Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer
Weil § 10 Abs. 1 S. 2 StVO bezogen auf „Elefantenrennen“ wegen der Bestimmung
„…Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt…“
wenig ergiebig ist, wurde dieses vom OLG Hamm in einem Grundsatzurteil genauer definiert (OLG Hamm, 4 Ss OWi 629/08)
Zitat:
…Sinn und Zweck der Vorschrift des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO ist es, eine Behinderung des übrigen Verkehrs durch lang andauernde Überholvorgänge zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Überholvorgänge durch bzw. von Lkw auf zweispurigen Autobahnen. Dabei darf nach Auffassung des Senats bei der Bestimmung der wesentlich höheren
Geschwindigkeit nicht einseitig das Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer im Vordergrund stehen mit der Folge, dass das Erfordernis nach einer zu großen Geschwindigkeitsdifferenz einem faktischen Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen gleich kommt….…(eine Ahndung kommt ) nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang zu verkehrsarmer Zeit auf einer dreispurigen Autobahn abspielt, und der schnellere Pkw-Verkehr ohne weiteres auf die dritte (äußere linke) Spur ausweichen kann. Gleiches kann für eine ansonsten leere zweispurige Autobahn gelten….
…Ahndungswürdig ist ein Überholen von/durch Lkw (sog. "Elefantenrennen"😉 jedoch dann, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird. Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang geht der Senat von einer Dauer von maximal 45 Sekunden aus …..
…bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen, unterliegen … nach dieser Vorschrift einer bußgeldrechtlichen Ahndung.
Quelle:
http://tinyurl.com/mn48xwSomit kann man also festhalten, das die Differenzgeschwindigkeit beim Überholen auf zweispurigen Autobahnen mindest 10km/h betragen und innerhalb von höchstens 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.
Dazu passt dann ganz gut eine Aussage, die ich in einem Parallelforum auf MT kürzlich gelesen hatte:
Zitat:
So ne Situation hatte ich heute erst wieder auf der A2:
Ich hatte knapp 90 drauf und wollte nen anderen
überholen der ziemlich genau 80 fuhr. Als ich dann
neben ihm war, erhöhte er seine Geschwindigkeit
auf ca 89. Wahrscheinlich weil er zu stolz war,sich
mit seinen 540er TGX von meinen 510er Actros
überholen zu lassen. Aber ich kann bis auf 93 hoch
gehen und hab ihn damit gezeigt wo der Hammer hängt....
😁😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Die Intention dieses Threads ist hauptsächlich informativer Natur und dient der Verbesserung des Allgemeinwissens sowie als Test für sinnerfasstes Lesen 😁Tatsächlich ist die Entscheidung des OLG durchaus bemerkenswert, denn diese Regelung gilt ja nicht nur für LKW exklusiv.
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.
Hast du den Titel des Threads selbst eingegeben?
Hast du ihn auch einmal gelesen?
Zitat:
Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer
Wie kommst du nun also darauf, dass...
Zitat:
[...] das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt [...]
Es geht bei diesem Urteil extra darum auch langsameren Verkehrsteilnehmern, hier explizit LKW, ein Überholen zu ermöglichen, auch wenn andere dafür unter Umständen bremsen müssen. Um dieses Überholrecht etwas einzuschränken werden eben diese 10 km/h und 45 Sekunden angeführt.
Wenn du dieses Urteil "zu Recht" für PKW umsetzt, wünsche ich dir jedenfalls viel Spaß und hoffe, dass dich baldigst jemand wegen Behinderung anzeigt. Dann kannst du dem Richter erklären warum dein PKW nicht mehr als 10 km/h Differenzgeschwindigkeit zulässt, warum du 45 Sekunden zum Überholen benötigst und dabei einige Autofahrer behinderst.
Dann gibt es ganz schnell ein weiteres Urteil...
Tut mir wirklich leid, aber unter anderem solche Ignoranten und Besserwisser wie du machen die Autobahn zu einem ungemütlichen und gefährlichen Pflaster.
93 Antworten
Na das haste gut gemacht und was machste wenn der Überholvorgang länger als 45 sec. dauert?? Dann zeigen die grünen dir wo der Hammer hängt.
Die Intention dieses Threads ist hauptsächlich informativer Natur und dient der Verbesserung des Allgemeinwissens sowie als Test für sinnerfasstes Lesen 😁
Tatsächlich ist die Entscheidung des OLG durchaus bemerkenswert, denn diese Regelung gilt ja nicht nur für LKW exklusiv.
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Die Intention dieses Threads ist hauptsächlich informativer Natur und dient der Verbesserung des Allgemeinwissens sowie als Test für sinnerfasstes Lesen 😁...
Dafür hätte ich persönlich einen Blog erstellt. So wie es hunderte anderer MT-User auch gemacht hätten und haben.
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Zitat:
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.
Wenn der PKW nur mit 100 überholt obwohl er wesentlich schneller fahren könnte, und somit eine Art Elefantenrennen proviziert,
istes eine Behinderung, so einfach.
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Wenn der PKW nur mit 100 überholt obwohl er wesentlich schneller fahren könnte, und somit eine Art Elefantenrennen proviziert, ist es eine Behinderung, so einfach.Zitat:
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.
Nö, Richter sagen: max 45 Sekunden für den Überholvorgang, so einfach ist das.
Zitat:
...Es gilt daher im Rahmen des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen praktikable Lösung zu finden...
man sollte auch beachten wenn auf einem Pkw Tacho 100 km/h steht, sind dies in den meisten Fällen keine echten 100 km/h sondern etwas weniger, der Lkw ist in den meisten Fällen auf 90 km/h begrenzt einige Hersteller DAF 89 km/h, wenn dieser denn funktioniert, also haben überholende nicht mal die 10 km/h Diverenz zum Lkw, ich fahre oft auch nciht schnell auf der BAB, aber wenn ich überhole mache ich das schnell, also beschleunige ich dafür und ziehe nicht mit 10 km/h mehr vorbei, es gibt leider so vieles im Straßenverkehr, was falsch oder besser besser gemacht werden könnte, aber man bekommt niemanden dazu, seine eingefahrenen Fehler zu ändern, Mittelspurschleicher, Beschleunigungsstreichen nicht Benutzer usw.
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Nö, Richter sagen: max 45 Sekunden für den Überholvorgang, so einfach ist das.
... wobei sich im zitierten Text die Richter auf einen
einzelnenÜberholvorgang konzentriert und nicht dazu geäussert haben, wenn nach dem Überholvorgang gleich der nächste folgt, was in der Praxis doch nicht unüblich sein wird. Also 45 Sekunden pro zu überholendes Fahrzeug?
Sehe schon die "Oberlehrer" mit der Stopuhr in der Hand auf der linken Spur ... 😎
Zitat:
Sehe schon die "Oberlehrer" mit der Stopuhr in der Hand auf der linken Spur ... 😎
und in der anderen Hand die Handykamera^^
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
und in der anderen Hand die Handykamera^^Zitat:
Sehe schon die "Oberlehrer" mit der Stopuhr in der Hand auf der linken Spur ... 😎
Also ich würd ne echte Kamera nehmen, Handys sind schliesslich verboten 😁
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Nö, Richter sagen: max 45 Sekunden für den Überholvorgang, so einfach ist das.Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Wenn der PKW nur mit 100 überholt obwohl er wesentlich schneller fahren könnte, und somit eine Art Elefantenrennen proviziert, ist es eine Behinderung, so einfach.
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Zitat:
...Es gilt daher im Rahmen des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO eine sowohl für Lkw- als auch für Pkw-Fahrer zumutbare und für Verkehrsüberwachungsmaßnahmen praktikable Lösung zu finden...
Es muss ja anerkannt werden, dass Du das MT-Volk über dieses neue Urteil aufklärst, danke dafür!
Aber, der Tatbestand ist ein alter Hut. Die `wesentlich´ höhere V von 10km/h gab es schon IMMER!
Die Herren Richter (ich bin jetzt zu faul dazu) haben wohl die Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h hergenommen, und daraus die Wegstrecke errechnet, in der ein was weiß ich 20 m Sattelschlepper von einem anderen überholt werden kann, unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände.
Also, nix Neues von der Überholfront, macht aber nix.
Und es ist ja nur ein Urteil vom OLG Hamm.
In Hessen, BaWü, Bayern, etc. kann die Sache ganz anders bewertet werden.
Da geb ich Han_Omag recht. Da werden echt einige wieder genau auf die Zeit achten.
Ich fahre selbst ja auch LKW seit 1990. Es ist immer wieder geil wenn man auf PKW`s auflæuft die auf der Autobahn nur mit 80 km/h rumgurken. Setzt du dann als LKW Fahrer zum Ueberholen an stellen diese Experten immer auf gleicher høhe fest ,, nanu! Ein LKW! Das geht aber nicht!!! `` . Aber statt richtig gas zu geben schleichen die dann auf gleicher høhe rum. Super! Erlebe ich jeden Tag mehrfach.
Bei uns ist ausserhalb geschlossener ortschaften auch fuer LKW 80 Km/h erlaubt. Immer auf der selben Strecke (ca 45km lang) wirst nur von PKW`s und nicht von LKW`s behindert. Die Strecke ist schøn ausgebaut und man Schleicht da mit 60 Km/h umher. Anfangst hætte ich am liebsten ins Lenkrad gebissen, mittlerweile Juckt mich das nicht mehr. Da ich nur einmal lebe sind mir meine Nerven zu schade. Ganau so ist mir auch Wurst wie lange der LKW vor mir zum Ueberholen braucht wenn ich mit dem PKW dahinter stecke. Wenn er halt 2 min braucht kann ich es auch nicht ændern. Deswegen lebe ich drozdem weiter😁 "2 min ist nicht viel, wird aber einigen Sicher wie 10 min vorkommen wenn sie dahinter hængen und vor Wut kochen.
gruss
das problem ist doch:
A) mir werden diese 2 minuten aufgezwungen
B) anderen hinter mir fahrenden fahrzeugen werden sie ebenfalls aufgezwungen
C) passiert das ganze nicht nur einmal sondern alle paar kilometer
D) ist der fahrer des zu langsam überholenen fahrzeuges sich selbst am wichtigsten, denn er nimmt die behinderung anderer für seinen vorteil in kauf
E) erhöht sich durch das bremsen und beschleunigen mein benzinverbrauch und je nachdem auch der bremsenverschleiß
das gilt selbstverständlich für alle zu langsam überholenden fahrzeuge.
es geht mir einfach auf den sack, wenn jemand überholt, das aber so langsam tut, dass der verkehr auf der linken spur stark abbremsen muss, oder schon rankommt und dann aufgehalten wird, weil jemand nicht mal den fuß aufs gas stellen kann für 20sek.
ich überhole lkw auch mal mit 100kmh... dann ist hinter mir aber auch frei und ich blockiere keinen wenn ich so langsam überhole