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Erfahrungen mit An-Verkaufhändler

Themenstarteram 18. September 2008 um 5:51

Seit 2002 gibt es eine Gewährleistungspflicht für alle Händler.

Diese Gewährleistungspflicht besteht auch für andere Gewerbetreibene,

egal in welcher Brance er tätig ist.

Solche An-Verkaufhändler versuchen immer wieder sich vor diese Pflicht zu drücken

indem sie das Fahrzeug als Privatmann anbieten und den Wagen dann vor ihrer Wohnung verkaufen.

Auch liest man in vielen Anzeigen:

*Nur für den Export*,

Verkauf nur an *Gewerbetreibene und Wiederverkäufer*.

oder der Wagen wird als *Bastlerfahrzeug* angeboten, obwohl der Wagen keine Mängel hat.

Die Gewährleistungspflicht besteht in der Regel für 24 Monate.

Mit Einverständnis vom Käufer, kann diese Gewährleistungspflicht allerdings auf 12 Monate verkürzt werden.

Dieses muß der Käufer allerdings unterschreiben.

Viele dieser An-Verkaufhändler haben diese Klausel schon im Kleingedruckten vermerkt,

was der Käufer dann später ahnungslos unterschreibt.

-----------------------------------------------------------------

Hier habe ich mal die gesetzliche Gewährleistungsreglung kopiert..........

 

Die seit 2002 neuen Fristen im Überblick

 

Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).

6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war.

12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang).

24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:

Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat.

 

Als Sachmangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrecht gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abweicht. Ein Auto muss also zumindest fahrtüchtig und verkehrssicher sein.

 

 

Ausnahme:

 

Der Händler haftet nicht für

Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen.

 

Die Rechte des Käufers

 

Liegt ein Mangel vor, für den der Händler haftet, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen:

Kaufpreisminderung – Der Käufer bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück und behält das defekte Auto.

 

Rücktritt vom Vertrag – Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld zurück. Dabei muss er sich die zwischenzeitliche Nutzung des Autos mit 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen.

 

Schadenersatz – Der Händler muss auch Folgeschäden bezahlen, zum Beispiel die Kosten eines Unfalls, der wegen des Fahrzeugmangels passierte.

----------------------------------------------------------

 

Also als Käufer immer genau aufpassen.

 

ReBeMe

Beste Antwort im Thema
am 18. September 2008 um 15:26

Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?

Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...

Ciao!

24 weitere Antworten
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Moin,

@TE

Mal so am Rande bemerkt...

Da es diese Regelung bereits seit 2002 gibt ist das Vorhandensein dieser Regelung sogar bis ins Forum hier vorgedrungen... :D

Also was möchtest Du hier ausdrücken?

Gruss

Marcus

Ehem

ich verstehe es immer noch nicht kannst du es mir nochmal erklären bitte

 

Themenstarteram 18. September 2008 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

 

Nur erschliesst sich mir immer noch nicht was Du mit diesem Thread bzw. Deinem Eingangspost aussagen willst....

Was willst Du erreichen?

 

Gruss

Marcus

erreichen?

was will ich denn erreichen,

ich habe nur eine Reglung vom Gesetzgeber eingestellt.

Und diese reglung finde ich prima.

Warum sollte ich Unmut darüber haben.

Hier wurde es den Linken Vögeln unter den Händlern etwas schwerer gemacht.

 

ReBeMe

Themenstarteram 18. September 2008 um 13:44

uiuiui....

Thema beendet,

So wie es aussieht hat der Kindergarten geschlossen

und alle sitzen jetzt vor ihrem PC.

laaach

 

ReBeMe

Themenstarteram 18. September 2008 um 13:48

Nachtrag noch zum Schluß:

uiuiui,

jetzt verstehe ich es natürlich,

nur *PREUßEN* die mit so einer Kinderkacke antworten.

Ist schon klar........laaaaaaaaaaach.

 

ReBeMe

am 18. September 2008 um 15:26

Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?

Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...

Ciao!

Dem kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen.

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Du bist erst seit gestern hier im Forum registriert. Gibst Du immer solchen Einstand wenn Du Dich irgendwo neu angemeldet hast?

Sicher kannst Du Deine Schrift selbst wählen, aber Fettschrift ist nunmal nicht besonders lesefreundlich. Und lesefreundliche Texte zu erstellen zeugt auch von einer rücksichtsvollen Grundhaltung gegenüber den anderen Forenteilnehmern die Deine Texte lesen und von denen Du wahrscheinlich auch Antworten erwartest (sonst würdest Du nicht posten). Ist Dir eine solche Grundeinstellung in öffentlichen Foren fremd, so solltest Du Deine Einstellung evtl. nochmal überdenken...

Ciao!

Der TE wird mit Sicherheit nichts überdenken weil er nämlich so was von offensichtlich ein Troll ist und sich über jeden kaputtlacht der ihm ernsthaft antwortet oder sich gar betroffen von seinem rüden Ton gibt.

Da macht man am besten nichts außer ignorieren und hoffen dass der Depp es bald übertreibt und vom Mod gekickt wird.

am 18. September 2008 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Der TE wird mit Sicherheit nichts überdenken weil er nämlich so was von offensichtlich ein Troll ist und sich über jeden kaputtlacht der ihm ernsthaft antwortet oder sich gar betroffen von seinem rüden Ton gibt.

Man kann ja mal versuchen die gute Seite des Menschen zu erreichen... :cool:

Ciao!

am 18. September 2008 um 23:02

Guten Morgen,

irgendwie erschliesst sich mir der Sinn dieses Threads nicht ganz:rolleyes:

Die Gewährleistungsbedingungen sind inzwischen allgemein bekannt, oder?

Deswegen mache ich hier dann mal zu

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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