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Eltern fahren Zweitwagen mit SF, wie Erstwagen, Kind fährt Erstwagen der Eltern -> Sinnvoll?

Themenstarteram 18. März 2017 um 17:42

Hi,

Kurze Frage zu einer günstigen Versicherungslösung für Fahranfänger (18)

Zur Ausgangslage:

Die Eltern fahren einen Golf mit SF 18

Das Kind kauft einen Passat

Nun wird der Passat als Erstwagen der Eltern versichert (Kind mit eingetragen, übernimmt SF 18 vom Golf), der Golf wird als Zweitwagen mit gleicher SF (18) nur auf die Eltern versichert.

Ist das möglich? Wie sieht es später mit Übernahme der SF aus, wenn das Kind den Passat selbst versichert?

Danke

mp4114

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43 Antworten
Themenstarteram 18. März 2017 um 20:16

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. März 2017 um 21:12:46 Uhr:

Ein Problem ist, dass kein Halterwechsel vorgenommen wird, die bestehende Versicherung also nicht endet.

Ihr kommt also nicht umhin, das Gespräch mit der bestehenden Versicherung zu führen.

Weil ich vermute, dass diese nicht die von dir verlinkte Zweitwagenregelung hat, werden deine Eltern mit deren Regelung zurecht kommen müssen.

Dass die Übertragung des bisherigen SF-Rabattes auf das zusätzliches Fahrzeug akzeptiert wird, nehme ich an, ist aber auch zu klären.

Eine Alternative könnte sein, den Halter auf den anderen Elternteil zu wechseln und die schadenfreien Jahre zu übertragen und dabei dann zu einer Versicherung zu wechseln, die euren Wünschen entspricht.

Ob das direkt, besonders aber auf längere Sicht, von Vorteil ist, möchte ich nicht beurteilen.

Man kann ja auch ohne Halterwechsel die Versicherung wechseln?!? Zumal die Kündigungsfrist kein Problem sein dürfte, da es erst in einem gutem Jahr soweit ist. Ich würde den Erstwagen (Passat) dann bei der Axa versichern, und den Golf als Zweitwagen bei der Admiral

Danke

ja, zum Ablauf oder nach einem Schaden

Zur Hauptfälligkeit kann man fristgerecht kündigen und die Versicherung wechseln.

Themenstarteram 18. März 2017 um 20:19

Habe meinen Beitrag nochmal entsprechend editiert

am 18. März 2017 um 20:23

Zitat:

@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 21:10:30 Uhr:

Weißt du, wies aussieht mit Übernahme der in dieser Zeit erfahrenen SF Jahre des Kindes?

Die Übernahmeregelungen sind sehr indiviudell. Allen gemein bzw. als marktgängig kann bezeichnen, dass man maximal soviel SF übernehmen kann, wie man sich hätte selbst erfahren können. Es wird fiktiv gerechnet, wieviel man selbst hätte, wenn man von Anfang an Versciherungsnehmer gewesen wäre. Das liegt in der eigentlichen Idee des SF begründet, die ich jetzt mal nicht erkläre, es sei den es besteht Interesse :-).

Daraus leitet sich u.a. ab, dass maximal grob gesagt soviel SF übernommen werden kann, wie lange man den Füherschein hat und dass Schäden bei der Ermittlung berücksichtigt finden.

am 18. März 2017 um 20:27

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. März 2017 um 21:12:46 Uhr:

Ein Problem ist, dass kein Halterwechsel vorgenommen wird, die bestehende Versicherung also nicht endet.

Ihr kommt also nicht umhin, das Gespräch mit der bestehenden Versicherung zu führen.

Sehe ich nicht als Problem an. Es komm ein weiteres Fahrzeug hinzu, dass auf die Eltern versichert werden soll. Eine alltägliche Situation, die wir Fahrzeugparkerweiterung nennen.

So hatte ich zumindest den Eingangspost verstanden.

Das ist alles zu theoretisch.

Nur konkrete Angebote sind zielführend.

Hier haben schon einige gejammert, weil sie nach Onlineabschlüssen plötzlich mit hohen Nachforderungen konfrontiert wurden.

Mit der derzeitigen Versicherung die Möglichkeiten und Beiträge klären und dann ggf. Halterwechsel mit komplettem Versicherungswechsel.

Themenstarteram 18. März 2017 um 20:34

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. März 2017 um 21:23:48 Uhr:

Zitat:

@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 21:10:30 Uhr:

Weißt du, wies aussieht mit Übernahme der in dieser Zeit erfahrenen SF Jahre des Kindes?

Die Übernahmeregelungen sind sehr indiviudell. Allen gemein bzw. als marktgängig kann bezeichnen, dass man maximal soviel SF übernehmen kann, wie man sich hätte selbst erfahren können. Es wird fiktiv gerechnet, wieviel man selbst hätte, wenn man von Anfang an Versciherungsnehmer gewesen wäre. Das liegt in der eigentlichen Idee des SF begründet, die ich jetzt mal nicht erkläre, es sei den es besteht Interesse :-).

Daraus leitet sich u.a. ab, dass maximal grob gesagt soviel SF übernommen werden kann, wie lange man den Füherschein hat und dass Schäden bei der Ermittlung berücksichtigt finden.

Also sagen wir als Beispiel: Der Sohn fährt mit dem von den Eltern versicherten Passat 5 Jahre lang. Dann möchte er ihn selbst versichern. Die Eltern sollen natürlich die bis dahin erreichte Klasse SF 23 behalten. Ist es irgendwie möglich, dass die Eltern die 23 SF Jahre behalten, und der Sohn die 5 Jahre, die er hätte erfahren können, übernimmt?

Themenstarteram 18. März 2017 um 20:36

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. März 2017 um 21:33:32 Uhr:

Das ist alles zu theoretisch.

Nur konkrete Angebote sind zielführend.

Hier haben schon einige gejammert, weil sie nach Onlineabschlüssen plötzlich mit hohen Nachforderungen konfrontiert wurden.

Mit der derzeitigen Versicherung die Möglichkeiten und Beiträge klären und dann ggf. Halterwechsel mit komplettem Versicherungswechsel.

Tu mir einen Gefallen, umd halt dich doch hier einfach raus, wenn du nicht auf die Frage eingehst, das ist wirklich alles andere als hilfreich

am 18. März 2017 um 20:46

Zitat:

@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 21:34:53 Uhr:

 

Also sagen wir als Beispiel:

Der Sohn fährt mit dem von den Eltern versicherten Passat 5 Jahre lang. Dann möchte er ihn selbst versichern. Die Eltern sollen natürlich die bis dahin erreichte Klasse SF 23 behalten. Ist es irgendwie möglich, dass die Eltern die 23 SF Jahre behalten, und der Sohn die 5 Jahre, die er hätte erfahren können, übernimmt?

Nein. Ein SF kann man niemals teilen oder verdoppeln. In dem Fall würde der echte SF auf Dich übertragen und von 23 auf 4 oder 5 (je nachdem in welchem Halbjahr der Füherschein gemacht wurde) gekürzt werden. Die Eltern behalten die 23 als Sondereinstufung.

Edit:Oetteken meint das durchaus hilfreich. Ich bin auch jemand, der es nicht mag, wenn man eine konkrete Frage stellt und dann andere Hinweise kommen. Daher versuche ich zielgerichtet immer die Fragen zu beantworten , weil es nun mal das ist nach dem sich der Themenstarter erkundigt.

Wenn Du mich jedoch fragen würdest, ob ich glaube, dass Du Dein Vorhaben ohne profressionelle Hilfe so alles hinbekommst, würde ich Dir der Höfflichkeit halber nicht antworten. :-) Gerade die SF-Welt ist in der K-Versicherung einer der undurchsichtigsten Aspekte. Sie ist hochkomplex und von sehr vielen Sachen abhängig. Selbst Profis steigen hier aus. Oetteken meint es nur gut. Er sieht das Unheil schon kommen.

Themenstarteram 18. März 2017 um 20:52

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 18. März 2017 um 21:46:55 Uhr:

Zitat:

@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 21:34:53 Uhr:

 

Also sagen wir als Beispiel:

Der Sohn fährt mit dem von den Eltern versicherten Passat 5 Jahre lang. Dann möchte er ihn selbst versichern. Die Eltern sollen natürlich die bis dahin erreichte Klasse SF 23 behalten. Ist es irgendwie möglich, dass die Eltern die 23 SF Jahre behalten, und der Sohn die 5 Jahre, die er hätte erfahren können, übernimmt?

Nein. Ein SF kann man niemals teilen oder verdoppeln. In dem Fall würde der echte SF auf Dich übertragen und von 23 auf 4 oder 5 (je nachdem in welchem Halbjahr der Füherschein gemacht wurde) gekürzt werden. Die Eltern behalten die 23 als Sondereinstufung.

Aber wenn die Eltern die 23 behalten können und der Sohn auch (auf 4/5 gekürzt), dann ist der SF ja verdoppelt worden, oder nicht?

am 18. März 2017 um 20:56

Zitat:

@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 21:52:14 Uhr:

Aber wenn die Eltern die 23 behalten können und der Sohn auch (auf 4/5 gekürzt), dann ist der SF ja verdoppelt worden, oder nicht?

Nein. Die 23 der eltern sind nicht echt, sondern eine Sondereinstufung.

Vielleicht mal anders:

Vertragsbeginn Passat: SF 18

Vertragsbeginn Golf: SF 18 (Sondereinstufung)

Bei Übertragung Passat: Von SF 23 auf 4/5

Bei Übertragung Golf: SF 23 (Sondereinstufung)

Oder anders: Der Vertrag des Golf ist von der SF-Übertragung des SF vom Passat nicht betroffen. Es ist und bleibt aber eine Sondereinstufung.

Und diese Sondereinstufung erkennt keine andere Versicherung an und damit bist du dem Versicherer ausgeliefert.

Themenstarteram 18. März 2017 um 21:04

Danke für eure Hilfe, und sorry für die vielleicht blöden Fragen

Wäre es denn eine Idee, in den 5 Jahren, in denen der Sohn den Passat als Erstwagen der Eltern fährt, etwa eine Motorradversicherung auf den Sohn abzuschließen, sodass er die Jahre des Motorrades danach übernehmen kann?

Wichtig ist, dass die Eltern ihre SF Klasse als echte SF Klasse behalten können.

am 18. März 2017 um 21:26

ja geht. er muss aber Versicherungsnehmer sein.

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