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Endschalldämpfer fehlt - was sagen TÜV und Polizei?

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 10:54

Naja, "Geiler Sound" wahrscheinlich nicht :-)

Zum Hintergrund: Momentan fahren wir Golf2, Bj. 88, !!TÜV im November 09!! abgelaufen. Nun ist mir der Endschalldämpfer abgefallen. Der Sound hält sich in Grenzen, ist sicher nicht lauter als so mancher mit Sportauspuff. Ist auf keinen Fall Kategorie Ruhestörung.

Ich würde mir gerne das Reparieren sparen, da in ein paar Wochen der Neuwagen kommen soll (im August bestellt!). Daher meine Fragen:

- Was passiert wenn mich die Polizei anhält? (wie schon gesagt, TÜV war im Nov09 fällig)

- Da wir noch nicht sicher sind, ob der Wagen nochmal durch den TÜV soll oder so ohne TÜV wegkommt, würde ich vielleicht mal zum TÜV fahren um eine Mängelliste zu bekommen, an der ich dann entscheide was ich mache. Läßt mich der TÜV ohne Endschalldämpfer vom Gelände bzw. gibt es dann eine Auflage wie "Innerhalb einer Woche muß es repariert sein"?

vielen Dank,

Andre

P.S. Auch wenn Auspuff kein sicherheitsrelevantes Teil ist hoffe ich das richtige Forum erwischt zu haben. Ansonsten bitte verschieben.

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2010 um 19:30

Ist ja ein richtig lustiger Thread.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich meinen Endschalldämpfer nicht mehr und mache keinen TÜV.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich die Bremsen nicht mehr obwohl sie komplett abgefahren sind.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich mein Bremslicht nicht mehr.

Weil mein Neuwagen bald kommt, ...................

Da frage ich doch lieber bei MT. Was sagt die Polizei oder der Tüv dazu?

Entweder lass dein Auto reparieren, "oder lass es stehen", oder lass dich Überraschen was es dich kostet wenn du erwischt wirst.

Gruß

Frank, dem die Worte fehlen. ;)

 

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37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

 

Warum?

genau. warum?

bei einem unfall hat man nur probleme, wenn er durch die mängel herbeigeführt würde bzw. ohne die menge vermeidbar gewesen wäre.

am lustigsten ist aber in diesem fred die theorie des aufsummierens der verwarnungen bis zum punktebereich:D:):D

So lustig wie du das findest ist das garnicht. Eine Versicherung wird unter diesen Umständen nicht zahlen. Wieso auch? Du führst ein Fahrzeug welches garnicht auf der Straße sein darf.

am 14. Januar 2010 um 18:40

Die Versicherung muß bei Schuld immer zahlen.

jloethe hat es eben sehr schön ausgeführt, warum ich mit defektem Auspuff nur noch mit offenen Fenstern zu meiner Werkstatt fahre. Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff. Das schlimmste davon ist das Kohlenmonoxid (CO), das geschmacks- und geruchslos und zudem für uns unsichtbar ist, aber uns ab gewisser Konzentration töten kann.

Der Tod duch Kohlenmonoxidvergiftung selbst soll zwar ein ziemlich schöner sein, allerdings bitte nicht während der Fahrt so sterben! Ihr könntet andere mitnehmen und bei einem eventuellen Unfall könnte auch eine relativ normale Luftzirkulation wieder hergestellt werden. Von Ohnmacht bis Tod ist es noch ein Stück.

am 14. Januar 2010 um 19:15

Zitat:

jloethe hat es eben sehr schön ausgeführt, warum ich mit defektem Auspuff nur noch mit offenen Fenstern zu meiner Werkstatt fahre. Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff. Das schlimmste davon ist das Kohlenmonoxid (CO), das geschmacks- und geruchslos und zudem für uns unsichtbar ist, aber uns ab gewisser Konzentration töten kann.

Moment mal, ein Endschalldämpfer tut das wie er auch heißt - er dämpft den letzten Schall den der Kat, Vorschalldämpfer und Mittelschalldämpfer noch übrig gelassen haben, damit die Umwelt (Menschen etc.) nicht zu sehr von der Lautstärke belästigt werden.

 

Wenn Kat usw. noch ganz normal angebaut sind, dann passiert da Abgasmässig erstmal gar nichts. Und ob man einen Endschalldämpfer, ein durchgehendes Rohr statt Endschalldämpfer oder gar keine Endschalldämpfer dran hat ist erstmal egal.

 

Zitat:

Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff.

Es ist nicht wichtig wie alt oder neu ein Fahrzeug ist, sondern ob es einen (G-)Kat hat oder nicht... soviel mal dazu.

 

Was soll denn dieses "Giftgas" sein?

 

 

Zitat:

So lustig wie du das findest ist das garnicht. Eine Versicherung wird unter diesen Umständen nicht zahlen. Wieso auch? Du führst ein Fahrzeug welches garnicht auf der Straße sein darf.

Nicht zugelassene Endschalldämpfer werden polizeilich und tüvlich sanktioniert, weil sie eine Lärmbelästigung für alle anderen darstellen oder der Nachbar ein recht hat nachts in Ruhe zu schlafen. Darum gibt es Lärmgrenzen, und darum sind Sportauspuffe u.U. nicht zugelassen.

 

Das wegen einem Sportauspuff (selbst wenn dieser eine geringe Mehrleistung mitbringt) die Versicherung Probleme macht ist eher eine Urban Legend.

 

Lediglich wenn die Sportauspuffanlage z.B. nicht sachgemäß montiert wurde, und daraus ein Unfall resultiert ist, DANN kann und wird die Versicherung u.U. Probleme machen.

Wenn Beispielsweise die Anlage abfällt und dadurch ein schwerer Unfall geschieht o.ä.

 

Übrigens: Meine Erkenntnisse sind gesichert, da mein Fahrzeug vom Werkstattmeister wegen eines Umbaus OHNE Endschalldämpfer zu Hause abgeholt und zur Werkstatt gefahren wurde!

 

@jloethe Sorry aber du glänzt hier in einem Post nach dem anderen mit Unwissenheit. Deine "Theorie" oder Behauptung mit Fahrgastzellen Ventilen ist völliger Unfug: Abgesehen davon dass die Abgase bei der Fahrt durch den Fahrtwind so sehr abgelenkt und mit Sauerstoff vermengt werden dass da nicht einfach was durch solch ein Ventil kommen würde, ist es Unfug das man soetwas auf diese Weise überhaupt konstruieren würde.

Denn: Eine Undichtigkeit oder Loch im H-Rohr oder vor/nach den Kats etc. kann IMMER geschehen - und es wäre unsinnig konstruiert Menschen einer solchen Gefahr auszusetzen.

 

Nenne doch bitte einfach mal eine Quelle für deine Behauptung das es entweder so eine Konstruktion gibt, oder dass es tatsächlich schon zu Todesfällen/gefahren durch sowas gekommen sei!

 

Das mit dem nicht zugelassenen Sportauspuff und keiner Versicherungshaftung ist der größte Unfug - die Haftpflicht zahlt immer - höchstens würde die Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrer/Halter geltend machen können:

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-32956!2003

 

 

Zitat:

Das Erlöschen der BE berührt den Versicherungsvertrag nicht. Es besteht weiterhin ein gültiger Vertrag.

Probleme mit der Haftungsübernahme durch die Versicherung kann es allenfalls bei einem Unfall geben, wenn sich herausstellen sollte, dass die Veränderung am Fahrzeug, die zum Erlöschen der BE geführt hat, zumindest mitursächlich für den Unfall war. Dies erscheint mir im vorliegenden Fall jedoch etwas abwegig.

Wenn jetzt irgendjemand meint es besser zu wissen: BITTE fragt einfach einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, denn jegliche Spekulation ist hier Zwecklos.

am 14. Januar 2010 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

jloethe hat es eben sehr schön ausgeführt, warum ich mit defektem Auspuff nur noch mit offenen Fenstern zu meiner Werkstatt fahre. Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff. Das schlimmste davon ist das Kohlenmonoxid (CO), das geschmacks- und geruchslos und zudem für uns unsichtbar ist, aber uns ab gewisser Konzentration töten kann.

Moment mal, ein Endschalldämpfer tut das wie er auch heißt - er dämpft den letzten Schall den der Kat, Vorschalldämpfer und Mittelschalldämpfer noch übrig gelassen haben, damit die Umwelt (Menschen etc.) nicht zu sehr von der Lautstärke belästigt werden.

Wenn Kat usw. noch ganz normal angebaut sind, dann passiert da Abgasmässig erstmal gar nichts. Und ob man einen Endschalldämpfer, ein durchgehendes Rohr statt Endschalldämpfer oder gar keine Endschalldämpfer dran hat ist erstmal egal.

Zitat:

Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff.

Es ist nicht wichtig wie alt oder neu ein Fahrzeug ist, sondern ob es einen (G-)Kat hat oder nicht... soviel mal dazu.

Was soll denn dieses "Giftgas" sein?

Allen voran das CO.

Das mit dem G-Kat stimmt eigentlich.- Doch auch mit G-Kat fahre ich nur mit offenen Fenstern, wenn die Abgase direkt in mein Auto kommen könnten, also auch, wenn die Heckklappe offen ist.

am 14. Januar 2010 um 19:30

Ist ja ein richtig lustiger Thread.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich meinen Endschalldämpfer nicht mehr und mache keinen TÜV.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich die Bremsen nicht mehr obwohl sie komplett abgefahren sind.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich mein Bremslicht nicht mehr.

Weil mein Neuwagen bald kommt, ...................

Da frage ich doch lieber bei MT. Was sagt die Polizei oder der Tüv dazu?

Entweder lass dein Auto reparieren, "oder lass es stehen", oder lass dich Überraschen was es dich kostet wenn du erwischt wirst.

Gruß

Frank, dem die Worte fehlen. ;)

 

am 14. Januar 2010 um 19:41

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Ist ja ein richtig lustiger Thread.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich meinen Endschalldämpfer nicht mehr und mache keinen TÜV.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich die Bremsen nicht mehr obwohl sie komplett abgefahren sind.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich mein Bremslicht nicht mehr.

Weil mein Neuwagen bald kommt, ...................

Da frage ich doch lieber bei MT. Was sagt die Polizei oder der Tüv dazu?

Entweder lass dein Auto reparieren, "oder lass es stehen", oder lass dich Überraschen was es dich kostet wenn du erwischt wirst.

Bei den Mängeln kann ich nur sagen: Laß es um Himmels willen stehen und verkaufe es so wie es ist oder repariere diese Mängel. Über Letzteres wird sich vermutlich derjenige freuen, der Dein altes Auto kauft und Dir vermutlich einen höhreren Preis dafür zahlen - auch wenn der Mehrerlös absolut nicht kostendeckend ist. Ich denke, es wird billiger sein, als auf einen Mietwagen zurückzugreifen.

Wenn Du jetzt so weiterfährst, könnte die Polizei Dein Auto auch an Ort und Stelle stillegen (=zwangsabmelden), weil es ein Sicherheitsrisiko ist.

am 14. Januar 2010 um 19:45

Hallo meehster, also es geht nicht um mein Fahrzeug. :D

Bitte die 1. Zeile meiner Signatur beachten.

Gruß

Frank, mit verkehrssicherem Fahrzeug unterwegs. ;)

am 14. Januar 2010 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Hallo meehster, also es geht nicht um mein Fahrzeug. :D

Bitte die 1. Zeile meiner Signatur beachten.

Gruß

Frank, mit verkehrssicherem Fahrzeug unterwegs. ;)

Naturalmente. Ich habe nur meine Antwort auf einen solchen Fall zum Besten gegeben, siehe erste Zeile meiner Signatur ;)

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Ist ja ein richtig lustiger Thread.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich meinen Endschalldämpfer nicht mehr und mache keinen TÜV.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich die Bremsen nicht mehr obwohl sie komplett abgefahren sind.

Weil mein Neuwagen bald kommt, repariere ich mein Bremslicht nicht mehr.

Weil mein Neuwagen bald kommt, ...................

Da frage ich doch lieber bei MT. Was sagt die Polizei oder der Tüv dazu?

Entweder lass dein Auto reparieren, "oder lass es stehen", oder lass dich Überraschen was es dich kostet wenn du erwischt wirst.

Gruß

Frank, dem die Worte fehlen. ;)

Na ja, Endschalldämpfer ist ja wohl nicht zu vergleichen mit Bremsen etc. Oder läßt Du Dein Auto auch stehen weil Deine Radkappen abgefallen sind oder Deine Sitzpolster verschlissen sind? (Übertreibung in die andere Richtung :-)

Wenn Endschalldämpfer ein sicherheitsrelevantes Teil ist, bin ich gerne bereit daraus die Konsequenzen zu ziehen und das Auto stehen zu lassen. Aber bislang habe ich da noch keine Anzeichen für gefunden (und die "Entlüftungstheorie" finde ich auch etwas abwegig da ja wohl auch die stinkenden Abgase reinkommen müssten. Da bin ich sehr empfindlich, und mit offener Heckklappe zu fahren ist eine Qual. Davon abgesehen kann man beim Golf 2 die vorderen Lüftungsklappen nie ganz schließen, so daß immer Luft von vorne reinkommt....)

Um nochmal klarzustellen: Der Wagen ist jetzt etwas lauter, aber wirklich nicht Kategorie "laut". In keinem Fall Ruhestörung. Jedes Motorrad, ja wahrscheinlich jede Mofa ist lauter :-)

Und daß der TÜV bei einem 88er Baujahr abgelaufen ist, bedeutet nicht automatisch daß das Auto rottig ist und auseinanderfällt. Klar kann ich mir nicht sicher sein, was für versteckte Mängel da sind, aber bislang kam das Auto ohne große Beanstandungen durch den TÜV und hat außer Verschleißteilen fast keine Reparatur gehabt. Hat ja auch noch nichtmal 150.000 km runter. Soll keine Entschuldigung sein, aber die Perspektive etwas zurechtrücken - manche scheinen zu glauben, ich würde wissentlich mit einem offensichtlich nicht mehr verkehrstauglichen Fahrzeug durch die Gegend zu fahren.

viele Grüsse,

Andre

Wo kommst du her ? Ich bau dir nen ESD unter Auto , voraussetzung das der nach der Neuwagenlieferung meiner ist ;)

Ein ESD kostet nicht viel und fertig ist die Laube. Ansonsten Golf abmelden und auf Neuwagen warten. Rumfahren ohne TÜV und ESD fällt zu sehr auf.

ein Auto mit abgelaufenden TÜV ist nicht automatisch verkehrsunsicher , aber es ist eine Ordnungswirdrigkeit. VS-Schutz ist dennoch gegeben. Wo steht das die BE erloschen ist ?

Die Legende mit der Zwangsentlüftung (das sog. Ventil) ist Unsinn (vorausgesetzt die ZwE ist intakt) , es heisst ja zwangsentlüftung , d.h. Luft kann nur in eine Richtung entweichen ( vom Innenraum nach außen !) und dient dazu das leichte schliessen der Türen zu ermöglichen oder bei schneller Fahrt + Gebläse voll an den Überdruck auszugleichen.

(Das ist was völlig anderes als mit offenem Kofferraumdeckel durch die Gegend zu fahren das besteht echt Vergiftungsgefahr )

Das wegen den schädlicheren Abgasen weil altes Auto ist der größte Schwachsinn den ich gehört hab, die Höhe desSchadstoffausstosses ergibt sich allein aus der Menge des verbrannten Sprits pro km und der Nachschaltung eines G-Kats (ich beziehe mich nur auf Benziner) , ein g2 hat euro 1, mit einem KLR der nur den Kat schneller auf Betriebstemp. bringt hat der schnell D3 !, er würde auch D4 schaffen ,aber dazu fehlt das Digigas.

Ein alter G2 ist immer sauberer als ein modernes SUV !

@ TE: Wann kommt den genau dein neues Fahrzeug?

Wirst du erstmal kontrolliert oder fällst im Verkehr auf hast du nach der Frist der Polizei noch ein mal ca. 3 Wochen Zeit bei der Zulassungsstelle die Mängelbeseitigung vorzuweisen, danach gibts eine Betriebsuntersagung.

Somit ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulässig. Ich bin zwar kein Anwalt/Versicherungsangestellter aber ich glaube kaum, dass die Versicherung zahlt im Falle eines Unfalls.

Du kannst auch unvorhergesehen von der Zulassungsstelle direkt angeschrieben werden. Entweder entdeckt ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle dein Fahrzeug oder man wird bei der Zulassungsstelle angeschwärzt.

Letzteres kommt bei mir in der Zulassungsstelle regelmäßig vor und wir müssen diesen Anzeigen nachgehen.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

jloethe hat es eben sehr schön ausgeführt, warum ich mit defektem Auspuff nur noch mit offenen Fenstern zu meiner Werkstatt fahre. Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff. Das schlimmste davon ist das Kohlenmonoxid (CO), das geschmacks- und geruchslos und zudem für uns unsichtbar ist, aber uns ab gewisser Konzentration töten kann.

Moment mal, ein Endschalldämpfer tut das wie er auch heißt - er dämpft den letzten Schall den der Kat, Vorschalldämpfer und Mittelschalldämpfer noch übrig gelassen haben, damit die Umwelt (Menschen etc.) nicht zu sehr von der Lautstärke belästigt werden.

Wenn Kat usw. noch ganz normal angebaut sind, dann passiert da Abgasmässig erstmal gar nichts. Und ob man einen Endschalldämpfer, ein durchgehendes Rohr statt Endschalldämpfer oder gar keine Endschalldämpfer dran hat ist erstmal egal.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Gerade bei älteren Fahrzeugen (hier ist von Baujahr 1988 die Rede) kommt noch relativ viel Giftgas aus dem Auspuff.

Es ist nicht wichtig wie alt oder neu ein Fahrzeug ist, sondern ob es einen (G-)Kat hat oder nicht... soviel mal dazu.

Was soll denn dieses "Giftgas" sein?

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

So lustig wie du das findest ist das garnicht. Eine Versicherung wird unter diesen Umständen nicht zahlen. Wieso auch? Du führst ein Fahrzeug welches garnicht auf der Straße sein darf.Urban Legend.

Lediglich wenn die Sportauspuffanlage z.B. nicht sachgemäß montiert wurde, und daraus ein Unfall resultiert ist, DANN kann und wird die Versicherung u.U. Probleme machen.

Wenn Beispielsweise die Anlage abfällt und dadurch ein schwerer Unfall geschieht o.ä.

Übrigens: Meine Erkenntnisse sind gesichert, da mein Fahrzeug vom Werkstattmeister wegen eines Umbaus OHNE Endschalldämpfer zu Hause abgeholt und zur Werkstatt gefahren wurde!

Hallole

Solange es keine große Strecke ist und mit komplertt geöffnetten Fenstern gefahren wird ist es auch kein Problem. Der unterdruck entsteht wenn die Seitenscheibe ca 5-15 cm geöffnet ist.

Frag Deinen Werkstattmeister ob ich recht habe... Jol.

 

@jloethe Sorry aber du glänzt hier in einem Post nach dem anderen mit Unwissenheit. Deine "Theorie" oder Behauptung mit Fahrgastzellen Ventilen ist völliger Unfug: Abgesehen davon dass die Abgase bei der Fahrt durch den Fahrtwind so sehr abgelenkt und mit Sauerstoff vermengt werden dass da nicht einfach was durch solch ein Ventil kommen würde, ist es Unfug das man soetwas auf diese Weise überhaupt konstruieren würde.

Denn: Eine Undichtigkeit oder Loch im H-Rohr oder vor/nach den Kats etc. kann IMMER geschehen - und es wäre unsinnig konstruiert Menschen einer solchen Gefahr auszusetzen.

Hallole

OK.

Das mit dem Ventil war etwas unglücklich formuliert, ich versuchte

damit lediglich die Funktion zu verdeutlichen. Es ist ein Rahmen bzw

mit Gummi Dichtungen in Form von klappen die sich bei LKW oder Pritschenfahrzeugen offen sichtbar an der Rückwand der Fahrgastzelle

durch eine Gitter oder andere Form der Abdeckung befinden.

Bei PKW ist diese mehr oder weniger verdeckt durch Stoßfänger.-

Jol

 

Nenne doch bitte einfach mal eine Quelle für deine Behauptung das es entweder so eine Konstruktion gibt, oder dass es tatsächlich schon zu Todesfällen/gefahren durch sowas gekommen sei!

Ich habe in meinem Beitrag erklärt wie man das prüfen kann, Frag Deinen Werkstattmeister , wenn er keine Pfeife ist kann er das auch erklären. : Jol.

 

Das mit dem nicht zugelassenen Sportauspuff und keiner Versicherungshaftung ist der größte Unfug - die Haftpflicht zahlt immer - höchstens würde die Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrer/Halter geltend machen können:

http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-32956!2003

 

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Das Erlöschen der BE berührt den Versicherungsvertrag nicht. Es besteht weiterhin ein gültiger Vertrag.

Probleme mit der Haftungsübernahme durch die Versicherung kann es allenfalls bei einem Unfall geben, wenn sich herausstellen sollte, dass die Veränderung am Fahrzeug, die zum Erlöschen der BE geführt hat, zumindest mitursächlich für den Unfall war. Dies erscheint mir im vorliegenden Fall jedoch etwas abwegig.

Wenn jetzt irgendjemand meint es besser zu wissen: BITTE fragt einfach einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, denn jegliche Spekulation ist hier Zwecklos.

Hallole Zusammen

Klar Zahlt die Versicherung erstmal,geht also in Vorleistung

wird aber unter verweis auf die Vertragsvereinbarungen

weil illegale nicht zugelassene Bauteile einzubauen

Vertragswidrig sind weil dieser Zustand vorsätzlich herbeigeführt wurde dann den Vertragsnehmer regresspflichtig machen,

sich die Kohle vom Verursacher zurückfordern.

Trifft aber im Vorliegenden Fall nicht zu.

Wenn Du wie einige andere Spetzialisten hier der Meinung

sein solltest das abgase nach KAT Ungiftig sind so tretet

den Beweis an und Leite die Abgase Deines Kat-Autos in den innenraum deines Wagens und gib kräftig und solange Du kannst Gas.

Du Hast wohl in der schule im Pysik und Chemieunterricht gefehlt.

So bleiben wir alle anderen von Zukünftigen Infos von Dir verschont.

Drucke Dir Meinen Beitrag aus und frag einen TÜV Prüfer oder einen KFZ Meister. Dern KFZ Meisterbrief hab ich so Nebenbei seit 1996

Ich bin in keiner Beweispflicht , schau auf mein Profil.

Jol.

am 15. Januar 2010 um 5:54

1. Druckausgleich gibt es im Fahrzeug. (Ältere Mercedes Busse hatten Probleme mit dem Tür zubekommen)

2. Versicherung zahlt immer, nimmt den Nehmer aber in Regress.

3. Kann ich den TE nicht verstehen. Solchen Leuten gehört der Führerschein entzogen.

4. Ist ein fehlender ESD ein erheblicher Mängel, was bedeutet gibt keine Plakette.

5. Ist das ganze Vorsatz und würde bei einer Kontrolle genau auf Deine Wortwahl achten.

6. Hättest Dir die Frage auch sparen können, da Du eh nicht belehrbar bist.

am 15. Januar 2010 um 8:07

mehr als 1nen Monat tüv überfällig gibt ne Anzeige und nen Punkt. Was das ganze dich dann kostet weiß ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

Ein alter G2 ist immer sauberer als ein modernes SUV !

Ja nee, iss klar :rolleyes:

Mal ein paar Punkte klargestellt (einfach mal in die StVZO oder die BKatV gucken hilft ungemein)

Die BE erlischt! Siehe §19.2 StVZO: Die BE erlischt wenn das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Und das Geräuschverhalten ist ohne Endschalldämpfer definitiv verschlechtert.

Der Versicherungsschutz der Haftpflicht bleibt immer erhalten, lediglich Regressforderungen der Versicherung sind möglich. In so einem Fall kann aber je nach Vertragsbedingungen der Kaskoschutz erlöschen.

Neue Plakette gibt´s definitiv keine, auch die ggf. erhaltene Mängelkarte wird ohne neuen Schalldämpfer sicher nicht abgestempelt.

Buß- und Verwarngelder für abelaufenen TÜV und Abgasuntersuchung finden sich hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

Punkte ab 186 (zu §29 StVZO) und ab 218 (zu §49StVZO)

Gruß Meik

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