Elektrisch betätigte Feststellbremse als Notbremse?

Hallo Sachverständige und die, die sich mit Zulassung auskennen,

ich habe mir neulich eine Frage gestellt, die ich mir selbst nicht beantworten kann. Aufgrund der Zeit bis zur nächsten HU und somit einer Gelegenheit, einen Kfz-Sachverständigen fragen zu können, versuche ich hier mein Glück.

Ich bin leidenschaftlicher Oldtimer-Fahrer. Bei der Feststellbremse meines Fahrzeuges kommt es regelmäßig zu ungleicher Bremswirkung des rechten und linken Hinterrades. Das ärgert mich, da die korrekte Einstellung der Bremswirkung ohne Prüfstand nur schwierig bzw. nicht zuverlässig möglich ist.

Daher habe ich nach erneut nicht bestandener HU aufgrund ungleichmäßig wirkender Feststellbremse den Prüfer gefragt, warum die Gleichmäßigkeit der Bremswirkung der Feststellbremse Kriterium sei. Es müsse doch genügen, wenn die gesamte Bremswirkung ausreicht, um das Fahrzeug festzusetzen, damit es nicht wegrollt.

Darauf meinte der Prüfer, dass die Feststellbremse gleichmäßig wirken müsse, da diese in einer Notsituation, beim Ausfall der Betriebsbremse, das Fahrzeug aus der Bewegung sicher zum Stehen bringen müsse, ohne dass das Heck ausbricht, die Feststellbremse somit nicht nur zum Festsetzen des Fahrzeuges, sondern auch als "Betriebsbremse im Notfall" fungieren können müsse.

Nun frage ich mich, wie man ein Fahrzeug mit elektrisch betätigter Feststellbremse beim Ausfall der Betriebsbremse im Notfall aus der Bewegung verzögert. Ein dosiertes Betätigen der Feststellbremse, so wie es bei mechanisch betätigten Bremsen möglich ist, ist bei elektrisch betätigter Feststellbremse ja nicht möglich. Wie funktioniert das? Hat jemand ein modernes Fahrzeug mit elektrisch betätigter Feststellbremse und einmal ausprobiert, was passiert, wenn man aus voller Fahrt diese betätigt? Fubktioniert das überhaupt? Und falls nein, warum muss es bei einem Oldtimer mit mechanischer Feststellbremse funktionieren können, in einem moderen Fahrzeug mit elektrisch betätigter Feststellbremse aber nicht?

Weiß das jemand?

Gruß

Jo.

75 Antworten

Auszug aus der Betriebsanleitung zweier BMW. Die Beschreibung ist wie erwartet: der Schalter für die Parkbremse kann im Notfall während der Fahrt betätigt werden, das Auto bremst dann einfach nur stark. Wenn die Räder da einfach blockieren würden, stünden tausend Warnungen in der Betriebsanleitung.
Erst bei minimaler Geschwindigkeit oder bei Stillstand wird die eigentliche Parkfunktion aktiviert, d.h. arretierte Bremse/ blockierte Räder.

BMW i8
BMW

Zitat:

@gardetzki schrieb am 20. November 2024 um 15:51:29 Uhr:


Ich möchte nicht raten die elektronische hb während der Fahrt zu ziehen. Jedes Fabrikat reagiert darauf anders.Ich habe es mal probiert bei meinem Golf .Bei 20 kmh schlug dei Bremse voll rein. Beide Hinterräder blockieren .Was bei 50 kmh passiert? .Ich möchte es nicht wissen.

Muss dann ein sehr alter Golf sein.

Das Problem der elektrischen, natürlich komfortablen, Handbremse dürfte sein, das wenn ein Leck in den Hydraulikleitungen vorliegt, eben kein Bremsdruck aufgebaut werden kann, wie über das gute alte Bremsseil.

Welcher Defekt sollte vorliegen, so daß es per Bremspedal hydraulisch nicht geht, aber eben über den Taster der ebenso die Hydraulik ansteuert? Ausser der Zylinder im Bremskraftverstärker ist so defekt und baut keinen Druck auf. Evtl. Materialfehler, gebrochen...

Die beste aber eben platzraubende Lösung ist der gute alte Hebel in der Mitte, den kann im Notfall auch der Beifahrer bedienen.

Dann folgt die Mercedes Lösung, die Feststellbremse per Fußpedal, lösen per Taster, aber da kommt auch kein Mitfahrer hin... Dafür freies Design des Mitteltunnel.

Die elektrische Feststellbremse wird, wie bereits der Namen vermuten lässt, elektrisch betätigt.
Hydraulik ist da nicht beteiligt.
Das hört man doch surren, wenn ein Auto die anzieht.

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Zitat:

@giantdidi schrieb am 21. November 2024 um 10:02:33 Uhr:


Die elektrische Feststellbremse wird, wie bereits der Namen vermuten lässt, elektrisch betätigt.
Hydraulik ist da nicht beteiligt.
Das hört man doch surren, wenn ein Auto die anzieht.

Seufz. Hättest du den Thread hier richtig gelesen, wüsstest du, warum und wann die Hydraulik im Spiel ist.

So viel wie eine mechanische Handbremse kann die elektrische im Notfall immer noch.

Wenn manche Autos bei betätigen des Hebelchens auch noch die "normale" Bremse zu Hilfe nehmen, ist das ein zusätzliches Goody.

Mein Opel Insignia zum Bleistift macht das nicht. Da funktioniert die elektrische Parkbremse auch bei hoher Geschwindigkeit wie eine mechanische, z.B. auch als Drifthilfe.

"Mein Opel Insignia zum Bleistift macht das nicht. Da funktioniert die elektrische Parkbremse auch bei hoher Geschwindigkeit wie eine mechanische, z.B. auch als Drifthilfe."
Wie geht das denn, die Drifthilfe?

Moin,
eine Notbremsung mit der elektrischen Parkbremse wird in 2 Phasen aufgeteilt.

Beim betätigen und festhalten der Bremstaste wird bei einer Geschwindigkeit über 7km/h hydraulisch über das ABS System und mit dessen Überwachung und einer vorgegebenen Verzögerung (6m/s2) abgebremst. Beim lösen der Bremstaste wird die Bremsung in dieser Phase wieder gelöst.
Unter 7km/h werden dann elektromechanisch die Bremsbeläge (hinten) fest angefahren und das Fahrzeug zum Stillstand gebracht. Dabei würde, beim Loslassen des Tasters, die Bremsung eben NICHT mehr gelöst und natürlich ohne ABS Überwachung gebremst.
So wenigstens im VW Konzern.

Guckst /hörst liest Du hier

https://youtube.com/watch?v=MDr5jGGsfNA&feature=share

und mal lustiger😁

https://youtube.com/watch?v=9RCFfThqbe8&feature=share


Ich denke das und die Infos unten erklären die Funktion (bei Volkswagen) deutlich.

Hab’s selbst mal an geeigneter Stelle ausprobiert. Da wird schon deutlich verzögert, funktioniert aber wie beschrieben, ggf (bei schlechtem Gripp) würde/wird >7km/h das ABS eingreifen.

Wer mal Bock drauf hat, kann sich mal an geeigneter Stelle, erst mal mit 30/40km/h und dann auch mal mit mehr trauen. Vielleicht auch im beisein eines Beifahrer‘s, damit auch der/die in Notsituationen wissen was da ggf. passiert.

A
B

Zitat:

@cdti19 schrieb am 20. November 2024 um 11:30:30 Uhr:



Darauf meinte der Prüfer, dass die Feststellbremse gleichmäßig wirken müsse, da diese in einer Notsituation, beim Ausfall der Betriebsbremse, das Fahrzeug aus der Bewegung sicher zum Stehen bringen müsse, ohne dass das Heck ausbricht, die Feststellbremse somit nicht nur zum Festsetzen des Fahrzeuges, sondern auch als "Betriebsbremse im Notfall" fungieren können müsse.

Das würde ich so pauschal nur bei entsprechend alten Fahrzeugen mit einkreisiger Betriebsbremse sagen.

Ansonsten müsste man schauen, was in der Genehmigung als Hilfsbremsanlage vorgesehen ist: üblicherweise ist das der intakte Kreis der Betriebsbremsanlage, bei ein paar wenigen Modellen aber tatsächlich auch die Feststellbremse. Deswegen wirkt die dann ggf. auch auf die Vorderachse (!), zum Beispiel bei manchen Citroens, weil sie bei leerem Fahrzeug mit der Hinterachse einfach nicht genug Bremskraft auf die Straße bringen könnte.

Für die HU spielt das aber keine Rolle. Da kommt es einfach nur darauf an, ob die Feststellbremse während der Fahrt betätigt werden kann. Dann darf die Abweichung maximal 50% sein, damit das Auto nicht von der Straße fliegt wenn man das (warum auch immer) tut. Kann die Feststellbremse nicht während der Fahrt betätigt werden gilt als maximale Abweichung 95%.
Der Prüfer müsste dann im Zweifelsfall in seinen Vorgaben nachschauen, welcher Wert für das konkrete Fahrzeug gilt.

Naja: oder man beschleunigt auf ca. 10 km/h und betätigt die EFB
Macht es "brrrrrrt" - "bssssssst" -> 95 % Abweichung zulässig
Macht es "bssssssst" - *qietsch* -> 50 % Abweichung zulässig

😁

Wie die elektronische Parkbremse funktioniert hat kasemattenede ausführlich erklärt.

Es wäre denkbar, dass es Fahrzeuge gibt, die diese Notbremsfunktion nicht haben. Dann dürfte sich die EPB aber nicht während der Fahrt betätigen lassen, weil man sonst unweigerlich den Abflug macht.

Zum eigentlichen Thema ungleichmäßig ziehende Handbremse gebe ich noch folgendes zu Bedenken:

Zieht ein Rad zu schwach kann man unangenehm überrascht werden, wenn man mal das andere Rad aufbocken muss...
Oder das funktionierende Rad steht auf rutschigem Untergrund und das anderer Rad bremst nicht...

Zitat:

@cdti19 schrieb am 20. November 2024 um 11:30:30 Uhr:


Bei der Feststellbremse meines Fahrzeuges kommt es regelmäßig zu ungleicher Bremswirkung des rechten und linken Hinterrades. Das ärgert mich, da die korrekte Einstellung der Bremswirkung ohne Prüfstand nur schwierig bzw. nicht zuverlässig möglich ist.

Zwar nicht zum Thema, aber zur Problematik des Einstellvorgangs: einige Autos mit Längslenker oder Federstrebe heben sich beim Betätigen der Handbremse im Rückwärtsrollen mehr oder weniger stark aus den Federn, bedingt durch die Hebelgeometrie. Man kann dann durch die Heckscheibe sehen, welche Fahrzeugseite sich stärker hebt - das ist dann die mit der stärkeren Bremswirkung.

Meinen Käfer kriege ich auf die Weise TÜV-gerecht sehr präzise eingestellt, jedenfalls besser als auf dem Ascheplatz. Auch der E36 ließ sich so einstellen. Vielleicht einen Versuch wert...

Zitat:
"Unter 7km/h werden dann elektromechanisch die Bremsbeläge (hinten) fest angefahren und das Fahrzeug zum Stillstand gebracht. Dabei würde, beim Loslassen des Tasters, die Bremsung eben NICHT mehr gelöst und natürlich ohne ABS Überwachung gebremst."
----- Aber man kann den Hebel nach unten drücken, dann lösen die Klötze wieder, ist aber schon eine harte und direkte Aktion und zum driften nicht geeignet.

Das mit dem heben aus den Federn funktioniert bei einem normalen Auto nicht.Der Käfer hatte Drehstabfederung.

Zitat:

@gardetzki schrieb am 22. November 2024 um 13:02:34 Uhr:


Das mit dem heben aus den Federn funktioniert bei einem normalen Auto nicht.Der Käfer hatte Drehstabfederung.

Ja, das hilft natürlich, weil die Feder selbst die Strebe drehen will, ist aber nicht das K.O.-Kriterium.

Es geht darum, dass in einigen Fällen ein ausreichend dimensionierter Hebel da ist, der vor dem Rad angeschlagen ist und (teilweise) das Drehmoment des Achsschenkels aufnimmt, welches beim Bremsen dorthin übertragen wird, im Rahmen der sonstigen Bewegungsfreiheit - die ja bei einem Längslenker gegeben sein muss, sonst würde das Auto gar nicht federn. Deswegen sag' ich: probieren, es geht auch bei einigen "normalen" (TM) Autos.

Zitat:

@gardetzki schrieb am 20. November 2024 um 15:51:29 Uhr:


Ich möchte nicht raten die elektronische hb während der Fahrt zu ziehen. Jedes Fabrikat reagiert darauf anders.Ich habe es mal probiert bei meinem Golf .Bei 20 kmh schlug dei Bremse voll rein. Beide Hinterräder blockieren .Was bei 50 kmh passiert? .Ich möchte es nicht wissen.

Duz hast Dich gedreht? Nein, hast Du nicht.

Deine Wahrnehmung ist hier schlicht und einfach falsch. Auch der Golf 7 betätigt das ESC, was eine geregelte 4-Rad-ABS-Bremsung auslöst, so dass das Fahrzeug spurstabil zum Stillstand kommt.
Vorsicht mit solchen „gefühlten“ Aussagen, wenn man sich nicht auskennt UND kein Gefühl für das Auto hat.
Bei einer Hinterradbremsung mit Blockade, auch bei 20 km/h würde sich das Auto sofort drehen und ausbrechen.

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