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Ende - Aus? Hecktreffer S211 mit AHK

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 8:20

Heute morgen hat es ordendlich "Bumm" gemacht, wie mein 2-jähriger Sohn sagte. Ein junges Mädel ist mir mit ihrem Golf hinten drauf gerauscht. Die Birne brummt noch etwas, Junior gehts zum Glück aber gut.

Im Regen und im Halbdunkel liess sich der Schaden nicht genau erkennen. Fakt ist, die Heckklappe hat ne ordentliche Beule und der Stoßfänger ist gerissen. Heckklappe schliesst aber noch gut. Die PDC-Sensoren hängen rum, alles andere funktioniert noch.

Ich habe allerdings eine klappbare AHK, die allerdings eingeklappt war. Kann die Schaden nehmen bzw. wird sowas immer mit getauscht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GSBandit schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:55:32 Uhr:

Zitat:

@walex schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:47:25 Uhr:

Wenn du dir viel Ärger und Geld ersparen willst, lass den Allianz Gutachter auf keinen Fall an dein Auto.

Da hat die gegnerische Versicherung auch kein Anrecht drauf.

Der Haussachverständige kommt vor allem, um den Schaden klein zu rechnen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Und was soll er klein rechnen?

Entweder hat er den Schaden oder nicht... zack.

Z. B. die Anhängerkupplung... entweder wird sie bei einem Auffahrunfall getauscht oder nicht.

Wartet doch erstmal ab.

Im Gegensatz zu dir bin ich mir aber sicher.

Ich habe auch öfter mal mit der Unfallschadensregulierung auf Geschädigtenseite zu tun.

Deine Antwort zeigt, dass du keine wirkliche Erfahrung damit hast.

Dann wüsstest du nämlich, wie das abläuft. Nämlich genau so wie du geschrieben hast, der unabhängige Sachverständiige sagt, die AHK muß getauscht werden und der von der Allianz sagt "Ich kann nichts sehen, da braucht nichts getauscht werden".

Der nächste Unterschied sind die Stundensätze, der eine Sachverständige nimmt die Mercedesstundensätze und der Allianzmann kennt eine Werkstatt, die für weniger als den halben Satz schraubt.

Von den übrigen Kleinigkeiten mal abgesehen.

In der Praxis sieht das dann so aus, dass der Allianz Sachverständige z.B. 3000 € Schaden und keine Wertminderung ermittelt hat und der unabhängige Sachverständige bei einer fiktiven Reparatur in deiner Mercedes NL einen Schaden von 8000 € zuzügl. 500 € Wertminderung errechnet.

Oder wenn es in den Totalschadensbereich geht, hat der freie Sachverständige z.B. einen Wiederbeschaffungswert von 12000 € und Restwert von 3000 € ermittelt, der Haussachverständige der Allianz einen Wiederbeschaffungswert von 9000 € und Restwert von 6000 €.

Wen einige Tausend Euro möglicher Differenz nicht interessieren, der kann natürlich auch den Allianz Gutachter kommen lassen.

 

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59 Antworten

Zitat:

@kerner67 schrieb am 2. Dezember 2014 um 14:36:54 Uhr:

 

Und was ist mit der Wertminderung?

Welche Wertminderung? Die interessiert mich doch nicht, wenn ich den Wagen reparieren lasse. Den 210er bin ich anschließend noch gut zwei Jahre weitergefahren, das Fahrzeug hatte beim Verkauf 317.000km auf der Uhr, da interessiert einen potentiellen Käufer nicht mehr groß, daß da zwei Jahre vorher ein Frontschaden für über 3000,- Euro bei Mercedes repariert wurde. Ganz im Gegenteil: 13 Jahre alter Benz und vorne jede Menge Neuteile? Coole Sache, der Käufer freute sich sogar.

Zitat:

 

Angenommen, der Restwert beträgt € 8000,-. 33 Prozent davon sind 2640,-. Ne Heckklappe und Stoßfänger mit Pralldämpfer sowie AHK neu liegt da aber locker drüber würde ich so vom Gefühl her sagen.

Dann heisst es wohl Abschied nehmen :(

Das mit der HWS ist mir durchaus bewußt. Hab bereits zwei vorgewölbte HWS-Bandscheiben...

Missverständnis: Zeitwert plus 1/3 drüber wird von der >Versicherung als Schadenshöhe anerkannt, bevor es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Nach deiner Rechnung müsste der Schaden also mehr ca. 10500 € betragen, bevor es ein Totalschaden wäre.

gerade mit bereits vorgewölbten HWS-Bandscheiben ist m.E. der SOFORTIGE Gang zum Arzt angesagt. Kriegst ja auch Schmerzensgeld. War das eigentlich ne fahrt auf dem direkten Weg zur Arbeit? Dann Wegeunfall = Berufsgenossenschaft...

Direkt zur Arbeit wirds nicht gewesen sein, denn da hätte er keine Kinder dabei.

Es sei denn seine Firma hat nen Werkskindergarten...

Gib alles an einen Gutachter und RA, die Regeln alles. Egal ob die Fahrerin nicht die Halterin war, Zahlen muss die Gegnerische Versicherung so oder so.

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 14:23

Zitat:

@zs77706 schrieb am 2. Dezember 2014 um 15:13:35 Uhr:

Direkt zur Arbeit wirds nicht gewesen sein, denn da hätte er keine Kinder dabei.

Es sei denn seine Firma hat nen Werkskindergarten...

Gib alles an einen Gutachter und RA, die Regeln alles. Egal ob die Fahrerin nicht die Halterin war, Zahlen muss die Gegnerische Versicherung so oder so.

Kein Werkskindergarten, sondern Kita nebenan mit Firmenplätzen. Kommt aber auf das Gleiche raus.

Wie gesagt, der Anwalt ist bereits kontaktiert. Ich hab ehrlich gesagt keinen Bock, mich monatelang mit ner Versicherung rumzuärgern.

Und die Lösung mit Auto in Werkstatt bringen und repariert nach ner Woche abholen wird es eher nciht werden, da ich in absehbarer Zeit eh auf nen Diesel umsteigen wollte. Wird das halt jetzt vorgezogen...

Wow.. 8000€ Restwert ist aber nicht viel :O.. mein Bj. 01er CLK 230k hatte schon 7100€ Restwert/Zeitwert.. nur da beliefen sich die Reparaturkosten auf weit mehr als 45.000€ laut Gutachten.

Meistens ist es eh so das du mit einem Totalschaden besser weg kommst und mehr Geld als beim Verkauf bekommst, je nachdem wie alt der Wagen/Ausstattung/KM ist.

Wie das jetzt abläuft, weil wohl nicht der Fahrzeughalter gefahren ist, ist schwer zu sagen außer das Auto ist auf jeden Versichert der fährt... Unfallverursacher ist hier auch klar, wie bereits erwähnt wurde das müsste ohne große Probleme von statten gehen durch den Anwalt etc., so war es zumindest immer in meinen Fällen, wenn jemand meinte mir hinten rein fahren zu müssen :D

Hauptsache bei dem ganzen Mist ist sowieso das Ihr beide hoffentlich ohne nachträgliche Beschwerden davon gekommen seit.. Blech kann man immer wieder ersetzen!

Grüße aus WN :)

Wenn du Schmerzensgeld haben möchtest, musst du dich Krankschreiben lassen, je länger, desto eher glaubt man dir.

Ich habe diese Erfahrung schon selber gemacht, nach einem unverschuldetem Unfall nur einen Tag Krank, wegen späterer Urlaubsfahrt und 3 Wochen gelitten.

Das hat mir dann das Gericht nicht geglaubt, denn wer arbeiten kann, ist auch gesund.

Nur zur Klarstellung:

Das Auto der Unfallgegnerin ist auf alle Fälle seitens der KFZ-Haftpflichtversicherung versichert! Völlig egal wie die Vertragsgestaltung im Einzelnen aussieht, die Versicherung ist in der Haftung und kann vom eigenen Versicherungsnehmer nur im Nachhinein ggf. Schadenersatz fordern, falls das Fahrzeug anders genutzt wurde als in den Bedingungen festgelegt. Dies gilt auch, wenn z.B. Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden! Problematisch wird es nur, wenn das Fahrzeug überhaupt nicht zugelassen ist oder die Versicherung nach Deckungszusage oder im Verlauf des Versicherungsverhältnisses den Vertrag kündigt, dies der Zulassungsstelle mitteilt, diese den Halter in Kenntnis setzt (das geht dann schon mit Einschreiben) und dann die Behörde die "Entstempelung" betreibt. Diese Fälle gibt es, sie sind aber nicht besonders häufig an Unfällen beteiligt.

Wenn du dir viel Ärger und Geld ersparen willst, lass den Allianz Gutachter auf keinen Fall an dein Auto.

Da hat die gegnerische Versicherung auch kein Anrecht drauf.

Der Haussachverständige kommt vor allem, um den Schaden klein zu rechnen.

am 2. Dezember 2014 um 18:55

Zitat:

@walex schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:47:25 Uhr:

Wenn du dir viel Ärger und Geld ersparen willst, lass den Allianz Gutachter auf keinen Fall an dein Auto.

Da hat die gegnerische Versicherung auch kein Anrecht drauf.

Der Haussachverständige kommt vor allem, um den Schaden klein zu rechnen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Und was soll er klein rechnen?

Entweder hat er den Schaden oder nicht... zack.

Z. B. die Anhängerkupplung... entweder wird sie bei einem Auffahrunfall getauscht oder nicht.

Wartet doch erstmal ab.

Zitat:

@Kater Mo schrieb am 2. Dezember 2014 um 16:21:25 Uhr:

Wenn du Schmerzensgeld haben möchtest, musst du dich Krankschreiben lassen, je länger, desto eher glaubt man dir.

Ich habe diese Erfahrung schon selber gemacht, nach einem unverschuldetem Unfall nur einen Tag Krank, wegen späterer Urlaubsfahrt und 3 Wochen gelitten.

Das hat mir dann das Gericht nicht geglaubt, denn wer arbeiten kann, ist auch gesund.

Ja, und stichhaltige Atteste vom Arzt. Bei mir war es so, dass ich im Krankenhaus ein sehr gutes Attest bekam. Mein Hausarzt schrieb mich anschließend krank. Dann bekam er einen Fragebogen von der Versicherung und da setzte er dann nur Fragezeichen rein. Sehr ärgerlich, brachte nur 150 €. Und die Schmerzen waren so etwa 4 Wochen da. Es war ein heftiger Aufprall in das Heck meines geliebten W124er. Ausfallstraße, nachts, stand an einer roten Ampel. Von hinten kam ein X5 der nahezu ungebremst in meinen Wagen fuhr. Hat mich ca 20 Meter nach vorne katapultiert. Zum Glück lief hinterher alles reibungslos mit der Regulierung des Sachschadens.

Zitat:

@GSBandit schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:55:32 Uhr:

Zitat:

@walex schrieb am 2. Dezember 2014 um 19:47:25 Uhr:

Wenn du dir viel Ärger und Geld ersparen willst, lass den Allianz Gutachter auf keinen Fall an dein Auto.

Da hat die gegnerische Versicherung auch kein Anrecht drauf.

Der Haussachverständige kommt vor allem, um den Schaden klein zu rechnen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Und was soll er klein rechnen?

Entweder hat er den Schaden oder nicht... zack.

Z. B. die Anhängerkupplung... entweder wird sie bei einem Auffahrunfall getauscht oder nicht.

Wartet doch erstmal ab.

Im Gegensatz zu dir bin ich mir aber sicher.

Ich habe auch öfter mal mit der Unfallschadensregulierung auf Geschädigtenseite zu tun.

Deine Antwort zeigt, dass du keine wirkliche Erfahrung damit hast.

Dann wüsstest du nämlich, wie das abläuft. Nämlich genau so wie du geschrieben hast, der unabhängige Sachverständiige sagt, die AHK muß getauscht werden und der von der Allianz sagt "Ich kann nichts sehen, da braucht nichts getauscht werden".

Der nächste Unterschied sind die Stundensätze, der eine Sachverständige nimmt die Mercedesstundensätze und der Allianzmann kennt eine Werkstatt, die für weniger als den halben Satz schraubt.

Von den übrigen Kleinigkeiten mal abgesehen.

In der Praxis sieht das dann so aus, dass der Allianz Sachverständige z.B. 3000 € Schaden und keine Wertminderung ermittelt hat und der unabhängige Sachverständige bei einer fiktiven Reparatur in deiner Mercedes NL einen Schaden von 8000 € zuzügl. 500 € Wertminderung errechnet.

Oder wenn es in den Totalschadensbereich geht, hat der freie Sachverständige z.B. einen Wiederbeschaffungswert von 12000 € und Restwert von 3000 € ermittelt, der Haussachverständige der Allianz einen Wiederbeschaffungswert von 9000 € und Restwert von 6000 €.

Wen einige Tausend Euro möglicher Differenz nicht interessieren, der kann natürlich auch den Allianz Gutachter kommen lassen.

 

Also ich habe noch nie Probleme mit der Allianz gehabt wenn es um die Schadensregulierung ging!

Als wir selber noch nicht bei der Allianz waren gabs keine Probleme und auch nicht jetzt wo wir Kunde bei denen sind.

Welche Werkstatt ich zur Reparatur wähle liegt immer noch in meinem eigenem ermessen und willen und nicht was die Versicherungsfutzis meinen zu wollen!

Da gings auch schon vors Gericht und die Versicherung hat bitter einen vor demn Latz geknallt bekommen.

Man kann auch bei der Versicherung angeben das man nur Vertragswerkstätten seitens der Allianz wählt die die vorgeben wodurch die Beiträge günstiger werden mehr ist da nicht bekannt.

Mein letzter Unfall war auch mit der Gegnerversicherung Allianz und der Gutachter der Allianz war sogar großzügiger. Das ganze hängt wohl auch von der Person selbst ab.

Natürlich muss der Gutachter möglichst gut und günstig den Schaden versuchen zu regulieren.

Ich denke eher weniger das mein CLK überhaupt 7100€ Wert war aber kann mich ja glücklich schätzen. :p

Ich war mehr als überrascht wie nett und gut kalkuliert die Gegnerversicherungen bei mir den Schaden gesehen haben.

Trotzdem immer einen eigenen nehmen, dass stimmt schon :)

Wenn das nur in diesem Fall nur als Beispiele gedient hat ignoriers einfach :D

Grüße

Zitat:

@kerner67 schrieb am 2. Dezember 2014 um 09:20:37 Uhr:

Heute morgen hat es ordendlich "Bumm" gemacht, wie mein 2-jähriger Sohn sagte. Ein junges Mädel ist mir mit ihrem Golf hinten drauf gerauscht. Die Birne brummt noch etwas, Junior gehts zum Glück aber gut.

Im Regen und im Halbdunkel liess sich der Schaden nicht genau erkennen. Fakt ist, die Heckklappe hat ne ordentliche Beule und der Stoßfänger ist gerissen. Heckklappe schliesst aber noch gut. Die PDC-Sensoren hängen rum, alles andere funktioniert noch.

Ich habe allerdings eine klappbare AHK, die allerdings eingeklappt war. Kann die Schaden nehmen bzw. wird sowas immer mit getauscht?

Hallo, arme Socke,

ich kann Dir (als D-Arzt ) nur raten Dich UMGEHEND !!! bei einem Durchgangsarzt vorzustellen und Deine Verletzungsfolgen dokumentieren ( und behandeln) zu lassen.

Wenn Du Dein Kind jeden Tag auf Deinem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringst, ist dies ein gesetzlich versicherter Unfall ( über die Berufsgenossenschaft). Die Untersuchung und Behandlung darf auch nur ein Durchgangsarzt durchführen, der Hausarzt ist hier der falsche Ansprechpartner!

Natürlich darf und wird Dich dieser Arzt auch krank schreiben, so lange es notwendig ist. Ich persönlich halte aber nichts davon, solche Krankheitszeiten bewusst zu prolongieren, dies zahlen wir über ständig steigende Versicherungsprämien letztlich alle mit.

Zu Deinem KfZ-Schaden erlaube ich mir den Rat, zu einer freundlichen Werkstatt Deines Vertrauens zu gehen, und die Ansprüche aus dem Schaden abzutreten,; ist nach meiner Erfahrung mit dem geringsten Ärger verbunden.

Mfg

wolli.doc

Themenstarteram 3. Dezember 2014 um 10:13

Mann, war ich heute schon fleissig.

Eben beim D-Arzt gewesen. Tolle Röntgenbilder von meiner Wirbelsäule haben nur eine sog. Steilstellung ergeben, was durch die verspannten Muskeln im Nacken und Schultern kommt. Hab Schmerzmittel und muskelentspannende Präparate erhalten. Hier gibts also Entwarnung. Ebenso beim Junior, der auch beim Arzt war, aber komplett befund- und beschwerdenfrei ist. :)

Und der Sachverständige im Auftrag der Allianz war ebenfalls schon da und hat den Schaden aufgenommen.

Heckklappe muss neu, Stoßfänger mit PDC komplett neu und ebenso die AHK neu. Ob dann darunter was ist, sieht man erst bei der Demontage. Geschätzt irgendwo zwischen 4 und 5 Mille.

Hab aber ebenfalls heute morgen bereits die Vollmacht an den Anwalt rausgeschickt, der im Prinzip dann alles abwickelt.

Ich tendiere immer mehr zur Low-Budget-Lösung. Teile aus ebay oder vom Verwerter, Montage beim kleinen Griechen um die Ecke. Da komme ich auf max. 1000 Euro.

Themenstarteram 3. Dezember 2014 um 13:52

So, Gutachten ist schon da!

Der ganze Spass macht ohne MwSt knapp 4100,- zzgl Nutzungsausfall 4 x 50,-.

Jetzt geht das Gutachten zum Anwalt, der solls prüfen und dann mit der Versicherung abwickeln.

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