Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer

Weil § 10 Abs. 1 S. 2 StVO bezogen auf „Elefantenrennen“ wegen der Bestimmung

„…Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt…“

wenig ergiebig ist, wurde dieses vom OLG Hamm in einem Grundsatzurteil genauer definiert (OLG Hamm, 4 Ss OWi 629/08)

Zitat:

…Sinn und Zweck der Vorschrift des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO ist es, eine Behinderung des übrigen Verkehrs durch lang andauernde Überholvorgänge zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Überholvorgänge durch bzw. von Lkw auf zweispurigen Autobahnen. Dabei darf nach Auffassung des Senats bei der Bestimmung der wesentlich höheren
Geschwindigkeit nicht einseitig das Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer im Vordergrund stehen mit der Folge, dass das Erfordernis nach einer zu großen Geschwindigkeitsdifferenz einem faktischen Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen gleich kommt….

…(eine Ahndung kommt ) nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang zu verkehrsarmer Zeit auf einer dreispurigen Autobahn abspielt, und der schnellere Pkw-Verkehr ohne weiteres auf die dritte (äußere linke) Spur ausweichen kann. Gleiches kann für eine ansonsten leere zweispurige Autobahn gelten….

…Ahndungswürdig ist ein Überholen von/durch Lkw (sog. "Elefantenrennen"😉 jedoch dann, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird. Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang geht der Senat von einer Dauer von maximal 45 Sekunden aus …..

…bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen, unterliegen … nach dieser Vorschrift einer bußgeldrechtlichen Ahndung.

Quelle:

http://tinyurl.com/mn48xw

Somit kann man also festhalten, das die Differenzgeschwindigkeit beim Überholen auf zweispurigen Autobahnen mindest 10km/h betragen und innerhalb von höchstens 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.

Dazu passt dann ganz gut eine Aussage, die ich in einem Parallelforum auf MT kürzlich gelesen hatte:

Zitat:

So ne Situation hatte ich heute erst wieder auf der A2:
Ich hatte knapp 90 drauf und wollte nen anderen
überholen der ziemlich genau 80 fuhr. Als ich dann
neben ihm war, erhöhte er seine Geschwindigkeit
auf ca 89. Wahrscheinlich weil er zu stolz war,sich
mit seinen 540er TGX von meinen 510er Actros
überholen zu lassen. Aber ich kann bis auf 93 hoch
gehen und hab ihn damit gezeigt wo der Hammer hängt....

😁😁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm


Die Intention dieses Threads ist hauptsächlich informativer Natur und dient der Verbesserung des Allgemeinwissens sowie als Test für sinnerfasstes Lesen 😁

Tatsächlich ist die Entscheidung des OLG durchaus bemerkenswert, denn diese Regelung gilt ja nicht nur für LKW exklusiv.
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.

Hast du den Titel des Threads selbst eingegeben?

Hast du ihn auch einmal gelesen?

Zitat:

Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer

Wie kommst du nun also darauf, dass...

Zitat:

[...] das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt [...]

Es geht bei diesem Urteil extra darum auch langsameren Verkehrsteilnehmern, hier explizit LKW, ein Überholen zu ermöglichen, auch wenn andere dafür unter Umständen bremsen müssen. Um dieses Überholrecht etwas einzuschränken werden eben diese 10 km/h und 45 Sekunden angeführt.

Wenn du dieses Urteil "zu Recht" für PKW umsetzt, wünsche ich dir jedenfalls viel Spaß und hoffe, dass dich baldigst jemand wegen Behinderung anzeigt. Dann kannst du dem Richter erklären warum dein PKW nicht mehr als 10 km/h Differenzgeschwindigkeit zulässt, warum du 45 Sekunden zum Überholen benötigst und dabei einige Autofahrer behinderst.

Dann gibt es ganz schnell ein weiteres Urteil...

Tut mir wirklich leid, aber unter anderem solche Ignoranten und Besserwisser wie du machen die Autobahn zu einem ungemütlichen und gefährlichen Pflaster.

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Moin!

Es ist schon bezeichnend, dass aus einem Urteil, welches ganz klar darauf abzielt, Behinderungen zu vermeiden und den Verkehrsfluss zu beschleunigen, sofort wieder irgendein pseudoentspannter Schnarcher sein vermeintliches Recht, andere zu blockieren, ableitet.

Wer mit einem PKW (der eine Vmax von >100 Km/h hat, wie 99,99999% der heute zugelassenen Fahrzeuge) bei guter Witterung und Tempolimit >100 mit 100 Km/h einen LKW überholt und dadurch andere hinter sich zu Vollbremsungen nötigt, bewegt sich ausserhalb des legalen Bereiches. Das ist es, was die StVO sagt und das zitierte Urteil hebelt dies keineswegs aus.

Alles andere ist eine Fehlinterpretation mißgünstiger Mitbürger. Solche Typen sind auf dem Holzweg. Nicht etwa diejenigen, die auf der Autobahn einfach zügig reisen möchten.

M.

Im Gegensatz zu so manchem Zeitgenossen stellt es z.B. für mich kein Problem dar, wenn jemand vor mir mal einen LKW mit 100 überholt, vorausgesetzt er hält sich dabei auch an die StVO und zieht nicht einfach kurz vor mir raus.

Man nennt so was vorausschauendes Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn man das einigermaßen beherrscht, kann man sogar rechtzeitig seinen Gasfuß lupfen und sich gut an den Überholer anpassen. Und dauert auch nicht lange, wenn ein Überholer der mit 100 (also Tacho 110) einen LKW überholt, schafft der das in rund 15 Sekunden.

Aber manche meinen eben, die Richtgeschwindigkeit wäre die Untergrenze dessen was gerade noch zulässig ist und es ist schon bezeichnend, dass diese nur weil sie selbst mit 200+ angeflogen kommen daraus das Recht ableiten wollen, dass die anderen gefälligst minimum Richtgeschwindigkeit zu fahren haben...

...sind ja dann auch regelmäßig die Typen, die weil sie sich ja im "Recht" wähnen, auf Teufel komm raus dränglen um den anderen zu maßregeln und zum schneller Fahren zu erziehen.

100km/h und 200+

Bei meinem französischen Automobil gibt es auf der Tachoskala tatsächlich noch einen Bereich dazwischen.😰

Zitat:

Original geschrieben von patti106


100km/h und 200+

Bei meinem französischen Automobil gibt es auf der Tachoskala tatsächlich noch einen Bereich dazwischen.😰

Bei meinem französischem Automobil gibt es gar keine Tachoskala.😁

Und 200 hat mir das Mäusekino noch nie angezeigt.Das geht wahrscheinlich bei meinem Wagen nur die Eigernordwand runter.😁

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Zitat:

Original geschrieben von Linus66


Das Wort "Rücksichtnahme" kannst Du sinnvollerweise immer nur im Bezug auf Deinen eigenen Fahrstil anwenden und beinhaltet zuallererst den Fahrstil der anderen VT so hinzunehmen wie er ist.

Habe ich was gegensätzliches behauptet? Da ich im Regelfall bemüht bin andere Verkehrsteilehmer nicht mehr als nötig zu behindern,ganz ohne gehts leider nicht immer,denke ich das ich den § 1 STVO relativ gut umsetze.

Nur bedeutet ein akzeptieren des Fahrstils Anderer nicht das man den nicht hinterfragen darf und auch nicht das man ihn immer kommentarlos hinnehmen muß. Konstruktive Kritik sollte doch wohl immer möglich sein,oder nicht?

Wenn zB einer mit einem gut motoroisierten Fahrzeug auf einen Anderen aufläuft der nur unwesentlich langsamer ist,bei der heutigen Verbreitung der Tempomaten ja häufiger der Fall, und dieser dann ohne gaszugeben ansetzt mit seinem wahnwitzigen Geschwindigkeitsüberschuß von 2km/h zu überholen obwohl er sehen muß das sich hinter ihm welche mit deutlich mehr Überschuß ankommen die der damit ohne Frage über längere Zeit ausbremst darf man sich wohl die Frage stellen ob das sein muß oder ob er nicht hätte seine Geschwindigkeit minimal verringert bis die Überholspur frei ist oder ob es möglich wäre kurzzeitig Gas zu geben um die Überholspur zügig wieder frei machen zu können.

Wegen minimalen Geschwindigkeitsunterschieden überhol ich zB in der Regel nicht,ob ich nun 120 oder 118 fahr ist mir ans ich Schnuppe.Oder ich gehe halt halt hin und beschleunige etwas um zügig vorbeizukommen.In limitieren Bereichen geht das dann halt bis knapp unter die Punkte und auf unlimitierten Strecken kann das halt auch mal bedeuten das ich kurzzeitig auf höhere Geschwindigkeiten bis knapp unter 200 beschleunige.

Aber was beobachtet man häufiger? Die Überholer mit geringer Differenzgeschwindigeit sind dann auch die die hinterher wieder Ewigkeiten brauchen um auf die rechte Spur zurückzufinden.Und spätesten dann kann man von mangelnder Rücksicht auf seine Mitmenschen sprechen und das ist nicht unbedingt zu akzeptieren.
Sorry,aber das ein solcher dann hin und wieder das Echo in der Form bekommt das ihn keiner auf die Überholspur lässt hat er sich selbst zuzuschreiben da wohl kaum einer Rücksicht auf jemandem nehmen wird den er als Person beobachten mußte die selbst zu keinerlei Rücksichtnahme bereit ist.Nur seltsamerweise sind es dann auch noch die die immer fordern das Andere Rücksicht nehmen müßen und dazu den §1 STVO selektiv anwenden.Diesen Personenkreis gibt es nicht nur bei Schnellfahrern sondern auch bei gemütlichen Fahrern und Schildergläubigen.

@patti106

Bei meinem Belgier gibt es nicht nur einen Bereich zwischen 100 und 200km/h sondern sogar ein Gaspedal das zwischen seinen Bewegungsendpunkten stufenlos vestellbar ist.😁

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Da wird sich etwas ändern, denn der Verkehrsminister hat das Problem erkannt!

Es ist halt ein Bayer.

Gruß
Ulicruiser

Da wird sich nichts ändern, das verläuft sich eh wieder im Sand.

wenn ich am überholen bin, und der kollege beschleunigt, dann bleibe ich trotzdem links. denn wie steht es doch im gesetz: wer überholt wird darf NICHT beschleunigen... es steht nichts davon drinnen, daß ich dann meinen überholvorgang abbrechen muß...

Zitat:

Original geschrieben von swobi417


wenn ich am überholen bin, und der kollege beschleunigt, dann bleibe ich trotzdem links. denn wie steht es doch im gesetz: wer überholt wird darf NICHT beschleunigen... es steht nichts davon drinnen, daß ich dann meinen überholvorgang abbrechen muß...

Ja das kommt oft vor, du lässt nen Kollegen auf die Autobahn rein, ziehst links rüber und der gibt Gas und lässt dich links verhungern.

Da werde ich richtig sauer........

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von swobi417


wenn ich am überholen bin, und der kollege beschleunigt, dann bleibe ich trotzdem links. denn wie steht es doch im gesetz: wer überholt wird darf NICHT beschleunigen... es steht nichts davon drinnen, daß ich dann meinen überholvorgang abbrechen muß...
Ja das kommt oft vor, du lässt nen Kollegen auf die Autobahn rein, ziehst links rüber und der gibt Gas und lässt dich links verhungern.

Da werde ich richtig sauer........

Deshalb oute ich mich mal als Arschloch.

Ich ziehe nicht nach links rüber. Entweder der Kollege findet das Gaspedal und kommt vor mir rein, oder er kann sich hinter mir einordnen.

Wird schon einen Grund haben, warum das "reinlassen" in der DDR verboten war.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ja das kommt oft vor, du lässt nen Kollegen auf die Autobahn rein, ziehst links rüber und der gibt Gas und lässt dich links verhungern.

Da werde ich richtig sauer........

Deshalb oute ich mich mal als Arschloch.
Ich ziehe nicht nach links rüber. Entweder der Kollege findet das Gaspedal und kommt vor mir rein, oder er kann sich hinter mir einordnen.

Wird schon einen Grund haben, warum das "reinlassen" in der DDR verboten war.

Stimmt in die DDR wurde auch nicht jeder reingelassen. Die damaligen Autobahnen ( Hitlers Reichsautobahn) hatten keinen richtigen Beschleunigungsstreifen, und da dort nur alle 3 Tage ein Auto fuhr war es auch nicht so das Problem.

Ich ziehe links rüber wenn der Verkehr es zulässt, finde es auch ok wenn mir das Einfädeln erleichtert wird, was nicht bedeutet das ich dann nicht so kollegial bin und ihn vor mir Einscheren lasse.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ja das kommt oft vor, du lässt nen Kollegen auf die Autobahn rein, ziehst links rüber und der gibt Gas und lässt dich links verhungern.

Da werde ich richtig sauer........

Das Problem besteht aber nicht nur bei LKW Fahrern.

Gestern Autobahnauffahrt A33 (auf der Autobahn ist 100): vor mir ein PKW, der nicht so recht aus den Gängen kommt, auf der Autobahn ein LKW. LKW macht netterweise Platz, PKW vor mir zieht mit ca. 60 km/h auf die Autobahn, ich hinterher. Auf einmal findet der Typ das Gaspedal und beschleunigt, während der LKW mit dem Führerhaus schon auf seiner Höhe war. Tolle Wurst, erst auf der Beschleunigungsspur nicht beschleunigen und dann nicht den Anstand besitzen den LKW wieder rüber zu lassen.

Da ich aber beruflich viel mit dem Auto unterwegs bin erlebe ich das auch immer wieder: PKW nimmt auf der Beschleunigungsspur keine Fahrt auf, man macht Platz, PKW fährt rüber und gibt Gas. Ätzend. Ich lasse deswegen auch keine offensichtlich schnellen Fahrzeuge mehr rein.

Oh mei Grimm....

Zitat:

Tatsächlich ist die Entscheidung des OLG durchaus bemerkenswert, denn diese Regelung gilt ja nicht nur für LKW exklusiv.

Falsch - Gerichte gehen bei PKW regelmäßig von einer Vdiff min. 20kmh aus. Schlicht, weil es für PKW keinerlei Problem darstellt, diese Vdiff auch kurzfristig zu erreichen - was für einen LKW ggf. schwierig werden dürfte.

Zitat:

Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.

Nun - wann darf man überhaupt erst überholen? Na..? Eben... und dann kann diese Behinderung ja eigentlich gar nicht erst eintreten, ausser jemand tritt vorher schon die StVO mit Füßen.

Zitat:

Nö, Richter sagen: max 45 Sekunden für den Überholvorgang, so einfach ist das.

Nö - weil regelmäßig, wie gesagt, bei PKW eine V diff von min. 20kmh von Gerichten angeführt wird. Und einfach ist das auch nur, wenn man nicht mehr als einen einzigen Aspekt von vielen relevanten Kriterien geistig erfassen kann. 🙄

Es ist befremdlich, was Du immer wieder für eine Freude an vermeintlich "legalen" Möglichkeiten anderen auf den Wecker zu gehen zeigst - diese Triebfeder ist mit einem "Miteinander" nicht vereinbar.

Zitat:

swobi417: wenn ich am überholen bin, und der kollege beschleunigt, dann bleibe ich trotzdem links. denn wie steht es doch im gesetz: wer überholt wird darf NICHT beschleunigen... es steht nichts davon drinnen, daß ich dann meinen überholvorgang abbrechen muß...

Ach doch, da stünde schon ne Menge dazu drin. Nicht wörtlich, aber eben sinngemäß anwendbar. Das scheint für manche echt ein Problem, wenn mehrere Regelungen zusammenwirken etc. und nicht nur eine klare "Ja/Nein" Anweisung erfolgt?

Aber egal - bei all diesen Beispielen (wie auch von Sergeant Pepper 😁 ) sind mir die Paragraphen eh egal, denn der "Bremsklotz" vor mir ist ja auch nur Opfer eines anderen Arschlochs.. leiden wir eben beide geduldig bis zu Ende 😉

Darum gehts doch auch keinem normalen Menschen hier - solche Situationen ergeben sich eben manchmal, oder einer macht eben einen kleinen doofen Fehler oder was auch immer. Da steht man drüber, Stichwort "forgiving system". 🙂

Bei manchen Leuten (Strasse und hier..) hat man aber unweigerlich dieses Bild eines *Mittermeier-Zitat*Kindes (kurz AK) vor dem geistigen Auge?
"Nana nana na naaa... ich piss dir jetzt ans Beihein.. weil ich es (vermeintlich, Anm. der Red.) daharf... und da kannst Du gaharnix mahachen... Nana nana na naaaaaa"
Wie diese Geisteshaltung mit der charakterlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs vereinbar ist... ist ein Rätsel - und diese AK´s brandgefährliche VTs.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ja das kommt oft vor, du lässt nen Kollegen auf die Autobahn rein, ziehst links rüber und der gibt Gas und lässt dich links verhungern.

Da werde ich richtig sauer........

Deshalb oute ich mich mal als Arschloch.
Ich ziehe nicht nach links rüber. Entweder der Kollege findet das Gaspedal und kommt vor mir rein, oder er kann sich hinter mir einordnen.

Wird schon einen Grund haben, warum das "reinlassen" in der DDR verboten war.

Drecksack!😰

😁
Du gehörst damit also schonmal nicht zu den Witzfiguren, die ich im Spiegel immer nach links wechseln sehe, aber immer kleiner werden, sobald ich die 120er Marke überschritten habe.

@tec-doc

keine Ahnung was Du geschrieben hast, Du bist bei mir schon seit langem auf der Ignore-Liste.
Mehr kann man mit Deinen, leider fast immer unterschwellig beleidigenden, unendlich langatmigen Beiträgen auch nicht anfangen...

Merk Dir aber bitte:
Du kannst schreiben und denken was Du willst, ich werde trotzdem weiterhin die Verkehrsregeln einhalten, schon aus Respekt und Rücksicht gegenüber anderen VT's. Und dazu gehört auch, dass ich locker die Geduld aufbringe, einem anderen VT der mal der auf einer Autobahn mit weniger Differenzgeschwindigkeit überholen möchte, dieses zu ermöglichen und zu akzeptieren.

@Allen noch einen schönen Sonntag und frohe Diskussion.

Zitat:

Original geschrieben von Wilhelm_Grimm


dazu gehört auch, dass ich locker die Geduld aufbringe, einem anderen VT der mal der auf einer Autobahn mit weniger Differenzgeschwindigkeit überholen möchte, dieses zu ermöglichen und zu akzeptieren.

solange du es dabei belässt und niemandem vor der nase rausziehst um so zu tun als würdest du überholen wollen... in wirklichkeit aber um zu prüfen, ob derjenige das nach deinen auslegungen notwendige mindestmass an "geduld" mitbringt...

aber warum hab' ich so ein gefühl, dass du nicht so einer bist, der es dabei belässt? 😛

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