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Email kaufantrag betrug

Themenstarteram 3. November 2015 um 14:35

Hallo , mein Mann und ich sind auf eine blöde Masche hereingefallen . Wir haben unser Auto bei Autoscout24 reingestellt und haben nach wenigen Minuten einen Anruf bekommen von einem Mann aus Hannover der auf jedenfall unser Auto kaufen möchte . Er hat uns dann den kaufantrag zugeschickt den wir ausgefüllt haben und wieder zurück geschickt haben . In diesem Vertrag stand auch drin dass das Auto heute abgeholt wird . Da wir keine Uhrzeit ausgemacht hatten , hatte nun mein Mann mehrmals dort angerufen und immer hieß es dass sie sich nochmal melden wollen . Heute Nachmittag hat der Mann sich dann gemeldet und gemeint dass in dem Vertrag drin steht dass das Auto blau metallic ist und das er sich das nochmal angeschaut hätte und das es nicht stimmen würde . Er würde jetzt weniger dafür zahlen und wenn wir das nickt machen bekommen wir eine Schadensersatz Klage weil er das Auto schon angemeldet hat zum verschiffen.

Das Auto ist nicht blau metallic da hat er schon recht aber uns ist es im Kaufvertrag nicht aufgefallen dass er die Farbe geändert hatte.

hatte jemand schon einen ähnlichen Fall wo Daten geändert worden sind und es einem nicht aufgefallen ist und was können wir nun tun ? Vielen Dank schonmal für die Antworten .

Beste Antwort im Thema

Hallo,

eine andere Version, wie oben schon genannt, mit gleichem Ablauf, welche ich erlebt habe:

Wagen ins Netz gestellt, 1 Minute später Anruf, Email als "Kaufvertrag/Reservierung" geschickt zum Bestätigen (alles parallel am Telefon).

In der Email stand statt "Erstzulassung" wie in der Anzeige nun "Baujahr" oder etwas ähnliches (weiss ich jetzt nicht mehr genau) mit dem in der Anzeige angegebenen Datum, das hatte ich nicht bemerkt. Email also bestätigt.

Dann kam der Käufer bzw. Abholer (angeblich aus Berlin in den Raum Frankfurt). Probefahrt, Auto angeschaut, dann Anruf beim "Chef", dieser spielte dann seinen Trumpf aus, dass ich in dem "Kaufvertrag" (seiner Email) das Baujahr bestätigt hätte, dieses jedoch nun älter sei und er mir somit wesentlich weniger geben könne, da für ihn jetzt mehr Zollkosten oder was auch immer entstehen würden. Natürlich unter Androhung von Schadenersatz (z. B. Anfahrt usw.), da wir ja einen "Vertrag" hätten.

Lange Diskussionen am Telefon mit mehreren Pausen in denen er mit seinem Kollege vor Ort sprach.

Letztendlich wurde es mir dann irgendwann zu viel und ich sagte seinem Kollegen vor Ort, dass er seinem "Chef" mitteilen solle, dass er das Auto nun zum vorherigen Preis mitnehmen kann oder er soll mit dem Anwalt kommen. Ich jedoch nicht mehr mit ihm spreche (da er dann immer frecher wurde am Telefon). Ich sagte noch, dass er mit der Email ohnehin keinen Rechtsanspruch habe (bin mir da nicht ganz sicher, habe es dort aber mal "überzeugend" in den Raum geworfen, juristisch ist das wohl umstritten).

Dann ging es ganz schnell, Geld bezahlt, Kaufvertrag (von mir) unterschrieben und weg war er.

Kurz gesagt, das ist eine ganz professionelle Masche. Ich würde den Käufer wie oben bereits geschrieben wurde mit dem Wissen über diese Masche per Email konfrontieren (da gibt es Dinge im Netz, viell. ja auch juristische Aussagen oder sogar Urteile), dass eurerseits aus o. g. Gründen bereits juristische Unterstützung eingeschaltet ist ;-), die Gültigkeit des Email--"Vertrags" ohnehin umstritten ist (erst recht bei dieser bekannten Masche) und ob er aus den Gründen den "Vetrag" nicht aufheben möchte.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es das dann war. So kann Euch aber erstmal ohnehin nichts passieren.

Gruß

121 weitere Antworten
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Bitte setzte hier mal den Kaufvertrag ohne Namen rein.

1. Ist das Auto schon verkauft?

2. wieviel wurde heruntergehandelt?

3 was war der Kaufpreis vorher ?

am 3. November 2015 um 15:12

Scheint eine neue Masche zu sein.

So und so ist es Fernabsatz. Von daher kann man sich beruhigt zurücklehnen.

Sagt dem ab und fertig.

Kaufverträge macht man nur vor Ort und nicht anders!

Ist eine alte Masche, eigentlich mit EZ und BJ das nun mit der Farbe versucht wird Geld herauszuschlagen mag neu sein.

Für Verkäufe von Privat zu Privat gibts es kein Widerrufsrecht. Das Fernabsatzgesetz gilt nur bei gewerblichen Händlern. sonst könntest du alles was man bei Ebay privat kauft zurückgeben.

http://www.welt.de/.../...ie-sechs-miesesten-Tricks-der-Betrueger.html

WANN fand der "Farbwechsel" statt?

Sprich, wurde von ihm die Farbe geändert, NACHDEM ihr eure Unterschrift gesetzt hattet?

Dann sollte das ja irgendwie ersichtlich sein und ist ein Fall für den Rechtsanwalt.

BEVOR ihr eure Unterschrift gesetzt habt? Tja, tough shit, das nächste Mal aufmerksamer lesen :-( Da steht wohl Aussage gegen Aussage und ich würde mir nicht allzu hohe Chancen ausrechnen

Zitat:

Er würde jetzt weniger dafür zahlen und wenn wir das nickt machen bekommen wir eine Schadensersatz Klage weil er das Auto schon angemeldet hat zum verschiffen.

Ich würde an Eurer Stelle die Sache ganz entspannt aussitzen. Da steckt viel heiße Luft und eine Menge

krimineller Energie dahinter, sicher jedoch alles nur um Euch in die Ecke zu bugsieren.

Fakt ist, scheixxe gelaufen - jedoch nicht aussichtslos.

wenn er die Farbe geändert könnt ihr euch zurücklehnen. Wenn er den Kaufvertrag so verfasst hat und ihr die Farbabweichung nicht gesehen habt und so unterschrieben habt sieht es wohl schwieriger aus.

 

daher wichtig.

Immer alle TÜV-Berichte und Service-Unterlagen, Reparaturrechnungen vorlegen. Da werden die Km-Stände festgehalten.

Wenn Ihr bei Autoscout Bilder des Fahrzeugs eingestellt hattet, auf denen die Farbe eindeutig zu sehen war, würde ich mit einer Gegenanzeige wegen Betrugsversuchs drohen, wenn er nicht sofort den Wagen zum vereinbarten Preis nimmt oder umgehend vom Vertrag zurücktritt.

Faktisch wäre es allerdings schwer für Euch nachzuweisen, dass dem Kaufinteresssenten die tatsächliche Farbe bekannt war, denn auch Verkaufsanzeigen können ja leicht geändert werden. Euer Anwalt sollte wissen wie dem beizukommen ist. Auf keinen Fall würde ich mich auf einen Preisnachlass einlassen.

Diese Betrugsmasche ist doch allgemein bekannt.

Der Käufer will das Auto garantiert nicht haben sondern nur Geld rausschlagen.

Bei vielen funktioniert die Masche, die Verkäufer zahlen stillschweigend.

Ich würde mich zurück lehnen und gar nichts machen.

Goggle mal nach dieser Masche und sende dem Käufer die Links mit einem Text das die Masche bekannt ist.

Da hier auch mündliche Nebenabsprachen Gültigkeit haben teilen ihm mit das du im Telefongespräch auf die andere Farbe hingewiesen hast.

Moin,

Hilft euch jetzt auch nicht weiter, aber.....

Verkauf nur bei Anwesenheit des Käufers gegen bar und sich auf nix anderes einlassen, von wegen per Mail oder so, und das angemeldete Auto nur gegen Vorlage von Führerschein und Ausweis und natürlich alles mit Vertrag

Dann schliesst man so fiese Maschen aus

Gruss aus Kassel

Hallo,

eine andere Version, wie oben schon genannt, mit gleichem Ablauf, welche ich erlebt habe:

Wagen ins Netz gestellt, 1 Minute später Anruf, Email als "Kaufvertrag/Reservierung" geschickt zum Bestätigen (alles parallel am Telefon).

In der Email stand statt "Erstzulassung" wie in der Anzeige nun "Baujahr" oder etwas ähnliches (weiss ich jetzt nicht mehr genau) mit dem in der Anzeige angegebenen Datum, das hatte ich nicht bemerkt. Email also bestätigt.

Dann kam der Käufer bzw. Abholer (angeblich aus Berlin in den Raum Frankfurt). Probefahrt, Auto angeschaut, dann Anruf beim "Chef", dieser spielte dann seinen Trumpf aus, dass ich in dem "Kaufvertrag" (seiner Email) das Baujahr bestätigt hätte, dieses jedoch nun älter sei und er mir somit wesentlich weniger geben könne, da für ihn jetzt mehr Zollkosten oder was auch immer entstehen würden. Natürlich unter Androhung von Schadenersatz (z. B. Anfahrt usw.), da wir ja einen "Vertrag" hätten.

Lange Diskussionen am Telefon mit mehreren Pausen in denen er mit seinem Kollege vor Ort sprach.

Letztendlich wurde es mir dann irgendwann zu viel und ich sagte seinem Kollegen vor Ort, dass er seinem "Chef" mitteilen solle, dass er das Auto nun zum vorherigen Preis mitnehmen kann oder er soll mit dem Anwalt kommen. Ich jedoch nicht mehr mit ihm spreche (da er dann immer frecher wurde am Telefon). Ich sagte noch, dass er mit der Email ohnehin keinen Rechtsanspruch habe (bin mir da nicht ganz sicher, habe es dort aber mal "überzeugend" in den Raum geworfen, juristisch ist das wohl umstritten).

Dann ging es ganz schnell, Geld bezahlt, Kaufvertrag (von mir) unterschrieben und weg war er.

Kurz gesagt, das ist eine ganz professionelle Masche. Ich würde den Käufer wie oben bereits geschrieben wurde mit dem Wissen über diese Masche per Email konfrontieren (da gibt es Dinge im Netz, viell. ja auch juristische Aussagen oder sogar Urteile), dass eurerseits aus o. g. Gründen bereits juristische Unterstützung eingeschaltet ist ;-), die Gültigkeit des Email--"Vertrags" ohnehin umstritten ist (erst recht bei dieser bekannten Masche) und ob er aus den Gründen den "Vetrag" nicht aufheben möchte.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es das dann war. So kann Euch aber erstmal ohnehin nichts passieren.

Gruß

Nur zur Ergänzung!

Das Verkaufsangebot wurde an einem Sonntag in einem bekannten Internetportal mit eingehender Beschreibung und Fotos ins Netz gestellt.

Zwanzig Minuten später kam der erste Anruf, Kaufinteressent aus Hannover, Wiederverkäufer, Name Pascal Radis.

Nach kurzer Verhandlung kam der "Internetvertrag" mit sieben AGB`s und "Geheimkennwort" mit der dringenden Bitte das Angebot sofort aus dem Netz zu nehmen.

Es wurden sodann die Abholmodalitäten vonseiten des "Wiederverkäufers" eingefordert... abholen des Abholers am Bahnhof, Übergabe des Fahrzeugs unbedingt zuhause am Garagenplatz, mitbringen der roten Kennzeichen usw.. Der Termin wurde vom "Wiederverkäufer" vorgegeben.

Nachdem sich zwischenzeitlich von mir eine frühere Übergabe abzeichnete, setze ich mich mit dem Herrn telefonisch (Handynummer war im Vertrag angegeben) in Verbindung, zusätzlich hatte ich aufgrund des eigenartigen Verhaltens des Herrn die Übergabe auf einem öffentlichen Grundstück bestimmt. Dem stimmte er zunächst zu, sagte dann aber er müsse nun die Abholung umdisponieren dies dauert noch etwas, er meldet sich wieder bei mir.

Tage später kam der Anruf gleich mit einem sehr anzüglichen Ton, da angeblich mit dem Tag der Erstzulassung etwas nicht stimmt und er nun das bereits zur Verschiffung fertiggemachte Fahrzeug nicht ausliefern kann. Er forderte das Datum der Typzulassung vorzulesen und behauptete dann ernsthaft das dies nicht der EZ entspricht und damit das Fahrzeug älter ist als angegeben.

Ich habe mir das ständige ins Wort fallen verbeten und habe in auf den Unterschied Typzulassung und Ersttagszulassung hingewiesen, das hat ihn allerdings nicht interessiert sondern er forderte sofort "Schadensersatz" ein ansonsten würde er die Sache an seinen Rechtsanwalt übergeben. Mit dem Hinweis, daß ich bereits so einen Internetbetrug vermutetete und ich die ganze Geschichte meinerseits von einem Anwalt prüfen habe lassen und ich nun Anzeige erstatte, hat er sofort eingehängt.

In der Folge habe ich Anzeige bei der Polizei erstattet, dort war der Herr bereits einschlägig in Erscheinung getreten. Ach ja die angegebene Adresse im E-Mail war postalisch nicht zustellbar (welch ein Wunder), auf E-Mail`s wird nicht reagiert und an Telefon geht der Wiederverkäufer nicht mehr.

Nach Einforderung mit Friststellung zur Erfüllung des vonseiten des Ankäufers erstellten Vertrags, ist diese erfolglos verstrichen. Von einer Schadenersatzforderung ist man offensichtlich abgekehrt! ;)

mfg

pw

am 30. Oktober 2017 um 8:26

Hallo Lexyroxy,

ich bin gestern in diese Masche reingefallen. Wie ist die Sache bei euch ausgegangen?

Danke

Hallo junow ich bin auch vor ein paar Tagen darauf reingefallen. Kam bei dir der Herr auch aus Hannover?

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