Eltern fahren Zweitwagen mit SF, wie Erstwagen, Kind fährt Erstwagen der Eltern -> Sinnvoll?

Hi,

Kurze Frage zu einer günstigen Versicherungslösung für Fahranfänger (18)
Zur Ausgangslage:

Die Eltern fahren einen Golf mit SF 18

Das Kind kauft einen Passat

Nun wird der Passat als Erstwagen der Eltern versichert (Kind mit eingetragen, übernimmt SF 18 vom Golf), der Golf wird als Zweitwagen mit gleicher SF (18) nur auf die Eltern versichert.

Ist das möglich? Wie sieht es später mit Übernahme der SF aus, wenn das Kind den Passat selbst versichert?

Danke
mp4114

43 Antworten

Die Idee ist, dass der Passat erstmal über die Eltern, wie genannt gefahren wird, und danach für den Passat die entstandenen SF Jahre der zB 80ccm Maschine übernommen wird. Geht das auch, wenn der Sohn keinen Führerschein dafür hat? Dass die Eltern ihre SF vom Passat wieder auf den Golf holen, sollte ja möglich sein, wenn dieser auf den Sohn umgemeldet wird, oder?

Ja, auch das geht.

Zitat:

@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 22:43:26 Uhr:


Geht das auch, wenn der Sohn keinen Führerschein dafür hat?
Dass die Eltern ihre SF vom Passat wieder auf den Golf holen, sollte ja möglich sein, wenn dieser auf den Sohn umgemeldet wird, oder?

Ja, er muss aber für den Vertrag des Motorrads Versicherungsnehmer sein.
Ja, das geht und nennt sich als Gegenteil sich als Gegenteil einer Fahrzeugparkerweiterung Fahrzeugparkverringerung.

Danke, jetzt ist alles klar!

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Ich hab nicht verstanden, warum der Sohn der VN vom Motorrad sein muss

.... damit der Sohn während der Konstellation mit Erst- und Zweitwagen der Eltern auf kostengünstige Weise eine eigene SF-Klasse erdient und die Eltern - Schadensfreiheit der Erst- u. Zweitwagenkiste vorausgesetzt - ihm nicht ihre unteilbare SF-Klasse später übertragen müssen, damit er dann selbst relativ günstig VN sein kann. Anders müsste entweder der Sohn oder die Eltern mit der SF 1/2 quasi von vorne anfangen. 😉

Aber sicherheitshalber noch mal nachgefragt: Wenn der Sohn der VN der 80er ist, kann er auch ohne entsprechenden Führerschein die SF Klassr später aufs Auto übertragen?

ja und im übrigen können die Eltern doch den erfahrenen SF vom Golf übertragen

Ja. Er dürfte auch minderjährig sein. Nur leben muss er. Ansonsten bestehen da keine Einschränkungen, die man nicht wuppen könnte (z.B. Zustimmung der Eltern zum Vertragsabschluss).

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. März 2017 um 10:05:32 Uhr:


ja und im übrigen können die Eltern doch den erfahrenen SF vom Golf übertragen

Nein, da Sondereinstufung

Der Sohn müsste dafür nicht mal einen Motorradführerschein haben, um ein Motorrad zuzulassen und als Versicherungsnehmer in der SF Klasse empor klettert. Er darf dann nur das Maschinchen nie fahren. 🙁 Einmal angemeldet, ist der TÜV auch kein Problem. Sie darf nur nicht im öffentl. Verkehr stehen/parken. Gelangt die Maschine nie aus der Garage und läuft der TÜV ab und man erneuert ihn nicht passiert auch nichts. Fragt nie jemand nach. Man begeht insofern nicht mal eine Ordnungswidrigkeit, weil das Fahrzeug ohne gültigem TÜV nicht im Verkehr steht oder gar fährt sondern im Privatgrundstück im Schuppen steht... Fahrzeugtechnisch was anderes, was steht geht auch kaputt. Mein alter Motorrad-TÜV war über 4 Jahre überzogen als ich wieder mal hin fuhr. Prüfer hat doof geguckt. Mehr nicht. Bekam nicht einmal eine neue Vollabnahme auf´s Auge gedrückt und Bike aus gesundh. Gründen verkauft.
Oder der Sohn erwirbt ein Quad irgendwas zw. 80 und 125 ccm. Das darf er mit Autoführerschein fahren. Aber Quads sind erheblich gefährlicher im Straßenverkehr. Hoher Schwerpunkt und man kann sich nicht in die Kurven legen wie mit einem Zweirad. Quads fliegen daher schnell aus der Kurve. Für einen Fahranfänger u.U. böse gepaar mit etwaigen jugendlichen Übermut. Und Überholen geht auch wesentlich schwerer statt mit einem Bike. Er darf sich dann von Biker nie verleiten lassen. Wie sie fahren geht mit einem Quad eben nicht!!! Dennoch kann man mit einem Quad viel Spaß haben.
Alternativ Führerschein Kl. A. Nicht wundern: Motorrad- und Auto-SF-Klassen deren Prozente klettern verschieden. Bei Wechsel Bike/Auto wird dann hin und her gerechnet. Die unfallfreien Jahre zählen dennoch.

Zitat:

@mp4114 schrieb am 19. März 2017 um 10:33:25 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. März 2017 um 10:05:32 Uhr:


ja und im übrigen können die Eltern doch den erfahrenen SF vom Golf übertragen

Nein, da Sondereinstufung

wieso Sondereinstufung, alles was über SF 18 ist, ist übertragbar

Hier kamen noch zwei Anmerkungen auf:

Der Sohn muss beim Moped aus meiner Sicht VN werden, da der SF, der auf diesem Vertrag erfahren wird, eben nicht auf ihn übertragen werden kann, da er die Nutzung nicht nachweisen kann bzw. das Fahrzeug garnicht genutzt haben kann.

Zum Golf:
Zwar kann der Schadenverlauf (nicht Schadenfreiheitsrabatt) einer Sondereinstufung grundsätzlich übertragen werden. Es würde jedoch ebenfalls an den Vorausetzungen für eine solche Übertragung immer konkreten Fall fehlen, da das Fahrzeug ebenfalls nicht regelmäßig genutzt worden ist.

Die Antworten sind natürlich unter Berücksichtigung der "reinen Lehre" und nicht unbedingt unter Berücksichtigung von dem, was in Praxi gemacht wird, weil es geduldet wird.

Bei dem ganzen SF-System muss man verdammt vorsichtig sein, verwinkelt aus verschiedenen Blickwinkel und mit verschiedenen Tatsachen denken. Dann muss dabei noch die ungewisse Zukunft berücksichtigt werden. Fast schirr unmöglich hier eine 100% richtigen Rat zu geben.

Da es die Versicherungen unterschiedlich sehen, wie eine regelmäßige Nutzung nachgewiesen werden kann, wird man in so einem Fall eine Beratung brauchen

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