EQV Anhängerkupplung
Stand 1/2021 gibt es keine AHK für den EQV. Laut Händler soll da auch nichts kommen, allerdings bezweifle ich dass der Händler sich wirklich schlau gemacht hat...
Hier lässt eine Information zumindest hoffen um einen fahrradträger zu montieren.
https://www.aukup.de/.../...ercedes-EQV-abnehmbar-WESTFALIA::4035.html
Nextmove berichtete im aktuellen Video von Nachrüstlösungen die zumindest für fahrradträger taugen und auch zugelassen sind - wenn auch für andere Fabrikate.
Meine Kaufentscheidung gegen den EQV könnte ich mir nochmal überlegen, wenn die AHK doch kommt.
Wer weiss mehr?
44 Antworten
Ich hole den thread nochmal hoch:
Habe die nächsten 2 Wochen etwas Luft und würde die AHK gerne selbst montieren. Die Frage ist nur, welche?
Ist die Westfalia für den eqv zugelassen?
https://www.westfalia-automotive.com/.../
Würde mich riesig über ein kurzes Feedback freuen.
VG und herzlichen Dank
Da ich mir immer hier viel Rat selbst hole: ich habe eine AHK am EQV nachgerüstet. Diese ist bis 2000 kg Zuglast eingetragen. Finde ich ordentlich. Das Ganze habe ich bei SK Handels gekauft inkl. Gutachten / Prüfbericht und dann bei der Dekra abnehmen lassen. Alles problemlos.
Zitat:@Mantamani schrieb am 8. Juli 2025 um 20:42:12 Uhr:
Da ich mir immer hier viel Rat selbst hole: ich habe eine AHK am EQV nachgerüstet. Diese ist bis 2000 kg Zuglast eingetragen. Finde ich ordentlich. Das Ganze habe ich bei SK Handels gekauft inkl. Gutachten / Prüfbericht und dann bei der Dekra abnehmen lassen. Alles problemlos.
Ich bin über den Anbieter auch schon drüber gestolpert. Zur Sicherheit: du redest von diesem Gutachten?
https://testsite.sk-handels-gmbh.de/shop/gutachten-fuer-mercedes-benz-eqv/7246
Ich habe die originale Westfalia AHK und den zugehörigen E-Satz selbst montiert. Benutze die AHK nur für den Transport von Fahrrädern. Ich habe mich schon gefragt, was bei der nächsten HU passiert.
Ist meine Annahme richtig, dass ich dafür keine weiteren Maßnahmen ergreifen muss?
Für Anhängelast wäre der Prozess:
- Gutachten kaufen
- Eingaben liefern (Zulassungsbescheinigung, Fahrgestell, AHK etc.)
- Annahme bei DEKRA, GTÜ, TÜV (was kostet das?)
VG und danke
Zitat:
@Mantamani schrieb am 8. Juli 2025 um 20:42:12 Uhr:
Da ich mir immer hier viel Rat selbst hole: ich habe eine AHK am EQV nachgerüstet. Diese ist bis 2000 kg Zuglast eingetragen. Finde ich ordentlich. Das Ganze habe ich bei SK Handels gekauft inkl. Gutachten / Prüfbericht und dann bei der Dekra abnehmen lassen. Alles problemlos.
Bringt dir das was? Der eqv hat doch nur eine zuglasst von 1.000kg, mehr darfst du doch eh nicht ziehen oder? Mein Plan ist einen Wohnwagen mit 1.500kg zu ziehen, ist das machbar?
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Zitat:
@Mantamani schrieb am 8. Juli 2025 um 20:42:12 Uhr:
Da ich mir immer hier viel Rat selbst hole: ich habe eine AHK am EQV nachgerüstet. Diese ist bis 2000 kg Zuglast eingetragen. Finde ich ordentlich. Das Ganze habe ich bei SK Handels gekauft inkl. Gutachten / Prüfbericht und dann bei der Dekra abnehmen lassen. Alles problemlos.
Wie verhält sich der EQV mit einem schweren Anhänger? Fährt der sich dann anders? Wie sieht es mit dem Verbrauch aus?
Prinzipiell brauchen wir an unserem EQV auch eine Kupplung.
In Deutschland gibt es da anscheinend nur zwei Optionen: entweder eine x beliebige mit einem Gutachten bis 1300kg oder die feste von SK mit 2000kg. In Österreich bekommt man vom TÜV für beliebige Kupplungen bis zu 2000kg Gutachten für die Eintragung, in der Schweiz sind sogar 2500kg möglich, aber jeweils nur für dort zugelassene Fahrzeuge.
Ich hätte gerne eine abnehmbare Kupplung mit 2000kg, zB die originale Westfalia, die ja durchaus für das Gewicht reicht, aber das scheint in Deutschland nicht zu gehen...
Man muss mit dem Gutachten zur Abnahme und dann die Papiere ändern lassen. Laut Prüfer erlischt mit Einbau ohne Abnahme und Eintragung die Betriebserlaubnis.
Zitat:@BravoWhisky schrieb am 12. Juli 2025 um 06:36:20 Uhr:
Man muss mit dem Gutachten zur Abnahme und dann die Papiere ändern lassen. Laut Prüfer erlischt mit Einbau ohne Abnahme und Eintragung die Betriebserlaubnis.
Und das gilt auch, wenn man die AHK nur als Stütze für den Fahrradträger nutzt?
Ja. Angebaut = Fest mit dem Fahrzeug verbunden = Abnahme erforderlich, sonst Erlöschen BE. Wofür du die AHK benutzt, spielt dabei keine Rolle.
Hat mal jemand generelle Werte bzgl. Verbrauch mit ihren jeweiligen Hängern? Ich hab auf jeden Fall kaum Mehrverbrauch mit Fahrradträger und frage mich wie gut der V schon mal den Wind abschirmt mit Hänger..
Danke!
Eine AHK für Fahrradträger muss meines Wissens nach auch eingetragen werden. Also wirst du beim nächsten TÜV wohl Probleme bekommen, wenn es ihm auffällt.
Ich habe NICHT das von dir verlinkte Gutachten gekauft sondern dieses für 2.000 kg:
Dazu dann noch das Kabelset (THNL727704 Wiringkit 13-polig) und Verlängerung nach vorn (THNL727709 Extension kit ).
Habe das ganze einfach per Mail angefragt mit meiner Zulassung und bin 24 h ein Angebot erhalten.
Die Vorführung bei der Dekra hat 190 € gekostet und das Ändern der Zulassungsbescheinigungen 16 € oder so. Es muss zwingend in den Dokumenten geändert werden.
Zum Thema Verbrauch kann ich bisher Folgendes sagen (Sommer): Tandemanhänger Koch 3x1,5 m, mit ca. 1.5 t Gesamtgewicht und Hochplane auf Landstraße 33 kWh/100 km. Finde ich akzeptabel.
Zitat:
@Virtuel schrieb am 10. Juli 2025 um 21:21:49 Uhr:
Bringt dir das was? Der eqv hat doch nur eine zuglasst von 1.000kg, mehr darfst du doch eh nicht ziehen oder? Mein Plan ist einen Wohnwagen mit 1.500kg zu ziehen, ist das machbar?
Laut CoC darf er 0 kg ziehen. Durch das Gutachten/Prüfbericht darf er jetzt 2.000 kg ziehen.
Zitat:
@BravoWhisky schrieb am 12. Juli 2025 um 06:36:20 Uhr:
Wie verhält sich der EQV mit einem schweren Anhänger? Fährt der sich dann anders? Wie sieht es mit dem Verbrauch aus?
Prinzipiell brauchen wir an unserem EQV auch eine Kupplung.
In Deutschland gibt es da anscheinend nur zwei Optionen: entweder eine x beliebige mit einem Gutachten bis 1300kg oder die feste von SK mit 2000kg. In Österreich bekommt man vom TÜV für beliebige Kupplungen bis zu 2000kg Gutachten für die Eintragung, in der Schweiz sind sogar 2500kg möglich, aber jeweils nur für dort zugelassene Fahrzeuge.
Ich hätte gerne eine abnehmbare Kupplung mit 2000kg, zB die originale Westfalia, die ja durchaus für das Gewicht reicht, aber das scheint in Deutschland nicht zu gehen...
Man muss mit dem Gutachten zur Abnahme und dann die Papiere ändern lassen. Laut Prüfer erlischt mit Einbau ohne Abnahme und Eintragung die Betriebserlaubnis.
Vom Fahren her finde ich es absolut vergleichbar zum T6, den ich vorher hatte. Nur der Vorderradantrieb ist natürlich etwas gemütlicher als der Allrad vom T6. Verbrauch siehe oben.
Man braucht halt exakt für die verbaute Kupplung ein Gutachten/Prüfbericht mit dem Fahrzeug. Und das erstellt SK bezogren auf die Fahrgestellnummer. Ich würde bzgl. einer abnehmbaren Kupplung mal bei SK anrufen. Die sind erstaunlich rege.
Über eine einfache Suche über Google erfährt man, dass eine AHK mit EU-Zulassung (E mit Zahl im Kreis) eintragungsfrei ist. Unsere Westfalia AHK für den Fahrradträger ist jedenfalls nicht eingetragen.
Diese darf dann aber trotzdem nicht für eine Anghängelast verwendet werden, da keine Anhängelast eingetragen ist. Und zumindest bei mir ist auch die Stützlast gestrichen gewesen, was bedeutet, dass auch kein Fahrradträger drauf gedurft hätte.
Es ging mir nur um die Eintragung. Ich gebe zu, um einen Hänger zu ziehen würde ich die Daten auch eintragen lassen. Unseren Fahrradträger nutze ich aber ohne schlechten Gewissens bis TÜV, Werkstatt oder Polizei was anmerken.
Zitat:
@mr.byrns schrieb am 20. Juli 2025 um 00:20:23 Uhr:
Es ging mir nur um die Eintragung. Ich gebe zu, um einen Hänger zu ziehen würde ich die Daten auch eintragen lassen. Unseren Fahrradträger nutze ich aber ohne schlechten Gewissens bis TÜV, Werkstatt oder Polizei was anmerken.
Was steht den auf seinem Typschild bzw. im COC?
Zitat:
@mr.byrns schrieb am 20. Juli 2025 um 00:20:23 Uhr:
Es ging mir nur um die Eintragung. Ich gebe zu, um einen Hänger zu ziehen würde ich die Daten auch eintragen lassen. Unseren Fahrradträger nutze ich aber ohne schlechten Gewissens bis TÜV, Werkstatt oder Polizei was anmerken.
So kann man es sehen. Ich finde es einfach auch sehr unnötig, dass es so kompliziert ist, wo das Fahrzeug an sich aber alles hat, was benötigt wird.
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema EQV. Wir fahren aktuell ein Model Y SR mit AHK für idR. Fahrradträger. Bis vor kurzem stand der EQV nicht zur Debatte, da ich davon ausging, dass man eine AHK nicht nachrüsten kann bzw. darf.
Scheinbar gehts doch? Also primär Fahrräder, evtl. mal einen Baumarkt-Anhänger, da ich kein B96 o.Ä. habe und eigentlich auch nicht anstrebe.