Elektrisch betätigte Feststellbremse als Notbremse?

Hallo Sachverständige und die, die sich mit Zulassung auskennen,

ich habe mir neulich eine Frage gestellt, die ich mir selbst nicht beantworten kann. Aufgrund der Zeit bis zur nächsten HU und somit einer Gelegenheit, einen Kfz-Sachverständigen fragen zu können, versuche ich hier mein Glück.

Ich bin leidenschaftlicher Oldtimer-Fahrer. Bei der Feststellbremse meines Fahrzeuges kommt es regelmäßig zu ungleicher Bremswirkung des rechten und linken Hinterrades. Das ärgert mich, da die korrekte Einstellung der Bremswirkung ohne Prüfstand nur schwierig bzw. nicht zuverlässig möglich ist.

Daher habe ich nach erneut nicht bestandener HU aufgrund ungleichmäßig wirkender Feststellbremse den Prüfer gefragt, warum die Gleichmäßigkeit der Bremswirkung der Feststellbremse Kriterium sei. Es müsse doch genügen, wenn die gesamte Bremswirkung ausreicht, um das Fahrzeug festzusetzen, damit es nicht wegrollt.

Darauf meinte der Prüfer, dass die Feststellbremse gleichmäßig wirken müsse, da diese in einer Notsituation, beim Ausfall der Betriebsbremse, das Fahrzeug aus der Bewegung sicher zum Stehen bringen müsse, ohne dass das Heck ausbricht, die Feststellbremse somit nicht nur zum Festsetzen des Fahrzeuges, sondern auch als "Betriebsbremse im Notfall" fungieren können müsse.

Nun frage ich mich, wie man ein Fahrzeug mit elektrisch betätigter Feststellbremse beim Ausfall der Betriebsbremse im Notfall aus der Bewegung verzögert. Ein dosiertes Betätigen der Feststellbremse, so wie es bei mechanisch betätigten Bremsen möglich ist, ist bei elektrisch betätigter Feststellbremse ja nicht möglich. Wie funktioniert das? Hat jemand ein modernes Fahrzeug mit elektrisch betätigter Feststellbremse und einmal ausprobiert, was passiert, wenn man aus voller Fahrt diese betätigt? Fubktioniert das überhaupt? Und falls nein, warum muss es bei einem Oldtimer mit mechanischer Feststellbremse funktionieren können, in einem moderen Fahrzeug mit elektrisch betätigter Feststellbremse aber nicht?

Weiß das jemand?

Gruß

Jo.

75 Antworten

Ich würde dir mal vorschlagen:Fahr du mit deiner Kiste aufn kiesplatz.Gib Stoff bis ca 50 km.h und dann ziehe ich elektr.Hb.Mal sehen was du uns berichtest.
Ich machte es nicht auf einer befestigten Straße um meine Reifen nicht zu schrotten ...

Wieso Reifen schrotten? Die Bremsen ziehen bis zur ABS-Abregelgrenze.

Zitat:

@gardetzki schrieb am 23. November 2024 um 00:06:38 Uhr:


Ich würde dir mal vorschlagen:Fahr du mit deiner Kiste aufn kiesplatz.Gib Stoff bis ca 50 km.h und dann ziehe ich elektr.Hb.Mal sehen was du uns berichtest.
Ich machte es nicht auf einer befestigten Straße um meine Reifen nicht zu schrotten ...

Gilt 80 km/h bei Schnee auch? Kein Problem, Auto verzögert spurtreu und sauber.
Trau Dich, oder lies einfach mal die Bedienungsanleitung ;-) .
Oder Du probierst es einfach mal auf trockener Straße aus (aber natürlich obacht mit folgendem Verkehr). Tut den Reifen nichts, da ABS geregelt.
Man sollte so eine Sicherheitsfunktion schon kennen und ggf. auch mal ausprobieren, denn im Zweifel kann sie Leben retten.

Bei den Fahrzeugen die auch während der Fahrt mechanisch die EPB zuspannen ist die ABS-Regelung (wenn überhaupt) aber nur sehr rudimentär wirksam. Die Mechanik ist einfach zu träge, um eine wirkliche ABS-Regelung zu ermöglichen.

Und falls man während der Übung die EPB wieder lösen möchte: in der Regel geht das nur, wenn man gleichzeitig das Bremspedal tritt.

Ähnliche Themen

Und welche Fahrzeuge wären das? Ich stecke da ein wenig im Thema und kenne kein einziges. Die Notbremsfunktion wird in der Regel immer über das ESC-Aggregat ausgelöst, zumindest bei Bosch, ZF und Conti, also dem was bei den deutschen OEMs so verbaut wird. Ich gebe zu, dass ich aber nicht jede ausländische Lösung kenne. Also her mit den Beispielen.

Das ist eigentlich keine Notbremse, wenn sie auf wesentliche Komponenten der Betriebsbremse angewiesen ist. Was macht denn die Notbremsfunktion, wenn sie feststellt, dass sich das Fahrzeug mit der Betriebsbremse nicht mehr verzögern lässt? Bremst sie dann gar nicht mehr oder nutzt sie die eventuell noch betriebsfähige elektrische Parkbremse?

Wenn du das spaßig findest...In der Notsituation hat man keine Zeit zum Überlegen .Wenn es nicht funktioniert oder schlecht funktioniert hat man die berühmte A-Karte gezogen .Meines Erachtens gehört sowas auch in die heutige Fahrschulausbildung.Aber die Hersteller sind sich ja nicht mal einig darüber wohin man sicherheitsrelevante Hebel hinpostiert.Der erste in der mittelkonsoleDer zweite links vom Lenkrad.Der dritte rechts vom Lenkrad.Und dann gibt es noch fzg wo die hb links neben dem Sitz postiert ist .Oder im Fussraum ...Alles überbewertet.Nur in der Notsituation bist du halt froh wenn die Hupe im Lenkrad sitzt wo Sie hingehört und die hb rechts vom Sitz wo sie hingehört.Alles andere gehört verboten.

Kommt ja auch ziemlich oft vor, dass alle Bremskreise gleichzeitig ausfallen.

Zitat:

@MacV8 schrieb am 23. November 2024 um 16:57:35 Uhr:


Und welche Fahrzeuge wären das?

Ich habe leider keine entsprechende Übersicht gefunden. Aus dem Gedächtnis meine ich, das würde es bei Renault geben und auch bei der ersten Generation EPB bei BMW, das müssten also irgendwelche älteren 5er oder 7er sein. Jedenfalls noch mit Betätigung über Seilzug und zentralen Aktuator. Bei neueren Fahrzeugen scheint es nur den Transit zu betreffen, ggf auch nur die E-Version?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 23. November 2024 um 17:31:36 Uhr:


Kommt ja auch ziemlich oft vor, dass alle Bremskreise gleichzeitig ausfallen.

Ich habe es bei einer deutlich fünfstelligen Zahl von Prüfungen bisher genau einmal erlebt. Vermutlich sieht es der Gesetzgeber schlichtweg als akzeptables Restrisiko an und macht deswegen keine weiteren Vorschriften für diesen Fall.

Da Software immer mehr Einfluss auf Vorgänge im Auto nimmt, sind inzwischen sehr komplexe Ausfallszenarien denkbar. BMW ruft wegen eines Bugs gerade 1,5 Mio. Autos zurück. Es hat auch schon einen Crash gegeben deswegen, leider wurde nicht berichtet, ob der Fahrer es mit der Notbremse versucht hat, nachdem die Betriebsbremse nicht reagierte.

Zitat:

@mecco schrieb am 23. November 2024 um 17:05:36 Uhr:


Das ist eigentlich keine Notbremse, wenn sie auf wesentliche Komponenten der Betriebsbremse angewiesen ist.

Kommt ja auch drauf an, was man unter Notbremse versteht:
Sobald sich die Betätigung in Reichweite des Beifahrers befindet, wäre es auch ein Notfall, wenn der Beifahrer, wegen Ausfall des Fahrers, eine "Notbremsung" mit der normalen Betriebsbremse ausführen müsste.
Es muss ja nicht immer gleich ein Totalausfall beider Hydraulikkreise der Betriebsbremse sein, wenn man von einem Notfall spricht.

In so einem Notfall wäre es mir schon ganz lieb, wenn so eine Notbremsung hydraulisch mit vernünftiger ABS usw. Regelung und in sehr wirkungsvoller Weise über alle 4 Räder erfolgt, als wenn dies ausschließlich durch meine kleine Hinterradbremse mit Elektromotörchen geschieht.

Habe gerade mal den §41 der StVZO überflogen und der beschreibt eigentlich genau, wie unabhängig die beiden Bremsen voneinander sein müssen. Also ja, sinngemäß dieses Paragraphen muss die Notbremsfunktion im Falle eines Falles auch bei hohen Geschwindigkeiten die EPB ansteuern, wenn die andere Bremse vollständig versagt. Eine Beschränkung auf geringe Geschwindigkeit unter allen Umständen sieht die StVZO nicht vor.

Deine Antwort
Ähnliche Themen