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Erfahrungen mit der VHV-Versicherung

Themenstarteram 29. Juni 2006 um 13:46

Hallo,

ein Bekannter von mir hat einen ziemlichen Zoff mit der VHV-Versicherung, die wollen einen Einbruchschaden (es wurden auch Gegenstände entwendet) nicht regulieren, da die VHV der Ansicht ist, das Fahrzeug wäre "stümperhaft"aufgebrochen worden,d. h., das wären keine Profis gewesen, und der somit entstandene Schaden (2 neue Türen und 1 CD-Radio und Mittelkonsole-Fahrzeug BMW 323i Bj. 99) wäre somit nicht regulierfähig. Bei einer gesonderten telefonischen Anfrage wurde vom entsprechenden Sachbearbeiter dann behauptet, das der Einbruch fingiert gewesen sei.

Mein Bekannter hat die Sache nun seinem Anwalt übergeben.

Ich persönlich finde die Unterstellung des Sachbearbeiters eine ziemliche Frechheit.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit der VHV ?

Gruß!

Stefan

Beste Antwort im Thema

Da melden sich genau die Richtigen zu den Nettiquetten :rolleyes: .

Der vielfachverbannte Christian wagt es doch tatsächlich zu diesem Thema überhaupt aus dem Loch zu krabbeln und der Nutzer gammoncrack muss a) da natürlich auch noch was zu sagen und ist b) selbstverständlich auch immer sehr nett, freundlich und zuvorkommend :rolleyes:.

Meine Güte - da melden sich ausgerechnet Menschen, die anscheinend keinen Spiegel oder sonstige Fähigkeit zur Selbstreflexion haben.

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am 5. April 2018 um 20:34

Zitat:

@stefan6181 schrieb am 29. Juni 2006 um 15:46:19 Uhr:

Hallo,

ein Bekannter von mir hat einen ziemlichen Zoff mit der VHV-Versicherung, die wollen einen Einbruchschaden (es wurden auch Gegenstände entwendet) nicht regulieren, da die VHV der Ansicht ist, das Fahrzeug wäre "stümperhaft"aufgebrochen worden,d. h., das wären keine Profis gewesen, und der somit entstandene Schaden (2 neue Türen und 1 CD-Radio und Mittelkonsole-Fahrzeug BMW 323i Bj. 99) wäre somit nicht regulierfähig. Bei einer gesonderten telefonischen Anfrage wurde vom entsprechenden Sachbearbeiter dann behauptet, das der Einbruch fingiert gewesen sei.

Mein Bekannter hat die Sache nun seinem Anwalt übergeben.

Ich persönlich finde die Unterstellung des Sachbearbeiters eine ziemliche Frechheit.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit der VHV ?

Gruß!

Stefan

am 5. April 2018 um 20:46

Finger weg von dieser Versicherung. mir wurde mein Auto vor zwei Monaten geklaut. der schaden hätte schon längst reguliert werden müssen. bei seriösen Versicherung findet eine Regulierung nach 1 Monat statt. der Sachbearbeiter hatte mir jetzt noch gesagt ich soll doch bitte noch bis zum 26.april warten. wären dann 3 Monate und somit eine Frechheit. davor finden Hinhaltetaktiken statt wie zb fragen nach 2 Monaten ob ich denn noch ein anderes Auto besitze und viele anderen bescheuerten fragen die eigentlich schon sofort nach der totalendwendung hätten beantwortet werden können. Der Laden ist einfach eine Zumutung und zusätzlich lachen sich die Sachbearbeiter schlapp wenn man sich darüber aufregt das dieser Laden seine Arbeit nicht macht. An Arroganz nicht zu übertreffen. Beiträge werden natürlich pünktlich von Konto abgezogen aber wenn es ums zahlen geht drücken die sich. bitte boykottiert diese Versicherung ansonsten habt ihr nur Probleme. lieber 10-20 Euro im Monat mehr zahlen und zu einer seriösen Versicherung gehen.

Anwalt ist schon eingeschaltet und ich bin gespannt was die sich jetzt noch einfallen lassen um mich hinzuhalten. Die VHV hat auch sofort nach der Totalentwendung alle Infos bekommen um direkt zu regulieren.

Gruss Patrick

am 21. Mai 2018 um 19:02

Ich sage gleich, Finger weg von der VHV-Versicherung. Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht, was dem letzten Schaden anbelangt. Mitte Dezember hatte ich einen Unfall durch Glatteis, das Auto war Totalschaden. Schon der Gutachter kam erst eine Woche später. Dann ein Tag nach Weihnachten wollte ich mich bei dieser Versicherung eine Auskunft über weiteren Verlauf usw. und auch, ob das gesendete Fax vorliegt mich erkundigen. Im Telefonat wurde mir weder eine Auskunft, Service etc. erteilt sowie der Stand des Ablaufs usw. benachrichtigt. Dabei waren die Sachbearbeiter sehr unfreundlich und unhöflich! Danach wartete ich eineinhalb Wochen auf einen Brief mit den ganzen üblichen Sachen, also am 28.12 geschrieben, aber erst am 8.1.2018 erhalten. Auch da war nur im Brief ein Restwertangebot der Inhalt. Sonst bekam ich nichts Weiteres. Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges in einer Vertragswerkstatt erhielt ich das Gutachten, nicht von der Versicherung, obwohl ich schon paar Mal die Versicherung aufgefordert habe, diese zu schicken, sowohl schriftlich als auch mündlich. Dabei waren jeweils die Mitarbeiter sehr unfreundlich und haben jedes mal mich abgewiesen. Auch kein Rückruf erhielt ich bei der Abwicklung des Schadenfalls der Versicherung überhaupt nicht! Erst Ende Januar erhielt ich das Gutachten per Post von der Versicherung, hier befanden sich auch noch weitere Angebote für den Verkauf des Restwertes! Das Unfallauto wurde aber schon Mitte Januar verkauft. Dazu kommt, dass das Auto abgeschleppt wurde und auf einen Hof der Werkstatt befand. Durch die lange Wartezeit der Versicherung und kaum Service dessen musste ich Standgebühren von 400 Euro bezahlen! Auch diese haben Sie trotz Ihrem Verschulden, dass es so lange dauert, abgewiesen. Das Schreiben mit einen Scheck bezüglich Schadensbetrag des Autorestwertes habe ich von der VHV erst Anfang/Mitte Februar erhalten. Es ist mir zunehmend aufgefallen, dass die Briefe, die per Post gesendet wurden, mindestens eine Woche gebraucht haben, bis ich es erhalten habe, trotz einiger Anfragen, ob das verschickt etc. wurde. Anfang April ich eine schriftliche Bewertung über den schlechten Service, kaum Zusammenarbeit und hauptsächlich über den zu lange Abwicklung des Schadens beklagt. Nach nur paar Tagen kamen zwei Briefe gleichzeitig. Dabei war dann das Schreiben, dass der Schadenfall abgeschlossen ist, und das war wirklich im April -> Abwicklung somit 4 Monate. Ein Monat später, vor ein paar Tagen, kam von der Versicherung die Kündigung mit dem Betreff: Die Schadenentwicklung ist negativ. Warum kündigen Sie, denn das Geld fehlt Ihnen dann und warum bekommt man kein Angebot / Service, wie es weitergeht oder so, leider nichts. Bei Anfragen der Versicherung bekommt man keine Auskunft, keinen geeigneten Service etc, keine Hilfestellung, und wenn man etwas nachfragt oder sich erkundigen will, bekommt man es mit unfreundlich und negativen Personen zu tun, die einen abweisen und nichts davon wissen usw..

Gruß Thomas

Leider kann ich diese vielen positiven Erfahrungen nicht teilen.Mein Fahrzeug wurde beschädigt die Gegenseite" VHV "versichert sie war es nicht, obwohl nur sie infrage kommt,.Sie hält es noch nicht einmal für nötig einen Gutacher zu bestellen und ich bleibe auf meinen Schaden sitzen.Ich hatte mehrere Versicherungen dort laufen die ich sofort gekündigt habe.Mit diesem Verein bin ich definitiv fertig

Wenn Du ein Kennzeichen vom Gegner hast dann stelle deine Ansprüche bei der VHV Versicherung des Schädigers.

Am besten mit dem Anwalt!

Du bist selbst aber auch bei der VHV versichert? Auch mit dem KFZ?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. Oktober 2018 um 17:10:24 Uhr:

Wenn Du ein Kennzeichen vom Gegner hast dann stelle deine Ansprüche bei der VHV Versicherung des Schädigers.

Am besten mit dem Anwalt!

Du bist selbst aber auch bei der VHV versichert? Auch mit dem KFZ?

Genau dieses habe ich gemacht und von der Gegenseite wurde behauptet sie wäre es nicht gewesen.Die VHV hält es nicht einmal für nötig jemanden vorbei zu schicken der den Schaden begutachtet.Und nein mein PKW ist nicht bei der VHV versichert.Schaden wurde in einer Sammelgarage verursachtund Zeugen gibt es leider keine

Eigentlich darfst du dir selber einen Gutachter nehmen und brauchst auf keinen der gegnerischen Versicherung warten.

Klar will der auch bezahlt werden und wenn die Schuldfrage strittig ist, musst du da in Vorleistung gehen.

Aber ich kann bzw.muss mir jetzt selber zusammenreimen was da gelaufen ist. Wahrscheinlich bist du eines Tages zu deinem Auto hin, hast eine Beschädigung festgestellt, hast jemand in Verdacht, aber keinen Beweis. Stimmts?

Und innerlich hast du den Fall bereits abgehakt, wolltest aber hier nur mal deine Meinung und Frust ablassen. Richtig?

Ich befürchte, dass hier ein Denkfehler vorliegt.

Du musst doch nachweisen, welcher Schaden entstanden ist. Da schickt die Versicherung nicht einfach so auf Vermutung einen Gutachter raus. Das musst du schon mit denen absprechen. Zumindest beim Haftpflichtschaden.

Und da ist es egal, ob die Versicherung VHV, HUK oder sonstwie heißt.

Bei Aussage gegen Aussage ist es auch extrem wichtig, dass du in der Schadenmeldung eine aussagekräftige Skizze vom Schadenhergang gemacht hast.

Wenn du selbst geschlampt haben solltest, kann der Sachbearbeiter auch nur anhand der Unterlagen beurteilen.

Zitat:

@Matze0411 schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:20:20 Uhr:

Das musst du schon mit denen absprechen. Zumindest beim Haftpflichtschaden.

Ich befürchte dass hier ein Denkfehler vorliegt.

Im Haftpflichtschadenfall musst du mit denen rein gar nichts absprechen. Es ist "nur" deine Pflicht als Geschädigter den Schaden sowohl zu beziffern und diesen beim Verursacher (bzw. dessen Versicherung) einzufordern.

Gibt es bei der Gegenseite überhaupt Schäden die zu denen an deinem Auto passen könnten? Woher kommt die Sicherheit wer der Schädiger ist wenn man nicht dabei war? Was steht in der Schadenmeldung, gibt es überhaupt eine richige mit Skizze etc..?

Für die Versicherung sieht das sonst so aus wie "Auto kaputt, nehm ich Kennzeichen von dem daneben und behaupte der hat kaputt gemacht". Der Versicherer kann nur mit den Daten arbeiten die er bekommt, wenn das so ist wie hier im Thread ist die Reaktion "Kein Verschulden unseres Versicherungsnehmers erkennbar" verständlich. Unabhängig davon wie viel ich von der oder einer anderen Versicherung halte. Bei allem Verständnis für Geschädigte: Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist auch Aufgabe eines Haftpflichtversicherers, das darf man bei der Schadenregulierung nicht vergessen.

Nein nein. Ich verstehe das Prinzip und bin da auch ganz bei dir. Bin seit 17 Jahren in der Branche.

Der von dir zitierte Satz bezog sich darauf, dass er von der VHV einen Gutachter erwartet, ohne mit denen in Kontakt getreten zu sein. Er muss schon etwas Eigeninitiative zeigen.

Zitat:

@Matze0411 schrieb am 25. Oktober 2018 um 10:42:09 Uhr:

Er muss schon etwas Eigeninitiative zeigen.

Er muss aber trotzdem nichts mit der VHV absprechen. ;)

Den Gutachter wählt ein Geschädigter selber. Er muss auch selber den Schadenersatz einfordern (oder indirekt über einen Anwalt). Er muss ggf. auch den Schadenhergang beweisen wenn er Schadenersatz will. Die Versicherer wollen da gerne mitreden - ein Recht dazu haben sie aber nicht. Wenn der Schaden nachgewiesen ist haben sie im Haftpflichtschadenfall Schadenersatz zu leisten - nicht mehr und nicht weniger.

Schrieb ich doch alles genau so, nur anders. ;)

Hoffentlich meldet sich Meikel67 auch mal wieder zu Wort.

Sonst war wieder alles viel Lärm um nichts.

Die schlechten Erfahrungen von Sachbearbeitern kann ich nur bestätigen.Es mag auch daran liegen das am Jahresanfang Mitarbeiterboni ausgezahlt werden bei den andere Firmen vor Neid erblassen.Die kann man natürlich nur erreichen wenn ich so wenig wie möglich Schäden reguliere.Ich für meinem Fall habe jedenfalls alle meine Verträge dort gekündigt und weitere von Bekannten werden folgen.

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