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Erfahrungen mit An-Verkaufhändler
Seit 2002 gibt es eine Gewährleistungspflicht für alle Händler.
Diese Gewährleistungspflicht besteht auch für andere Gewerbetreibene,
egal in welcher Brance er tätig ist.
Solche An-Verkaufhändler versuchen immer wieder sich vor diese Pflicht zu drücken
indem sie das Fahrzeug als Privatmann anbieten und den Wagen dann vor ihrer Wohnung verkaufen.
Auch liest man in vielen Anzeigen:
*Nur für den Export*,
Verkauf nur an *Gewerbetreibene und Wiederverkäufer*.
oder der Wagen wird als *Bastlerfahrzeug* angeboten, obwohl der Wagen keine Mängel hat.
Die Gewährleistungspflicht besteht in der Regel für 24 Monate.
Mit Einverständnis vom Käufer, kann diese Gewährleistungspflicht allerdings auf 12 Monate verkürzt werden.
Dieses muß der Käufer allerdings unterschreiben.
Viele dieser An-Verkaufhändler haben diese Klausel schon im Kleingedruckten vermerkt,
was der Käufer dann später ahnungslos unterschreibt.
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Hier habe ich mal die gesetzliche Gewährleistungsreglung kopiert..........
Die seit 2002 neuen Fristen im Überblick
Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).
6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war.
12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang).
24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat.
Als Sachmangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrecht gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abweicht. Ein Auto muss also zumindest fahrtüchtig und verkehrssicher sein.
Ausnahme:
Der Händler haftet nicht für
Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen.
Die Rechte des Käufers
Liegt ein Mangel vor, für den der Händler haftet, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen:
Kaufpreisminderung – Der Käufer bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück und behält das defekte Auto.
Rücktritt vom Vertrag – Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld zurück. Dabei muss er sich die zwischenzeitliche Nutzung des Autos mit 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
Schadenersatz – Der Händler muss auch Folgeschäden bezahlen, zum Beispiel die Kosten eines Unfalls, der wegen des Fahrzeugmangels passierte.
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Also als Käufer immer genau aufpassen.
ReBeMe
Beste Antwort im Thema
Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?
Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...
Ciao!
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24 Antworten
Moin,
@TE
Mal so am Rande bemerkt...
Da es diese Regelung bereits seit 2002 gibt ist das Vorhandensein dieser Regelung sogar bis ins Forum hier vorgedrungen...
Also was möchtest Du hier ausdrücken?
Gruss
Marcus
Ehem
ich verstehe es immer noch nicht kannst du es mir nochmal erklären bitte
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Nur erschliesst sich mir immer noch nicht was Du mit diesem Thread bzw. Deinem Eingangspost aussagen willst....
Was willst Du erreichen?
Gruss
Marcus
erreichen?
was will ich denn erreichen,
ich habe nur eine Reglung vom Gesetzgeber eingestellt.
Und diese reglung finde ich prima.
Warum sollte ich Unmut darüber haben.
Hier wurde es den Linken Vögeln unter den Händlern etwas schwerer gemacht.
ReBeMe
uiuiui....
Thema beendet,
So wie es aussieht hat der Kindergarten geschlossen
und alle sitzen jetzt vor ihrem PC.
laaach
ReBeMe
Nachtrag noch zum Schluß:
uiuiui,
jetzt verstehe ich es natürlich,
nur *PREUßEN* die mit so einer Kinderkacke antworten.
Ist schon klar........laaaaaaaaaaach.
ReBeMe
Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?
Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...
Ciao!
Dem kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?
Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...
Ciao!
Der TE wird mit Sicherheit nichts überdenken weil er nämlich so was von offensichtlich ein Troll ist und sich über jeden kaputtlacht der ihm ernsthaft antwortet oder sich gar betroffen von seinem rüden Ton gibt.
Da macht man am besten nichts außer ignorieren und hoffen dass der Depp es bald übertreibt und vom Mod gekickt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Bloedbaer
Der TE wird mit Sicherheit nichts überdenken weil er nämlich so was von offensichtlich ein Troll ist und sich über jeden kaputtlacht der ihm ernsthaft antwortet oder sich gar betroffen von seinem rüden Ton gibt.
Man kann ja mal versuchen die gute Seite des Menschen zu erreichen...
Ciao!
Guten Morgen,
irgendwie erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads nicht ganz
Die Gewährleistungsbedingungen sind inzwischen allgemein bekannt, oder?
Deswegen mache ich hier dann mal zu
**** closed ****
Gruss TAlFUN
MT Moderation