Erfahrung mit Glascoating ?
Hallo.
Ich habe neulich einen 6er BMW mit getönten Scheiben vorne gesehen. Ich dachte mir immer, es sei in D verboten. Aber der Verköufer hat mich aufgeklärt, dass das mit Glascoating erlaubt ist oder vom Werk.
Hat einer schon erfahrung mit Glascoating ? getönte scheiben vorne währe echt super.
Beste Antwort im Thema
Es kommen so einige Leute durch den Tüv. Manchmal achten die Prüfer nicht auf so etwas, oder "übersehen" es. Ich bin auch mit VFL Scheinwerfern in denen die TFL Birne durch eine LED getauscht wurde durch den Tüv gekommen. Fluten, coating ist und bleibt verboten. Da kann man nichts dran ändern. Ich schreib es gern nochmal: Die Werksscheiben nutzen die mögliche Tönung bereits komplett aus. Das kommt durch die Wärmeschutzverglasung.
Edit:
Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie das Mail, dass uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
18 Antworten
Zwischenfrage: wie ist denn die Privacy Verglasung zu betrachen? Folie oder nicht (sieht nicht nach Folie aus)? Ist ja schliesslich auch an den hinteren Seitenscheiben.
Das wär die Lösung, oder das hier 😁. Ist verlgeichbar mit dem Magic Sky Control im neuen SLK (BR172) oder der Verglasung im Maybach, die auch auf diese Weise funktioniert.
Hab das mal auf der Hannover-Messe gesehen. Dort befinden sich Moleküle im Glas, an der eine Spannung angelegt werden kann. Somit richten sich die Teilchen entsprechend aus und die Scheibe wird blickdicht.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Wird eine Scheibe mit einer Folie versehen, welche keine Bauartgenehmigung hat, dann ist dies auch unzulässig.Und nun kommt ja das Problem. Einen Lackauftrag wie beim Fluten kann man nicht separat genehmigen, da das Endprodukt selbst, nur in Verbindung mit der Scheibe auf welche er aufgebracht wird geprüft werden kann und eine nichtlösbare Einheit darstellt. Es macht ja zum Beispiel einen Unterschied, ob ich über die Scheibe einmal drübergehe, oder 20mal. Im Gegensatz hierzu hat die Folie immer die gleiche Beschaffenheit mit der sie auch geprüft wurde.
Ach so, und wenn man mehrere Schichten der genehmigten Folie auf die Scheibe aufbringt ? Um bei deinem Beispiel des lackierens zu bleiben, sagen wir mal 20 Folien aufeinander, was ist dann mit der Genehmigung ?
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
Ach so, und wenn man mehrere Schichten der genehmigten Folie auf die Scheibe aufbringt ? Um bei deinem Beispiel des lackierens zu bleiben, sagen wir mal 20 Folien aufeinander, was ist dann mit der Genehmigung ?
Dann verändert sich die Beschaffenheit der einzelnen Folie immer noch nicht.
Ich habe noch keine Hinweise gefunden, die darauf schliessen lassen, dass ein mehrfaches Verkleben von Folien nicht gestattet sei.
Wenn einer so einen Hinweis in einer AGB oder in einem amtlichen Dokument gefunden hat, dann bitte posten, denn auch ich lerne nie aus und bin immer stehts bemüht meinen Wissenstand auf einem aktuellen Niveau zu halten.
Allerdings gibt es in den AGBs die Einschränkung "im Innenbereich" und in manchen AGBs der Hinweis, dass ein gleichzeitiges Verkleben auf der Innen- UND Aussenseite nicht gestattet ist.
Allerdings hast Du dann ein anderes Problem. Es müssen natürlich auch alle anderen Auflagen zur Anbringung von Folien erfüllt bleiben.
In der ABG selbst oder in der Montageanweisung auf welche in manchen AGBs hingewiesen wird stehen dann z.B. Dinge wie:
Die auf der Folie aufgebrachte ABG-Zulassungsnummer muß nach der Montage an jedem folienbeschichteten Fenster mindestens einmal lesbar sein.
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Zwischenfrage: wie ist denn die Privacy Verglasung zu betrachen? Folie oder nicht (sieht nicht nach Folie aus)? Ist ja schliesslich auch an den hinteren Seitenscheiben.
Bei der Privacy-Verglasung ist das Glas der Scheibe selbst eingefärbt. Sie hat keinen Lackauftrag oder Folienbeschichtung. Die Scheiben sind in diesem Zustand geprüft und nur für die Verwendung im "nicht für die Sicht des Fahrers" notwendigen Bereich zugelassen. Dies erkennt man auch am Sicherheitsstempel der Scheibe, der diese Hinweise enthält.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Bei der Privacy-Verglasung ist das Glas der Scheibe selbst eingefärbt. Sie hat keinen Lackauftrag oder Folienbeschichtung. Die Scheiben sind in diesem Zustand geprüft und nur für die Verwendung im "nicht für die Sicht des Fahrers" notwendigen Bereich zugelassen. Dies erkennt man auch am Sicherheitsstempel der Scheibe, der diese Hinweise enthält.Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Zwischenfrage: wie ist denn die Privacy Verglasung zu betrachen? Folie oder nicht (sieht nicht nach Folie aus)? Ist ja schliesslich auch an den hinteren Seitenscheiben.
Ah, danke für die Info.
mfg