Email an EU-Verkehrsminister Kallas wegen DE-Kurzzeitkennzeichen in EU
Hallo allerseits,
vielleicht habt ihr dasselbe Problem auch schon mal gehabt, ihr sucht ein gebrauchtes Auto auf mobile oder autoscout, aber es gibt nur interessante Angebote in Italien oder Belgien? Dumm nur das es ohne umständliche Trailermiete keine Chance gibt das Auto zu holen, denn das DE-Kurzzeitkennzeichen ist für solche Sachen nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). In Italien müsst ihr - wenn ihr von der Polizei angehalten werdet - 1.000 Euro Strafe zahlen und das Auto geht ersatzlos in den italienischen Staatsbesitz über!
Vom DE-Verkehrsminister Herrn Ramsauer ist keine Hilfe zu erwarten, da er kein Interesse daran haben dürfte das Deutsche im Ausland Autos kaufen. Also habe ich an EU-Verkehrsminister Kallas geschrieben, wer Interesse hat sollte diese Email kopieren und ebenfalls an ihn mailen, er sollte sich ein Beispiel an seiner Kollegin Frau Reding nehmen die im Mobilfunkbereich die Wucher-Roaminggebühren weitestgehend abgeschafft hat:
Email: CAB-KALLAS-WEB-FEEDBACK@ec.europa.eu
5-day temporary plate valid in whole EU
Dear Mr. Kallas,
i´m writing you about a problem that i recognized the last year. I was interested to buy an used car in italy, but it just wasn´t possible because the german 5-day plate isn´t accepted in italy (if you buy a used car there), and to rent a trailer was too complicated for this issue. Also there is no real chance to get an italian 5-day plate as a foreigner.
I can´t write this request to our german transport minister Mr. Ramsauer, because i guess that he isn´t interested that germans would buy abroad. But your job would fit exactly this kind of EU problem that would be had to solved.
I would like to make you the proposal that you try to solve this problem, as your colleague Mrs. Reding did successfully with the EU roaming fees for mobile phone calls.
Best Regards
xxxx xxxx from germany
Beste Antwort im Thema
Schön gedeutscht, also das Englisch, richtig die deutsche Grammatik und den Satzbau mit drin. Da merkt man wenigstens woher die Mail kommt. 😉
Ich hätte den Vorschlag - also die EU-weite 5-Tageszulassung, wenn ich das richtig verstehe - noch einmal im Fließtext explizit genannt. Solche Politgrößen brauchen meines Erachtens nach eine klare Ansage bzw. einen konkreten Vorschlag. Nur für deutsch-italienische Überführungen wird man sich sicherlich nicht anstrengen. 🙂
Ich frage mich gerade welche nationalen und internationalen Gesetze man dafür umgestalten müsste. Versicherungstechnisch wird das auch nicht so einfach. 😉
So würde ich die Mail jedenfalls nicht kopieren, auf keinen Fall. 🙁
40 Antworten
Wobei man sagen muss, das gerade die Italienische Bürokratie für dieses "Chaos" sorgt! Jeder der auf Deutsche Behörden schimpft, sollte mal versuchen in Rom seinen Wohnsitz anzumelden! Da gibt es Wartezeiten von über einem Jahr!! Für Quelle hier klicken!
In anderen Ländern (Niederlande, Belgien, etc.) läuft das wesentlich einfacher ab.
Primär sollte also erstmal Italien seine Bürokratie entschlacken, dann sollte es trotzdem ein Einheitliches, EU Überführungskennzeichen geben. Würde vieles leichter machen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Hm, 30-40k Euro fuer nen Gebrauchten? In der Preisspanne bekommst Neuwagen 10-15k Euro billiger im Ausland.Zitat:
Original geschrieben von LA Ryder
Ich sags ganz ehrlich, ich kaufe mir dann lieber einen IT-Reimport hier in DE mit IT-Brief und lege die 3000,- Euro noch drauf. Soviel ist meist die Preisdifferenz zwischen IT und DE-Gebrauchtfahrzeugen wenn man was im Bereich zwischen 30 - 40k sucht.
ich meinte sowas wie 3 Jahre alte ca. 4,80 - 5 m lange SUVs von deutschen Herstellern, also sowas wie Cayenne, Q7, X6, X5. Die kosten neu ohne Extras ab 55k aufwärts Listenpreis und mit ein paar Extras ca. 65 - 75 k. Und nach 3-4 Jahren liegen diese bei 30 - 40k.
Da es keine deutsch-italienische Grenze gibt, haben die Österreicher oder Schweizer noch ein Wörtchen mit zu reden.
Die Italiener haben idR. nichts gegen 04er, 06er, 07er Kennzeichen, das Hinderniss mit A im Oval schon, es wittert Steuervergehen.
Die Schweizer verlangen oft bei der Einreise eine Sicherheitsleistung die bei der Ausreise erstattet wird.
Lieber mit Internat.- oder H- Zulassung, das macht vieles einfacher.
Antwort bekommen:
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Dear Mr XXXgelöschtXXX
Thank you for your e-mail addressed to Vice President Kallas regarding the transfer of a second-hand car within the Union.
I would like to inform you that the Commission has adopted on 4 April 2012 a proposal for a Regulation simplifying the transfer of motor vehicles registered in another Member State within the Single Market [COM(2012) 164 final] that is currently under examination by the European legislator, the European Parliament and the Council. This proposal also contains provisions for temporary registrations for transfers to another Member State.
The competent service for trade of goods which is also responsible for this legislative proposal is in copy to this message.
Yours sincerely
XXXgelöschtXXX
European Commission
DG Mobility and Transport
Unit C.4 – Road Safety
Head of Unit
Rue De Mot xx
B-1040 Brussels/Belgium
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:-)
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Jungs........mit dieser Fernzulassung nach §20 FZV, empfehle ich noch folgendes Gerichtsurteil des OLG Bamberg.
es ist nach deren Auffassung KEINE verbotene Fernzulassung wenn das Fahrzeug keinen Standort im Inland hat.
•OLG Bamberg v. 25.09.2007:
In Abgrenzung zu BayObLG, 11. März 2004, 1 ObOWi 427/03, BayObLGSt 2004, 29 und BayObLG, 22. März 2004, 1St RR 135/03, 1St RR 135/2003; BayObLGSt 2004, 38, sowie EuGH, 2. Oktober 2003, C-12/02, DAR 2004, 213 („Grilli“-Verfahren) ist ein Fahrzeug, das nach Fernzulassung mit gültigen Zulassungsdokumenten und amtlichen Überführungskennzeichen des EU-Heimatstaates des Fahrzeughalters in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in den Verkehr gebracht worden ist, um es in einen weiteren EU-Mitgliedsstaat zu überführen, nach § 1 IntKfzVO a.F. (neu: § 20 FZV) zum (Transit-)Verkehr im Inland zugelassen. Der Fahrzeugführer macht sich dann nicht wegen Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StVG strafbar.
•OLG Nürnberg v. 21.03.2012:
Ein Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG scheidet aus, wenn ein Fahrzeug, das im Inland keinen regelmäßigen Standort (mehr) hat, im Inland auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt wird und dieses mit einem Kennzeichen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum versehen ist, sowie der Betreiber für das Fahrzeug eine gültige Zulassungsbescheinigung hat, die den Anforderungen in § 20 Abs. 1 Satz 2 FZV entspricht.
•OLG Bamberg v. 24.05.2012:
Nach § 20 Abs. 1 FZV ist eine sog. Fernzulassung, d.h. die Zulassung eines im Inland befindlichen Fahrzeugs durch eine zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Ausfuhr des Fahrzeugs grundsätzlich zulässig (Festhaltung an OLG Bamberg, Urteil vom 25. September 2007, 2 Ss 1/07, zfs 2007, 704ff. = VRR 2008, 72f. = SVR 2008 227ff.). Bei einem sich im Inland befindlichen, jedoch zur Ausfuhr bestimmten Fahrzeug liegt spätestens mit Beginn der Ausfuhr auch nach objektiven Kriterien der Schwerpunkt der Ruhevorgänge ebenso wenig im Inland wie bei einem Fahrzeug, das von einem anderen EU-/EWR-Land aus das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck der Ausfuhr in ein anderes Mitgliedsland durchquert. In beiden Fällen ist während der nur vorübergehenden Teilnahme am Verkehr im Inland kein regelmäßiger Standort im Inland begründet.
Ob die Urteile deutscher Gerichte Ausländische Behörden interessieren?
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 28. April 2016 um 19:47:36 Uhr:
Ob die Urteile deutscher Gerichte Ausländische Behörden interessieren?
Eher nicht 😁
Na also, endlich alles gelöst!
Dann braucht man dem italienischen Polizisten, der gerade dabei ist das Auto zu beschlagnahmen ja nur noch zu erzählen, dass ihm das ein Gericht in Bamberg verboten hat.
Dann wird er sich sofort entschuldigen und zur Wiedergutmachung einen Espresso spendieren.
Ist ja beinahe schon zu einfach.
Wie bereits vor fast 3 Jahren gesagt:
Die Legale Lösung wenn das Fahrzeug auf eigener Achse importiert werden soll ist ein Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes. Ob die Gebühren bzw. der Aufwand hierfür höher sind als in Deutschland, ist vollkommen unerheblich. Dennoch würde auch ich es gemäß des Grundgedankens eines Freien Binnenmarktes innerhalb der EU befürworten wenn es hier ein Europaweit einheitliches Kennzeichen geben würde, was genau diesen Zweck: Privater Kauf eines abgemeldeten Fahrzeugs im EU Ausland und dauerhafte Verbringung in einen anderen Mitgliedsstaat. Abdeckt.
Bei dem ganzen Zeug was heutzutage schon geregelt ist, sollte sich sowas recht einfach umsetzen lassen. Gültigkeit ist auf max. 7 Tage beschränkt. Die Gebühr für das Kennzeichen beinhaltet auch eine Haftpflichtversicherung für genau 7 Tage. Danach muss das Fahrzeug ordentlich zugelassen werden oder aber darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Man braucht auch keine Landkreise oder Ähnliches. Einfach eine Fortlaufende Nummer, aufgedrucktes Ablaufdatum und evtl. noch die Europa Flagge mit Landeskürzel. Der Rest ist in den Papieren aufgeführt. Diese können Analog der aktuellen Fahrzeugpapiere aufgebaut sein, so dass man anhand der Nummern in jedem Mitgliedsland zuordnen kann was gemeint ist, ohne die Papiere in dutzende Sprachen übersetzen zu müssen.
Ach es könnte so schön sein ;-)
Hallo, 60omecu8,
ab und an hilft es, wenn man Gerichtsurteile nicht nur in der kurzen Zusammenfassung, sondern komplett liest.
Die Urteile, die Du genannt hast, beziehen sich auf Fahrzeuge, die lediglich zu Transitzwecken in Deutschland geführt wurden und da greift die unzulässige Fernzulassung tatsächlich nicht.
Der TE möchte aber Fahrzeuge aus einem anderen Land nach Deutschland überführen und dann in Deutschland zulassen, und das ist nun mal eine andere Problematik als die in den Urteilen geschilderte.
Viele Grüße,
Uhu110
Na, ich glaub mittlerweile hat der TE das Auto wohl.
BTW: Wie lief es?
Gruß,
der_Nordmann