Erfahrungen mit Fahreignungsprüfung?

Moin,

hat einer von den älteren Mitgliedern unter euch eigene Erfahrungen mit einer angeordneten Fahreignungsprüfung oder kann von Erfahrungen Dritter berichten?

Zum Sachverhalt:

Eine mir bekannte Dame, die Anfang 70 ist, hat von der Fahrerlaubnisbehörde einen Brief erhalten, in welchem ihr zunächst die Option gegeben worden ist, freiwillig auf den Führerschein zu verzichten. Grund hierfür war, dass der örtlichen Polizei Hinweise erteilt worden sind, die Zweifel an der Fahreignung hervorgerufen haben. Danach soll die Dame angeblich auf der Landstraße viel zu langsam und bei Dunkelheit permanent mit Fernlicht gefahren sein. Zudem werden ihr noch weitere Vorwürfe gemacht, die die Behörde nunmehr zum Handeln veranlasst haben.

Nachdem die Dame sich bei der Behörde gemeldet und mitgeteilt hatte, dass sie nicht bereit sei, auf den Führerschein freiwillig zu verzichten, hat die Behörde ihr nun einen Gesundheitsfragebogen zugeschickt, mit dem sie sich zunächst bei ihrem Hausarzt zusammen mit den Vorwürfen vorstellen soll. Dabei hat die Behörde deutlich gemacht, dass sie weiterhin auch noch einen Facharzt mit der Prüfung der Fahreignung beauftragen kann, unabhängig von der Stellungnahme des Hausarztes, wenn weiterhin Zweifel an der Fahreignung bestehen würden.

Die Dame ist bis jetzt straßenverkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten und der Grund für das auffällige Fahrverhalten geht darauf zurück, dass sie ihre kranke Schwester aus dem Krankenhaus nach Hause gefahren hatte und es dieser sehr übel gegangen ist. Zumal einige Vorwürfe wohl etwas überproportional ausgeschmückt worden seien.

Die Frage lautet daher:

Wie läuft eine hausärztliche Fahreignungsprüfung ab?
Wie wahrscheinlich ist nach der Erfahrung die zusätzliche Begutachtung durch einen weiteren Facharzt und wie lauft diese Begutachtung dann ab?
Gibt es Erfahrung mit rechtlichen Schritten?
Wie habt ihr bzw. Dritte auf vergleichbare Anordnungen reagiert?

Es wird ausdrücklich nicht um einen rechtlichen Rat gebeten, sondern um die Mitteilung von Erfahrungen von vergleichbaren Situationen.

Schöne Grüße
Chaplin

14 Antworten

Habe keine eigenen Erfahrungen bzw. im nahen pers. Umfeld.

Aber einen kleinen Schwank aus dem Familiären Umfeld kann ich geben. Tante wohnt im selben Stadtteil. Irgendwann kachelte sie links an mir vorbei. Irgendwann wieder ... nun, ich fahre selbst nicht 49 😉 ... auf der Familienfeier kamen wir dann mal so auf das (Reiz-)Thema "alte Leute und Autofahren" ... natürlich meinte T. das sie gut, sicher und korrekt fährt. Als ich Ihr dann sagte das sie schon 2x tief an mir vorbeigeflogen wäre und sicher der Rest auch nicht zu den Ökoschleichern gehörte war sie buff ... tatsächlich hat sie dann alsbald vom Autofahren abgesehen und quasi "stolz" mir davon erzählt 😉 ... ihr Bruder - as known as my Dad - ist älter, nicht besserd rauf ... und völlig unbelehrbar. Es gab schon gewisse Auffäligkeiten (die auch ins Geld gngen) ... und es steht nun im Raum das er den selben Weg vor sich hat ... weil jemand wegen Ausfallerscheinungen die Polizei alarmiert und diese ihn abgefangen hat ... es folgte ein Bericht an die Behörde. Er zitert um den Lappen, sieht aber in der Summe nicht die Notwendigkeit.

... Garagentor weggefahren (Selbstzahler), Altpapiercontainer weggeschoben (weiß nur die Vollkasko was von), Parkverbotsschild (!) rückwärts beim einparken flachgelegt, vorsätzlich über Rotlichtblitzer gefahren, mässiger Auffahrunfall (weiß nur die Versicherung von), die plötzlich geschrumpfte Kurve die Reifen und Felge kostete ...

"Straßenverkehrsrechtlich" weiß die Beörde nur von dem Rotlichtverstoß den sie mit Fahverbot geahndet hat ... btw: das schreiben war für die Katz - aber gezahlt hat er.

Ein Facharzt würde zur Bestätigung der Fahreignung folgendes überprüfen:
Sehfähigkeit (umfangreiche Augenuntersuchung) Leistungsfähigkeit (Psychologische Leistungstests zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit).
Ein Hausarzt wird sicher nur einen Teil davon prüfen können. Ich denke z.B. nicht, dass er für eine intensive Prüfung der Sehfähigkeit die entsprechenden Geräte hat. Zumindest mein Hausarzt hat diese nicht.

Sei froh (oder auch nicht) dass es evt. nur mit einem Gesundheitscheck getan ist, denn eine Fahrprobe ist für Menschen mit Alter ca. 75+ (manchmal auch schon früher) fast nicht zu bewältigen. Ausser jemand fährt (noch) regelmässig und nicht nur seine "Hausstrecken". Es hängt aber auch ein wenig davon ab, ob die Fahrprobe in einer grösseren Stadt oder im ländlichen Raum stattfindet.
Ich habe über die letzten 30 Jahre viele Fahrproben begleitet (Großstadt) und die Durchfallquote ist ausgesprochen hoch. Es scheitert da oft schon an so "banalen" Sachen wie der Wahrnehmung (und Beachtung) der erlaubten Geschwindigkeiten, des Absicherns des "Toten Winkels" über Schulterblick, oder der gefahrenen Geschwindigkeit bei "Rechts vor Links".

Hallo Chaplin,

in diesem Link findest du eine Liste an gesundheitliche Einschränkungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können.

Ich vermute, dass das auch eine Basis ist, an der die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrtüchtigkeit bewertet.

Vielleicht ist es sinnvoll, wenn die Dame diese Liste mit zum Hausarzt nimmt, als Hilfe, welche Untersuchung sinnvoll sind.

Gruß

Uwe

Ähnliche Themen

Hier wird schon in der Fragestellung alles durcheinandergewürfelt.

Die FE-Behörde hat erst einmal den Gesundheitsfragebogen verschickt, diesen kann die Betreffende mit dem Hausarzt ausfüllen. Gibt es hierbei Erkrankungen, die nach Anlage 4 FEV eine Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können liegt es im Ermessen der FEV ein Verkehrsmedizinisches Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses darf der Hausarzt keinesfalls erstellen, hierzu ist ein entsprechender Facharzt mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation oder Arbeitsmediziner bzw. die Prüforganisationen berechtigt. Wenn dann hier Erkrankungen vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit ausschließen, dann kann mittels einer Fahreignungsprüfung evtl. die Fahrerlaubnis doch noch gerettet werden.

Nee, nee, ich meinte kein Gutachten, sondern die Anlage 4 einfach nur als Hilfestellung, um die passenden Antworten für den Fragebogen zu finden.

Gruß

Uwe

Mein Beitrag bezog sich auf den Eingangsbeitrag des TE. Es wäre schon interessant, was die anderen "Verfehlungen" wohl waren.

So wie geschildert glaube ich den Vorgang nicht.

Nur weil irgendjemand der Polizei den Hinweis gibt, da fährt jemand zu langsam und hat Fernlicht an, unternimmt diese gar nichts.

Ich könnte mir also nur vorstellen, daß die Dame z.b. durch mehrere Parkunfälle etc. aktenkundig ist, oder daß ihr Fahrstil schon mal "amtlich" beobachtet wurde.

Vielleicht weiß der TE davon nur nichts....

Zitat:

@nogel schrieb am 11. April 2024 um 11:57:10 Uhr:


So wie geschildert glaube ich den Vorgang nicht.
Nur weil irgendjemand der Polizei den Hinweis gibt, da fährt jemand zu langsam und hat Fernlicht an, unternimmt diese gar nichts.

Du musst doch nicht an der Glaubwürdigkeit des TE zweifeln, nur weil du nicht richtig gelesen hast. Der TE schrieb doch noch zusätzlich: "Zudem werden ihr noch weitere Vorwürfe gemacht, die die Behörde nunmehr zum Handeln veranlasst haben."

Ich bedanke mich bereits an diejenigen, die den Thread richtig gelesen und die Fragen verstanden haben.

Primär wurde nach Erfahrungswerten und etwaigen Hilfestellungen gefragt.

Schöne Grüße
Chaplin

Zitat:

@Rockville schrieb am 11. April 2024 um 13:55:13 Uhr:


Du musst doch nicht an der Glaubwürdigkeit des TE zweifeln, nur weil du nicht richtig gelesen hast. Der TE schrieb doch noch zusätzlich: "Zudem werden ihr noch weitere Vorwürfe gemacht, die die Behörde nunmehr zum Handeln veranlasst haben."

Wenn du deinerseits richtig und vollständig gelesen/verstanden hättest, wüßtest du, daß ich nicht die Glaubwürdigkeit des TE angezweifelt habe, sondern offen gelassen habe, daß ihm vielleicht nicht alle Details bekannt sind bzw. ihm vorenthalten wurden.

Wenn es noch "weitere Vorwürfe" gibt, möge er sie benennen; diese sollten ja wesentlich schwerwiegender (und auch belegbar!) sein, als nur zu langsam mit Fernlicht zu fahren.

Dann könnte man anhand der Vorwürfe auch erkennen, ob es sich evtl. um ein meizinisches Problem handelt, das ärztlich abgeklärt werden kann usw. Zu langsames Fahren mit Fernlicht deutet jedenfalls nicht darauf hin.

... das haben wir hier aber nicht zu erkennen und abzuklären. Das hat ja die Behörde schon eingestielt und wird wohl auch nicht abwendbar sein.

Wir wissen auch nicht wie langsam "langsam" ist. Wenn ich mir jedoch jemanden vorstelle, der vllt. nur 30km/h und mit FL über eine gerade LS fährt, die locker mit 100 befahren werden kann und darf - hätte ich auch meine Zweifel.

Was die Dame vllt. im Vorfeld mal (für sich) machen könnte wäre in eienr Fahrschule die solche "Seniorenprüfungen" anbietet mal ein Runde zu drehen und mal die Augen, insbesondere auf nachtblindheit prüfen lassen.

Wollte euch bzw. denjenigen, die ggf. vergleichbare Sachverhalte haben, kurz das Ergebnis des Verfahrens mitteilen:

Die Dame musste sich bei ihrem Hausarzt vorstellen und dieser sollte einen Fragebogen zur Fahrtüchtigkeit ausfüllen.

Nach positiver Rückmeldung des Hausarztes sei das Verfahren wohl eingestellt worden.

Schöne Grüße, Chaplin

Danke für die Rückmeldung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen