Ende Verkehrsberuhigter Bereich
Moin.
Ich bin heute über mir bislang unbekannte Verkehrszeichen-Kombination "gestolpert". Es sind unter dem Schild Ende verkehrsberuhigter Bereich 325.2 die Zusatzzeichen Vorfahrtstraße 306 und drunter das Zusatzzeichen Verlauf der Vorfahrtstraße 1002-10
Übereinander:
325.2
306
1002-10
"Überbietet" hier die Vorfahrtstraße dann die Wartepflicht beim verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs?
Gruß aus Unterfranken.
50 Antworten
Da stellt jemand mittig ein Schild auf, welches für zwei Straßen gelten soll?
So nach dem Motto:
wer im vbB fährt, beachtet das Obere;
wer auf der Parallelstraße fährt, beachtet die darunter;
Kann so nicht richtig sein.
Evtl. hilft ja eine Gesamtaufnahme des Bereichs.
@r0phl2k kannst Du bitte sagen wo das ist?
Vielleicht hat jemand die Schilder „verdreht“ und man sollte das Spiegelei nur von links sehen
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 29. Juni 2023 um 17:55:54 Uhr:
Vielleicht hat jemand die Schilder „verdreht“ und man sollte das Spiegelei nur von links sehen
Wenn, dann soll man es von rechts sehen. Dort, wo der Fotograf stand, soll die abknickende Vorfahrtstraße verlaufen, er befindet sich auf dem Zusatzzeichen unten rechts. Das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs soll für die Straße links daneben gelten.
Diese Straße ist auch nicht auf dem Zusatzzeichen abgebildet. Dort sind 5 Straßen zu erkennen (2 x die Äste der Vorfahrtstraße, 3 x die untergeordneten Straßen), es gibt in Wahrheit aber 6 Äste. Der verkehrsberuhigte Bereich ist also dort nicht eingezeichnet.
Und es ist natürlich auch ganz klar, dass diese Beschilderung unzulässig und missverständlich ist.
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Danke fürs Bild und Link auf Karte.
Das Foto entstand aus der Bahnhofstrasse, die aus NW kommt. Die erste Querstrasse rechts ist die Bilhildisstr.. Geradeaus kommt man in die Echterstr. Und die Vorfahrtsstrasse macht einen großen Linksbogen in die Bahnhofstrasse nach NO. Der Weg der links vom Fotografen an der Steinmauer runterkommt, ist nur ein Fuß/Radweg. So gesehen werden die Schilder fast wieder verständlich 😁
Einfacher wäre es für den Strassenplaner und uns Verkehrsteilnehmer gewesen, wenn der gesamt Kreuzungsbereich noch als verkehrsberuhigter Bereich gemacht wäre. Erst die Bahnhofstr. nach NO sollte dann als Vorfahrtsstr. ausgewiesen werden. Macht die Beschilderung einfacher.
Richtig, links das ist ein Fußweg. Hinzu kommt, ich weiß doch, wenn ich mich in einem verkehrsberuhigten Bereich befinde, also muss ich stark annehmen, dass das Ende-Schild des verkehrsberuhigten Bereichs für mich gilt und somit auch die darunter befindlichen Schilder. Zur Sicherheit, dass es ab dann um eine Vorfahrtstraße handelt, kann ich doch einfach abchecken, indem ich in die rechte Seitenstraße schaue und finde die Annahme durch das dort angebrachte Vorfahrtachtenschild bestätigt.
Dennoch ist es klar, dass ich vorsichtig fahre und meine Vorfahrt nicht erzwinge, denn insbesondere mit Fahrern von Fahrzeugen, die aus dem gegenüberliegenden verkehrsberuhigten Bereich kommen, kann es zu Missverständnissen kommen.
Also ich sehe da kein Problem mich richtig zu verhalten.
Klar ist diese Ausschilderung nicht optimal und vielleicht auch nicht korrekt. Denn sehe ich für „mich“ in der Praxis kein Problem.
Gruß
Uwe
Gut erklärt Glg11. Mit Maps und Google Earth wird es plausibel.
Dort wird tatsächlich aus einem verkehrsberuhigtem Bereich eine Vorfahrtstraße.
Die linken beiden Zufahrten (mit 4 u. 5 gekennzeichnet) sind mit einem Fußweg abgeteilt.
Habe es mit Zahlen verdeutlicht:
1, 2 und 3 müssen Vorfahrt gewähren; 4 und 5 sind durch einen Fußweg abgegrenzt.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 29. Juni 2023 um 22:42:12 Uhr:
Also ich sehe da kein Problem mich richtig zu verhalten.
Als Ortskundiger mag das so sein. Als Ortsfremder ist das aber ziemlich verwirrend, je nachdem, von wo und wohin man fährt. Die Beschilderung ist völlig misslungen. Der aus dem verkehrsberuhígten Bereich Ausfahrende sieht Zeichen, die für ihn gar nicht gelten, der auf der Vorfahrtstraße sieht auf dem Zusatzzeichen Straßen, die er in der Realität noch gar nicht sehen kann.
Auch wenn ortsfremt gilt das, was ich geschrieben habe. Wenn ich aus einer Straße komme und ich mir nicht sicher bin, ob ein Vorfahrtschild für mich gültig ist, schaue ich einfach in die Seitenstraßen, ob dort ein entgegenwirkendes Schild steht und dann weiß ich, wie ich mich (mit aller Vorsicht) zu verhalten habe.
Gruß
Uwe
Da wär ich mir nicht so sicher. Da wo der TE das Foto gemacht hat, ist (auch) verkehrsberuhigter Bereich. Ebenso die von Rockville mit "B" markierte Strasse. Siehe auch roter Strassenbelag. Im Satbild sieht man, dass es eine enge (Altstadt-) Strasse ist. Vermutlich deshalb auch verkehrsberuhigt.
Zitat:
@Glg11 schrieb am 30. Juni 2023 um 00:28:18 Uhr:
Da wär ich mir nicht so sicher.
Ja, ich habe nachgeschaut, es ist ein verkehrsberuhigter Bereich, ich habe meinen Text entsprechen gelöscht und danach erst gesehen, dass du inzwischen geantwortet hast.
Dennoch gilt, egal ob ortsfremd oder nicht, ich schaue in solch einem Fall einfach, wie die anderen Schilder der anderen Straßen aussehen und handele dann mit entsprechender Vorsicht.
Gruß
Uwe
Hi Uwe,
woher stammt dein Bild? Gibt es eins aus der Gegenrichtung?
Zitat:
@Glg11 schrieb am 30. Juni 2023 um 00:37:59 Uhr:
Hi Uwe,
Gibt es eins aus der Gegenrichtung?
Ja:
Klick michund
Klick michZitat:
@Glg11 schrieb am 30. Juni 2023 um 00:37:59 Uhr:
Hi Uwe,
woher stammt dein Bild?
Ich bin mal kurz 300 km dort hingefahren. 😉
Nein, natürlich nicht, es stammt von
MapillaryDort lassen sich sehr schön Straßen abfahren und Bilder anzeigen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 30. Juni 2023 um 00:34:35 Uhr:
Dennoch gilt, egal ob ortsfremd oder nicht, ich schaue in solch einem Fall einfach, wie die anderen Schilder der anderen Straßen aussehen und handele dann mit entsprechender Vorsicht.
Allein die Tatsache, dass man nach den Zeichen in anderen Straßen schauen muss, beweist ja, dass die Beschilderung Mist ist. Bei korrekter Beschilderung reicht es nämlich, wenn man nach seinem eigenen Zeichen schaut.
Ich sage ja nicht, dass ich da völlig verzweifeln würde. Man schaut halt, wartet ggf, fährt los, wenn frei ist. Aber das ist doch nur ein Notbehelf.
Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße befindet man sich übrigens auf dem Zusatzzeichen immer unten in der Mitte. Das gilt bei positiver genau so wie bei negativer Beschilderung. Hier ist man aber "unten rechts". Mit dem gleichen Recht könnte man auch annehmen, dass man "unten links" ist.
Was hätte eigentlich dagegen gesprochen, das Vorfahrtsschild mit Zusatzzeichen am rechten statt am linken Straßenrand aufzustellen? Da gehört es doch hin und würde zumindest mal einen Teil der Verwirrung entfallen lassen.
Ich sehe nur einen Grund: Man war zu faul und geizig, noch einen neuen Pfosten zu setzen. Links war ja schon einer, wie praktisch.