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Englisches Auto in Deutschland fahren

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 3:08

Hallo,

ich weiß, es gibt zig Themen, die den Beitrag erklären, jedoch weichen alle immer etwas von meiner Lage ab.

Also hier zum Thema:

Mein Onkel (Wohnhaft in England) fährt ein schickes Auto, welches er mir über den Sommer ausleihen würde.

Darf ich es problemlos auf deutschen Straßen fahren? Was wird bei einem Unfall gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2012 um 6:33

Zitat:

Original geschrieben von the.expert

 

Mein Onkel (Wohnhaft in England) fährt ein schickes Auto, welches er mir über den Sommer ausleihen würde.

Darf ich es problemlos auf deutschen Straßen fahren? Was wird bei einem Unfall gemacht?

Nein, da Du deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in D bist (nehme ich zumindest an), ist es Steuerhinterziehung. Nur Dein Onkel darf das Auto (vorübergehend) in D fahren (oder Du in seinem Auftrag).

Amen

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Bin etwas durcheinander. Gehörte doch dazu. Bin ziemlich im Stress momentan!!! Sorry

am 21. August 2012 um 19:32

na das stand ja nicht dabei,das du dich in UK aufhälst ;-) und mein Kenntnisstand von einer UK Versicherung ist,das es nicht einfach mal eben einen Namen ein zu tragen gilt,der somit in Deutschland Versicherungsschutz geniesst.Mit Deutschen Fahrzeugen im eu Ausland sieht das anders aus,da in Deutschland das Fahrzeug versichert ist......in UK hingegen ist der Fahrer als Person versichert und nicht das Fahrzeug als Pflichtversicherung.

 

Ende vom Lied.....es nennt sich EU....alles soll dadurch leichter und einheitlicher werden.....aber alles ist so kompliziert weil jedes Land sein Ding macht.Mit 5 Tagesnummern gehts bis England ohne Probleme....nur die Niederlande sollte man meiden damit,weil die schicken einen definiv wieder zurück ;-P

Zitat:

Original geschrieben von Cruisersteve

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks

Ist das Fahrzeug in Engeland angemeldet oder ist es nur ein Rechtslenker der ma grad hier in D ist?!??! Falls er doch englische Kennzeichen hat, tun sich dann doch einige ´Probleme´ auf.

So zum Beispiel Fahren ohne Kennzeichen, Versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung... Das ist bestimmt nicht wizig!

Der TE hat doch erklärt, dass das Auto seinem Onkel gehört, der in England wohnt.

Es dürfte also davon auszugehen sein, dass das Fahrzeug in England angemeldet und auch dementsprechend versichert ist.

Von Fahren ohne Kennzeichen und Versicherungsbetrug kann also hier gar keine Rede sein.

Also bitte nichts hinein interpretieren, was nicht vorgegeben wurde.

Das Problem ist, beim Straßenverkehrsamt entsprechend zu erklären, für welchen Zeitraum der Fahrer das Fahrzeug in Deutschland nutzen will und wie er für diesen Zeitraum die nötigen Kfz.-Steuern entrichten soll.

Und wofür sollen in Deutschland Kfz-Steuern entrichtet werden?

Der Wagen ist in England angemeldet. Also ist es nicht nur dort versichert, sondern dort werden auch Steuern entrichtet.

Oder glaubt ihr, die Engländer/Soldaten, die hier in D die Autos mit England-Kennzeichen rumfahren, zahlen in Deutschland Kfz-Steuern? Die zahlen die Steuern mit Sicherheit in England ...

Es ist aber was anderes ob der englische Halter in England Steuern zahlt und ein englischer Fahrer in Deutschland damit fährt als wenn ein deutscher Fahrer im englischem Auto in Deutschland unterwegs ist und damit eben hier in D der Steuerpflicht unterliegt (egal wo auf der Welt sonst bereits Steuern für das Fahrzeug entrichtet wurden)

§3 KraftStG nach zu lesen

am 22. August 2012 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

§3 KraftStG nach zu lesen

Stimmt, da stehts eindeutig: "Von der Steuer befreit ist das Halten von ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben"

Ich wusste das auch nicht.

am 22. August 2012 um 18:03

Wieviele Polen leben in D und haben trotzdem polnische Kennzeichen. Korrekt (vom Finanzamt aus gesehen und auch aus meiner Sicht ) ist das nicht. Aber verfolgt wird des eher selten.

Kommt drauf an - solange sie hier nicht gemeldet sind....

am 22. August 2012 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Kommt drauf an - solange sie hier nicht gemeldet sind....

Sind sie aber.... kenne etliche

Fahren mit einem Rechtslenker mag ungewohnt sein. Zumindest die Gewöhnung mit einem deutschen Fahrzeug (Wohnmobil) in England zu fahren sehr schell da. Da würde ich mir keine großen Sorgen machen.

Zur steuerlichen Sache: Dürfte ich strenggenommen nicht einmal den Wagen meiner mich besuchenden, ausländischen Freunde fahren? Oder den Leihwagen mit ausländischer Zulassung, den ich bekomme? Die ganzen LKW mit deutscher Adresse auf dem Trailer und bulgarischem Kennzeichen laufen dann als Firmenwagen oder wie läuft das? Oder sitzt da ein lettischer Fahrer drin?

am 22. August 2012 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von Drachenbrut80

Ich habe mein Auto bei einer englischen Versicherung versichert. Das ist also kein Thema. Alles so wie es sein soll. Ich bin beruflich für 3jahre auf der Insel. Und ich bleibe trotzdem natürlich deutsche Staatsbürgerin und darf mein Auto solange ich will hier bewegen, auch jetzt, wo ich einen sehr langen Heimaufenthalt habe. Und das weiß auch die englische Versicherung und nickt das auch ab. Macht dass das Thema schlüssiger?

Aufwachen. Der TE hat seinen Wohnsitz in D und nicht in UK wie Du. Also ist Dein Beispiel sinn- und wertlos. Wenn Dein "langer Heimaturlaub" 6 Monate übersteigt wird es illegal, egal was Deine Versicherung sagt, die darin keine Aktien hat.

VERSTEUERN muss man das Auto in D, wenn man seinen dauerhaften Wohnsitz in D hat. Die x Beispiele bei denen die Sachlage anders ist oder die nicht verfolgt werden, weil es niemand kümmert sind kein Beweis des Gegenteils.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Fahren mit einem Rechtslenker mag ungewohnt sein. Zumindest die Gewöhnung mit einem deutschen Fahrzeug (Wohnmobil) in England zu fahren sehr schell da. Da würde ich mir keine großen Sorgen machen.

Zustimmung mit Linkslenker in Linksfahrerland geht gut, vice versa auch. Sehe da auch kein Probelm.

Zitat:

Zur steuerlichen Sache: Dürfte ich strenggenommen nicht einmal den Wagen meiner mich besuchenden, ausländischen Freunde fahren?

jepp

Zitat:

Oder den Leihwagen mit ausländischer Zulassung, den ich bekomme?

Du wirst in Deutschland keinen Leihwagen bekommen, da nicht in Deutschland zugelassen ist, (ganz vorsichtige EInschränkung: auf jeden Fall nicht, wenn DU Deutscher bist).

Zitat:

Die ganzen LKW mit deutscher Adresse auf dem Trailer und bulgarischem Kennzeichen laufen dann als Firmenwagen oder wie läuft das? Oder sitzt da ein lettischer Fahrer drin?

Na ja: LKW sind in der Regel Firmenwagen, kenne keinen der einen LKW als Privatwagen fährt. Und in der Regel geht dann eine Deutsche Firma nach Rumänien, gründet dort eine Lokale Niederlassung (o.ä. Steueridentität) und stellt vor Ort Fahrzeuglenker ein. Dann gilt für die das rumänische Recht. Was auf der Plane steht ist doch egal.

gruß

stefan

Gut, dass private LKW selten sind, ist mir klar. Demnach wäre es also nur zulässig, als deutscher Bürger ein Auto zu lenken, dass auf ein ausländisches Unternehmen zugelassen ist. Bsp. LKW, Grenzanwohner, der im Nachbarland arbeitet und einen Dienstwagen bekommt, aber dann auch Mietwagen, denn das sind ja auch Fahrzeuge, die auf eine juristische Person zugelassen sind.

Und: Wie verträgt sich das mit dem Gedanken der europäischen Union? Wenn ich mir im Ausland eine Sache kaufe, muss ich sie doch auch nicht nachversteuern in D; die MWST wurde ja schon an den anderen Staat geleistet. Wenn die EU in diesem Sinne eine Steuerunion ist, warum dann nicht im Sinne der KFZ-Steuer?

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Demnach wäre es also nur zulässig, als deutscher Bürger ein Auto zu lenken, dass auf ein ausländisches Unternehmen zugelassen ist. Bsp. LKW, Grenzanwohner, der im Nachbarland arbeitet und einen Dienstwagen bekommt, aber dann auch Mietwagen, denn das sind ja auch Fahrzeuge, die auf eine juristische Person zugelassen sind.

Zur Fristigkeit "gelegentliche Überlassung zu definiertem kurzfristigen Zwecke" ist IMHO oben schon was geschrieben. Grundsätzlich darfst DU das auch, nur nicht dann nach Deutschland fahren. Als MItarbeiter mit Dienstwagen etc. muss der Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung beim Zoll beantragen. Das ist sehr ausfwändig beim ersten Mal, aber es geht. Es geht nicht um jurustische Person oder so, sondern um Dienstverhältnisse und nicht. Grund/Bsp. Mein Kollege aus NL fährt einen Wagen der deutschen Firma mit deutschem Kennzeichen, mit Sondergenehmigung. darauf kann/muss er auch Frau, Kinder etc. alle angeben, die berechtigt sind den Wagen zu fahren. Für Mietwagen kann man solche Bescheinigungen nicht ausstellen, da sie nicht auf den Arbeitgeber zugelassen sind. Weil z.B. gibt es im Nachbarland Sondersteuern auf hubraumstarke Fahrzeuge. Die Autovermieter müssen das auch bezahlen. Gäbe es keine "Schranke" würde man im Nachbarland nur Fahrzeuge aus Deutschland mieten/vermieten und die heimische Autovermietung im Nachbarland wäre Pleite. Ergo: Grundsätzlich verboten, Sondererlaubnis bei Dienstverhältnis, mit Genehmigung des Zolls.

Zitat:

Und: Wie verträgt sich das mit dem Gedanken der europäischen Union? Wenn ich mir im Ausland eine Sache kaufe, muss ich sie doch auch nicht nachversteuern in D; die MWST wurde ja schon an den anderen Staat geleistet. Wenn die EU in diesem Sinne eine Steuerunion ist, warum dann nicht im Sinne der KFZ-Steuer?

Weil es so nicht vorgesehen ist. Alle Offenheit hat seine Grenzen; diese ist hier genau gezogen!

Gottseidank ist die Polizei nicht scharf auf eine englische Konversation und Schreitet nur bei größeren uebertretungen ein. Also weiterfahren mit Genehmigung des Onkels. Ein auto kann nur einmal steuern zahlen.

Kaum 7 Jahre später. Ob der Onkel das Auto noch hat?

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