ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage zu Kurzzeitkennzeichen

Frage zu Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 1. Februar 2010 um 12:29

Hallo,

hab mal ne Frage zu den Kurzzeitkennzeichen.

Gehen wir mal davon aus, ich hätte binnen 5 Tagen 5 Autos für mich zu überführen, kann ich dafür dieses eine Kennzeichen verwenden, oder muss ich dann 5 Stück haben?

Beste Antwort im Thema

Besonderheiten:

Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Fahrzeuge verwendet werden die nicht zum Verkehr zugelassen sind.

 

Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Versicherungsbetrug, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU usw kann alles kommen

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

brauchst 5 Schiilder dafür

die Schilder sind nur für ein einziges Fahrzeug zu nutzen und entsprechednes Fahrzeug ist in den Papieren einzutragen, machst du das nicht kanns teuer werden

am 1. Februar 2010 um 12:35

Es kann nicht nur teuer werden, das ist dann auch eine Straftat (Urkundenfälschung glaube ich)

Besonderheiten:

Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.

Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Fahrzeuge verwendet werden die nicht zum Verkehr zugelassen sind.

 

Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Versicherungsbetrug, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU usw kann alles kommen

Eine Frage die auch die Zulassungsstelle stellen dürfte: Warum so viele Kennzeichen auf ein mal für einen privaten Kunden?

Du musst bei so einer Menge von Kurzzeitkennzeichen unter Umständen den Bedarf an diesen Kennzeichen nachweisen. Ich würde die Zulassungsstelle vorher anrufen und abklären ob das ohne Problem möglich ist oder ein Nachweis erforderlich ist.

Bei uns ist bei so einer Menge ein Nachweis erforderlich um einem gewerblichen Handel mit Kurzzeitkennzeichen zu unterbinden. Also hast du vor mit diesen Kennzeichen zu handeln wird die Zuteilung abgelehnt.

naja aber an der Aussage zweifeln dürfen die auch nicht wenn man sagt, dass man vor hat 5 verschiedene Fahrzeuge probe zu fahren und natürlich für jedes Fahrzeug ein eigenes Kurzzeit benötigt um nicht in den Missbrauch durch nur eines zu kommen

Ich denke dass die Versicherung vieleicht aber auch mal nachfragt warum denn 5 evb's benötigt werden

am 1. Februar 2010 um 19:30

Geht ja ums Überführen. Bei uns standen kurz vor unserem Umzug auch vier Autos, davon nur drei angemeldet. Man kann ja auch mehrAutos haben, die z.B. mit Saisonkennzeichen oder ganz ohne Nummern herumstehen.

nuja für zugelassene Fahrzeuge darf aber kein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

nuja für zugelassene Fahrzeuge darf aber kein Kurzzeitkennzeichen verwendet werden

Warum sollte man das auch machen wollen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf außerhalb der Saison auch mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, es ist ja in diesem Zeitraum nicht zugelassen. Man darf dann aber nur das Kurzzeitkennzeichen montieren, das originale muss abmontiert oder abgeklebt sein.

Zur ursprünglichen Frage: Theoretisch muss man sich 5 Kennzeichen holen. Das Ausfüllen des Fahrzeugscheins zu "vergessen" ist meiner Ansicht nach nur eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man mehr als 1 Auto überführt, dann wird das wohl auch im Fall, dass man mit dem leeren Schein erwischt wird, schwer zu beweisen sein.

Ansonsten möglicherweise von einem Händler / TÜV oder sonstwoher ne rote Nummer leihen.

am 1. Februar 2010 um 23:41

Zitat:

Original geschrieben von börna

Ansonsten möglicherweise von einem Händler / TÜV oder sonstwoher ne rote Nummer leihen.

Das sollte der TE schnellstens vergessen.

Gruß

Frank, zu diesem Thema gibt es einen eigenen Thread.

Wenn er sich auch den Händler mietet würd es wohl gehen. Kein Wagen mit Anhängerkupplung für einen Trailer dabei?

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Geht ja ums Überführen. Bei uns standen kurz vor unserem Umzug auch vier Autos, davon nur drei angemeldet. Man kann ja auch mehrAutos haben, die z.B. mit Saisonkennzeichen oder ganz ohne Nummern herumstehen.

Ein Trailer leihen ist billiger.

Und gerade bei 5 Fahrzeugen.

Und wenn man nicht soviel schreiben würde, würde es auch nie einer in einem Forum sehen, das man eigentlich gewerblich handelt ;)

Autokauf und Weiterverkauf ist gewerblich, da mit der Absicht gehandelt wird, Gewinn zu erzielen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Versicherungsbetrug, Entzug der Fahrerlaubnis, MPU usw kann alles kommen

Das ist die eine Meinung, die andere ist, dass es sich lediglich um eine OWi handelt, die lediglich XX EUR kostet.....

Kann jemand sagen, wo das geregelt ist?

am 2. März 2012 um 12:40

Warum gleich Urkundenfälschung? Es wurde nichts gefälscht! Auch Versicherungsbetrug liegt meiner Meinung nach nicht vor, da du bei der Versicherung beim Abschluss keinen Wagen angibst und der Versicherungsschutz für beliebigen Wagen mit dem Kennzeichen gilt. Kann man sich aber drüber streiten.

Ansonsten habe ich folgendes gefunden:

Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben 10 €

 

Sie führten die besondere Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung nicht mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus.

§ 19 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 174 BKat

Punkte 1

Bussgeld 10,00 €

 

Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug.

§ 28 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 185 BKat

Punkte 3

Bussgeld 50,00 €

 

http://www.kfz-nummern.de/ordnungswidrigkeiten.php

Zitat:

Original geschrieben von xspark

Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben 10 €

und bei mehrmaligen "vergessen" droht der entzug des selbigen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Frage zu Kurzzeitkennzeichen