Ende des Überholsverbot
Hallo,
ich habe mich beim Überholvorgang an die durchgezogene Linie orientiert. Kurz vor ( ca. 5 m ) die durchgezogene Linie ( die ca. 100 m lang war ) bendet hat, kam einen Überholverbotschild ( Zeichen 276 ) dass ich übersehen habe.
Es kam dann einen anderen Schild ( nach weitere 100 m ) mit Tempolimit ( 50 ). Danach habe ich ich einen PKW überholt.
Von dem PKW Besitzer wurde ich dann angezeigt.
Daher die Frage was gilt es hier, durchgezogene Linie oder Überholverbotschild?
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Daher die Frage was gilt es hier, durchgezogene Linie oder Überholverbotschild?
Es gilt sowohl als auch, die Durchgezogene Linie bedeutet, Du darfst die Linie nicht überfahren, und ab dem Schild Überholverbot gilt halt Überholverbot.
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.
Fahrschule hast Du besucht ?
Die Frage durch welches Schild ein Streckenverbot aufgehoben wird, ist doch jetzt nicht Dein Ernst ?
http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/280.gif
und
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Wie kann man erkennen ob Überholverbot ( Zeichen 276 ) am Ende ist.Grüße
Zum Thema wollte ich ja auch noch was sagen.
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die
Zeichen 278
Zeichen 279
Zeichen 280
Zeichen 281
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen
Zeichen 282
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wahrscheinlich hat in ihm das überholt werden eine posttraumatische belastungsstörung ausgelöst und ihn an die erlebnisse an der ostfront erinnert....😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Pizer
Also nicht nur im Überholverbot überholt, sondern danach den Überholten berührt (=Kollision) und zum starken abbremsen gezwungen???
Da braucht der TE dringend einen Anwalt bevor er den Fragebogen ausfüllt.
Matematik 6. Setzen !
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Matematik 6. Setzen !Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wahrscheinlich hat in ihm das überholt werden eine posttraumatische belastungsstörung ausgelöst und ihn an die erlebnisse an der ostfront erinnert....😁😁😁
wieso denn?
Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wieso denn?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Matematik 6. Setzen !
Die letzten Tage der OSTfront im 2. Weltkrieg dürfte der Opi mit 3 Jahren erlebt haben. Mir ist nicht bekannt das Männer in diesem Alter eingezogen wurden.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Die letzten Tage der OSTfront im 2. Weltkrieg dürfte der Opi mit 3 Jahren erlebt haben. Mir ist nicht bekannt das Männer in diesem Alter eingezogen wurden.Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wieso denn?
er hat ja auch um die 70 geschrieben. könnte also auch 85 sein.
außerdem:
vielleicht hat ihm der böse ivan den schnuller weggenommen und das muß er jetzt kompensieren.....
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
was soll ich jetzt machen? Ich muss den Brief antworten mit ob ich den Verstoß zugebe und wenn nicht dann muss noch begründen.
Der Anzeigeerstelle hat dennnoch über Kollision mit andere Fahrzeug an die Polizei übermittelt. DEr hat auch gesagt dass er stark abbremsen müßte als ich wieder eingekehrt habe.
Aber echt alles falsch ! Das einzige was stimmt, ist dass ich ihn in der Überholverbotszone ( ausversehen ) überholt habe.
Hallo bytespedition,
behauptet der Anzeigeerstatter, daß du
1. ihn im Überholverbot überholt hast
2. mit ihm kollidiert bist
3. er stark abbremsen mußte
Wenn ja, dann droht eine Ermittlung/Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen und Unfallflucht (wegen der Kollision) und dann ist Deine Fahrerlaubnis in Gefahr!
Durch eine Erstberatung beim Anwalt für Verkehrsrecht vermeidest Du Fehler beim ausfüllen des Anhörungsbogens.
Zitat:
Original geschrieben von bytespedition
Hallo Andy81971,der Anzeigeersteller war so ca. 70 Jahre alt und ist ziemlich langsam gefahren. Auf einem Punkt ( ausserorts ) hab ich entschieden ihn zum überholen. Der Überholvorgang hat gleich nach der durchgezogenen Linie passiert aber wusste es nicht dass ich trotzdem mich in der Überholsverbotzone befinde. Hab ich wohl das Schild übersehen, da ich mich an der durchgezogenelinie konzentriert habe.
Der ist dann zum Polizei gegangen. Die Polizei kam zu mir und hat gefragt was genau passiert ist. Ich habe das Thema geschildert und meinten sie dass , werden sie versuchen dass der Herr mich nicht anzeigt.
Trotz, nach 3 Wochen kam die Anzeige ( Überholen in überholverbotzone ). Ich glaube die Polizei ist verpflichtet die Anzeige durch zu reichen je nach die Aussage von dem Anzeigeersteller. Ich habe allerdings geschildert dass Ich nicht in der Überholverbotszone mich fand, da keine es nachvollziehen kann wo ich überhaupt überholt habe.
Frage ist, wie könnte es weiter gehen?Grüße
Ja, der wird wahrscheinlich argumentiert haben, dass Du ihn rücksichtslos geschnitten hast, er eine Vollbremsung machen musste, um schlimmeres zu verhindern oder was auch immer... da mussten die wohl die Anzeige aufnehmen.
Am hilfreichsten wäre es wohl gewesen, wenn Du gesagt hättest, dass Du dich nicht mehr an den Vorgang erinnern kannst - und schon gar nicht an den ca. 70jährigen(!)
Die Geschichte kostet dich jetzt wohl 80 Euro Bußgeld, einen Punkt und vermutlich noch ca. 40-50 Euro Gebühren, sofern keine Behinderung oder Gefährdung mit im Spiel war. Meiner Meinung nach hast Du wenig Chancen, da jetzt noch rauszukommen.
Beim nächsten Mal einfach besser aufpassen.
Nachtrag: Anwaltliche Beratung kann natürlich nie schaden.
Man darf im Überholverbot nicht überholen, aber man darf doch Hindernisse umfahren, oder?😉
Wenn der "Gegner" noch einen Beifahrer hatte und die Beschuldigungen bestätigt ist es natürlich Mist. Im Anhörungsbogen würde ich vermutlich angeben, das Schild übersehen zu haben. Dann hätte mir die gestrichelte Linie vermutlich suggeriert, dass überholen erlaubt wäre. Eine Gefährdung oder zu knappes ausscheren würde ich vehemend verneinen und meinen Irrtum im Bezug auf das Überholverbot aufrichtig bedauern.
Liebe Forummitgliedern !
hat mich eure Antworten sehr geholfen und weiß ich auch wie ich nächstes mal aufpassen soll. Ganz im Ernst, ist der Anzeigeersteller sehr langsam gefahren ( 75 % die vorgeschrieben Geschwindigkeit ) sonst hätte ihn nie überholt.
Der Anzeigeersteller sagte dass wenn er nicht abgebremst hätte, dann hätte ich gegen der Gegenverkehr kollidiert. Es gab aber keine Kollisions.
Was ich nur merkwürdig finde ist, warum ich überhaupt eine Anzeige bekommen habe. ich hatte doch meine Version an der Polizei übermittelt als sie vor meinen Tür standen. Der Polizei war übrigens nett und meinte dass er versucht mit dem Anzeigeersteller zu reden und ihn zu berührigen.
Ist es so dass die Polizei mich nicht geglaubt haben oder sind sie einfach verpflichtet jede Anzeige weiterzureichen?
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Matematik 6. Setzen !Zitat:
Original geschrieben von Kawaman1974
wahrscheinlich hat in ihm das überholt werden eine posttraumatische belastungsstörung ausgelöst und ihn an die erlebnisse an der ostfront erinnert....😁😁😁
Deutsch 6. Setzen! 😁
Zum Thema:
Wir wissen ja nichteinmal was dir genau vorgeworfen wird - Überholen im Überholverbot - Nötigung - Edit: Sachbeschädigung - Fahrerflucht. Entweder du findest es selbst raus oder du nimmst dir einen Anwalt mit dessen Hilfe du das in Erfahrung bringst, ohne dich noch weiter zu belasten. 🙂
Die Chancen stehen von einer Verwarnung bis hin zum Führerscheinentzug würde ich meinen. 😕
Dann kommt es schlimmstenfalls wegen:
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - mit Gefährdung
zu 250€, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Wir wissen ja nichteinmal was dir genau vorgeworfen wird - Überholen im Überholverbot - Nötigung - Edit:Sachbeschädigung - Fahrerflucht. Entweder du findest es selbst raus oder du nimmst dir einen Anwalt mit dessen Hilfe du das in Erfahrung bringst, ohne dich noch weiter zu belasten. 🙂Die Chancen stehen von einer Verwarnung bis hin zum Führerscheinentzug würde ich meinen. 😕
Doch, hat er weiter vorne geschrieben: Überholen im Überholverbot.
Aus der Schilderung eines aufgebrachten Herrn lässt sich nicht so leicht ein FS-Entzug stricken.
Zitat:
Original geschrieben von mizimausi12
Deutsch 6. Setzen! 😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Matematik 6. Setzen !
Zum Thema:
Wir wissen ja nichteinmal was dir genau vorgeworfen wird - Überholen im Überholverbot - Nötigung - Edit:
Sachbeschädigung - Fahrerflucht. Entweder du findest es selbst raus oder du nimmst dir einen Anwalt mit dessen Hilfe du das in Erfahrung bringst, ohne dich noch weiter zu belasten. 🙂Die Chancen stehen von einer Verwarnung bis hin zum Führerscheinentzug würde ich meinen. 😕
Als ich zur Schule gegangen bin gab es noch keine 6. Also bitte gib mir eine 5.