Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer
Weil § 10 Abs. 1 S. 2 StVO bezogen auf „Elefantenrennen“ wegen der Bestimmung
„…Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt…“
wenig ergiebig ist, wurde dieses vom OLG Hamm in einem Grundsatzurteil genauer definiert (OLG Hamm, 4 Ss OWi 629/08)
Zitat:
…Sinn und Zweck der Vorschrift des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO ist es, eine Behinderung des übrigen Verkehrs durch lang andauernde Überholvorgänge zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Überholvorgänge durch bzw. von Lkw auf zweispurigen Autobahnen. Dabei darf nach Auffassung des Senats bei der Bestimmung der wesentlich höheren
Geschwindigkeit nicht einseitig das Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer im Vordergrund stehen mit der Folge, dass das Erfordernis nach einer zu großen Geschwindigkeitsdifferenz einem faktischen Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen gleich kommt….…(eine Ahndung kommt ) nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss durch einen Lkw-Überholvorgang unangemessen behindert wird. Das ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang zu verkehrsarmer Zeit auf einer dreispurigen Autobahn abspielt, und der schnellere Pkw-Verkehr ohne weiteres auf die dritte (äußere linke) Spur ausweichen kann. Gleiches kann für eine ansonsten leere zweispurige Autobahn gelten….
…Ahndungswürdig ist ein Überholen von/durch Lkw (sog. "Elefantenrennen"😉 jedoch dann, wenn ein solcher Vorgang wegen zu geringer Differenzgeschwindigkeit eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nimmt und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert wird. Als Faustregel für einen noch regelkonformen Überholvorgang geht der Senat von einer Dauer von maximal 45 Sekunden aus …..
…bzw. einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen, unterliegen … nach dieser Vorschrift einer bußgeldrechtlichen Ahndung.
Quelle:
http://tinyurl.com/mn48xwSomit kann man also festhalten, das die Differenzgeschwindigkeit beim Überholen auf zweispurigen Autobahnen mindest 10km/h betragen und innerhalb von höchstens 45 Sekunden abgeschlossen sein muss.
Dazu passt dann ganz gut eine Aussage, die ich in einem Parallelforum auf MT kürzlich gelesen hatte:
Zitat:
So ne Situation hatte ich heute erst wieder auf der A2:
Ich hatte knapp 90 drauf und wollte nen anderen
überholen der ziemlich genau 80 fuhr. Als ich dann
neben ihm war, erhöhte er seine Geschwindigkeit
auf ca 89. Wahrscheinlich weil er zu stolz war,sich
mit seinen 540er TGX von meinen 510er Actros
überholen zu lassen. Aber ich kann bis auf 93 hoch
gehen und hab ihn damit gezeigt wo der Hammer hängt....
😁😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Die Intention dieses Threads ist hauptsächlich informativer Natur und dient der Verbesserung des Allgemeinwissens sowie als Test für sinnerfasstes Lesen 😁Tatsächlich ist die Entscheidung des OLG durchaus bemerkenswert, denn diese Regelung gilt ja nicht nur für LKW exklusiv.
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.
Hast du den Titel des Threads selbst eingegeben?
Hast du ihn auch einmal gelesen?
Zitat:
Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer
Wie kommst du nun also darauf, dass...
Zitat:
[...] das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt [...]
Es geht bei diesem Urteil extra darum auch langsameren Verkehrsteilnehmern, hier explizit LKW, ein Überholen zu ermöglichen, auch wenn andere dafür unter Umständen bremsen müssen. Um dieses Überholrecht etwas einzuschränken werden eben diese 10 km/h und 45 Sekunden angeführt.
Wenn du dieses Urteil "zu Recht" für PKW umsetzt, wünsche ich dir jedenfalls viel Spaß und hoffe, dass dich baldigst jemand wegen Behinderung anzeigt. Dann kannst du dem Richter erklären warum dein PKW nicht mehr als 10 km/h Differenzgeschwindigkeit zulässt, warum du 45 Sekunden zum Überholen benötigst und dabei einige Autofahrer behinderst.
Dann gibt es ganz schnell ein weiteres Urteil...
Tut mir wirklich leid, aber unter anderem solche Ignoranten und Besserwisser wie du machen die Autobahn zu einem ungemütlichen und gefährlichen Pflaster.
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Also ich würd ne echte Kamera nehmen, Handys sind schliesslich verboten 😁Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
und in der anderen Hand die Handykamera^^
Wo steht, das Handys im Auto verboten sind? Ich darf sie nur nicht zum Telefonieren ans Ohr halten 😉
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Wo steht, das Handys im Auto verboten sind? Ich darf sie nur nicht zum Telefonieren ans Ohr halten 😉
Da gibt es so einige Urteile. Hast du das Ding in der Hand bist du 40€ los.In einigen Ausnahmen mit gutem RA bleibt es Folgenfrei.
Zur Info🙂
Zitat:
Nach Neuregelung des § 23 Abs. 1 a StVO ist dem Fahrzeugführer während der Fahrt die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss.
Dieses Verbot gilt somit nur, wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons ganz oder zum Teil in die Hand genommen werden muss. Es handelt sich bei der Regelung um ein sogenanntes „hand-held-Verbot“ .
Von dem Verbot sind alle Bedienfunktionen des Handys umfasst, vor allem das Anwählen und die Annahme eines Gesprächspartners, die Versendung von Kurznachrichten (SMS) oder das Abrufen von Daten im Internet.
QuelleZitat:
Zuwiderhandlungen werden seit dem 01.04.2004 für Führer von Kraftfahrzeugen mit einer Geldbuße von 40,-- € und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet
Gruss TAlFUN
Und wo steht da jetzt, daß Handys verboten sind?
Ich sehe nur, daß es unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist, nicht jedoch generell, wie es hier fälschlicherweise gepostet wurde.
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😕kerberos,
der Beitrag bezog sich auf das Filmen mit der Handykamera und dies ist verboten🙄
Gruss TAlFUN
Man frage sich schon eingangs, wie ein Polizist bitte unterscheiden will, ob du nun gefilmt, die Musik bearbeitet hast oder telefoniert hast?
Handy in der Hand: 40€ ärmer und einen Punkt reicher in Flensborg. So einfach. Selbst die Uhrzeit vom Handy abzulesen ist fatal.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Man frage sich schon eingangs, wie ein Polizist bitte unterscheiden will, ob du nun gefilmt, die Musik bearbeitet hast oder telefoniert hast?Handy in der Hand: 40€ ärmer und einen Punkt reicher in Flensborg. So einfach. Selbst die Uhrzeit vom Handy abzulesen ist fatal.
Dafür hat man dann ein Beweisvideo, daß der Überholvorgang zu lange gedauert hat 😁
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Dafür hat man dann ein Beweisvideo, daß der Überholvorgang zu lange gedauert hat 😁
ob dieses video allerdings überhaupt als beweis zugelassen wird, ist fragwürdig!
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Die Intention dieses Threads ist hauptsächlich informativer Natur und dient der Verbesserung des Allgemeinwissens sowie als Test für sinnerfasstes Lesen 😁Tatsächlich ist die Entscheidung des OLG durchaus bemerkenswert, denn diese Regelung gilt ja nicht nur für LKW exklusiv.
Damit lässt sich nun z.B. auch ableiten, dass das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt... was ja im allgemeinen gerne als solche angesehen wird.
Hast du den Titel des Threads selbst eingegeben?
Hast du ihn auch einmal gelesen?
Zitat:
Elefantenrennen – Eindeutige Regelung über maximal Dauer
Wie kommst du nun also darauf, dass...
Zitat:
[...] das Überholen eines LKW's mit einem PKW bei 100km/h KEINE unzulässige Behinderung des nachfolgenden Verkehrs darstellt [...]
Es geht bei diesem Urteil extra darum auch langsameren Verkehrsteilnehmern, hier explizit LKW, ein Überholen zu ermöglichen, auch wenn andere dafür unter Umständen bremsen müssen. Um dieses Überholrecht etwas einzuschränken werden eben diese 10 km/h und 45 Sekunden angeführt.
Wenn du dieses Urteil "zu Recht" für PKW umsetzt, wünsche ich dir jedenfalls viel Spaß und hoffe, dass dich baldigst jemand wegen Behinderung anzeigt. Dann kannst du dem Richter erklären warum dein PKW nicht mehr als 10 km/h Differenzgeschwindigkeit zulässt, warum du 45 Sekunden zum Überholen benötigst und dabei einige Autofahrer behinderst.
Dann gibt es ganz schnell ein weiteres Urteil...
Tut mir wirklich leid, aber unter anderem solche Ignoranten und Besserwisser wie du machen die Autobahn zu einem ungemütlichen und gefährlichen Pflaster.
LSirion,
mich z.B. stört es eben nicht, wenn jemand meint er müsse mit 100 einen LKW überholen, so what, man wartet einen kurzen Augenblick und weiter geht es. Leben und Leben lassen…
Ich käme nicht im Traum auf die Idee jemanden deswegen anzuzeigen, das machen in solchen Situationen doch nur Kleingeister und rechthaberische Sturköpfe. 😉
Wenn ein OLG der Meinung ist das 10km/h Differenzgeschwindigkeit zum Überholen reichen, dann ist das eben so. Dabei ist es mir völlig egal ob das ein LKW, ein PKW oder Mopped ist, der da überholt, die Wartezeit ist für mich dieselbe.
Wenn Du jetzt hier anfangen willst, zu unterscheiden, welches Fahrzeug mit welcher Differenzgeschwindigkeit zu überholen hat, kann ich nur sagen, das Du ein armer Tropf bist.
Ich möchte ja nicht wissen mit welch sturer Verbissenheit Du Dich täglich hinterm Lenkrad verkrampfst, immer darauf lauernd wen Du noch anzeigen kannst.
**Kopfschüttel**
Zitat:
Original geschrieben von Wilhelm_Grimm
Wenn ein OLG der Meinung ist das 10km/h Differenzgeschwindigkeit zum Überholen reichen, dann ist das eben so.
Nur sehen das selbst die Gerichte anderst.Die 10km/h beziehen sich auf LKW,für PKW haben die Gerichte schon vor Jahren 20km/h als Differenzgeschwindigkeit festgelegt die man zum Überholen schneller sein muß.
Immerhin gibt es auch noch die Vorschrift das zügig überholt werden muß,was zwar Wischiwaschi ist aber die Gerichte eben präzisiert haben.
Zitat:
Dabei ist es mir völlig egal ob das ein LKW, ein PKW oder Mopped ist, der da überholt, die Wartezeit ist für mich dieselbe.
Die Wartezeit ja,aber es kann mir keiner Weismachen das er nicht genervt reagiert wenn jemand der mit einem Zucken im Fuß oder der Hand einen Überholvorgang abschliessen könnte nur mit einer minimalen Differenzgeschwindigkeit überholt.
Wenn einer meint das Überholen eines LKW mit 100 wenn auch nur 120 erlaubt sind von der Stvo gedeckt sind sollte sich mal Gedanken über den §1 Stvo machen.
Wenn das Auto keine höhere Geschwindigkeit als 100 zulässt ok,dann gehts halt nicht.Wenn aber die 120 technisch kein Problem sind wird wohl keinem ein Zacken aus der Krone brechen wenn man kurz auf 120 beschleunigt um das Überholmanöver zügig zu beenden.
Aber wie war doch das Fazit aus anderen Threats? Rücksichtnahme gilt nur für die Anderen,ich fahre wie ich es für Richtig halte.
@Wilhelm_Grimm:
Ich habe noch niemanden angezeigt, aber es ist eine Tatsache, dass diese Verkehrsteilnehmer, die stur mit Tacho 100 fahren, mit die größten Nervtöter sind.
Mir persönlich ist das total egal, da diese Zeitgenossen schneller als ich fahren, mich somit nicht am Vorankommen hindern, aber ich finde es immer lustig, wenn ich das mitansehen kann:
Ich fahre rechts hinter einem oder mehreren LKW und links geht das Gedränge los. Und warum?
Weil einmal wieder so ein Sturkopf und Kleingeist mit 100 km/h meint er müsse die LKW, die ohnehin 90 km/h fahren, überholen. Soll er doch entweder rechts mitfahren oder auch auf 120 oder 130 km/h beschleunigen oder wenigstens auf 110 km/h. Aber nein...
Es geht in diesem Urteil außerdem garnicht darum, ob eine Behinderung vorliegt - diese muss vorliegen, sonst ist das Urteil nicht anwendbar - sondern darum, ob diese vorliegende Behinderung ahndungswürdig ist.
Und bei dieser Prüfung ist es nunmal doch relevant, ob ein LKW oder ein PKW überholt. Somit ist das Urteil eben nicht allgemeingültig und eine Behinderung durch einen PKW wäre in einem eigenen Verfahren zu klären. Das willst du vielleicht nicht verstehen, aber macht auch nichts.
Und nein, ich will ganz sicher nicht diskutieren welches Fahrzeug nun mit welcher Differenzgeschwindigkeit genau zu überholen hat.
Das wird früher oder später ohnehin ein Richter klären müssen oder dürfen oder wie auch immer.
Ganz sicher nicht weil ich jemanden angezeigt habe, sondern wegen einer Uneinsichtigkeit und Sturheit, die in diesem Thread einmal mehr zum Ausdruck kommt:
"Ab morgen wird anstatt mit 110 km/h nur noch mit 100 km/h überholt. Dauert zwar länger und ich weiß, dass es andere stört, aber ich bin im Recht, denn eine unnötige Behinderung kann dabei laut Richterspruch NICHT vorliegen."
Da wird sich etwas ändern, denn der Verkehrsminister hat das Problem erkannt!
Es ist halt ein Bayer.
Gruß
Ulicruiser
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Aber wie war doch das Fazit aus anderen Threats? Rücksichtnahme gilt nur für die Anderen,ich fahre wie ich es für Richtig halte.
Fährst Du so wie andere es für richtig halten? Und woher weißt Du was Dein Vorder- oder Hintermann gerade für richtig hält?
Das Wort "Rücksichtnahme" kannst Du sinnvollerweise immer nur im Bezug auf Deinen eigenen Fahrstil anwenden und beinhaltet zuallererst den Fahrstil der anderen VT so hinzunehmen wie er ist.