneinsicht, um die Fälle zu prüfen, geschweige denn diese Unterlagen in ihre Software einzupflegen und automatisch rechtlich qualifiziert zu prüfen. Da wäre im Übrigen auch noch das RDG davor!

Es ist für mich nicht glaubhaft, dass Sie die gesetzliche Vergütung an ihre angeschlossenen Anwälte in jedem einzelnen Fall bezahlen. Da Sie ja in jedem Fall die Behördenakten anfordern und prüfen - so Ihre Darstellung hier und anderswo - müssten diese gesetzlichen Gebühren aber in jedem Fall anfallen und die Rechtsanwälte wären auch berufsrechtlich verpflichtet, diese gesetzlichen Gebühren von Ihnen zu verlangen. Das kann wirtschaftlich wirklich nicht funktionieren. Aber damit will ich hier niemanden langweilen.

Der richtige Gebrauch der deutschen Schriftsprache würde auch einen seriöseren Eindruck machen. Aber das rundet das Bild irgendwie auch ab 😁

@berlin-paul ... Sehen Sie, wir kommen da offensichtlich nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Es ist ein wenig so als würde entdeckt werden, dass die Welt eine Kugel ist und Sie sich hinstellen und weiter behaupten es wäre eine Scheibe. Kann man machen... muss man aber nicht.

Nicht nur das für uns hoch spezialisierte Anwälte arbeiten, selbst die Anwaltschaft an sich interessiert sich für dieses Geschäftsmodell (gerne sind Sie eingeladen zu unserem Vortrag auf der Veranstaltung auf dem Anwaltstag der Arbeitsgruppe Kanzleimanagment am 3.6. zum dem wir eingeladen wurden), die wichtigen Rechtsverlage suchen das Gespräch zwecks Beteiligungen und mit vielen Versicherungen gibt es bereits gesonderte Vereinbarungen.

Und immer noch verstehen Sie nicht was wir tun. WIR machen fast garnichts... WIR vervollständigen lediglich einen Datensatz. Dieser Datensatz wird dann an die jeweilige Vertragskanzlei weiter geleitet. Hier wird, mit unserer Software, das Verfahren weiterbearbeitet. WIR haben mit der juristischen Seite so garnichts zu tun.

Seien Sie versichert das in den letzten 3 Jahren wirklich jede Kammer Deutschlands sich unser Modell aus standesrechtlichen Aspekten und abrechnungtstechnischen Aspekten angesehen haben und für gut befunden haben. Wir verstehen sogar das Aspekte die wir tun Anwälte Angst machen, aber Legaltech wird den Alltag des Rechtswesen ändern. Das ist ein Fakt den auch Anwälte akzeptieren werden müssen.

Ich wiederhole mich auch gerne: Niemand wird gezwungen unser Angebot anzunehmen...

Reicht es nicht mal langsam?
Kann dieses geschw.... nicht mehr ertragen.

Für mich ist das quatsch und ende.

Bin dann mal weg!

War ja nur eine Frage der Zeit, bis sich jemand konträr zur staatlichen Blitzereiabzocke (ja das ist es m.E. mittlerweile an vielen Stellen geworden und eines der wenigen Dinge welche die Polizei noch so halbwegs hinbekommt) an einem eigenen Geschäftsmodell versucht.

Das einzige was mich immer öfter wundert ist wieviel unproduktiven und dämlichen Blödsinn unsere Volkswirtschaft noch so alles verkraftet und finzanziert.

@GeblitztDE
Leider glauben Sie, dass Sie hier mit dem Versuch des Stiftens von Verwirrung durchkommen. Unklug würde ich das nennen, da man ja nachlesen kann, dass Sie hier ziemlich um den heißen Brei herumrudern. Sie kommen aber scheibchenweise der Wahrheit näher.

Eigentlich machen Sie nichts anderes als einen Software-Vertrieb und Sie brauchen dafür OWi's ab dem zweiten Gebührenrahmen, damit überhaupt irgendein Berufsanfänger auf den Gedanken kommt, ihr Lizenspartner zu werden. Dass es sich nicht rechnet, wenn all die kleinen unrentierlichen Fälle, die nach dem gesetzgeberischen Willen des RVG ab dem zweiten Gebührenrahmen quersubventioniert werden sollen, auch umfassend richtig bearbeitet werden, ist dann eine Erkenntnis, die sich dem Anfänger unter den "Spezialisten" erst später erschließt. Es ist von Ihnen relativ clever, in dem Zusammenhang nicht versehentlich den Begriff der Fachanwaltschaft zu verwenden.

Dass Investoren am Anteilserwerb interessiert sind, das mag sein. Risikokapital und Nullzinspolitik eben. Finanzieren soll sich alles daraus, dass die Lizenspartner einen Teil der gesetzlichen Mindestgebühren an Sie abgeben, was mit dem Begriff der Prozessfinanzierung nichts zu tun hat. Wie Sie es darstellen sogar nur im Erfolgsfall, also wenn die Landeskasse die Mindestgebühren des Rechtsanwalts erstattet. Da wäre es - böse gesprochen - für Ihre Lizenspartner wirtschaftlich ja direkt sinnvoller, dass die vermittelten Fälle nicht gewonnen werden, weil dann aus der trotzdem verdienten gesetzlichen Mindestvergütung nichts abgegeben werden müsste. Sozusagen ein Anreiz für aussichtslose Fälle. Aber so wollen Sie gewiß nicht verstanden werden, gerade wenn Rechtsschutzversicherer im Boot sein wollen.

Selbst wenn Ihr Geschäftsmodell so feinziseliert aufgestellt sein sollte, dass bei Ihnen selbst kein direkter Verstoß gegen das RDG, das RVG oder die BRAO vorläge, so würde das mal eben garnichts zur Legitimität und Qualität besagten Modells aussagen. Für den 3.6. würde ich an Ihrer Stelle "wetterfeste" Kleidung einplanen. Es könnte Gegenwind geben.

Ich habe nicht behauptet, dass die Erde eine Scheibe ist. Sinnbildlich behaupten Sie allerdings, dass sich das Universum um Ihr Geschäftsmodell dreht und das sei so, weil Sie davon überzeugt sind. Das haben Vertriebsstrukturen halt so an sich 😉.

Wir sind uns allerdings darin einig, dass wir uns in der Sache herzlichst uneinig bleiben werden.

Ich wollte ja eigentlich nicht, ab Danke Paul. 🙂

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