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Englisches Auto in Deutschland fahren

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 3:08

Hallo,

ich weiß, es gibt zig Themen, die den Beitrag erklären, jedoch weichen alle immer etwas von meiner Lage ab.

Also hier zum Thema:

Mein Onkel (Wohnhaft in England) fährt ein schickes Auto, welches er mir über den Sommer ausleihen würde.

Darf ich es problemlos auf deutschen Straßen fahren? Was wird bei einem Unfall gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 15. Mai 2012 um 6:33

Zitat:

Original geschrieben von the.expert

 

Mein Onkel (Wohnhaft in England) fährt ein schickes Auto, welches er mir über den Sommer ausleihen würde.

Darf ich es problemlos auf deutschen Straßen fahren? Was wird bei einem Unfall gemacht?

Nein, da Du deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in D bist (nehme ich zumindest an), ist es Steuerhinterziehung. Nur Dein Onkel darf das Auto (vorübergehend) in D fahren (oder Du in seinem Auftrag).

Amen

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Themenstarteram 15. Mai 2012 um 23:40

Jetzt melde ich mich nichtmals zu Wort.

Da hier etwas verwirrt gestiftet wurde:

1. Ich wohne in Deutschland.

2. Der Wagen ist in UK natürlich angemeldet, MOT und TAX alles bezahlt.

3. Es ist ein Rechtslenker, was jedoch nichts zur Sache tut. Ich denke nicht, dass ich ihn umrüsten muss, da er nicht auf Dauer in Deutschland bleibt.

Woher bekomme ich eine deutsche Versicherung, die mir einen in den UK angemeldeten Wagen versichert?

Reicht es nicht den Wagen in den UK zu versichern?

Wenn ich Steuern in Deutschland zahlen muss, wie genau heißt das dann?

Mein erster Plan war eigentlich, ihn in den UK für Drittländer versichern zu lassen und ihn mit einer Vollmacht o.ä. mit der Fähre nach Deutschland zu fahren.

am 16. Mai 2012 um 6:54

Der Blick ins - Kraftfahrzeugsteuergesetz - erleichtert auch in diesem Fall die Rechtsfindung...;)

KraftStG § 3

Von der Steuer befreit ist das Halten von

...

13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

...

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, der darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nur nutzen, wenn er hier dafür Steuern zahlt. Um den Sachverhalt abschließend zu klären bietet es sich an, einmal mit dem örtlichen Finanzamt Kontakt aufzunehmen.

Ob es reicht, den Wagen nur im UK zu versichern, ist von den Vertragsbedingungen der englischen Versicherung abhängig. Im umgekehrten Fall kann ein in Deutschland versicherter Wagen problemlos in England von einem Engländer gefahren werden, ohne daß der Versicherungsschutz dadurch tangiert würde.

Kann er sich nicht einfach für drei Monate in England bei seinem Onkel anmelden ?

am 16. Mai 2012 um 8:16

Seinen Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt hätte er aber immer noch in Deutschland - woraus dann trotzdem die Steuerpflicht resultiert.

Jein... ich dachte ehr an eine Kurzzeitige Ummeldung.. einfach 1-3 Monate seinen Wohnsitz vollständig nach England zu verlegen.

Ich kenn den administrativen Aufwand leider nich, ich kann mir aber nicht vorstellen das es massgeblich komplizierter sein sollt. Für mich ist es ein leichtes meinen "Heimatschein" im Bürgeramt abzuholen und in einem EU-Land im entrsprechenden Konsulat abzugeben unter angabe meiner neuen Adresse.. kostenaufwand: die gefahrene Strecke.

Damit hat sich aber die Abmeldung im Inland erledigt und man hat dort keine Steuerpflicht mehr.

Wenn der Aufwand natürlich deutlich höher ist, dann lohnt sich das nicht!

 

Btw.

Bei uns kann man auch als Inländer bis zu 2 Jahre (auf 1 Jahr vom Kanton kürzbar) ein ausländisches Kfz. führen.

(Und dann wird sich wieder zurückgemeldet und es geht von vorn los. höhö)

Themenstarteram 16. Mai 2012 um 16:12

Zitat:

Bei uns kann man auch als Inländer bis zu 2 Jahre (auf 1 Jahr vom Kanton kürzbar) ein ausländisches Kfz. führen.

"Bei uns?" Wo wäre das, Schweiz?

Also komplett Ummelden würde ich micht nicht gerne :)

ja genau.. bei uns in der Schweiz ist das so.

Ich persönlich bin der Meinung das wenn dein Onkel sich um das heikle kümmert (sprich. die Karre über den Zoll fährt), dann ist das Risiko vor's FA gezerrt zu werden ziemlich gering, ausser irgendjemand zeigt dich an. (Aber wo kein Kläger, da kein Richter)

Die Verkehrspolizei ist sowieso nicht für Steuertechnische Probleme zuständig, solltest du mal in eine Verkehrskontrolle kommen und dort gross rumprallen das dein Fahrzeug nicht versteuert ist.

Wenn das Auto zwei Wochen oder einen Monat bei dir vorm Haus steht, dann kann ich mir nicht vorstellen das sich da irgendjemand dran juckt. Als ich in Deutschland gewohnt habe war es gang und gebe das mal Kollegen mit ihren polnischen oder nierdländischen Autos ganz schwarz monatelang rumgefahren sind.

Aber das ist nur meine Meinung ;)

Das stimmt so glaube ich nicht. Da muss man nichts an Deutschland Zahlen. Das Auto ist regulär in England angemeldet, steuern und Versicherung sind gezahlt, also kann er das Auto einfach so bewegen. Sein Onkel sollte bei der Versicherung einen zweiten Fahrer angeben und damit ist es gut. Wenn ich mit meinem Auto für einen Urlaub oder zum arbeiten in ein anderes Land fahre, brauche ich ja auch nicht an diese länder steuern zu Zahlen.

Habe selbst ein Auto mit englischen nummernschilder, und darf das ganz normal ohne zusatzkosten (England ist auch in der eu, auch wenn sie da schnell rauswollen) hier in Deutschland bewegen.

Und noch was habe ich vergessen. Lässt mal euren wohnsitzummeldeeifer für England rechts liegen. In England besteht keine Meldepflicht, ist also irrelevant.

Kurzmeldung: Das FA interessiert nicht wirklich, wo Du Dein Klingelschild aufstellst, sondern wo Du Dich dauerhaft aufhälst, mit Ummelden ist da nichts; Einfuhrumsatzsteuer ist fällig, wenn Du ein Fahrzeug nutzt, dass nicht in Deinem Eigentum steht; dazu gibt es ein paar Ausnahmeregelungen (Leihwagen kurzzeit (!!) gewerblich, Firmenwagen, Grenzgebiete, Angehörige fremder Streitmächte).

 

Kurzer Hintergrund: Wenn es diese Regelung nicht gäbe, würden staatengebundene KFZ-Steuern nicht mehr funktionieren, da man sich einfach einen Wagen bei einem ausländischen Vermieter/Leasinggeber für eine Zeit leihen könnte und Sonder- oder Strafsteuern ins Leere gehen würden.

 

Tipp: Wenn in der Region viele ausländische Wagen unterwegs sind (englische Kaserne?), dann ginge es eher, da wahrscheinloch nur im Falle eines unsicheren Fahrens oder Unfall die Polizei es merken würde. Der Zoll in Reinform (und auch diese IMHO alte 50 km Regel) wird das meistens nicht feststellen.

 

Gruß

 

Stefan

(ich würde es nicht machen!)

am 21. August 2012 um 18:44

lol.....gut geschmunzelt grad beim lesen des Threads......

Falls es noch aktuell sein sollte.....fahr zum ADAC und kauf dort eine Grenzversicherung für 4 Wochen.Dazu brauchst die V5 (englischer Fahrzeugbrief) und die M O T Bescheinigung (englische Tüvbescheinigung) in England sind nämlich die Versicherungen nicht Fahrzeugbezogen,sondern Personenbezogen,also nutzt dir die Versicherung deines Onkels für das Fahrzeug gleich gar nichts und du fährst somit ohne Versicherungsschutz in Deutschland.Die Scheinwerfer klebst du ab.......Anleitung dazu gibt es im Netz,bzw beim ADAC entsprechende Keile mit Anleitung zum anbringen.Du wirst aber auch zu 99 % keinen Ärger bekommen wenn du die Scheinwerfer nicht abklebst.

Das überholen ist auf Landstrassen nicht zwingend schwieriger,da jede Strasse auch nicht zwingend gradeaus geht und du somit auch rechts super vorbei schauen kannst.

Wenn du nicht grad ein Fahranfänger bist,solltest du nur in den ersten 30 Min. der Fahrt die Alufelgen deines Onkels zerstören ;-P danach hast du ein Gefühl für´s Rechtslenken.Oder du besorgst dir eine sog. Unfallcamera.......die kannst du wie ein Navi links in die Windschutzscheibe hängen und somit hast du eine Eingeschränkte Sicht in den Gegenverkehr über Monitor,bei Pearl um die 40 Euro,Werbung dazu findest du in jeder ADAC Zeitung.

Es ist rein Gesetzlich eine Steuerhinterziehung,jedoch müsste dazu jemand Buch führen und dir jede Fahrt in Deutschland belegen und beweisen können.Wenn du also sagst,das du dieses Fahrzeug in Deutschland zulassen möchtest,wird dir niemand in den 4 Wochen einen Strick drauss drehen.Auf Dauer ist es eh unzulässig mit Englischen Kennzeichen zu fahren.

Und keine Sorge wenn du mal zu schnell warst......es wird schwer für die Behörde ;-P bei mir konnte kein Bussgeld kassiert werden obwohl ich zweimal mit geringer überschreitung jeweils schöne Bilder bekommen habe.

Achso........wenn es eine dicke Schleuder ist,nehm entweder nen Beifahrer mit oder besorg dir nen Pizzaschieber ;-) ein MC Drive macht sich echt beschissen wenn du kurze Arme hast ;-P

Aber auf den Partymeilen hast du definitiv die Nase vorne,weil du den "Schnitten" gleich an den Po kannst..........bei weiteren Fragen zu England schreib mir ne Mail......auch wenn hier jemand ne Frage zu überführung aus England hat,darf er mich gerne anschreiben.Gegebenenfalls auch ne Probefahrt im rechtlenker bei mir möglich....PKW LKW beim Motorrad lohnts ja nicht ;-P

am 21. August 2012 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von Drachenbrut80

 

Das stimmt so glaube ich nicht. Da muss man nichts an Deutschland Zahlen. Das Auto ist regulär in England angemeldet, steuern und Versicherung sind gezahlt, also kann er das Auto einfach so bewegen. Sein Onkel sollte bei der Versicherung einen zweiten Fahrer angeben und damit ist es gut. Wenn ich mit meinem Auto für einen Urlaub oder zum arbeiten in ein anderes Land fahre, brauche ich ja auch nicht an diese länder steuern zu Zahlen.

Habe selbst ein Auto mit englischen nummernschilder, und darf das ganz normal ohne zusatzkosten (England ist auch in der eu, auch wenn sie da schnell rauswollen) hier in Deutschland bewegen.

na da hast du bisher Glück gehabt......oder wo hast du dieses Fahrzeug versichert????Du darfst diese Fahrzeug als Deutscher Staatsbürger hier nicht auf Dauer bewegen.Die entsprechende Versicherung gibt es nur über den ADAC von einer Luxenburgischen Versicherung.Der ADAC hat Anweisung,diese Versicherung nur noch für 4 Wochen aus zu stellen.Diese 4 Wochen werden in der Regel auch geduldet,um das Fahrzeug für den Deutschen Brief und entsprechende Umrüstungen vorzubereiten,um es letztendlich in Deutschland normal zu zulassen.ganz streng gesehen müsstest du es deinem Zuständigen Finanzamt sogar mitteilen und diesen Monat an Steuern bezahlen.Mir gehen jedesmal die Nackenhaare hoch wenn z.B. bei Ebay die RHD Right Hand Drive Rechtslenker angepriesen werden mit einer angeblich englischen zulassung die man so weiter fahren könne.

Fakt ist,das die Engländer sehr peniebel drauf achten ,das der Abschnitt in der V5 "for Newceeper" "permanent Export" sehr genau ausgefüllt wird.Diese schicken sie nämlich nach Swansea zur engl. Zulassungsbehörde,und der Deutsche Erwerber erhält ca. 3 Wochen später die Bescheinigung für "permanent Export" von dort nach Hause geschickt. Damit ist das Fahrzeug komplett in England "entfernt".

Ich habe mein Auto bei einer englischen Versicherung versichert. Das ist also kein Thema. Alles so wie es sein soll. Ich bin beruflich für 3jahre auf der Insel. Und ich bleibe trotzdem natürlich deutsche Staatsbürgerin und darf mein Auto solange ich will hier bewegen, auch jetzt, wo ich einen sehr langen Heimaufenthalt habe. Und das weiß auch die englische Versicherung und nickt das auch ab. Macht dass das Thema schlüssiger?

Und... Natürlich kannst du als deutscher Staatsbürger OHNE Auslandsaufenthalt von weniger als einem halben Jahr NICHT ein englisches Auto mit englischer Versicherung fahren. Der beginner dieses Themas hatte ja aber gefragt ob er das Auto von seinem Onkel fahren darf, und der wohnt in England, und besitzt legal ein englisches Auto mit englischer registration plate. Und klar darf der Neffe dieses Auto in DEU für 3 oder mehr Monate fahren. Wer soll das verbieten wenn das der englischen Versicherung gemeldet wurde???

Sorry letzter Bericht im falschen Thema gelandet. SORRY

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